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Hochschulentwicklung
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Innovationsminister Pinkwart aus NRW macht den Bock zum Gärtner: Das Bertelsmann Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) soll die Umsetzung des „Hochschulfreiheitsgesetzes“ begleiten.Das nordrhein-westfälische „Hochschulfreiheitsgesetz“ wurde nicht nur am Schreibtisch des CHE formuliert, nach seiner Verabschiedung soll es nun auch noch bei seiner Umsetzung von den gleichen „unabhängigen Experten“ begleitet werden, um damit eine „möglichst hohe Qualität bei der Umsetzung zu sichern“. Schaut man nämlich einmal genauer hin, woher dieses Konzept vom Rückzug des Staates, der unternehmerischen Hochschule mit einem CEO (Chief Exekutive Officer) und einem aufsichtsratsähnlichen Hochschulrat stammt, so stößt man auf die sog. „Governance Struktur“ des „New Public Management“-Modells das vom Bertelsmannschen Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und dem hochschulpolitischen Arm der Wirtschaft, dem „Stifterverband für die deutsche Wissenschaft“ seit geraumer Zeit der Politik angedient, um nicht zu sagen aufgenötigt wird. Das lässt sich beim nordrhein-westfälischen „Hochschulfreiheitsgesetz“ sogar schwarz auf weiß belegen. Dort finden sich teilweise sogar bis in den Wortlaut hinein die Formulierungen, die der Innovationsminister Pinkwart, ohne jede politische Debatte in seiner Partei, geschweige denn im Landtag auf einer Pressekonferenz am 25. Januar 2006 als „Eckpunkte des geplanten Hochschulfreiheitsgesetzes“ vorstellte [PDF - 112 KB]. Die Identität beider Papiere ließe sich an vielen Stellen belegen (hier nur zwei Beispiele):
Damit aber noch nicht genug: Das CHE bewerte Pinkwarts Eckpunkte „überwiegend positiv“. „In einigen Punkten erscheinen Modifikationen sinnvoll und der eine oder andere Punkt, der sich in den Eckpunkten bislang nicht findet, kann in dem Gesetz ja durchaus noch angesprochen werden.“ In dieser Tonlage fährt das Zeugnis des CHE, das sich jeder aus dem Internet holen kann fort: Pinkwart „trägt Rechnung“, „richtig ist“, Pinkwart „sollte“ usw. usf. Mit Verlaub, hier drückt sich eine Anmaßung eines durch nichts als durch das nötige Geld legitimierten privaten Interessensgruppe gegenüber dem Staat, der Regierung und dem Parlament aus, die nach demokratischen Maßstäben nicht mehr hinnehmbar ist. Nachdem sich nun schon das Ministerium und das Parlament zu Befehlsempfängern von Bertelsmann degradiert haben, dekretiert nunmehr Pinkwart den nun in die „Freiheit“ entlassenen Hochschulen, dass sie über einen Zeitraum von 18 Monaten bei der Umsetzung des „Hochschulfreiheitsgesetzes“ vom geistigen Urheber dieses Gesetzes, dem CHE „begleitet“ werden sollen. Dazu der im CHE zuständige Prof. Ziegele: „Unsere intensive und beständige Begleitung der Hochschulen bei der Umstellung wird einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der nordrhein-westfälischen Hochschulreform leisten.” Das hätte sich früher einmal der Staat erlauben sollen, nämlich die Hochschulen bei der Umsetzung eines Gesetzes zum „Erfolg“ zu führen. Der Untergang der Freiheit von Wissenschaft und Forschung und damit der Epoche der Aufklärung wäre von den Hochschulen beschworen worden. Die nordrhein-westfälischen Hochschulen nehmen ihre ihnen angeblich durch das „Hochschulfreiheitsgesetz“ zugestandene Freiheit durch den (freiwilligen) Verzicht auf Freiheit wahrnehmen. |
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