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Liedermacher Frank Rennicke
erneut verurteilt
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Anfang Januar 2006 fand im
Stuttgarter Landgericht der dritte und letzte Verhandlungstag im neuesten
Prozeß gegen Frank Rennicke statt. Angeklagt war der Barde wegen des
Verdachtes, er habe den Tatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) durch
das erneute Einstellen des Heimatvertriebenen-Liedes
auf seiner Internetseite im Oktober 2000 erfüllt. Bereits im November 2000 war der Sänger nach § 130 StGB wegen dieses aus dem Jahre 1986 stammenden Liedes im Zusammenhang mit der Verbreitung vom Amtsgericht Böblingen verurteilt worden. Der Liedermacher hatte in diesem Lied die Vertreibung der Sudetendeutschen 1945 besungen und die Umvolkung und Überfremdung in eine multikulturelle Gesellschaft als moderne Heimatvertreibung angeklagt. Im Herbst 2002 erfolgte nach acht Verhandlungstagen ein Skandalurteil (selbst die Ehefrau Ute Rennicke wurde wegen einer fernmündlichen Bestellungsannahme zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, der Liedermacher zu 17 Haft auf Bewährung sowie Einziehung vom DM 70.450,-) durch das Landgericht Stuttgart. Im August 2003 wurde dieses Urteil rechtskräftig durch das Oberlandesgericht Stuttgart durch die Zurückweisung der Revision (der Fall liegt seitdem beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als Verfassungsklage vor, da es bei dem Lied nicht um Volksverhetzung, sondern um eine massive Existenzvernichtung einer Familie durch politische Behörden und die Aushebung grundgesetzlich geschützter Rechte wie Meinungs- und Kunstfreiheit geht). Damals hatte er, noch vor dem ersten Prozeß, einen Pressebericht veröffentlicht, der über die damals stattgefundene Hausdurchsuchung und das skandalöse Verhalten der Polizeibeamten berichtete sowie den Text des Liedes enthielt, um Außenstehenden Ursache und Wirkung darzulegen. Daß mit der erneuten Anklage und Verurteilung eine Doppelbestrafung der gleichen Tat erfolge (es wurde das Einstellen in das Weltnetz bereits im Hauptprozeß behandelt und verurteilt), blieb ebenso unberücksichtigt wie die Tatsache, daß nach Strafgesetzbuch und Pressegesetz Baden-Württembergs eine Verjährung vorliegt. Entscheidend in diesem Prozeß war, daß alle Anklagepunkte so überzeugend widerlegt werden konnten (durch Angeklagten, Verteidiger und eine auch unter Drohungen standhaft bleibenden Zeugin), daß die Richterin, beide Schöffen und die Staatsanwältin nicht umhin kamen, dies offen einzugestehen. Konnte somit das positive Tun nicht mehr verurteilt werden, sprach die Richterin nun plötzlich von einem Unterlassungsdelikt. Frank Rennicke hätte es schuldhaft unterlassen, das Heimatvertriebenenlied aus dem Weltnetz zu nehmen. Vorgeworfen wird ihm letztlich nur ein Tag seines Presseberichtes im Weltnetz! In der Anklageschrift war jedoch das Einstellen und nicht die Unterlassung angeklagt, betonte der verteidigende Rechtsanwalt und wies auch auf die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Unterlassungsdelikt in diesem Falle hin. Selbst das Unterlassen (das Herausnehmen des Heimatvertriebenenliedes aus dem Weltnetz) wäre verjährt. Klar und logisch waren seine Ausführungen, die jedoch keinen Einfluß auf das Urteil hatten. Musik hat Einfluß auf das Gemüt, dies ist unumstritten. Dem Heimatvertriebenen-Lied von Frank Rennicke nachzusagen, es würde den öffentlichen Frieden stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln und die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß es Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich mache (§ 130), zeigt, daß dieser Ausnahmeparagraph zu Recht vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand steht. Es ist mühsam den Richtern der verschiedenen Instanzen in ihrer Argumentation zu folgen; ermüdend und wohl auch vergeblich. Der Eindruck, daß die Justiz noch immer die Hure der Politik ist, hat sich in den Rennicke-Prozessen den Zuschauern immer wieder aufgetan! Diese konnten bei allen Prozessen, letztlich auch beim dritten Prozeßtag wegen des Internetvergehens, praktizierte Rechtsbeugung verfolgen. Nachweislich unwahre Aussagen von Polizisten als Belastungszeugen gehören bei Prozessen gegen Frank Rennicke ebenso zum Alltag wie Sippenhaft oder die unglaublichen Begründungen für die Strafverfolgung. So lautete die mündliche Urteilshauptbegründung im November 2000 durch den Böblinger Richter Dr. Payer, Rennickes Musik sei Schuld an der Ermordung eines Ausländerjungen im Sebnitzer Freibad (der Fall Sebnitz wurde später dann als Lüge enttarnt das Urteil gegen Frank Rennicke blieb jedoch bestehen). Bei der bisher letzten Verurteilung durch die Richterin Arnoldt beim Landgericht Stuttgart wurde Rennickes angeblicher Gewaltaufruf, Relativierung von