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Verleger und
Internet-Wirtschaft protestieren gegen die geplante EU-Fernsehrichtlinie, die
auch für redaktionelle Webseiten gelten soll. Der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) befürchtet wie viele andere in der
Medienbranche, dass eine von der Europäischen Kommission installierte
Behörde künftig darüber wacht, welche bewegten Bilder den
Internetauftritt einer Zeitung oder Zeitschrift zieren dürfen. Auch die
Internetwirtschaft ist alarmiert, weil die EU ihnen Werbeeinahmen
wegzuregulieren droht. "Letztlich geht es um einen Zugriff von Brüssel auf
die Medien", sagt Fiedler. Grund für die Aufregung ist eine 19seitiges
Expertise der EU-Medienkommissarin Viviane Reding:, welche die strengen
Rundfunkregeln zumindest teilweise ins Internet exportieren will. Die
Richtlinie erfasst dabei nicht nur fernsehähnliche Internet -Angebote mit
einem festen Programm, sondern auch Seiten, die einzelne Filmchen zum
Herunterladen anbieten - so genannte "nicht-lineare" Dienste. Allerdings soll
eine "redaktionelle Verantwortung" entscheidend sein; eine Internet-Videothek
bleibt damit ohne EU-Aufsicht. Zielgruppe sind vielmehr Seiten von Verlagen,
die informieren wollen und dazu bewegte Bilder anbieten. Im Kern geht es um die
Frage, wie sich bewegte Bilder im Internet ins Medienrecht einordnen lassen.
Traditionell genießen Printmedien grössere Freiheiten als
Fernsehsendungen: Der Staat kontrolliert keine Inhalte. Eine Lenkung erfolgt
nur durch gesellschaftliche Organisationen, bzw. Entzug von Inseraten und
Abkopplung von Informationen, wenn die Zeitungsredaktionen die Regierungen,
Konzerne und internationale Organisationen zu stark kritisieren. Für den
Rundfunk und Fernsehen gelten dagegen strengere Regeln: Über
öffentlichrechtliche Sender wachen die Rundfunkräte, über
private die Landesmedienanstalten. Hintergrund für dieses Sonderregime:
Weil die Zahl der Kanäle in der Vergangenheit technisch stark begrenzt war
und Fernsehen massenwirksamer ist als das gedruckte Wort, gilt die
Meinungsmacht eines Senders mehr als die einer Zeitung. Große
Meinungsmacht stellte EU-Kommissarin Reding und weite Teile des
Europäischen Parlaments nun auch bei den Programmen im Internet fest. "Wir
brauchen einen Rechtsrahmen, der die Bedeutung der Bilder berücksichtigt",
sagt die deutsche EU-Abgeordnete Ruth Hieronymi, die für die neue
Fernsehrichtlinie zuständige Berichterstatterin. Sie unterstützt
ebenso wie ARD und ZDF die abgespeckte Rundfunkkontrolle für nicht-lineare
Dienste. Jurist Wolfgang Schulz vom Hamburger Hans-Bredow-Institut für
Medienforschung hält dies auch für den einzigen Weg zu einem fairen
Reklamewettbewerb: "Audiovisuelle Mediendienste im Internet konkurrieren mit
klassischen Fernsehsendern. Man will deshalb gleiche Spielregeln für alle
Akteure schaffen." Auf der Seite der Kritiker stehen die Interessenvertreter
von Printmedien und IT-Industrie Schulter an Schulter. "Die strenge
Rundfunkregulierung war berechtigt, solange es nur fünf oder sechs
Anbieter gab", meint VDZ-Vertreter Fiedler. "Aber das ist im Internet eben
nicht der Fall." Daher sei für nicht-lineare Dienste im Internet nur das
laxere Recht der Printmedien anzuwenden. Was nach einem akademischen Streit
klingt, kostet Online-Medien womöglich bares Geld. Einerseits drohen die
Einstiegshürden zu steigen: Die bisher fürs Internet
maßgebliche E-Commerce-Richtlinie legt fest, dass ein Online-Dienst keine
Erlaubnis braucht - die neue Richtlinie würde dagegen den Mitgliedstaaten
erlauben, -Webseiten mit bewegten Bildern nur noch mit Lizenz zu betreiben.
Andererseits fürchten die Wirtschaftsverbände um Werbeeinnahmen. Denn
inhaltliche Grenzen für Reklame, die bisher nur für den Rundfunk
galten, will die EU-Kommission nun auch im Internet anwenden. Verboten
wären dann etwa Spots, die politische oder religiöse Gefühle
verletzten. Für Unbehagen in der Medienbranche sorgt darüber hinaus
eine Klausel, die zur kulturellen Vielfalt auf entsprechenden Webseiten
aufruft. Daraus könnten Mindestquoten für bestimmte Inhalte
entstehen, fürchtet etwa Fabian Bahr, Leiter des Brüsseler Büros
des Technologie-Verbandes Bitkom. "Dabei ist die Vielfalt im Internet doch
ohnehin gegeben. Der Nutzer entscheidet selbst mit der Maus, was er ansehen
möchte." Der Hintergrund ist offensichtlich. Bilder bleiben im Kopf besser
hängen als Texte aus Buchstaben. Das gilt beispielsweise von
Internetfilmen über den Terrorakt auf die WTC-Türme in New York oder
die Bilder aus dem Libanonkrieg. Für solche Darstellungen im Internet will
man einen Lizenz-Zwang einführen
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