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Was so dramatisch, für manchen Leser
vielleicht gar beängstigend klingt, soll nicht als Drohung oder
verschwörungstheoretisches Orakel verstanden werden, sondern im
Folgenden als logisch begründbare Tatsache erklärt und seine
Folgen erörtert werden.
Staatsrechtlich ist ein Staat durch dreierlei definiert: Ein
festgelegtes Territorium, eine definitorisch festgelegte Bevölkerung
und eine Staatsmacht, die erlassene Gesetze durchsetzt. Insoweit
zählen wir heutzutage auf den sechs Kontinenten (die
völkerrechtliche „Sonderzone“ Antarktis einmal außer
acht gelassen) knapp 200 Staaten. Daneben gibt es etwa 50 (teil-)autonome
Gebiete, deren legislatorische und staatsrechtliche Funktionalität
jedoch eingeschränkt ist, die deshalb auch nicht als eigene Staaten
gelten.
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Schon hier muß jedoch sorgsam abgewogen werden,
inwieweit diese ‚Drei- Gewalten’-Teilung nur auf mehr oder
weniger geduldigem Papier steht oder real gelebt wird. So ist z.B. mit der
viel zitierten ‚Drei-Gewalten’-Teilung nicht vereinbar,
daß in Deutschland der Justizminister, also ein der Legislative
angehörender Teil der Regierung, gleichzeitig als oberster Chef der
Staatsanwaltschaften einerseits und des Richterwesens andererseits
fungiert. Ebenso wenig . . . . .
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Interessant, aber weitestgehend unbekannt: In Deutschland
beträgt der Prozentsatz der privaten Universitäten nur 0,3%
wohingegen . . . . . .
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Und hierbei sind wir bei einer entscheidenden Frage: Stimmt es
tatsächlich, daß der Bildungsgrad abhängig vom Geldbeutel
der Eltern ist? Diese Frage ist ganz sicher (und inzwischen auch empirisch
nachgewiesen) zu bejahen, nur ist die dahinterstehende Logik eine andere, .
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