Hitlers Vernichtungsfeldzugs im Osten oder sein Antisemitismus im Lied durch die Liedtextzeile begründet wie Macht der Knechtschaft doch ein Ende!. Dem Sänger werden mit willkürlichen Interpretationen Dinge unterstellte, die einer objektiven Hinterfragung nie standhalten. Daß diese willkürliche Auslegung eines Liedes einem Menschen wie Frank Rennicke sowohl das freie Recht auf Meinungsäußerung, wie das Recht der Kunstfreiheit nimmt, seiner Familie das Leben schwer und die Berufsausübung fast unmöglich macht, ist wohl staatlich gewollt. Inzwischen werden seine Auftritte verboten, der Lebensalltag seiner Familie zerstört, die Existenz unmöglich gemacht mit der Begründung dieser politischen Urteile. In seinem bemerkenswerten Schlußwort versuchte Frank Rennicke die immer gleichen Verfolgungsmethoden totalitärer Systeme gegenüber Andersdenkenden aufzuzeigen, welche bis ins Mittelalter mit seiner Hexen- und Ketzerverfolgung reichen. Die staatliche Repression, die Willkür und Verfolgung, der er und seine Familie nun seit über sechs Jahren ausgesetzt sind, stehen in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf. In der Verlesung des Urteils machte die Richterin deutlich, daß persönliche, rechtliche oder juristische Einwände keine Bedeutung haben. Keine Toleranz gegen rechtsextremes Gedankengut wäre eine gerechtfertigte Forderung der Staatsanwaltschaft, welche sie auch teile. Dies betonte sie mehrmals und ließ keinen Zweifel dran aufkommen, daß eine Erhöhung der Strafe angemessen sei. Ein Jahr und sechs Monate Haft auf drei Jahre Bewährung, (welche nun von neuem beginnt), hinzu noch eine Geldstrafe von 1500,- an den Weißen Ring wurden als Urteil verkündet und mit den Worten Wer Wind sät, wird Sturm ernten gerechtfertigt. Unter Protest verließ der Angeklagte noch während der Urteilsverlesung den Gerichtssaal, vor dessen Tür dann das Lied Die Gedanken sind frei erklang. Rennickes Rechtsanwalt beantragte direkt nach der Urteilsverkündung Revision zur Überprüfung dieses Urteils vor dem Oberlandesgericht und teilte bereits mit, sein Mandant werde bis zum Europäischen Gerichtshof gegen dieses und die vorhergegangenen Urteile für die Meinungs- und Kunstfreiheit eintreten. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zweierlei Dinge und im Gerichtssaal wie auf hoher See ist man in Gottes Hand, so ein deutsches Sprichwort. Letztlich ist aber hier nur eines im Spiel der politischen Mächte wirklich unerträglich die Heuchelei, mit der man vorgeht. Mit dem Jugendschutz wird ein sorgender Familienvater abgewürgt, mit der Volksverhetzung ein im Ausland unter dortigen Patrioten auftretender beliebter deutscher Liedermacher verunglimpft, mit dem Urteil im Namen des Volkes einem zeitkritischen volkstreuen Sänger die Möglichkeit seiner Berufung genommen, seine musikalische Sorge um sein Volk kriminalisiert und er sowie seine vorbildhafte Frau und seine fünf Kinder in Sippenhaft existenziell vernichtet. Letztlich wird hier nicht nur ein Sänger mundtot gemacht, sondern jedwede Kritik im Keim erstickt und ein Einzelner als Mahnung für andere vernichtet. Hier stirbt nicht nur die Stimme eines Sängers hier stirbt Gerechtigkeit, Freiheit und unser Volk. Seit nunmehr 20 Jahren ist Frank Rennicke in gut 1000 Auftritten als Einzelner tätig frank und frei spricht er mit seiner Gitarre und Stimme Abertausenden aus der Seele, klagt an, macht mit Witz und Ironie den täglichen Wahnsinn lächerlich und setzt dem Leid deutscher Menschen musikalisch ein Denkmal. Wer seine Auftritte kennt, weiß, wie behutsam er mit Gefühlen umgeht, wie er das Gesungene verinnerlicht und glaubwürdig vorlebt. Wer ihn kennenlernt, weiß auch um den Schmerz, den er für seinen Einsatz ertragen muß. Wie kaum ein anderer ist dieser ein Volkssänger und wie kaum ein anderer ist er von der politischen Polizei als Integrationsfigur der Rechten zu recht benannt worden. Deswegen wird er vernichtet! Der Erfolg ist sein Fehler. Und da er weder käuflich oder durch seinen Lebenswandel erpreßbar ist, selbst seine Familie unter Rufmord und Ausgrenzung standhält, wird der Terror gegen ihn und seine Familie erst dann ein Ende finden, wenn seine Vernichtung abgeschlossen wurde. Wieviel kann aber ein Einzelner ertragen, wieviel Druck kann eine Familie standhalten? Und wie viele seiner Zuhörer wissen überhaupt um den täglichen Krieg, den dort eine Familie auszuhalten hat? Die Feinde unseres Volkes wissen um den Wert des Sängers Frank Rennicke wissen es die Nationalen auch? Platon schrieb vor über 2000 Jahren in seinem Buch über den Staat: Was geschieht dem Gerechten, wenn er auf diese Welt kommt? Nun, er wird gefesselt, gemartert, gegeißelt und nach allen erdenklichen Qualen wird er als Mahnung für alle ans Kreuz geschlagen! Schlußworte von Frank Rennicke zur erneuten
