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Juli 2006 Leo Frühschütz Info von:   schrotundkorn
Heilkräuter – Tee oder Medizin?

EU-Richtlinie gefährdet Kräuterbauern und Tee-Hersteller

Sind Birkenblätter ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel? Die Frage klingt akademisch. Doch die Antwort hat Auswirkungen auf Kräuterbauern und Tee-Hersteller. // Leo Frühschütz

Der Bauer Thomas Beutler darf keine Birkenblätter mehr verkaufen, auch keine Malvenblüten und kein Frauenmantelkraut. Jahrelang hatte er diese und viele andere Kräuter auf seinem kleinen Hof in Belzig, südlich von Berlin, angebaut und gesammelt, getrocknet und verkauft: als Tee, Gewürz oder Badezusatz. Das brandenburgische Landesgesundheitsamt hat ihn nun wegen des Herstellens und Verkaufens von elf Kräutern, darunter Birkenblätter, Frauenmantel, Spitzwegerich, Johanniskraut und Beinwell, bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Das seien Arzneimittel und sein Betrieb sei kein zugelassener Arzneimittelhersteller, argumentieren die Beamten. Dabei beziehen sie sich auf die Arzneimittelrichtlinie der Europäischen Union von 2004. Um die Verbraucher zu schützen, schreibt sie vor, dass bei Heilkräutern im Zweifelsfall statt dem Lebensmittelrecht das Arzneimittelrecht gelten soll. Konkrete Regelungen für diesen Grundsatz gibt es nicht, und so entscheiden die zuständigen Länderbehörden im Einzelfall, ob ein Heilkraut nun Arznei- oder Lebensmittel ist.

Oft ist es beides, wie das Beispiel der Birkenblätter zeigt. In der Volksmedizin ist seit Jahrhunderten bekannt, dass Birkenblätter eine wassertreibende Wirkung haben. Deswegen kommen sie im Frühjahr frisch gezupft in den Wildkräutersalat. Tees mit Birkenblättern gehören für viele Menschen zur jährlichen Frühjahrskur. Nicht als Arzneimittel, sondern als Tee, der das Wohlbefinden steigert. Birkenblätter sind aber auch Inhaltsstoffe von Arzneitees oder Brausetabletten, die zur unterstützenden Behandlung bei Harnwegsinfektionen oder Nierengries eingesetzt werden. So wie die Birkenblätter nutzen die Menschen viele Heilpflanzen als Arzneimittel und als Lebensmittel: Fenchel, Thymian, Kamille oder Pfefferminze sind nur einige davon.

Strenge Vorschriften für Arzneimittel

Bisher war das kein Problem: Derjenige, der eine solche Pflanze in den Handel bringt, entscheidet, ob er sie als Lebensmittel oder als Arzneimittel ansieht. In beiden Fällen gelten bestimmte Regeln. Verkauft er sie als Arzneimittel, muss er einen Mindestgehalt an bestimmten Wirkstoffen im Produkt sicherstellen, strenge Qualitäts- und Herstellungsvorschriften einhalten und sich als Arzneimittelhersteller von den Behörden zertifizieren lassen. Diesen hohen Aufwand können sich nur größere Unternehmen leisten. Dafür dürfen sie die heilkräftige Wirkung ihrer Produkte ausloben und zum Beispiel „löst Schleim und Husten“ auf den Erkältungstee schreiben. Für Lebensmittel gelten die weit weniger strengen Vorschriften des Lebensmittelrechtes. Auch ein kleiner Betrieb kann sie einhalten. Allerdings darf er für seine Produkte keine gesundheitsbezogene Werbung machen. Schließlich sollen Lebensmittel satt machen oder das Wohlbefinden steigern, aber keine Krankheiten lindern. Die zuständigen Landesbehörden jedoch stufen mit wenigen Ausnahmen wie Gewürze, (zum Beispiel Bärlauch und Basilikum, Kamille und Minze) die knapp 200 traditionellen Heilpflanzen mit belegter medizinischer Wirkung grundsätzlich als Arzneimittel ein. Allerding haben sie dabei einen großen Spielraum. Denn ob ein Tee mit Baldrian, Schachtelhalm oder Johanniskraut tatsächlich als Arznei anzusehen ist, hängt davon ab, wie hoch die wirksame Dosis der jeweiligen Zutat ist. Berücksichtigen sollten die Beamten auch, ob der Tee wie ein Arzneimittel aufgemacht ist. wDas strikte Vorgehen der brandenburgischen Gesundheitsbehörde hat bisher noch keine Schule gemacht. Doch auch in der zuständigen bayerischen Behörde lautete die Auskunft: „Die Kräutertees sind ein sehr kritisches Thema, ebenso die Kräuterfrauen, die oftmals aus Unkenntnis in alle möglichen Lebensmittel Heilkräuter mischen.“

Kein Bio-Siegel für Arzneimittel

Bioläden, die den dafür notwendigen Sachkundenachweis haben, dürfen Tees und andere Kräuterprodukte verkaufen, die als Arzneimittel zugelassen sind. Die darin eingesetzten Pflanzen stammen meist aus ökologischem Anbau. Dennoch dürfen diese Produkte kein staatliches Bio-Siegel tragen. Denn das gibt es nur für Lebensmittel, nicht aber für Arzneimittel aus Bio-Kräutern.

Interview

„Der Verbraucher wird entmündigt“

Interview mit Thomas Beutler, Kräuter-Bauer aus Brandenburg.

Viele Heilkräuter werden seit kurzem als Arzneimittel eingestuft. Das bedeutet, nur noch Betriebe mit Arzneimittelzulassung dürfen diese anbauen und verkaufen. Was halten Sie davon?

Wenn die Behörden bewährte Hauskräuter zu ausschließlichen Arzneipflanzen machen, hat das weitreichende Folgen, nicht nur für Bio-Bauern oder Hobbygärtner: Regionale Wertschöpfung und landwirtschaftliche Arbeitsplätze würden zerstört, ein Großteil der Landbevölkerung so zu Straftätern gemacht.

Klingt das nicht ein wenig zu dramatisch?

Allein im Land Brandenburg wären 200 bis 300 Kräutermenschen in ihrer Existenz betroffen, wenn die Behörde das Verbot durchbekommt. Dazu kommen kleine Dorfläden, die regionale Produkte an Touristen verkaufen. Die Behörde hat auch schon Fruchtbetrieben untersagt, Weißdornbeeren, Spitzwegerich und Zitronenmelisse in Marmeladen und Gelees zu mischen.

Was bedeutet das für die Verbraucher?

Dem Verbraucher wird das Recht auf freie Nahrungswahl abgesprochen, er wird entmündigt. Ein Teil der Kräuter ist in Apotheken gar nicht erhältlich. Was dort verfügbar ist, weist nicht vergleichbare Qualität auf, wie Selbstgesammeltes oder vom regionalen Bauern Erworbenes: naturgemäß ohne Chemikalien angebaut, liebevoll und in Ehrfurcht vor Mutter Natur geerntet, schonend luftgetrocknet, mondphasenorientiert verarbeitet.

 

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