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Organentnahme
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A. Einführung Die Koalition zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong in China (CIPFG), eine in Washington D.C. registrierte Menschenrechtsorganisation mit einer Zweigstelle in Ottawa, Kanada, bat uns in ihrem Schreiben vom 24. Mai 2006 um Unterstützung bei den Ermittlungen zu den Organentnahmen an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch staatliche Institutionen und Mitarbeiter der Regierung der Volksrepublik China, währenddessen die Praktizierenden getötet werden. Das Schreiben ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Viele China-Freunde, zu denen auch wir zwei gehören, sind besorgt über diese Anschuldigungen. In Anbetracht deren Ernsthaftigkeit sowie aus unserer Verantwortung heraus, den Respekt vor der Würde des Menschen auf der ganzen Welt zu erhalten, haben wir diesem Ersuchen zugestimmt. David Matas ist ein international anerkannter Menschenrechtsanwalt, der auf den Gebieten Einwanderungs- und Flüchtlingsrecht spezialisiert ist und eine private Kanzlei in Winnipeg führt. Als Autor, Sprecher und Mitglied von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen engagiert er sich aktiv für die Förderung der Anerkennung der Menschenrechte. David Kilgour ist ehemaliger Parlamentsabgeordneter und ehemaliger kanadischer Staatssekretär für den Asien- und Pazifikraum. Vor seiner Amtszeit als Parlamentarier war er als Staatsanwalt tätig. Die Biografien der beiden Autoren sind diesem Bericht als Anlagen beigefügt. B. Arbeitsmethoden Unsere Nachforschungen haben wir unabhängig von der CIPFG, dem Falun Dafa-Verein oder irgendeiner anderen Organisation oder Regierung durchgeführt. Unser Versuch, nach China zu gehen, war erfolglos. Jedoch sind wir bereit, die Ermittlungen in einer zweiten Phase fortzuführen, sobald uns der Zugang zu Zeugen und Institutionen möglich ist. Wir interviewten eine Anzahl verschiedener Personen, die in einem Anhang zu diesem Bericht aufgeführt sind, und studierten ausführlich jede relevante Information, die wir erhalten konnten. Wir wurden für diesen Bericht von niemandem bezahlt, sondern machten diese Arbeit auf freiwilliger Basis. C. Die Anschuldigung Die Anschuldigung lautet, dass Falun Gong-Praktizierende Opfer von Organentnahmen sind, die in ganz China an lebendigen Körpern durchgeführt werden. Die Anschuldigung lautet, dass die Organentnahmen im Zuge einer systematischen Vorgehensweise in großer Anzahl gegen den Willen der Falun Gong-Praktizierenden an vielen verschiedenen Orten stattfinden. Die Organentnahme ist ein Schritt zur Organtransplantation. Das Ziel von Organentnahmen ist, Organe zu Transplantationszwecken bereitzustellen. Die Transplantation muss nicht notwendigerweise am Ort der Organentnahme stattfinden. Oft handelt es sich um zwei verschiedene Orte; das Organ kann an dem einen Ort entnommen und für die Transplantation zu einem anderen Ort geliefert werden. Die Anschuldigung lautet weiterhin, dass den Praktizierenden die Organe entnommen werden, während sie noch am Leben sind. Die Praktizierenden werden im Verlauf der Operation oder unmittelbar danach getötet. Diese Operationen sind eine Form von Mord.
Schließlich wurde uns mitgeteilt, dass die auf diese Weise getöteten Praktizierenden anschließend verbrannt werden. Somit gibt es keinen einzigen Leichnam, den man im Zuge einer Untersuchung als Quelle eines Organtransplantats identifizieren könnte. Der Gedanke an ein solches Vorgehen, das sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts und sogar unter Anleitung einer Regierung in einer Zeit zuträgt, in der die Achtung vor dem individuellen menschlichen Leben immer weiter steigt, ist höchst Besorgnis erregend. Dementsprechend erschüttert waren wir über die Aussage einer der ersten Zeugen, einer Frau, die kein Falun Gong praktiziert. Sie sagte vor der Kamera aus, dass ihr Ehemann, der als Chirurg tätig war, ihr erzählt habe, dass er persönlich vor Oktober 2003 (danach weigerte er sich, weiterzumachen) die Augenhornhäute von ca. 2.000 anästhesierten Falun Gong- Gefangenen im Nordosten Chinas innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren entnommen hätte. Viele der Dinge, mit denen wir anschließend konfrontiert wurden und die wir in diesem Bericht beschrieben haben, sind gleichermaßen erschütternd. D. Schwierige Beweisfindung Diese Anschuldigungen sind aufgrund ihrer Beschaffenheit schwer zu beweisen bzw. zu widerlegen. Die besten Beweise, um irgendeine Anschuldigung zu belegen, sind Augenzeugenberichte. Allerdings gibt es gerade für dieses angebliche Verbrechen kaum Augenzeugenberichte. Die Menschen, die sich an den Tatorten befinden, an