Verurteilung im Januar 2006 Über die gesamten Feiertage war mein Denken in diesem Prozeß gefangen, geht es hier doch um ein mögliches Berufsverbot und schwerste Folgen meiner Familie. Für die Richterschaft ist es nur ein Aktenzeichen für meine Familie und mich geht es die Existenz. Letztlich wird das heutige Urteil jedoch das künftige Überleben einer siebenköpfigen Familie in diesem Staate vorgeben mögen sich meine Richter darüber im klaren sein. Zunächst möchte ich mich aber bei der vorsitzenden Richterin bedanken, die meiner Familie und mir in nunmehr drei Prozesstagen geholfen hat, die Art und Weise bundesrepublikanischer Gerichtsbarkeit entgültig zu verstehen. Durch einen entscheidenden Satz am letzten Prozesstag haben Sie meiner Frau und mir die Augen geöffnet und uns jeder falschen Hoffnung beraubt, es würde hier ein gerechtes Urteil geben. Bei allem Respekt vor Ihrer Person und Ihrem Amte komme ich nicht umhin, hier deutlich zu machen: Mit Ihrer Relativierung, das gewaltsame Vorgehen durch ausländische Schlägerhorden gegen unseren Sohn wäre doch verständlich, da ich ja gewisse Lieder singe, haben Sie uns einen tiefen Einblick in Ihre Gesinnung gegeben. Sie wissen, das Sie damit gegen drei eherne Grundsätze des Rechtsstaates verstoßen haben. Da Sie bereits über längere Zeit Richterin sind, kann diese Äußerung nicht als unbedeutender Fehltritt eines Jungjuristen angesehen werden. Sie rechtfertigen körperliche Gewalt gegen einen Unschuldigen in Sippenhaftung wegen der angeblichen strafrechtlich relevanten musikalischen Tätigkeit des Vaters. Sie wissen auch, das ein Unrecht kein anderes Unrecht rechtfertigt. Und Sie wissen auch, das es sich bei der mir unterstellten Straftat letztlich nur um ein Meinungsdelikt handelt, das angeblich eine Gewalt gegen andere nach sich ziehen könnte man unterstellt eine mögliche Gewaltfolge, wogegen die körperliche Gewalt an meinem Sohn bereits Wirklichkeit und die tägliche Bedrohung Gegenwart ist. Ihre Rechtsauffassung ist damit die der Hexenverfolgung und Inquisition. Damals wurden ebenso Behauptungen und angebliche Straftaten Menschen unterstellt diese mussten dann ihre Unschuld beweisen. Hexen sollen für künftige Ernteausfälle und Krankheiten verantwortlich sein. Ihnen und ihren Verwandten wurde dann Gewalt angetan, die mit dem Hinweis, es seien ja Hexen und somit selber Schuld an ihrer Verfolgung, relativiert wurde. Aufgehetzte Gutmenschen, die körperliche Übergriffe auf die Delinquenten unternahmen, wurde seitens des Gerichts Verständnis gezollt. Das jedoch ist die Gesinnung des Mittelalters, der Folter, des Unrechts und hat mit Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit nichts, aber auch gar nichts gemeinsam. Daher glauben meine Kinder, meine Frau, meine Freunde, meine Verwandten und sehr viele gerechtdenkende Menschen nicht mehr an ein gerechtes Urteil. So auch nicht die marxistisch-kommunistischen KETZERBRIEFE diese haben das Unrecht der Verfolgung wegen einer Meinungsäußerung des Sängers Rennicke über mehrere Seiten in Ihrem Organ veröffentlicht und die verurteilenden Richter schwer angegriffen als Henker und Erfüllungsgehilfen teuflischer Kreise. Überschrift: Was den Nachfolgestaat des Dritten Reiches an Neonazis stört?! enden tut der Artikel mit den Worten von Voltaire, das man die Meinung eines anderen vielleicht nicht teilt, sein Leben aber dafür einsetzen würde, das er seine Meinung offen sagen darf. Die KETZERBRIEFE mögen Ihnen hier kein Begriff sein aber sehr viele intelligente Menschen lesen diese und werden die Namen dieser Richter nicht vergessen. Ich könnte mir daher meine Verteidigung sparen, zumal auch in der Vergangenheit Ihre Kollegen bei Amts-, Land- und Oberlandesgericht auf meine Worte in keiner Weise eingegangen sind und Sie, Frau Richterin, haben ja an der Rechtsstaatlichkeit dieser Urteile keinen Zweifel gehegt. Die Tatsache, das ich Sie darüber belehren musste, das jeden Tag Richter die Urteile anderer Richter aufheben und besonders beim Bundesverfassungsgericht letztlich fast täglich die Urteile von neun Richtern in vorhergehenden Instanzen zerrissen werden, offenbart doch die Schwäche Ihrer Argumentationsführung. Für die so gescholtenen Richter: Ich weiß nicht, ob es aus Unfähigkeit, Erpressbarkeit oder Böswilligkeit geschah und ich will auch Verständnis für Ihre Situation aufbringen. Immerhin könnte die Courage anderen zu widersprechen immer auch eigene Nachteile mit sich bringen und vielleicht möchten Sie ja die eigene Position z.B. als Landgerichtsrichterin nicht durch einen Freispruch des Liedermachers Frank Rennicke gefährden. Aber dann sollten wir doch aufhören von Gerechtigkeit und Menschenwürde, von freier Meinungsäußerung zu sprechen und so zu tun, hier würden hier freie Gewissensentscheidungen gefällt werden. Denn ehrlich: Habe ich hier wirklich die Möglichkeit