Als
Grund-Ursache vieler zivilisatorischer Erkrankungen
Statistisch gesehen sind 60 % der Bevölkerung
betroffen. Das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter
bestätigte 1990 zuerst die Radioaktivität in Zahnmaterialien. Der
Nachweis als zentrale Ursache des stetig steigenden Krankenstandes erfolgte
bereits 1992 und wurde durch Forschungsarbeit für die Freie
Universität Berlin Zahnklinik Süd für Prof. Dr. Götz
Siebert belegt.
Das Kernforschungsinstitut in Jülich und die
Bundesanstalt für Materialprüfung BAM in Berlin bestätigten
Radioaktivität in Dentalwerkstoffen. Alle genannten Institutionen
bestätigten gleichfalls, daß sie keine Sekundärstrahlung,
radioaktive Information sowie radioaktive Strahlenwirkung nachweisen
können. Grenzwerte werden nicht berücksichtigt. Der absolute
Nullpunkt für Radioaktivität ist physikalisch unbekannt, liegt jedoch
dem DIN DIfN e.V. als neuer Meßwert für radioaktive Strahlenfreiheit
seit 1997 vor.
Zahnmaterialien sind radioaktiv belastet mit:
- Uran-Oxid, Thorium, Kalium-40, Calcium-40, Obsidian,
Zirkon-Oxid, Cäsium, Cer, Lanthanide, und Gammastrahlung.
Der Nachweis erfolgte in:
- Amalgam, Gold-Legierungen Chrom- Kobalt-Legierungen,
Implantaten, Titan- Zirkonium, Zahnzementen, Wurzelkanalfüllungen,
Kunststoffen, Glaskeramik, Metallkeramik, Zahnzementen, Malfarben, etc.
Erste Anzeichen radioaktiver Strahlenwirkung nach einer
Zahnarztbehandlung werden sichtbar durch:
- Haarergrauen, Haarausfall, Glatze, Brille,
Netzhautbluten, Grüner Star, Grauer Star, Morbus Basedow, Augenkrebs,
Mykose, Allergien, Müdigkeitssyndrom, Zusammenbruch des
Immunabwehrsystems, Migräne, Durchfall, Gehirntumore, Krampfadern,
Hautkrebs, Brustkrebs, Schilddrüsenkrebs, Blutkrebs,
Bauchspeicheldrüsenkrebs, Unterleibskrebs. Gebärmutterkrebs..., MS,
Parkinson, Alzheimer, Rheuma, Wirbelsäulen-, Hüftgelenk- und
Gelenkserkrankungen, Bandscheibenvorfall, Chronischer Schmerz =
Strahlenschmerz, Herz-Kreislauferkrankungen, Herzinfarkt Angstzustände,
Depressionen, Nervenleiden, Fehlgeburten, Mißgeburten,
Zeugungsunfähigkeit.
N A C H W E I S Der Nachweis
von niederintensiv radioaktiv belasteten Zahnmaterialien und radioaktiver
Strahlenwirkung kann jederzeit erbracht werden. Durch Entdeckung des P-Gesetz
kann über die Polarisation des Lichtes eine weitere Entdeckung, die
Information auf einer PanoramaRöntgenaufnahme und auf einem Foto decodiert
werden. Es konnten bereits bis zu vier radioaktive Meßwerte (gleich
Zahnmaterialien) an einem einzigen Zahn ermittelt werden, was durch den
Zahnarzt bestätigt wurde.
Zu der Auswertung kann ein Gutachten zur "Vorlage
für die Krankenkasse" erstellt werden. Es dient dem Zahnarzt als Grundlage
für den Heil- und Kostenplan und als Behandlungsfahrplan bei der
Zahnsanierung. Es werden nur frequenzgerechte (Bio-Frequenzberechnung) und
strahlengetestete Goldlegierungen und nichtradioaktive Zahnmaterialien
verwandt. Die Zahnsanierung erfolgt in Zusammenarbeit mit eingewiesenen
Zahnärzten und einem Dentallabor.
Zum Nachweis von radioaktiven Dentalmaterialien in den
Zähnen wird eine helle PANORAMARÖNTGENAUFNAHME (zwischen 65 bis 70
KV)
Beispiel benötigt.
Telefonische Auskunft von 9-14 Uhr oder nach
Vereinbarung:
V.i.S.d.P.: Brigitte
Schlabitz |