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14.11.2006 PHI Info von:   PHI
Versicherungen
   

In der Versicherungswirtschaft ist der Datenschutz praktisch aufgehoben

Die im GDV organisierte Versicherungswirtschaft unterhält eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei

namens "Uniwagnis", in der Versicherungsnehmer, aber auch andere Personen ohne ihr Wissen gespeichert

werden. Die Datei dient nach Aussage der GDV zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug, tatsächlich ist sie

eine schwarze Liste, in der alle Personen landen, die irgendeine angeschlossene Versicherung für ein Risiko

hält.

Etwa 10 Millionen Einträge hat die Uniwagnis-Datei. Wie kann das sein? Wie landet jemand in dieser Liste?

Nun, das geht schneller, als Sie denken: Nehmen wir mal an, Sie haben einen Auto-Unfall nachts auf einer

Landstraße. Zum Glück hat den Unfall jemand beobachtet und bezeugt den Hergang auch gegenüber der

Polizei. Nehmen wir weiterhin an, Sie sind Studentin und der Wagen ist nicht auf Sie selbst, sondern auf ihre

Mutter oder auf die Freundin aus der Wohngemeinschaft angemeldet. Sie finden das alles vielleicht nicht

verwerflich, aber jedes dieser Details erscheint Versicherungen verdächtig und bringt Ihnen Negativpunkte

auf einer geheimen Skala des versicherungseigenen Scoring-Systems. Sobald Sie 60 Punkte überschritten

haben - egal aus welchen Gründen - gelten Sie bei Ihrer Kfz-Haftpflicht plötzlich als "verdächtige Kundin" und

landen in der Warndatei der GDV. Und weil Sie als verdächtig eingestuft werden, gilt das Gleiche auch für

alle an Ihrem Unfall Beteiligten: die Halterin des Fahrzeugs, der freundliche Zeuge und der Sachverständige,

der Ihren Schaden begutachtet hat.

Aber die Warndatei tritt nicht nur im Schadensfall in Aktion, sondern auch jedes Mal, wenn jemand eine neue

Versicherung abschließen will - z.B. Rechtsschutz-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Sobald bei

einem der angeschlossenen Unternehmen ein neuer Versicherungsantrag eingegeben wird, läuft "Uniwagnis"

über eine Schnittstelle im Hintergrund mit. Die Eingaben ins System werden automatisch an den GDV

weitergemeldet. Und das auch, wenn die Kunden sich erst einmal nur nach den Konditionen erkundigen

wollen und der Datenweitergabe sogar explizit widersprochen haben.. Wenn Uniwagnis einen Treffer findet,

wenn also die neu eingegebenen Personalien mit einem bereits vorhandenen Datensatz übereinstimmen,

wird dieser Datensatz angezeigt. In der Theorie soll dann die Sachbearbeiterin der abfragenden

Versicherung telefonisch bei der Versicherung, die die Daten eingetragen hat, wegen der Details anfragen.

Tatsächlich reicht in der Praxis die Existenz des passenden Datensatzes, um dem Betroffenen eine

gesonderte Behandlung zu bescheren. Eine Stigmatisierung mit Folgen: Ein Eintrag in der Warndatei kann

zum Beispiel dazu führen, dass der Betroffene erhöhte Prämien zahlen muss oder keine Versicherung mehr

erhält.

Ein Beispiel: Bei Rechtsschutzversicherungen sind oft zwei Schadensfälle innerhalb eines Jahres Grund zur

Kündigung. Für die Kündigung einer Rechtschutzversicherung reicht es aber auch schon, drei Mal in drei

Jahren angefragt zu haben, ob die Versicherung einspringen würde - unabhängig davon, ob die Versicherung

tatsächlich in Anspruch genommen wurde oder gar zahlen musste. Wer also von streitfreudigen Nachbarn

oder Vermietern in Rechtstreitigkeiten verwickelt wird und bei entsprechenden Schreiben drei Mal in 36

Monaten vorsichtshalber die Rechtschutzversicherung anfragt (ohne sie in Anspruch zu nehmen!), kann

gekündigt und in Uniwagnis gemeldet werden. Die Folge: Alle Rechtsschutzversicherungen wissen davon

und werden diese Person künftig gar nicht oder nur gegen eine entsprechend hohe Prämie versichern. Wer

also von einer Versicherung nur ansatzweise das verlangt, für das sie abgeschlossen wird, nämlich im

Schadensfall evtl. in Anspruch genommen zu werden, findet sich - ohne es zu wissen - in einer Datei zur

"Betrugsbekämpfung" wieder

Alle zwei bis drei Wochen erhält jede Versicherung über den GDV den Gesamtbestand aller eingemeldeten

Daten zu mehreren Millionen Personen. Diese Datenübermittlung passiert völlig unabhängig davon, ob die

Versicherung tatsächlich ein berechtigtes Interesse hat. Hier findet also eine sogenannte Vorratsübermittlung

statt - und die ist nach BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) schlicht illegal.