eines Freispruchs? Hatte Sophie Scholl bei Roland Freisler eine Chance oder Dissidenten in der UdSSR vor Sowjetischen Schnellgerichten, oder Republikflüchtlinge in der DDR? Mangelnde Zivilcourage durch eine Richterschaft in einer Diktatur ist schlimm, jedoch aus den Existenzsorgen des Richters eher zu verstehen als mangelnde Zivilcourage eines Richters in einer Demokratie oder ist das vielleicht keine Demokratie, sondern eine Plutokratie, eine Parteienherrschaft? Gibt es in der BRD wirklich in politischen Prozessen unabhängige Richter oder ist nach dem nun fast zehn Jahre zurückliegenden Fall des Richter Orlett jeder Richter vorsichtig geworden. Zur Erinnerung: Der Richter Orlett hatte in zweiter Instanz einen Oberstudienrat angeblich zu milde verurteilt und im Urteil menschliche Charaktereigenschaften des Angeklagten angeblich zu positiv bewertet. Da der Angeklagte jedoch kein Kinderschänder mit SPD-Parteibuch, sondern der Parteivorsitzende der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands war, der wegen seiner Übersetzungstätigkeit eines amerikanischen Garkammerexperten angeklagt wurde, brach ein Mediensturm los, der letztlich zur Aufhebung des Urteils und zum vorgeschobenen Ruhestand, sprich Absetzung und Ausgrenzung des Richters Orlett führte eine in der BRD-Justizgeschichte einmaliger Fall. Jeder Jurist konnte den massiven Einfluß der Medien und der Politik auf die Justiz sogar in der Juristischen Wochenzeitung regelmäßig über Monate nachlesen. Auch beim Landgericht Stuttgart haben sich keine Richter gefunden, die hier Solidarität mit dem Kollegen zeigten, sondern man hat feige geschwiegen. Gottfried Benn hat recht: Das Abendland leidet nicht an der Intelligenz - es leidet am hündischen Verhalten der Intelligenz vor der Politik! Wenn ich mich hier nun trotzdem verteidige, dann wegen der beiden Schöffen. Nicht das ich glaube, diese könnten mir zu Gerechtigkeit verhelfen. Aber da diese die Möglichkeit haben sollten, einmal eine andere Meinung zu hören und vielleicht dann zu verstehen hier steht kein Täter vor Gericht hier steht ein Opfer! Und schon morgen könnten Sie, ja Sie das Opfer sein da Sie Ihre Sorge um die Zukunft ihrer Kinder und Kindeskinder offen aussprachen, Kritik übten oder beim Tanz um das Goldene Kalb ausscherten. Vernunft, so der schwäbische Freiheitsdichter Friedrich Schiller, dem Namensgeber unseres Sohnes Friedrich, sagte einmal, Vernunft ist stets bei wenigen nur gewesen. Der Staat muß untergehen, wo Mehrheit siegt und Unvernunft entscheidet! Zu Christoph Schiele, dem einigen Beweis und Belastungszeugen der Anklage: Machen wir uns frei von der Vorstellung, es handele sich um einen Ordnungshüter oder Freund und Helfer. Schiele ist ein hoher LKA Beamter der Politischen Polizei! Jedes Regime bedient sich gewisser Personen zur Unterdrückung politisch Unerwünschter und es wird gut bezahlt! Er ist kein Polizist, sondern eine (und man möge mir bitte den Ausdruck verzeihen, aber es ist Überzeugung meiner Familie durch Erfahrung) charakterlose Kreatur (ein Scheusal), der Spaß bei seinen sadistischen Vorgängen hat und dafür Steuergeld erhält. Vorgehensweisen von Schiele:
Schiele ist in diesem Prozeß letztlich der einzige Belastungszeuge, da letztlich sonst alles für die Unschuld von Frank Rennicke spricht. Die Lateiner haben mit dem Satz Qui bono Wem nützt es? dargelegt, man möge darüber nachdenken, warum etwas geschieht und wer den Nutzen von einer Sache zieht. Sollte Schiele die Unwahrheit sagen dann sollte man sich fragen, warum.? Warum wurde z.B. das NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingestellt? Weil Leute im Dienste der politischen Macht hier Straftaten begangen, um eine gewisse Gruppe aus politischen Gründen zu kriminalisieren. Man beachte nur die Karikatur von Heitzinger. Wenn das für die letztlich für eine deutsche Oppositionspartei gilt, so kann es auch für einen der bekanntesten und beliebtesten deutschen Oppositionskünstler gelten. Wenn es jedoch Straftaten z.B. wie das Celler Loch durch den Verfassungsschutz der BRD gab, so kann es auch unwahre Aussagen oder politische Handlungen durch Angehörige der politischen Polizei beim LKA geben. Allein die Tatsache, es gab hunderte von polizeilich ausgewerteten Telefongesprächen, eine Überwachung der e-Post, tausende von Seiten in der Ermittlungsakte und Christoph Schiele will uns hier weismachen, er hätte von einer Heimatseitenanschrift wie www.rennicke.de erst durch Hinweise aus der Bevölkerung erfahren? Glauben Sie das Wirklich? Zum beschlagnahmten Rechner: Auf diesem Rechner sind keine strafrechtlich relevanten Daten, auch ist er als Werkzeug zur Heimatseitengestaltung im Weltnetz weder genutzt worden, noch nutzbar, da er weder die dafür notwendigen Programme noch die dafür notwendige Daten enthält. Die Mutmaßung, er ist