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2005 Info von:   die Sonnenseite
Altkanzler Schröder ist nur die Spitze eines riesigen Eisbergs

Die Öffentlichkeit muss über das gesamte Ausmaß der Verquickung von Politik, Verwaltung und Energiewirtschaft aufgeklärt werden!
Gastkommentar von Fabio Longo

Altkanzler Gerhard Schröder und sein Pipeline-Job im Aufsichtsrat der russischen Gasprom-Gesellschaft sind nur die Spitze eines riesigen Eisbergs. Dieser Fall bietet eine besondere Chance, weil nun die Scheinwerfer auf die große Schar der „Doppelagenten“ in Politik und atomar-fossiler Energiewirtschaft gelenkt werden könnten. Hoffentlich besitzen die Medien das Durchhaltevermögen, um die Öffentlichkeit restlos aufzuklären.


Aufklärung durch Peter Becker
Die richtige Frage hat der renommierte Energierechtler Dr. Peter Becker im Frühjahr 2005 gestellt und vor wenigen Tagen bei einer Vorlesung an der Universität Marburg wiederholt: „Wer ist der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsrecht?“ Sein gleichnamiger Aufsatz in der „Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)“ deckt ein System auf, das nicht in Russland, sondern ganz real in unserem demokratischen Rechtsstaat funktioniert. Zunächst berichtet der Marburger Rechtsanwalt von den Ursachen des fehlenden Wettbewerbs im Strommarkt, die von der Monopolkommission anlysiert worden sind. Ich zitiere nun wörtlich aus seinem umfangreichen rechtspolitischen Artikel:

Das heißt doch wohl: Der Gesetzgeber hat versagt. Aber ist es wirklich der parlamentarische Gesetzgeber? Ist es nicht die fehlende Distanz des Staates zur Branche, insbesondere zu den großen Energiekonzernen, die es in der Hand haben, ihr Leitungspersonal zu Ministern und Staatssekretären zu machen, es in die Parlamente entsenden, fertige Gesetzestexte einreichen und in einem unglaublichen Ausmaß Einfluss auf den Verwaltungsvollzug nehmen – soweit noch nötig? Deutlich geworden ist das bei der Erteilung der Ministererlaubnis zur Fusion e.on/Ruhrgas, die das Bundeskartellamt zuvor untersagt hatte. Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller musste sich wegen seiner Vergangenheit als Manager der VEBA, die im e.on-Konzern aufgegangen ist, wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Verfahren zurückziehen. Sein Staatssekretär Dr. Tacke erteilte dann die Erlaubnis. (...) Minister Müller wurde mit dem Vorstandsvorsitz der RAG belohnt, die zum e.on-Konzern gehört; Staatssekretär Tacke wurde Chef der STEAG (Anm.: ein Tochterunternehmen der Ruhrgas). Dies prangerte der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Basedow, anlässlich der Feier zum 40. Geburtstag der Monopolkommission am 05.11.2004 als „Verhältnisse wie in einer Bananenrepublik“ an. Staatssekretär Adamowitsch (Anm.: seit November 2005 nicht mehr im Amt), der übrigens aus dem Hause der VEW (Anm.: heute RWE) kommt, war darüber so erregt, dass er seine Papiere zusammenpackte und auf die Begrüßungsansprache verzichten wollte. Er blieb aber doch und rechtfertigte die Vorgehensweise des Hauses als „Industriepolitik“. Hier scheint ein interessanter Dualismus auf: Das BMWA (Anm.: seit November 2005 wieder BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) als Freund und Förderer der Industrie, aber auch als Hüter des Wettbewerbs, nämlich als Dienstherr für Bundeskartellamt und Monopolkommission. Das passt irgendwie nicht. (S. 1)

Unabhängigkeit der Gesetzgebung?
Nach einer genauen Analyse der Schwächen aller Gesetze zur Reform des Energiewirtschaftsrechts zwischen 1998 und 2005 fasst Peter Becker die Ergebnisse zusammen und kommt zu folgenden Verbesserungsvorschlägen für die Gesetzgebung:

