Die Öffentlichkeit muss über das gesamte
Ausmaß der Verquickung von Politik, Verwaltung und Energiewirtschaft
aufgeklärt werden! Gastkommentar von Fabio Longo Altkanzler
Gerhard Schröder und sein Pipeline-Job im Aufsichtsrat der russischen
Gasprom-Gesellschaft sind nur die Spitze eines riesigen Eisbergs. Dieser Fall
bietet eine besondere Chance, weil nun die Scheinwerfer auf die große
Schar der Doppelagenten in Politik und atomar-fossiler
Energiewirtschaft gelenkt werden könnten. Hoffentlich besitzen die Medien
das Durchhaltevermögen, um die Öffentlichkeit restlos
aufzuklären.
Aufklärung durch Peter Becker Die richtige
Frage hat der renommierte Energierechtler Dr. Peter Becker im Frühjahr
2005 gestellt und vor wenigen Tagen bei einer Vorlesung an der Universität
Marburg wiederholt: Wer ist der Gesetzgeber im
Energiewirtschaftsrecht? Sein gleichnamiger Aufsatz in der
Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) deckt ein System
auf, das nicht in Russland, sondern ganz real in unserem demokratischen
Rechtsstaat funktioniert. Zunächst berichtet der Marburger Rechtsanwalt
von den Ursachen des fehlenden Wettbewerbs im Strommarkt, die von der
Monopolkommission anlysiert worden sind. Ich zitiere nun wörtlich aus
seinem umfangreichen rechtspolitischen Artikel: Das heißt doch
wohl: Der Gesetzgeber hat versagt. Aber ist es wirklich der parlamentarische
Gesetzgeber? Ist es nicht die fehlende Distanz des Staates zur Branche,
insbesondere zu den großen Energiekonzernen, die es in der Hand haben,
ihr Leitungspersonal zu Ministern und Staatssekretären zu machen, es in
die Parlamente entsenden, fertige Gesetzestexte einreichen und in einem
unglaublichen Ausmaß Einfluss auf den Verwaltungsvollzug nehmen
soweit noch nötig? Deutlich geworden ist das bei der Erteilung der
Ministererlaubnis zur Fusion e.on/Ruhrgas, die das Bundeskartellamt zuvor
untersagt hatte. Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller musste sich wegen
seiner Vergangenheit als Manager der VEBA, die im e.on-Konzern aufgegangen ist,
wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Verfahren zurückziehen. Sein
Staatssekretär Dr. Tacke erteilte dann die Erlaubnis. (...) Minister
Müller wurde mit dem Vorstandsvorsitz der RAG belohnt, die zum
e.on-Konzern gehört; Staatssekretär Tacke wurde Chef der STEAG (Anm.:
ein Tochterunternehmen der Ruhrgas). Dies prangerte der Vorsitzende der
Monopolkommission, Prof. Basedow, anlässlich der Feier zum 40. Geburtstag
der Monopolkommission am 05.11.2004 als Verhältnisse wie in einer
Bananenrepublik an. Staatssekretär Adamowitsch (Anm.: seit November
2005 nicht mehr im Amt), der übrigens aus dem Hause der VEW (Anm.: heute
RWE) kommt, war darüber so erregt, dass er seine Papiere zusammenpackte
und auf die Begrüßungsansprache verzichten wollte. Er blieb aber
doch und rechtfertigte die Vorgehensweise des Hauses als
Industriepolitik. Hier scheint ein interessanter Dualismus auf: Das
BMWA (Anm.: seit November 2005 wieder BMWi Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie) als Freund und Förderer der Industrie, aber
auch als Hüter des Wettbewerbs, nämlich als Dienstherr für
Bundeskartellamt und Monopolkommission. Das passt irgendwie nicht. (S. 1)
Unabhängigkeit der Gesetzgebung? Nach einer
genauen Analyse der Schwächen aller Gesetze zur Reform des
Energiewirtschaftsrechts zwischen 1998 und 2005 fasst Peter Becker die
Ergebnisse zusammen und kommt zu folgenden Verbesserungsvorschlägen
für die Gesetzgebung: In allen drei Gesetzgebungsverfahren gab es
Grundentscheidungen, die die fehlende Distanz des Gesetzgebungsverfahrens zur
Branche zeigten. Das war beim EnWG 1998 (Anm.: Energiewirtschaftsgesetz von
1998) die frühe Entscheidung für den verhandelten Netzzugang. (...)