vielleicht zur Datenübermittlung mit anderen zum Eintrag des Liedes in das Weltnetz genutzt worden, ist eine reine Spekulation. Mit gleicher Begründung könnte man mir das Auto beschlagnahmen ich hätte damit ja den Transport zu einem anderen getätigt, um das Lied durch mündlich Vorgabe in das Weltnetz setzen zu lassen. Oder man beschlagnahmt die Schreibmaschine oder die Schuhe, oder stellt mir den Strom ab, den ich vielleicht nutzen könnte? Der Phantasie böswilliger Juristen ist ja keine Grenze gesetzt. Ich könnte noch hunderte von Beispielen für Unrecht an mir und meiner Familie darlegen doch hat es wirklich Sinn? Bei der Aburteilung des Richters Zimmert im Jahre 2001 hat dieser nach wenigen Minuten Pause und dem Klogang des Richters sein Urteil verlesen können es lag bereits ausgearbeitet vor (oder hatte er auf dem Klo geschrieben?). Das Schlusswort von zwei erstklassigen Anwälten, neue Beweisanträge und mein eigenes umfassendes Schlusswort wurden nicht mehr beachtet. Ist das Gerechtigkeit? Beispiel der politischen Verfolgung:
Zum Staatsanwalt Mertig, dem politischen Staatsanwalt in dieser Angelegenheit:
Ein Sprichwort sagt: Wer bei all diesen Dingen nicht den Verstand verliert, der hat womöglich keinen! Das Lied erschien 1986 es stammt von Karl Leipert, einem Heimatvertrieben. Der Aufbau des Liedes spricht den kalten Krieg an und die Sorge um eine Zukunft. Die Vorneverteidigung der NATO bedeutete den Atomschlag durch unsere Verbündete ich wurde kritisch. Seit 1994 wurde ich systematisch kriminalisiert und meine Familie terrorisiert und staatliche Kreise haben dabei entscheidenden Anteil. Ich weiß bis heute nicht, was in dem Lied ein Aufruf zur Gewalt sein soll. Solche Unsinnigkeiten wie durch die Staatsanwältin genannt Macht doch der Knechtschaft ein Ende offenbart nicht nur die mangelnden Beweise, vielmehr zeigt es den Verlust von Gerechtigkeitsempfinden und Logik. Ich muß also Unrecht akzeptieren, ich muß also mit den zweifelhaften Segnungen der Multikulturellen und multikriminellen Gesellschaft leben. Und wenn ich wie die größte türkische Tageszeitung in Deutschland, die neben dem Bilde von Kemal Pascha Atatürk den Ausspruch DIE TÜRKEI DEN TÜRKEN täglich darbietet, selber sagen würde DEUTSCHLAND DEN DEUTSCHEN, dann bin ich ein Straftäter? Haben also türkische Journalisten mehr Rechte in der BRD als deutsche Künstler und Familienväter? Ist das mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu vereinbaren? Und wer ist hier der Verfassungsfeind ich oder die Leute, die die Grundrechte jeden Tag etwas mehr untergraben und aushöhlen. Zur Kenntnis: Die obersten Politiker der BRD und politischen Vorgesetzten der Polizei und Justiz haben Folterentführungen der CIA aus und in Deutschland geduldet und haben erst kürzlich erklärt, auch unter Folter gemachte Geständnisse dürfen juristisch verwertet werden. Das ist ein Rückfall in die Barberei und in die Zeit vor Friedrich dem Großen, der die Folter in Preußen als erster Herrscher abschaffte. Aber auch das Gerechtigkeitsempfinden preußischer Zeiten hat sich gewandelt. Statt einer Toleranz für politisch Andersdenkende haben wir heute eine perfekte Diktatur der Scheintoleranten, statt preußischer Gerichtsbarkeit die Aufforderung beim Landgericht Stuttgart, ein Beschuldigter müsse seine Unschuld beweisen. Bei allem Respekt vor Ihrer Person und Ihrem Amte, Frau Richterin, was hier geschieht ist Unrecht. Allein die Tatsache, ich möge meine Berufung überdenken das Gericht war bereits vor Beginn eher der Auffassung das bisherige Urteil sei zu milde Bewährungsauflagen, Arbeitsstunden, Geldbuße und verlängerte Bewährungszeit kämen. Das auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist, wurde wohl vergessen. Und hätte die StA hier auch zurückgezogen? Oder ist eine Jungstaatsanwältin gar nicht handlungsbefugt, da diese nur als Sitzungskraft vorbefohlene Dinge darzubieten hat? Wobei geht es hier im Prozeß überhaupt? Um einen durchgeknallten Rechtsextremisten, der böse Lieder zur Verhetzung unter sein gewaltbereites Publikum bringt und Sicherheit, Recht und Ordnung durch ein totalitäres Regime ersetzen will? Oder geht es um einen Freigeist, der sich nicht wie das Gericht und Staatsanwaltschaft weigert seinen Namen zu nennen und frank und frei das Grundrecht einer freien Meinung und das der Kunst für sich in Anspruch nimmt. Ein Sänger, der das Leid deutscher Menschen nachvollziehen kann, der als Gegenwartsmensch nicht auf opportunistisch tote Hunde einprügelt und karrieresüchtig nach dem Munde redet, sondern aus Sorge um Volk, Land und Familie im Geiste eines Friedrich Schillers nicht schweigen kann. Es geht bei diesem Prozeß um nichts anderes als um das alte Spiel von David gegen Goliath, von Gut gegen Böse, von Wahrheit gegen Dogma, von Gerechtigkeit gegen Politik. Es geht um das freie