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07.09.2006 Info von:   enhedslisten
Wir haben die Pflicht, die Kriegsverbrecher anzuklagen
   

Dänischer Parlamentarier fordert Verhaftung und strafrechtliche Verfolgung von Israels Außenministerin Tzipi Livni. Gespräch mit Frank Aaen

* Frank Aaen ist Mitglied im dänischen Parlament für die Einheitsliste Rot-Grün, die 2005 mit 3,4 Prozent der Wählerstimmen sechs von 175 Sitzen bekam.

Während eines offiziellen Besuchs der israelischen Außenministerin Tzipi Livni in Kopenhagen in der vergangenen Woche haben Sie die Festnahme und strafrechtliche Verfolgung der Politikerin gefordert. Was hat Sie dazu bewogen?

Wir stützen uns mit dieser Forderung auf die Berichte von Amnesty Interna­tional und Human Rights Watch. Demnach hat die israelische Regierung im Krieg gegen den Libanon vorsätzlich zivile Infrastruktur angegriffen und damit den Tod von Hunderten Menschen in Kauf genommen. Der massenhafte Einsatz von Streubomben im Südlibanon ist ein zutiefst unmoralisches Verbrechen. Human Rights Watch zufolge hat Israel 90 Prozent dieser Bomben in den letzten 72 Stunden des Konflikts abgeworfen. Über hunderttausend nicht explodierte Sprengkörper werden die Menschen im Libanon auf Jahre gefährden. Auch nach dem Waffenstillstand werden dadurch viele Unschuldige verwundet oder getötet werden. Das ist eine klare Verletzung der Kriegsregeln. Wir – und Dänemark als Unterzeichner der Genfer Konventionen insbesondere – haben die Pflicht, die Kriegsverbrecher anzuklagen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.


Gab es eine Stellungnahme von israelischer Seite zu Ihrer Forderung?

Nein, aber es gab eine Reaktion der dänischen Generalbundesanwaltschaft. Sie hat die Klage mit der Begründung der diplomatischen Immunität von Livni zurückgewiesen.


Soweit mir bekannt ist, sind Sie derzeit der einzige europäische Politiker, der öffentlich eine strafrechtliche Untersuchung möglicher israelischer Kriegsverbrechen im Libanon gefordert hat. Wie haben Ihre Kollegen im Parlament, wie hat die dänische Öffentlichkeit darauf reagiert?

Wir haben zahlreiche Briefe und E-Mails von Menschen in der ganzen Welt bekommen, die sich bei uns bedankt haben. Viele Bürger sind der Meinung, daß die Kriegsverbrechen untersucht werden müssen. Wozu gibt es das Völkerrecht, wenn keine Konsequenzen für rechtswidriges Verhalten befürchtet werden müssen? Selbst wenn wir dieses Mal zurückgewiesen wurden, haben wir damit dennoch die israelischen Kriegsverbrechen ein Stück mehr an die Öffentlichkeit gebracht. Die Frage, ob sich Israel im Libanon der Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat, wird in Dänemark erstaunlich breit diskutiert und von den Medien aufgegriffen.


Wiederholt wurden gegen Israel Klagen eingereicht – in Belgien, Deutschland, Kanada und in den USA. Dennoch scheint es, daß die israelische Regierung ernsthafte Konsequenzen und Sanktionen kaum zu befürchten hat. Warum könnte es diesmal anders sein?

Die Weltöffentlichkeit ist sehr gut informiert und beobachtet sowohl die israelischen Verstöße als auch die Reaktionen der internationalen Gemeinschaft darauf. Ich weiß beispielsweise, daß man sich in Amerika inzwischen Gedanken darüber macht, was die Israelis mit den Streubomben »Made in USA« angerichtet haben. Amerika ist sehr wohl verantwortlich für den Einsatz ihrer Waffen im Libanon. Ich hoffe, daß sich dieses öffentliche Bewußtsein weiter ausbreitet.

Leider verschlechtert sich die Lage für die Palästinenser derzeit wieder – und damit für den ganzen Nahen Osten. Erst vor wenigen Tagen hat Israels Ministerpräsident Ehud Olmert angekündigt, die Siedlungen in der Westbank zu vergrößern. Umso mehr hoffe ich, daß die Menschen Israel gegenüber kritisch bleiben und ihre Stimme erheben.