In der Praxis zeigte sich dann sehr schnell, dass die Bedenken (Anm.: von
Bundestag und Bundesrat) begründet waren. Dennoch handelte das BMWi nicht,
sondern sah dem Filibuster der Branche insbesondere bei der Entwicklung der VV
Gas (Anm.: Verbändevereinbarung für den Gasmarkt) tatenlos zu.
Dasselbe gilt für die Verrechtlichung der Verbändevereinbarungen mit
dem ersten Änderungsgesetz Mitte 2003: Obwohl der verhandelte Netzzugang
offensichtlich gescheitert war und das Bundeskartellamt vor der Verrechtlichung
warnte, zog die Koalition sie unter dem Einfluss der Lobby durch. (...) Ein
erster Schritt zur Abhilfe muss in einer größeren Transparenz der
Einflüsse liegen. Klar ist, dass das zuständige Ministerium und die
gesetzgebenden Instanzen auf Informationen angewiesen sind. Jedoch muss offen
gelegt werden, wer wann in welchem Verfahren auf die Organe einwirkt. Eingaben
müssen grundsätzlich ins Internet gestellt werden. Die direkte arkane
Rückkopplung zu den Brancheninteressen ist zu unterbinden. (S. 9)
Diese Vorschläge von Peter Becker für mehr Transparenz bei
der Vorbereitung und Behandlung von Gesetzen sind richtig. Zu beachten ist
überdies die neue Rolle des Bundesumweltministeriums. Weil es im Jahre
2002 die Zuständigkeit für erneuerbare Energien vom
Wirtschaftsministerium erhalten hat, sitzt das Umweltministerium nun auch am
Verhandlungstisch, wenn die Bundesregierung einen gemeinsamen Vorschlag
für ein neues Energiewirtschaftsgesetz erarbeitet. Im Energiebereich muss
die Rolle des Bundesumweltministeriums in den nächsten Jahren systematisch
gestärkt werden, weil es einen Beitrag zum Ausgleich der Interessen
leistet. Das Umweltministerium hat Belange wie Verbraucherschutz (z.B.
Stromkennzeichnung) und erneuerbare Energien (z.B. Einspeisung von Biogas ins
allgemeine Gasnetz) in die Gesetzgebungsarbeit eingebracht und hat die
Interessen neuer Energieanbieter berücksichtigt.
Hüter des Wettbewerbs? Peter Becker fordert
eine neue Aufsicht für die Hüter des Wettbewerbs: Bundeskartellamt
und Regulierungsbehörde, die heute Bundesnetzagentur heißt:
Der nächste Punkt ist heikler: Er betrifft die Rechtsstellung von
Bundeskartellamt und Regulierungsbehörde. Beide unterstehen der Aufsicht
des BMWA (Anm.: heute BMWi). Das Ministerium versteht sich (...) als
Interessenwahrer der Branche, insbesondere der großen Konzerne. Seine
Funktion als Hüter des Wettbewerbs kommt unter ferner liefen: Das kann man
schon an der Personalausstattung für die Überwachung des
Energiesektors sehen: 17 Mitarbeiter, davon 10 im höheren Dienst, so
Präsident Böge (Vortrag anlässlich der 12.
