Verschärfung französischer
Antiterrorgesetzgebung stößt nicht nur auf Kritik linker
Kräfte. Auch Anwälte beanstandeten Aushebelung juristischer
Prinzipien Mit den Stimmen der Konservativen und der Enthaltung der
sozialistischen Opposition (PS) konnte die Verschärfung der
Antiterrorgesetze am Dienstag abend das französische Parlament passieren.
Kommunisten (PCF) und Grüne hatten dagegen votiert. Dabei verfügte
das Land bereits über eine der strengsten Regelungen Europas in dem
Bereich. Die Änderungen, die noch dieses Jahr in Kraft treten sollen,
betreffen vor allem die Verwendung neuer Technologien bei den
Polizeiermittlungen gegen Terrorverdächtigte und eine Verschärfung
der polizeilichen Befugnisse.
Der Fraktionssprecher der Sozialisten, Jean-Marc Ayrault,
bezeichnete die Enthaltung seiner Partei bei der Abstimmung als
»konstruktiv und verantwortungsvoll«. »Wir wollen die Politik
der Regierung in diesem Bereich nicht behindern«, betonte Ayrault. Er
kritisierte es allerdings, daß die Regierungsmehrheit einen
sozialistischen Abänderungsantrag abgelehnt habe, welcher die Einschaltung
eines Richters bei der Verlängerung des Polizeigewahrsam vorsah.
Empört äußerten sich dagegen die Kommunisten. Sie bezeichneten
die neuen Bestimmungen als »gefährlich für die
Demokratie«. Als »Attentat auf das Recht und Freiheit
tötend« kritisierte auch der Grünen-Abgeordnete Noel Mamere das
Maßnahmenpaket. Heftige Kritik übten zudem
Menschenrechtsorganisationen und Strafanwälte, welche insbesondere eine
Verletzung der Rechte der Verteidigung und die Aushebelung des Prinzips der
Unschuldsvermutung beanstandeten.
Innenminister Nicolas Sarkozy meinte dagegen, daß die
verschärften Gesetzesbestimmungen der Vorbeugung dienen sollen. »Die
Idee besteht darin, das Schlimmste zu vermeiden. Zu dem Zweck werden die
Sicherheitskräfte mit verstärkten Mitteln ausgestattet«, so der
Chef der konservativen Regierungspartei »Union für eine
Volksbewegung« (UMP). Mit dem Gesetz hole Frankreich einen Rückstand
auf, meinte Stéphane Berthomet, Exmitglied der staatlichen
Antiterrorgruppe. »Damit können Attentate nicht unbedingt
verhindert, aber die Urheber schneller gefunden und die Netzwerke
aufgespürt werden«, so der Sicherheitsbeamte.
Die neue Gesetzgebung sieht eine Ausweitung der
Inhaftierungszeit ohne richterliche Kontrolle von vier auf sechs Tage vor. Nur
in Großbritannien ist die Rechtslage noch restriktiver, da dort eine
zweiwöchige Beugehaft gilt. In Italien dürfen Verdächtigte 24
Stunden ohne Beschluß eines Richters eingesperrt werden, in Deutschland
muß der Haftrichter am Tag nach der Festnahme herangezogen werden. Was
die neuen Technologien anlangt, so sieht das Gesetz die in einigen anderen
EU-Ländern bereits existierende Videoüberwachung von Straßen
und öffentlichen Gebäuden, wie etwa Bahn- und Flughäfen, aber
auch Kulturstätten, vor. Die Polizei kann in die Bilder künftig auf
»einfache Nachfrage« Einsicht nehmen. Verschärft
überwacht werden künftig neben Handys auch die Internetcafés,
die in jüngerer Vergangenheit von Attentätern wiederholt genutzt
worden seien. Auch Flug- und Bahnreisende sowie Autofahrer müssen sich in
Frankreich an Kontrollen gewöhnen, die nach den Anschlägen von Madrid
im März 2004 und London im Juli 2005 in den meisten europäischen
Ländern schon vorgenommen werden. So müssen die Fluggesellschaften
der Exekutive künftig die Daten ihrer Passagiere übermitteln, die
bislang vertraulich waren. Verschärft wurden auch die Strafmaße
für Terroristen auf bis zu 30 Jahre Haft für die Anführer
organisierter Gruppen.
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