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Infos von  www.das-gibts-doch-nicht.info
03.01.2006 Nick Brauns Info von:   junge Welt
Telefonüberwachung auch ohne Verdacht


Seit Jahresbeginn gilt in Bayern neues Polizeiaufgabengesetz. 50000-Volt-Elektroschocks mit Tasern erlaubt. Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt

Auch ohne einen konkreten Verdacht auf eine Straftat darf die bayerische Polizei seit Jahresbeginn Telefone und Internetverkehr kontrollieren. Bislang war eine Überwachung nur möglich, wenn der Verdacht auf eine bereits begangene Straftat bestand. Das jetzt in Kraft getretene neue Polizeiaufgabengesetz erlaubt das Abhören von Telefonaten und Abfangen von E-Mails schon, wenn die Polizei die Planung einer schweren Straftat nur vermutet.
Durch das Gesetz wird zudem die bisher bei der Einleitung von Abhörmaßnahmen mitentscheidende Staatsanwaltschaft umgangen. Jetzt kontrolliert ein Richter oder – bei Gefahr im Verzug – zunächst die Polizei allein die Abhörmaßnahme. In der Vergangenheit waren Lauschangriffe des öfteren am Einspruch der Staatsanwaltschaft gescheitert


Grenzen gesetzt

Geschützte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte, Priester und Abgeordnete dürfen nicht abgehört werden. Die Betroffenen müssen zudem nach dem Ende der Maßnahme darüber informiert werden. Außerdem muß die Abhörmaßnahme ausgesetzt werden, wenn der Überwachte mit Familienangehörigen über private Angelegenheiten spricht. Wie dies technisch funktionieren soll, ist unklar. Ursprünglich sollte das Überwachungsgesetz schärfer ausfallen, doch nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zum großen Lauschangriff und zum niedersächsischen Polizeigesetz, die der Überwachung Grenzen setzten, mußte die CSU-Mehrheit im bayerischen Landtag zurückrudern.

Während die Grünen Mitte Dezember im Landtag gegen die Novelle votierten, enthielten sich die SPD-Abgeordneten lediglich mehrheitlich der Stimme. Die Neuerungen seien nicht zwingend notwendig, eine präventive Telefonüberwachung aber bei der Suche nach Vermißten sinnvoll, hatte SPD-Rechtsexperte Franz Schindler die Stimmenthaltung begründet.
Dagegen hat der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Klaus Hahnzog Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Das präventive Abhören von Telefonen aus unbestimmtem Anlaß verletze das in Artikel 10 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses, so der Jurist Hahnzog.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein hatte die Gesetzesnovelle damit begründet, so »terroristische Angriffe schon im Planungsstadium aufdecken zu können«. Doch bayerische Staatsanwälte und Richter hatten bei Expertenhearings im Landtag deutlich gemacht, daß eine Ausweitung der Abhörbefugnisse dafür nicht nötig sei. Schließlich ermöglichen bereits die bislang gültigen Gesetze im Bereich des Terrorismus und anderer schwerer Verbrechen das Abhören schon im Stadium der Verabredung.

Skeptisch gegenüber den Änderungen des Gesetzes ist auch die Gewerkschaft der Polizei. Zwar wurde die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse ausdrücklich begrüßt. »Aber wir haben weder das Personal noch die Geräte, um die Maßnahmen durchführen zu können«, beklagte der bayerische Landesvorsitzende Harald Schneider.


Tote durch Taser

Angeblich zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität wurden am 1. Januar auch automatisierte Kennzeichenerkennungssysteme in Betrieb genommen, die an Autobahnen und Grenzübergängen sämtliche Autokennzeichen erfassen und mit dem Bestand im Fahndungscomputer vergleichen. Dabei sollen nur Kennzeichen, nach denen polizeilich gefahndet wird, gespeichert bleiben. »Eine flächendeckende und lückenlose Speicherung der überprüften Kennzeichen findet nicht statt«, verspricht das Innenministerium.
Eine weitere Neuerung im Polizeiaufgabengesetz betrifft den vorerst zeitlich befristeten Einsatz von Tasern durch Polizisten. Diese auf einer Distanz von fünf Metern einzusetzenden Schußwaffen sollen Angreifer durch einen Stromimpuls von 50000 Volt aus zwei Pfeilelektroden außer Gefecht setzen. Durch den Stromschlag erlahmen die Muskeln, der Getroffene geht zu Boden und kann überwältigt werden. Beckstein preist Taser als nichttödliche Alternative für Pistolen an. Doch die unter anderem bei der Polizei in Großbritannien, Frankreich und den USA verwendeten Taser umstritten. So zeigte Amnesty International rund hundert Todesfälle in Verbindung mit Tasern auf. Möglicherweise ist mit dem Einsatz von Tasern schon anläßlich der alljährlichen Proteste gegen die Münchner Sicherheitskonferenz im Februar sowie zur Fußball-WM zu rechnen.



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