Handelsblatt-Jahrestagung Energiewirtschaft 2005 am 18. Januar 2005). Diese
Verortung des Amtes könnte sich auch im mangelnden Biss
zeigen. Zumindest in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des EnWG 1998 ist der
Eindruck entstanden, dass das Amt jedenfalls zwei wichtige
Tätigkeitsfelder hat schleifen lassen: Eines betrifft die langfristigen
Energielieferverträge, die das Amt trotz einschlägiger Vorgaben aus
Brüssel über mehrere Jahre hinweg nicht aufgegriffen hat, das zweite
betrifft die Welle von Stadtwerksaufkäufen. Ist wirklich das BMWA (...)
die richtige Aufsichtsbehörde für die Hüter des Wettbewerbs,
Bundeskartellamt und Regulierungsbehörde (...)? Geboten wären
Stellungen als unabhängige Bundesoberbehörden entsprechend Art. 87
Abs. 3 GG. (S. 9/10) Vom Wettbewerb auf den Energiemärkten sind
wir trotz zahlreicher Beteuerungen aus den Vorstandsetagen der großen
Vier weit entfernt. Auch das neue Energiewirtschaftsgesetz wird daran im
Wesentlichen nichts ändern. Der Zusammenbruch des RWE-Netzes im
Münsterland zeigt, dass die Konzerne sich weiter unbeobachtet fühlen.
Sie streichen pro Kilowattstunde rund 32 % des Preises als sogenanntes
Netzentgelt ein und investieren nur einen Bruchteil in die Verbesserung und
Wartung ihrer Netzinfrastruktur. Der Anteil der erneuerbaren Energien am
Strompreis macht übrigens noch nicht einmal 3 % aus. Sind nun die
erneuerbaren Energien oder die Stromkonzerne selbst die Preistreiber? Dies
zeigt, wie dringlich und notwendig Aufsichtsbehörden sind, die völlig
unabhängig vom Interessengeflecht des Wirtschaftsministeriums agieren
können. Die Alternative könnte nur sein, dass Wirtschaftsminister
Michael Glos eine große Rochade in seinem Haus durchführt.
Schießen Sie ihre Energiefachleute in die Raumfahrtabteilung, Herr
Glos!
Unabhängigkeit des Personals? Damit kommt auch
Peter Becker zur Frage der Unabhängigkeit des Personals, die wegen des
Pipeline-Jobs des Altkanzlers besonders aktuell geworden ist: Es ist
ein Unding, dass Minister und Staatssekretäre unmittelbar nach dem
Ausscheiden aus dem Dienst in die Vorstände von Unternehmen wechseln
können, deren Ziele sie vorher objektiv gesehen mit
staatlichen Entscheidungskompetenzen unterstützt haben. (...) Das ist bei
der Europäischen Kommission anders, die den ausscheidenden Kommissar
Bangemann denn auch nach Art. 213 Abs. 2 EGV verklagt hat. Ergebnis: Es muss
noch viel passieren, um die Distanz des Staates zur Branche so zu fördern,
dass der parlamentarische Gesetzgeber die ihm eigentlich zustehende Position
wahrnehmen kann. Im Moment scheint trotz der Erfolge der Opposition (Anm.: und
des Bundesumweltministeriums) die Eonisierung des EnWG gelungen,
wie Eingeweihte raunen. Deswegen sollte das Gesetz bald wieder angefasst
werden. Es wäre schön, wenn meine Überlegungen dabei helfen
könnten (S. 10) Das hoffe ich auch. Die Medien sind nun gefragt,
über den prominenten Fall Schröder hinaus das Thema der Verquickung
zwischen Politik, Verwaltung und Energiewirtschaft aufzugreifen. Den
Aufsatz von Dr. Peter Becker Wer ist der Gesetzgeber im
Energiewirtschaftsrecht? finden Sie in der Zeitschrift für Neues
Energierecht (ZNER) 2005, Heft 2, S. 1-10. Das Heft 2 der ZNER aus
2005 finden Sie in vielen juristischen Bibliotheken bzw. Sie können hier
bestellen
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Fabio Longo (SPD), langjähriger Stadtverordneter in
Vellmar und Initiator des Vellmarer Städtebaulichen Solarvertrags
(Deutscher Solarpreis 2004), kandidiert im März 2006 auf der Liste der SPD
fürs Marburger Stadtparlament. Der Rechtsanwalt und Doktorand im Staats-
und Verwaltungsrecht ist Vorstandsmitglied der EUROSOLAR-Sektion Deutschland
e.V.
Quelle: Fabio Longo 2005
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