In allen drei Gesetzgebungsverfahren gab es Grundentscheidungen, die die fehlende Distanz des Gesetzgebungsverfahrens zur Branche zeigten. Das war beim EnWG 1998 (Anm.: Energiewirtschaftsgesetz von 1998) die frühe Entscheidung für den verhandelten Netzzugang. (...) In der Praxis zeigte sich dann sehr schnell, dass die Bedenken (Anm.: von Bundestag und Bundesrat) begründet waren. Dennoch handelte das BMWi nicht, sondern sah dem Filibuster der Branche insbesondere bei der Entwicklung der VV Gas (Anm.: Verbändevereinbarung für den Gasmarkt) tatenlos zu. Dasselbe gilt für die Verrechtlichung der Verbändevereinbarungen mit dem ersten Änderungsgesetz Mitte 2003: Obwohl der verhandelte Netzzugang offensichtlich gescheitert war und das Bundeskartellamt vor der Verrechtlichung warnte, zog die Koalition sie unter dem Einfluss der Lobby durch. (...) Ein erster Schritt zur Abhilfe muss in einer größeren Transparenz der Einflüsse liegen. Klar ist, dass das zuständige Ministerium und die gesetzgebenden Instanzen auf Informationen angewiesen sind. Jedoch muss offen gelegt werden, wer wann in welchem Verfahren auf die Organe einwirkt. Eingaben müssen grundsätzlich ins Internet gestellt werden. Die direkte arkane Rückkopplung zu den Brancheninteressen ist zu unterbinden.“ (S. 9)

Diese Vorschläge von Peter Becker für mehr Transparenz bei der Vorbereitung und Behandlung von Gesetzen sind richtig. Zu beachten ist überdies die neue Rolle des Bundesumweltministeriums. Weil es im Jahre 2002 die Zuständigkeit für erneuerbare Energien vom Wirtschaftsministerium erhalten hat, sitzt das Umweltministerium nun auch am Verhandlungstisch, wenn die Bundesregierung einen gemeinsamen Vorschlag für ein neues Energiewirtschaftsgesetz erarbeitet. Im Energiebereich muss die Rolle des Bundesumweltministeriums in den nächsten Jahren systematisch gestärkt werden, weil es einen Beitrag zum Ausgleich der Interessen leistet. Das Umweltministerium hat Belange wie Verbraucherschutz (z.B. Stromkennzeichnung) und erneuerbare Energien (z.B. Einspeisung von Biogas ins allgemeine Gasnetz) in die Gesetzgebungsarbeit eingebracht und hat die Interessen neuer Energieanbieter berücksichtigt.


Hüter des Wettbewerbs?
Peter Becker fordert eine neue Aufsicht für die Hüter des Wettbewerbs: Bundeskartellamt und Regulierungsbehörde, die heute Bundesnetzagentur heißt:

Der nächste Punkt ist heikler: Er betrifft die Rechtsstellung von Bundeskartellamt und Regulierungsbehörde. Beide unterstehen der Aufsicht des BMWA (Anm.: heute BMWi). Das Ministerium versteht sich (...) als Interessenwahrer der Branche, insbesondere der großen Konzerne. Seine Funktion als Hüter des Wettbewerbs kommt unter ferner liefen: Das kann man schon an der Personalausstattung für die Überwachung des Energiesektors sehen: 17 Mitarbeiter, davon 10 im höheren Dienst, so Präsident Böge (Vortrag anlässlich der 12. Handelsblatt-Jahrestagung Energiewirtschaft 2005 am 18. Januar 2005). Diese Verortung des Amtes könnte sich auch im mangelnden „Biss“ zeigen. Zumindest in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des EnWG 1998 ist der Eindruck entstanden, dass das Amt jedenfalls zwei wichtige Tätigkeitsfelder hat schleifen lassen: Eines betrifft die langfristigen Energielieferverträge, die das Amt trotz einschlägiger Vorgaben aus Brüssel über mehrere Jahre hinweg nicht aufgegriffen hat, das zweite betrifft die Welle von Stadtwerksaufkäufen. Ist wirklich das BMWA (...) die richtige Aufsichtsbehörde für die Hüter des Wettbewerbs, Bundeskartellamt und Regulierungsbehörde (...)? Geboten wären Stellungen als unabhängige Bundesoberbehörden entsprechend Art. 87 Abs. 3 GG. (S. 9/10)