Der GDV meint, es ginge alles mit rechten Dingen zu: Die Kunden hätten der Datenweitergabe doch

zugestimmt, das unterschreiben sie nämlich bei ihrem Versicherungsantrag. Aber wissen die Kunden

eigentlich, was sie da unterschreiben? Denn die Erläuterung der Datenweitergabe steht nicht im Vertrag,

sondern in einem gesonderten Merkblatt. Das "Merkblatt zur Datenverarbeitung" umfasst 4 Seiten

Kleingedrucktes. Und oft bekommen die Kunden das Merkblatt nicht mal vor ihrer Unterschrift zu sehen -

geschweige denn kompetent erläutert, was welcher Punkt für sie bedeutet -, sondern erhalten es erst später

zusammen mit dem Versicherungsschein. Dieselben Versicherungen, die bei Kritik an ihren

Geschäftspraktiken immer antworten, die Versicherten hätten eben die Vertragsbedingungen nicht

aufmerksam gelesen, enthalten den vorsorgewilligen Verbrauchern harte Fakten geradezu vor. Den Kunden

wird bewusst der Eindruck vermittelt, es handele sich bei der Zustimmung zur Datenweitergabe nur um eine

Formalität. Und die Kunden glauben das gern, denn im Moment des Versicherungsabschlusses stehen

andere Dinge im Mittelpunkt ihrer Überlegungen.

Jede und jeder, der oder die in die Warndatei gemeldet wird, müsste eigentlich zuvor von der Versicherung

benachrichtigt werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Und das gilt nicht nur für die

Versicherungskunden selbst, sondern erst recht für alle weiteren Personen wie z.B. Fahrzeughalterinnen,

Zeugen und Gutachter, die ja niemals einen Vertrag mit der Versicherung unterschrieben haben. Doch die

Versicherungen benachrichtigen niemanden über die Datenweitergabe, denn das würde ein schlechtes

Image und viele Beschwerden produzieren. "Wer wissen möchte, ob sein Name in einer der 'Warndateien'

der Versicherungsbranche steht, nimmt sich am besten ein paar Tage frei..." schreibt Finanztest. Den

Kunden bleibt nämlich nichts anderes übrig, als die einzelnen Versicherer zu fragen, ob die sie beim GDV

gemeldet haben - die jeweiligen Unternehmen sind auskunftspflichtig. Beim GDV erhalten die Bürger/innen

keine Auskunft - der hält sich für nicht zuständig. Zum einen sieht der GDV sich nur als Auftragnehmer der

Versicherungen (nach § 11 BDSG), zum anderen verweist er darauf, dass die Daten codiert würden und

behauptet, dass sie damit nicht mehr personenbezogen oder -beziehbar seien.

Codierung nach Art des GDV bedeutet: Wer "Petra Meier" + "Hamburg" eingibt, erhält alle gleich lautenden

Namen (Petra Mayer, Petra Meyer, Petra Meier etc.) in Hamburg mit Anschriften, ggf. Geburtsdatum, ggf.

Meldegrund und Kontakt-Telefonnummer der meldenden Versicherung. Über die Anschrift oder das

Geburtsdatum kann dann ohne zusätzliche Informationen der Personenbezug hergestellt werden. Falls noch

erforderlich, können mit einem Anruf bei der Versicherung weitere Daten ohne Wissen der Betroffenen

erhoben werden. Die Daten sind also weder - wie vom GDV behauptet - anonym noch pseudonym. Sie sind

für alle Beteiligten personenbeziehbar und damit personenbezogen. Nicht einmal Abfragen aus reiner

Neugier oder Anfragen für Werbe- und Marketingmaßnahmen sind wirksam ausgeschlossen.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Verbraucherschützer vom vzbv6 stellt dagegen klar, dass die derzeit

übliche Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe wegen schwerer rechtlicher Mängel unwirksam ist. Denn

die Zustimmung der Verbraucher zur Datenweitergabe ist weder "bewusst" noch "informiert", wie es vom

Gesetz gefordert wird. Die Kunden sind weder über den Inhalt noch die möglichen Folgen der Meldung

informiert, noch haben sie eine Alternative, sich anders zu entscheiden. Denn wer nicht zustimmt, erhält

"unter Umständen" keine Versicherung. Die Warn- und Hinweisdateien dienen nicht - wie immer behauptet -

nur zum Dingfest-Machen von Versicherungsbetrügern, sondern ermöglichen ein Preiskartell der

Versicherungen. Es geht den Versicherern erkennbar darum, sogenannte "schlechte Risiken" herauszufiltern

und entweder gar nicht oder nur gegen einen Beitragsaufschlag zu versichern. Die Versicherer verwenden so

die Warn- und Hinweisdateien als Marktinformationsverfahren und beschränken damit illegal den

Wettbewerb8. - zum Nachteil der Verbraucher

"Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Verband der Privaten

Krankenversicherungen (PKV) agieren weniger in der Öffentlichkeit, aber um so aktiver hinter den Kulissen.

Da Versicherungsriesen wie etwa die Allianz AG zu den wirtschaftlichen Schwergewichten im Land zählen,

findet die Branche in jeder Partei Gehör." schreibt die Tageszeitung "Die Welt". Der Einfluss der

Versicherungslobby ist groß. Da stammen schon mal Bundestagsreden oder sogar Gesetzesvorlagen (!)

direkt aus der Feder der Versicherungswirtschaft9.

Ueber den Datenschutz oder Nicht-Datenschutz bei den Privaten Krankenversicherern werden wir nach einer

entsprechenden Recherche in einer der nächsten Ausgabe des PHI-DEUTSCHLANDDIENST berichten.

Jedenfalls ist es wichtig auch in allen Fragen der Gesundheit, z.B. Kauf von Büchern über

Gesundheitsfragen, auf Datenschutz zu achten. Gut ist es, wenn man im privaten Umfeld (Familie,

Kameraden, Kollegen) einen privaten Versicherungsmakler kennt, dem man das Ehrenwort abnimmt

wenigstens nicht schon vor Abschluss eines Vertrages, z.B. bei Tarif-Anfragen, den infrage kommenden

Versicherungen den Namen des Interessenten zu melden. Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler auch, ob

er Versicherungen kennt, bei denen Sie kein Einverständnis zur Datenweitergabe unterschreiben müssen.

 

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