Wort. Was nützt ein Grundgesetz, wenn jeder Staatsanwalt und jeder Richter nach Belieben hier durch ein Strafgesetzparagraphen Grundrechte nimmt. Das Schlimmste aber ist nicht die Verfolgung des Freigeistes, des sich gegen den Zeitgeist stemmenden, des wahrlichen deutschen Demokraten der Haus und Hof verlieren soll, der eingesperrt, ausgeplündert, der Stimme beraubt und seine Familie bedroht sieht das Schlimmste ist die erbärmliche Heuchelei, mit der man hier vorgeht. Man nimmt Menschen Grundrechte mit der Begründung, das müsse sein, da diese Menschen angeblich anderen die Grundrechte nehmen wollen. Man löscht also Feuer mit Benzin. Und der Delinquent ist schuldig, da er ein Nazi ist. Ob das stimmt, ob überhaupt ein Vorwurf wahr ist, ist letztlich vollkommen unwichtig: Er ist ein Nazi! Früher waren es die Juden, die an allem Schuld waren, ganz früher Hexen und Ketzer. Beweise müssen nicht beständig sein denn die Erde ist ja immer noch eine Scheibe! Zumindest in der Stuttgarter Justiz! Denn wenn es so nicht wäre, gäbe es diesen Prozeß nicht und keine Urteile anderer Richter. Diese Urteile, die von Ihnen Frau Richterin nicht an angezweifelt werden, sind Unrecht. Schon das erste Urteil wurde mit dem Fall Sebnitz im Mündlichen Urteil begründet im schriftlichen Urteil war dann Monate später von Sebnitz kein Wort mehr. Es wurde andere Begründungen neu eingebracht. Der Richter, Dr. Werner Payer, Mitglied der FDP und Direktkandidat, hat hier politisch korrekt gehandelt er hat jedoch dem Rechtsstaat keinen guten Dienst erwiesen. Sein Kollege Dr. Zimmert vom Landgericht hat in acht Prozesstagen gut 100 Beweisanträge abgelehnt, darunter Urteile des Bundesverfassungsgericht zur Kunstfreiheit Fall der Punkgruppe Slime von 24.11.2000. Dieser Richter hat in seinem Urteil mitgeteilt, meine Lieder würden Ausländern das Lebensrecht in Deutschland absprechen. Er selber hat nur wenige Tage vor dem Urteil einem Afrikanischen Asylbewerber das Lebensrecht in Deutschland durch Ausweisung und Abschiebung genommen. Seine drei Kollegen des Oberlandesgerichts haben die umfassenden Revisionsschriften von zwei Anwälten (immerhin mehrere hundert Seiten) mit einem Satz abgelehnt: Offensichtlich unbegründet! Was war unbegründet? Ist unser Antrag auf eigene Unschuldsvermutung eines Liedes wirklich so abwegig, wenn die Staatsanwaltschaft Stuttgart 1994 dieses Lied als strafrechtlich nicht relevant auf Tonträger zurückgibt, dieses 1997 ebenso und zuletzt im Frühjahr 1999 und die gleiche Staatsanwaltschaft 1999 ein Verfahren wegen dieses Liedes einleitet, Akten manipuliert, Anklagen umformuliert und Gerichte sogar die Ehefrau des Sängers verurteilen mit den Worten, sie hätte ja wissen müssen, daß das Lied strafbar ist. Ist das Gerechtigkeit oder Unrecht? Das Urteil des Amtsdirektors des Amtsgerichts Böblingen Dr. Schulz vom 24.4.2005 steht all dem in nichts nach. Vor uns wurde gegen zwei Schwarzafrikaner und ihre Scheinehefrauen wegen Scheckbetrugs und Unterschlagung von Euro 18.000,- der Kreissparkasse Leonberg verhandelt. Letztlich eine geringe Bewährungsstrafe und kein Geldersatz und dann kommt der Fall Rennicke, der verurteilt wird, da er in einem Lied gesungen hatte :...der Fremde hats erworben mit schmählichem Geld...! Ist mein nunmehr 20 Jahre altes Lied sowenig aktuell? Da ich im Gegensatz zu den Schwarzafrikanern keine kostenlosen Verteidiger dabei hatte und mich selbst verteidigte, habe ich den Richter auf diesen Umstand hingewiesen. Doch Richter mögen es nicht immer, wenn Angeklagte sich verteidigen und vielleicht sogar angreifen. Das Ergebnis ist ein Urteil, das so niederträchtig ist, in dem Dinge in das Lied interpretiert werden, die dort nicht enthalten sind. Dinge werden sich aus dem Finger gesaugt, die in der Verhandlung überhaupt nicht angesprochen werden. Aber kann ein Direktor des Amtsgerichts irren oder ist er Direktor des Amtsgerichts, da er verlässlich seine Arbeit macht? Ich kann nicht mehr an den Rechtsstaat glauben. Man hat es mir ausprozessiert! Nirgendwo wird mehr gelogen als nach der Jagd, nach dem Angeln und in Gerichtssälen. Ich weiß das nun aber wisse es auch die Schöffen? Am Landgericht ist ein Gedenkstein für die Opfer der politischen Justiz des Dritten Reiches angebracht. Ein Richter am Landgericht wie Dr. Cuhorst verlor nach 1945 seine Pensionsansprüche, da er angeblich Unrechtsurteile gesprochen hat. Er hätte dieses wissen müssen, so heißt es. Er könne sich nicht darauf berufen, die Gesetze und die Auslegungen nur sinngemäß befolgt zu haben auch Bestätigungen durch Urteile anderer Richter seien verkehrt gewesen er hätte selber kritischer handeln müssen und auch Befehlsnotstand, Sorge um die eigene Position und Existenz seien kein Grund gewesen hier nicht auszuscheren und Gerechtigkeit walten zu lassen. Wenn das alles für die