Seit Jahresbeginn gilt in Bayern neues
Polizeiaufgabengesetz. 50000-Volt-Elektroschocks mit Tasern erlaubt. Klage beim
Bundesverfassungsgericht angekündigt Auch ohne einen konkreten
Verdacht auf eine Straftat darf die bayerische Polizei seit Jahresbeginn
Telefone und Internetverkehr kontrollieren. Bislang war eine Überwachung
nur möglich, wenn der Verdacht auf eine bereits begangene Straftat
bestand. Das jetzt in Kraft getretene neue Polizeiaufgabengesetz erlaubt das
Abhören von Telefonaten und Abfangen von E-Mails schon, wenn die Polizei
die Planung einer schweren Straftat nur vermutet. Durch das Gesetz wird
zudem die bisher bei der Einleitung von Abhörmaßnahmen
mitentscheidende Staatsanwaltschaft umgangen. Jetzt kontrolliert ein Richter
oder bei Gefahr im Verzug zunächst die Polizei allein die
Abhörmaßnahme. In der Vergangenheit waren Lauschangriffe des
öfteren am Einspruch der Staatsanwaltschaft gescheitert
Grenzen gesetzt
Geschützte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte,
Priester und Abgeordnete dürfen nicht abgehört werden. Die
Betroffenen müssen zudem nach dem Ende der Maßnahme darüber
informiert werden. Außerdem muß die Abhörmaßnahme
ausgesetzt werden, wenn der Überwachte mit Familienangehörigen
über private Angelegenheiten spricht. Wie dies technisch funktionieren
soll, ist unklar. Ursprünglich sollte das Überwachungsgesetz
schärfer ausfallen, doch nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zum
großen Lauschangriff und zum niedersächsischen Polizeigesetz, die
der Überwachung Grenzen setzten, mußte die CSU-Mehrheit im
bayerischen Landtag zurückrudern.
Während die Grünen Mitte Dezember im Landtag gegen
die Novelle votierten, enthielten sich die SPD-Abgeordneten lediglich
mehrheitlich der Stimme. Die Neuerungen seien nicht zwingend notwendig, eine
präventive Telefonüberwachung aber bei der Suche nach Vermißten
sinnvoll, hatte SPD-Rechtsexperte Franz Schindler die Stimmenthaltung
begründet. Dagegen hat der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Klaus
Hahnzog Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Das
präventive Abhören von Telefonen aus unbestimmtem Anlaß
verletze das in Artikel 10 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Schutz
des Telekommunikationsgeheimnisses, so der Jurist Hahnzog.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein hatte die
Gesetzesnovelle damit begründet, so »terroristische Angriffe schon
im Planungsstadium aufdecken zu können«. Doch bayerische
Staatsanwälte und Richter hatten bei Expertenhearings im Landtag deutlich
gemacht, daß eine Ausweitung der Abhörbefugnisse dafür nicht
nötig sei. Schließlich ermöglichen bereits die bislang
gültigen Gesetze im Bereich des Terrorismus und anderer schwerer
Verbrechen das Abhören schon im Stadium der Verabredung.
Skeptisch gegenüber den Änderungen des Gesetzes
ist auch die Gewerkschaft der Polizei. Zwar wurde die Ausweitung der
Überwachungsbefugnisse ausdrücklich begrüßt. »Aber
wir haben weder das Personal noch die Geräte, um die Maßnahmen
durchführen zu können«, beklagte der bayerische
Landesvorsitzende Harald Schneider.
Tote durch Taser
Angeblich zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden
organisierten Kriminalität wurden am 1. Januar auch automatisierte
Kennzeichenerkennungssysteme in Betrieb genommen, die an Autobahnen und
Grenzübergängen sämtliche Autokennzeichen erfassen und mit dem
Bestand im Fahndungscomputer vergleichen. Dabei sollen nur Kennzeichen, nach
denen polizeilich gefahndet wird, gespeichert bleiben. »Eine
flächendeckende und lückenlose Speicherung der überprüften
Kennzeichen findet nicht statt«, verspricht das Innenministerium.
Eine weitere Neuerung im Polizeiaufgabengesetz betrifft den vorerst zeitlich
befristeten Einsatz von Tasern durch Polizisten. Diese auf einer Distanz von
fünf Metern einzusetzenden Schußwaffen sollen Angreifer durch einen
Stromimpuls von 50000 Volt aus zwei Pfeilelektroden außer Gefecht setzen.
Durch den Stromschlag erlahmen die Muskeln, der Getroffene geht zu Boden und
kann überwältigt werden. Beckstein preist Taser als
nichttödliche Alternative für Pistolen an. Doch die unter anderem bei
der Polizei in Großbritannien, Frankreich und den USA verwendeten Taser
umstritten. So zeigte Amnesty International rund hundert Todesfälle in
Verbindung mit Tasern auf. Möglicherweise ist mit dem Einsatz von Tasern
schon anläßlich der alljährlichen Proteste gegen die
Münchner Sicherheitskonferenz im Februar sowie zur Fußball-WM zu
rechnen.
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