Laut Angaben der palästinensischen Nachrichtenagentur Maan News haben 52 Menschenrechtsorganisationen aufgrund der israelischen Kriegsverbrechen im Libanon die Aufhebung von Israels Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen verlangt.

Das erinnert mich an eine Initiative hier in Dänemark, bei der wir uns für die Aufkündigung des für Israel besonders profitablen EU-Handelsabkommens – den israelisch-europäischen Assoziationsvertrag – eingesetzt haben. Demzufolge haben Produkte aus Israel – die zumeist aus illegalen israelischen Siedlungen in der Westbank und im Gazastreifen stammen – in Europa Anspruch auf Begünstigungen, das heißt, es fallen geringere oder gar keine Zölle an. Damit wird ein Land unterstützt, das in den besetzten palästinensischen Gebieten täglich gegen internationales Recht verstößt.

Interview: Andrea Bistrich



Hessischer Flüchtlingsrat fordert Bleiberecht für Kurden

* Der Hessische Flüchtlingsrat erklärt zur Abschiebung des Kurden Serif Akbulut:

Am Dienstag vormittag wurde Serif Akbulut aus Schlüchtern mit einem eigens dafür gecharterten Kleinflugzeug in die Türkei abgeschoben. Außer ihm selbst flogen lediglich das Flugpersonal und einige Beamte der Bundespolizei mit – eine Vorgehensweise, die man eher bei einem Topterroristen vermuten würde denn einem jungen Mann, der bloß bei seiner Familie sein möchte.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier muß sich angesichts des immensen Aufwands, der betrieben wurde, um einen hier seit acht Jahren lebenden, gut integrierten jungen Mann abzuschieben, fragen lassen, was seine Absichtsbekundungen für eine Bleiberechtsregelung noch wert sind. Der Innenminister hatte sich in der Vergangenheit mehrfach dafür ausgesprochen, geduldeten Flüchtlingen, die seit sechs Jahren in Deutschland leben, integriert sind und keine Straftaten begangen haben, ein Bleiberecht einzuräumen – Kriterien, die Serif Akbulut allesamt erfüllte.

»Im Fall Akbulut offenbart sich ein erschreckender unbedingter Abschiebungswille der Behörden. Es drängt sich der Eindruck auf, daß kurz vor einer Einigung über eine Bleiberechtsregelung noch einmal versucht wird, mit allen Mitteln potentiell Bleibeberechtigte loszuwerden«, kommentierte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, die Abschiebung.

Der Flüchtlingsrat fordert schon seit langem vom Innenminister, bis zur Innenministerkonferenz im November einen Abschiebungsstopp für langjährig geduldete Flüchtlinge zu erlassen, wie es einige andere Bundesländer bereits getan haben. Auch verschiedene Stadt- und Kreisparlamente, darunter der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises, in dem Serif Akbulut bis zu seiner Inhaftierung wohnte, haben in den vergangenen Wochen Resolutionen für einen solchen Abschiebungsstopp verabschiedet.

»Eine Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient, muß erstens von den Menschen überhaupt in Anspruch genommen werden können und zweitens auch Kriterien beinhalten, die auch von ihnen erfüllt werden können«, umriß Scherenberg die Anforderungen an eine Bleiberechtsregelung. Das bedeutet, daß sie bis zur Innenministerkonferenz vor Abschiebungen sicher sein müssen und außerdem eine mögliche Regelung keine wirklichkeitsfremden Ausschlußkriterien beinhalten darf. Hier ist vor allem der Sozialleistungsbezug zu nennen, da die übergroße Mehrheit der Geduldeten nicht arbeiten kann oder darf.

Zusätzlich zu einer wirksamen Bleiberechtsregelung sollte denjenigen, die – wie Serif Akbulut – schon abgeschoben wurden, ein Rückkehrrecht eingeräumt werden, wie es Niedersachsens Innenminister Schünemann in die Diskussion eingebracht hat. Für den Flüchtlingsrat ist der Fall mit der jetzt erfolgten Abschiebung daher auch noch nicht zu Ende: Wir fordern, daß Serif wieder nach Deutschland kommen darf, um dort zu leben, wo er hingehört – bei seiner Familie im Main-Kinzig-Kreis.

 

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