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01.12.2005 Christian Giacomuzzi, Paris Info von:   junge Welt
Attentat auf das Recht


Verschärfung französischer Antiterrorgesetzgebung stößt nicht nur auf Kritik linker Kräfte. Auch Anwälte beanstandeten Aushebelung juristischer Prinzipien

Mit den Stimmen der Konservativen und der Enthaltung der sozialistischen Opposition (PS) konnte die Verschärfung der Antiterrorgesetze am Dienstag abend das französische Parlament passieren. Kommunisten (PCF) und Grüne hatten dagegen votiert. Dabei verfügte das Land bereits über eine der strengsten Regelungen Europas in dem Bereich. Die Änderungen, die noch dieses Jahr in Kraft treten sollen, betreffen vor allem die Verwendung neuer Technologien bei den Polizeiermittlungen gegen Terrorverdächtigte und eine Verschärfung der polizeilichen Befugnisse.

Der Fraktionssprecher der Sozialisten, Jean-Marc Ayrault, bezeichnete die Enthaltung seiner Partei bei der Abstimmung als »konstruktiv und verantwortungsvoll«. »Wir wollen die Politik der Regierung in diesem Bereich nicht behindern«, betonte Ayrault. Er kritisierte es allerdings, daß die Regierungsmehrheit einen sozialistischen Abänderungsantrag abgelehnt habe, welcher die Einschaltung eines Richters bei der Verlängerung des Polizeigewahrsam vorsah. Empört äußerten sich dagegen die Kommunisten. Sie bezeichneten die neuen Bestimmungen als »gefährlich für die Demokratie«. Als »Attentat auf das Recht und Freiheit tötend« kritisierte auch der Grünen-Abgeordnete Noel Mamere das Maßnahmenpaket. Heftige Kritik übten zudem Menschenrechtsorganisationen und Strafanwälte, welche insbesondere eine Verletzung der Rechte der Verteidigung und die Aushebelung des Prinzips der Unschuldsvermutung beanstandeten.

Innenminister Nicolas Sarkozy meinte dagegen, daß die verschärften Gesetzesbestimmungen der Vorbeugung dienen sollen. »Die Idee besteht darin, das Schlimmste zu vermeiden. Zu dem Zweck werden die Sicherheitskräfte mit verstärkten Mitteln ausgestattet«, so der Chef der konservativen Regierungspartei »Union für eine Volksbewegung« (UMP). Mit dem Gesetz hole Frankreich einen Rückstand auf, meinte Stéphane Berthomet, Exmitglied der staatlichen Antiterrorgruppe. »Damit können Attentate nicht unbedingt verhindert, aber die Urheber schneller gefunden und die Netzwerke aufgespürt werden«, so der Sicherheitsbeamte.

Die neue Gesetzgebung sieht eine Ausweitung der Inhaftierungszeit ohne richterliche Kontrolle von vier auf sechs Tage vor. Nur in Großbritannien ist die Rechtslage noch restriktiver, da dort eine zweiwöchige Beugehaft gilt. In Italien dürfen Verdächtigte 24 Stunden ohne Beschluß eines Richters eingesperrt werden, in Deutschland muß der Haftrichter am Tag nach der Festnahme herangezogen werden. Was die neuen Technologien anlangt, so sieht das Gesetz die in einigen anderen EU-Ländern bereits existierende Videoüberwachung von Straßen und öffentlichen Gebäuden, wie etwa Bahn- und Flughäfen, aber auch Kulturstätten, vor. Die Polizei kann in die Bilder künftig auf »einfache Nachfrage« Einsicht nehmen. Verschärft überwacht werden künftig neben Handys auch die Internetcafés, die in jüngerer Vergangenheit von Attentätern wiederholt genutzt worden seien. Auch Flug- und Bahnreisende sowie Autofahrer müssen sich in Frankreich an Kontrollen gewöhnen, die nach den Anschlägen von Madrid im März 2004 und London im Juli 2005 in den meisten europäischen Ländern schon vorgenommen werden. So müssen die Fluggesellschaften der Exekutive künftig die Daten ihrer Passagiere übermitteln, die bislang vertraulich waren. Verschärft wurden auch die Strafmaße für Terroristen – auf bis zu 30 Jahre Haft für die Anführer organisierter Gruppen.



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