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Organspender wider Willen im Auslandsurlaub
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Deutsche Touristen können bei tödlichen Unfällen auf Auslandsreisen ungewollt zu Organspendern werden. In vielen Ländern gilt nämlich, anders als in Deutschland, für Organspenden die so genannte Widerspruchsregelung. Damit wird man in Ländern wie Österreich, Italien, Spanien, Slowenien, Tschechien oder Ungarn nach dem Tod automatisch zum möglichen Organspender, wenn man nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat. In Belgien, Finnland und Norwegen haben allerdings die Angehörigen ein Einspruchrecht. Nur wissen sie rechtzeitig von einem möglichen tödlichen Unfall? Wer nicht ungewollt im Ausland zum Organspender werden will, soll nach Empfehlung des ADACs schriftlich in einem Organspendeausweis festlegen, ob er seine Organe freigeben will oder nicht. Solche Ausweise, mit denen man auch seinen Widerspruch bekundet, gibt es bei Apotheken und Arztpraxen, eine Version in neun Sprachen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung http://www.bzga.de/ an. |
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