Zeit vor 1945 gilt, dann gilt es auch für die Justiz nach 1945, insbesondere im Landgericht Stuttgart im Jahre 2006. Ich habe auf meine Unschuld immer wieder hingewiesen, ich habe mehrfach darum gebeten, mir doch bitte genau mitzuteilen, wo ich einen Aufruf zur Gewalt getan haben soll, ich wurde auch an meinem nunmehr 12. Prozesstag nicht gefragt, was mich seinerzeit zu diesem Lied geführt hat, was ich damit aussagen möchte. Jeder Kinderschänder (beim Hauptprozeß 2001 wurde im Nebenraum ein solcher Kinderschänderfall verhandelt!) wird nach seinen Motiven befragt im Fall Rennicke ist das anders. Kinderschänder sind keine politischen Sänger und werden in der BRD halt anders behandelt! Auch verstehe ich nicht, wieso eine Pressemitteilung von mir VOR einer Verurteilung und NACH Rückgaben des Liedes auf Tonträger durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart strafbar sein sollen, ein Pressebericht der örtlichen Presse NACH Verurteilung aber die strafbaren Worte des Liedes ungehindert zehntausendfach verbreiten darf. Wo ist da die Logik? Wieso ein eine eigene Erklärung strafrechtlich relevante Verbreitung, ein Pressebericht aber Informationsfreiheit? Dieses Urteil trifft einen Unschuldigen, keinen Täter, sondern ein Opfer! Und es geht um das Recht der freien Meinungsäußerung. Es geht um die Berufsfreiheit eines Sängers, der seit gut 25 Jahren mit vollem Namen auftritt und sich nicht feige versteckt. Gegen einen Menschen, der verantwortungsvoll sich um seine Mitmenschen sorgt und dafür Niedertracht, Lügen und Gewalt mit seiner Familie ertragen muß. Gegen einen Menschen, der es sich hätte leichter machen können, auch hier im Prozeß man schwört ab, Die Erde ist eine Scheibe! oder Natürlich dreht sich die Sonne um die Erde! Natürlich, Frau Richterin, habe ich mit diesen rechten Leuten nichts mehr gemeinsam, natürlich bin ich als Menschenfreund für eine offene und tolerante Gesellschaft, natürlich distanziere ich mich! Nur, wo bleibt dann die Wahrheit, die Gerechtigkeit, das freie Wort, die Ehrlichkeit! Ich bin unschuldig und deswegen schwöre ich auch nicht ab! Im Sinne Luthers, der gegen die Dogmen und Lügen seiner Zeit rebellierte, rebelliere ich gegen heutige Dogmen und Lügen aus Sorge als Demokrat, als Bürger, als Deutscher, als Vater. Die Multikulturelle Gesellschaft ist ein Mythos und wird weder Fremden noch Einheimischen zum Guten dienen. Schon morgen werden hier statt einem Christoph Schiele z.B. Afrikaner seinen Dienstposten besetzen, beim Landgericht Stuttgart werden Asiaten Recht sprechen, Osteuropäer werden Akten bewegen so wie es bereits vor Jahren in Berlin im Stadtteil Kreuzberg keinen Wahlkandidaten gab, der gebürtiger Deutscher und Einheimischer war von keiner Partei. Und das ist erst der Anfang. Und es werden immer mehr Menschen geben, die Kritik an einer Veränderung über und sie haben das gute Recht dazu. Und es wird dann weitere Urteile geben müssen, härtere Urteile, die Gefängnisse werden voll sein von Menschen, die wagten Fragen zu stellen oder der herrschen Meinung zu widersprechen. Wohin führt das alles Zuchthäuser, Arbeitslager, Konzentrationslager, Exekutionen, Krieg, Unfreiheit, Gewalt? Wollen Sie das, Frau Richterin? Wollen Sie das, Frau Staatsanwältin? Ist das Ihr Ziel? Sie haben mit diesem Prozeß der Demokratie und dem Recht bislang keinen guten Dienst erwiesen. Mein türkischer Onkel und er ist ein sehr gebildeter, höflicher Mensch, fragt mich immer wieder: Was ist bloß mit Euch Deutschen los. Seit Ihr alle total verrückt geworden mit Eurem Gutmenschentum? In Celle wird nach und nach die halbe Stadt durch die kurdische Mafia aufgekauft, jeder weiß das vor Ort, man verschweigt es, Beamte werden durch die Mafia unter Druck gesetzt und korrumpieren aus Angst wer es als bekennender Patriot jedoch offen ausspricht, wird durch die politische Justiz angeklagt. Was ist los mit Euch Deutschen? Oder wollt Ihr wirklich solche Zustände wie in Bananenrepubliken? Mein Onkel hat auch etliches über seine Landleute gesagt, die hier in Deutschland sind und ich werde dieses hier besser nicht wiederholen, um mich nicht strafbar zu machen denn mein Onkel ist ehrlich und nimmt kein Blatt vor den Mund. Ich wäre dankbar, hätten wir Menschen vom Schlage meines türkischen Onkels in der Stuttgarter Justiz als guter Geschäftsmann würde er gewiß hier besser urteilen und handeln. Meine Ausländischen Freunde und ich habe etliche, die alle auch eine Heimat haben und wir uns deswegen auch gut verstehen, weil sie sich um ihr Land sorgen, so wie ich mich um mein Land sorge verstehen überhaupt nicht, wofür ich hier angeklagt bin. Ein russischer Freund sagte es deutlich: In der BRD herrscht gegenwärtig der Faschismus. Faschismus bedeutet heute das Unterdrücken eines Volkes auf eigenem Territorium durch eine fremdbestimmte