denen Falun Gong-Praktizierenden Organe entnommen werden, sind entweder Täter oder Opfer. Es gibt keine Zuschauer. Weil die Opfer den Anschuldigungen zufolge getötet und verbrannt werden, kann kein Leichnam gefunden werden, an dem eine Autopsie durchgeführt werden könnte. Außerdem gibt es unter den Opfern keine Überlebenden, die erzählen könnten, was ihnen zugestoßen ist. Die Täter werden wohl kaum zugeben, dass sie sich an dem beteiligen, was man Verbrechen gegen die Menschlichkeit nennt. Obwohl wir keine vollständigen Geständnisse bekommen konnten, haben wir dennoch eine überraschende Anzahl an Zugeständnissen durch Telefonanrufe von Ermittlern erhalten. Am Tatort der Verbrechen werden keine Spuren hinterlassen, nachdem die Tat stattgefunden hat. Der Operationssaal sieht nach einer vollzogenen Organentnahme genauso aus wie jeder andere ganz normale leere Operationssaal. Das harte Durchgreifen in China gegen die Berichterstattung über die Menschenrechte erschwert eine Beurteilung der Anschuldigungen. Bedauerlicherweise unterdrückt China Journalisten, die über Menschenrechte berichten, sowie Menschenrechtsbefürworter. Es gibt keine Rede- und Meinungsfreiheit. Diejenigen, die über Menschenrechtsverletzungen in China berichten, werden häufig in Gefängnisse gebracht und wegen Verrates von Staatsgeheimnissen angeklagt. In diesem Kontext hat das Schweigen von Menschenrechtsorganisationen bezüglich der Organentnahmen an Falun Gong- Praktizierenden gegen deren Willen keine Aussagekraft. Das Internationale Rote Kreuz sowie andere Organisationen, die sich mit den Menschenrechten von Gefangenen befassen, dürfen die Gefangenen in China nicht besuchen. Dadurch wird der Zugang zu potentiellen Beweisen ebenfalls blockiert. In China gibt es kein Recht auf Informationsbeschaffung. Es ist unmöglich, von der chinesischen Regierung grundlegende Informationen über Organtransplantationen zu erhalten, sprich wie viele Transplantationen es gibt, wo die Organe herkommen, wie viel eine Transplantation kostet bzw. wo dieses Geld hinfließt. Zur Zusammenstellung dieses Untersuchungsberichtes versuchten wir, nach China zu reisen. Unsere Bemühungen verliefen im Sand. Wir baten schriftlich um ein Treffen mit der Botschaft, um die Einreisebedingungen zu besprechen. Unser Brief ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Unserer Bitte um einen Gesprächstermin wurde nachgekommen. Aber das Interesse der Person, die sich mit David Kilgour traf, lag lediglich darin, die Anschuldigungen zurückzuweisen, anstatt für uns einen Besuch zu arrangieren. E. Methoden der Beweisbeschaffung Wir mussten etliche Faktoren berücksichtigen, um entscheiden zu können, ob die Anschuldigungen der Wahrheit entsprechen oder nicht. Keiner dieser Faktoren allein bestätigt oder widerlegt die Anschuldigungen. Aber zusammen ergeben sie ein Bild. Viele der Beweisstücke, die wir berücksichtigt haben, können, separat betrachtet, die Anschuldigung nicht bestätigen. Deren Nichtvorhandensein kann die Anschuldigung jedoch gut widerlegen. Die Kombination all dieser Faktoren, insbesondere wenn es sich um eine so große Anzahl handelt, hat die Wirkung, dass sie die Anschuldigungen glaubwürdig macht, selbst wenn jeder einzelne von ihnen allein nicht diese Wirkung hat. Wenn jedes denkbare Einzelelement, das wir zur Widerlegung finden konnten, darin versagt, die Anschuldigungen zu widerlegen, wird es sehr wahrscheinlich, dass die Anschuldigungen berechtigt sind. Beweisführung kann entweder induktiv oder deduktiv sein. Die Kriminalpolizei arbeitet normalerweise deduktiv, indem sie einzelne Beweisstücke zu einem stimmigen Ganzen zusammenfügt. Die Begrenzung unserer Untersuchung schränkte uns bei der Anwendung dieser deduktiven Methode erheblich ein. Nichtsdestotrotz waren Elemente verfügbar, anhand derer wir ableiten konnten, was geschehen war, insbesondere die Telefonanrufe der Ermittler. Wir wendeten auch die induktive Beweisführung an und suchten sowohl in diese als auch in jene Richtung. Falls die Anschuldigungen nicht stimmen, wie können wir dann wirklich wissen, dass sie nicht stimmen? Wenn die Anschuldigungen stimmen, welche Tatsachen liegen vor, die diesen Anschuldigungen entsprechen? Womit kann die Richtigkeit dieser Anschuldigungen erklärt werden, wenn die Anschuldigungen tatsächlich stimmen? Die Antworten auf diese Art von Fragen halfen uns, unsere Rückschlüsse zu ziehen. F. Tatbestände der Beweise und Widerlegungen Wir berücksichtigten sämtliche Tatbestände der Beweise und Widerlegungen, welche zur Verfügung standen und welche zur Verfügung stehen könnten. Einige auf Beweisen beruhende Spuren führten nirgendwo hin. Trotzdem bemühten wir uns, ihnen nachzugehen. |
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