Vom Wettbewerb auf den Energiemärkten sind wir trotz zahlreicher Beteuerungen aus den Vorstandsetagen der großen Vier weit entfernt. Auch das neue Energiewirtschaftsgesetz wird daran im Wesentlichen nichts ändern. Der Zusammenbruch des RWE-Netzes im Münsterland zeigt, dass die Konzerne sich weiter unbeobachtet fühlen. Sie streichen pro Kilowattstunde rund 32 % des Preises als sogenanntes Netzentgelt ein und investieren nur einen Bruchteil in die Verbesserung und Wartung ihrer Netzinfrastruktur. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Strompreis macht übrigens noch nicht einmal 3 % aus. Sind nun die erneuerbaren Energien oder die Stromkonzerne selbst die Preistreiber? Dies zeigt, wie dringlich und notwendig Aufsichtsbehörden sind, die völlig unabhängig vom Interessengeflecht des Wirtschaftsministeriums agieren können. Die Alternative könnte nur sein, dass Wirtschaftsminister Michael Glos eine große Rochade in seinem Haus durchführt. Schießen Sie ihre Energiefachleute in die Raumfahrtabteilung, Herr Glos!

Unabhängigkeit des Personals?
Damit kommt auch Peter Becker zur Frage der Unabhängigkeit des Personals, die wegen des Pipeline-Jobs des Altkanzlers besonders aktuell geworden ist:

Es ist ein Unding, dass Minister und Staatssekretäre unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Dienst in die Vorstände von Unternehmen wechseln können, deren Ziele sie vorher – objektiv gesehen – mit staatlichen Entscheidungskompetenzen unterstützt haben. (...) Das ist bei der Europäischen Kommission anders, die den ausscheidenden Kommissar Bangemann denn auch nach Art. 213 Abs. 2 EGV verklagt hat. Ergebnis: Es muss noch viel passieren, um die Distanz des Staates zur Branche so zu fördern, dass der parlamentarische Gesetzgeber die ihm eigentlich zustehende Position wahrnehmen kann. Im Moment scheint trotz der Erfolge der Opposition (Anm.: und des Bundesumweltministeriums) die „Eonisierung des EnWG“ gelungen, wie Eingeweihte raunen. Deswegen sollte das Gesetz bald wieder angefasst werden. Es wäre schön, wenn meine Überlegungen dabei helfen könnten (S. 10)

Das hoffe ich auch. Die Medien sind nun gefragt, über den prominenten Fall Schröder hinaus das Thema der Verquickung zwischen Politik, Verwaltung und Energiewirtschaft aufzugreifen.

Den Aufsatz von Dr. Peter Becker „Wer ist der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsrecht?“ finden Sie in der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) 2005, Heft 2, S. 1-10.

Das Heft 2 der ZNER aus 2005 finden Sie in vielen juristischen Bibliotheken bzw. Sie können hier bestellen

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Fabio Longo (SPD), langjähriger Stadtverordneter in Vellmar und Initiator des Vellmarer Städtebaulichen Solarvertrags (Deutscher Solarpreis 2004), kandidiert im März 2006 auf der Liste der SPD fürs Marburger Stadtparlament. Der Rechtsanwalt und Doktorand im Staats- und Verwaltungsrecht ist Vorstandsmitglied der EUROSOLAR-Sektion Deutschland e.V.

Quelle:
Fabio Longo 2005



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