Politmafia! Und jeder Beamte macht irgendwie mit, aus Dummheit oder aus Korruption! Hat mein russischer Freund unrecht? In Chile wurde Victor Jara, ein kommunistischer Sänger verfolgt und vernichtet, in der DDR Liedermacher wie Karl Winkler, in der BRD Barden wie Frank Rennicke. In Chile gab es auch Gesetze, in der DDR fanden Richter auch rechtsstaatliche Begründungen, so wie auch die Inquisition die Folter an Ketzern und der sexuelle Missbrauch der Hexen durch die Henkersknechte gesetzlich geregelt war. Die DDR-Menschenrechtlerin Brigitte Bolay sagte 1990: Wir forderten in der DDR Gerechtigkeit wir bekamen aber nur den BRD-Rechtsstaat. Der jüdische Arzt und Lyriker Gottfried Benn schrieb einmal: Das Abendland leidet nicht an der Intelligenz es leidet am hündischen Verhalten der Intelligenz vor der Justiz! Darum, hohes Gericht geben sie Meinungsfreiheit, zeigen sie bürgerlichen Mut, Otto von Bismarck prägte das Wort ZIVILCOURAGE, und sprechen sie Gerechtigkeit. Lassen sie nicht zu, das die herrschende Politik die Zukunft unserer Kinder vernichtet, aus einem freiheitlichen Rechtsstaat ein geistiges Konzentrationslager macht, schauen sie nicht weg, wenn Polizisten politisch Befehle blind befolgen und die Justiz als Hure der Politik zum Henker wird. Wenn wir aus der Geschichte lernen wollen, so müssen wir uns als Sophie Scholl, Carl Graf von Stauffenberg und Kurt Schumacher erinnern, die bei einem Prozeß wie diesem aufschreien würden. Wehret den Anfängen! Der römische Staatsmann Cicero sagte: Eine entartete Justiz ist eine große Räuberbande! Die Großeltern meiner Kinder wurden aus Ostpreußen und dem Sudetenland vertrieben, ihre Familie halb ausgerottet, das Eigentum gestohlen und jahrelange Not haben tiefe Spuren hinterlassen. Ethnische Säuberungen verjähren nicht und das Völkerrecht das Recht eines Volkes auf sein angestammtes Gebiet - haben in Artikel 25 des Grundgesetzes eine feste Grundlage bekommen Verfassungsrechtler sehen in Artikel 25 des GG den wichtigsten Artikel, da er den Bewohnern der BRD Rechte und Pflichten aufträgt. Ich nehme diese Rechte und Pflichten in Anspruch. Ich will nicht vertrieben werden, weder kulturell, sprachlich, biologisch noch traditionell. Ich bin Deutscher, ich will Deutscher bleiben, ich will eine Heimat haben, ich will meine Sprache sprechen, meine Musik hören und meinen Glauben praktizieren. Denen, die etwas anderes wollen, denen steht doch die Welt offen ich aber habe nur dieses letzte bisschen Heimat. Laßt es mir, lasst es meiner Frau, meinen Kindern und Enkeln. ES LEBE DIE FREIHEIT! Frank Rennicke Brandanschlag auf die Familie Rennicke
Ehningen (DS). Nachdem dem nationalen Liedermacher Frank Rennicke und seiner Familie durch die Gesinnungsjustitz der letzten Jahre schwer zugesetzt worden ist, soll die Existensvernichtung des Barden jetzt wohl durch blanken Terror weiter betrieben werden. Am 13. April 2006 erfolgte ein Brandanschlag auf ein Nebengebäude auf dem Grundstück der Familie. Gegen 2 Uhr nachts wurde ein Geräusch bemerkt, dann das Feuer festgestellt, das bereits aus den Fenstern der Stallung mit Wohnung herausschlug. Durch das umsichtige Vorgehen der Feuerwehr konnte ein Übergreifen auf andere Gebäudeteile verhindert werden. Der Sachschaden ist noch nicht abzuschätzen, da das dreistöckige Gebäude mit etwa 200 qm Grundfläche bis auf die Grundmauern niederbrannte. Dem Anschlag gingen mehrfach Drohungen vorraus. Die Polizei schließt einen technischen Defekt aus und ermittelt nun wegen vorsätzlicher Brandstiftung. Die Empörung der Medien hielt sich in Grenzen. Man möge sich vorstellen, wie es ausgesehen hätte, wenn das Haus von Konstanin Wecker Ziel eines Brandanschlages gewesen wäre. Deutsche Stimme - Juni 2006 | http://www.deutsche-stimme.de/ Carpe Diem: Europa Jugend Revolution Ich schließe meine Augen und laß die Gedanken ziehen, und denk an das Erbe Europas und was uns davon blieb, den Traum von Frieden und Einigkeit unter eine Flagge gebracht, doch darauf die falschen Zeichen und dahinter die falsche Macht. Eine Macht, der das Geld gehört; seit viel zu langer Zeit Eine Macht, die Konflikte schürt; gemeinsam machen wir uns frei Europa Jugend Revolution Für Profit und ihren Herrschaftsplan haben sie die Völker verkauft, unsere Väter aufeinander losgehetzt und ihre Loyalität mißbraucht, hinter Humanität und Scheinmoral verstecken sie ihr wahres Gesicht, Doch wir sehen wer hinter den Kulissen steht; ihr führt uns nicht mehr hinters Licht Wir brechen die Barrieren dieser versteckten Tyrannei und die Ketten aller Bruderkriege; gemeinsam machen wir uns frei Europa Jugend Revolution Wir öffnen unsere Augen für eine Zeit in der uns nichts mehr trennt, wir Völker Europas schreiens heraus: Die Parole diese Kontinents Europa Jugend Revolution |
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