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Versicherungen
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In der Versicherungswirtschaft ist der Datenschutz praktisch aufgehoben Die im GDV organisierte Versicherungswirtschaft unterhält eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei namens "Uniwagnis", in der Versicherungsnehmer, aber auch andere Personen ohne ihr Wissen gespeichert werden. Die Datei dient nach Aussage der GDV zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug, tatsächlich ist sie eine schwarze Liste, in der alle Personen landen, die irgendeine angeschlossene Versicherung für ein Risiko hält. Etwa 10 Millionen Einträge hat die Uniwagnis-Datei. Wie kann das sein? Wie landet jemand in dieser Liste? Nun, das geht schneller, als Sie denken: Nehmen wir mal an, Sie haben einen Auto-Unfall nachts auf einer Landstraße. Zum Glück hat den Unfall jemand beobachtet und bezeugt den Hergang auch gegenüber der Polizei. Nehmen wir weiterhin an, Sie sind Studentin und der Wagen ist nicht auf Sie selbst, sondern auf ihre Mutter oder auf die Freundin aus der Wohngemeinschaft angemeldet. Sie finden das alles vielleicht nicht verwerflich, aber jedes dieser Details erscheint Versicherungen verdächtig und bringt Ihnen Negativpunkte auf einer geheimen Skala des versicherungseigenen Scoring-Systems. Sobald Sie 60 Punkte überschritten haben - egal aus welchen Gründen - gelten Sie bei Ihrer Kfz-Haftpflicht plötzlich als "verdächtige Kundin" und landen in der Warndatei der GDV. Und weil Sie als verdächtig eingestuft werden, gilt das Gleiche auch für alle an Ihrem Unfall Beteiligten: die Halterin des Fahrzeugs, der freundliche Zeuge und der Sachverständige, der Ihren Schaden begutachtet hat. Aber die Warndatei tritt nicht nur im Schadensfall in Aktion, sondern auch jedes Mal, wenn jemand eine neue Versicherung abschließen will - z.B. Rechtsschutz-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Sobald bei einem der angeschlossenen Unternehmen ein neuer Versicherungsantrag eingegeben wird, läuft "Uniwagnis" über eine Schnittstelle im Hintergrund mit. Die Eingaben ins System werden automatisch an den GDV weitergemeldet. Und das auch, wenn die Kunden sich erst einmal nur nach den Konditionen erkundigen wollen und der Datenweitergabe sogar explizit widersprochen haben.. Wenn Uniwagnis einen Treffer findet, wenn also die neu eingegebenen Personalien mit einem bereits vorhandenen Datensatz übereinstimmen, wird dieser Datensatz angezeigt. In der Theorie soll dann die Sachbearbeiterin der abfragenden Versicherung telefonisch bei der Versicherung, die die Daten eingetragen hat, wegen der Details anfragen. Tatsächlich reicht in der Praxis die Existenz des passenden Datensatzes, um dem Betroffenen eine gesonderte Behandlung zu bescheren. Eine Stigmatisierung mit Folgen: Ein Eintrag in der Warndatei kann zum Beispiel dazu führen, dass der Betroffene erhöhte Prämien zahlen muss oder keine Versicherung mehr erhält. Ein Beispiel: Bei Rechtsschutzversicherungen sind oft zwei Schadensfälle innerhalb eines Jahres Grund zur Kündigung. Für die Kündigung einer Rechtschutzversicherung reicht es aber auch schon, drei Mal in drei Jahren angefragt zu haben, ob die Versicherung einspringen würde - unabhängig davon, ob die Versicherung tatsächlich in Anspruch genommen wurde oder gar zahlen musste. Wer also von streitfreudigen Nachbarn oder Vermietern in Rechtstreitigkeiten verwickelt wird und bei entsprechenden Schreiben drei Mal in 36 Monaten vorsichtshalber die Rechtschutzversicherung anfragt (ohne sie in Anspruch zu nehmen!), kann gekündigt und in Uniwagnis gemeldet werden. Die Folge: Alle Rechtsschutzversicherungen wissen davon und werden diese Person künftig gar nicht oder nur gegen eine entsprechend hohe Prämie versichern. Wer also von einer Versicherung nur ansatzweise das verlangt, für das sie abgeschlossen wird, nämlich im Schadensfall evtl. in Anspruch genommen zu werden, findet sich - ohne es zu wissen - in einer Datei zur "Betrugsbekämpfung" wieder Alle zwei bis drei Wochen erhält jede Versicherung über den GDV den Gesamtbestand aller eingemeldeten Daten zu mehreren Millionen Personen. Diese Datenübermittlung passiert völlig unabhängig davon, ob die Versicherung tatsächlich ein berechtigtes Interesse hat. Hier findet also eine sogenannte Vorratsübermittlung statt - und die ist nach BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) schlicht illegal. Der GDV meint, es ginge alles mit rechten Dingen zu: Die Kunden hätten der Datenweitergabe doch zugestimmt, das unterschreiben sie nämlich bei ihrem Versicherungsantrag. Aber wissen die Kunden eigentlich, was sie da unterschreiben? Denn die Erläuterung der Datenweitergabe steht nicht im Vertrag, sondern in einem gesonderten Merkblatt. Das "Merkblatt zur Datenverarbeitung" umfasst 4 Seiten Kleingedrucktes. Und oft bekommen die Kunden das Merkblatt nicht mal vor ihrer Unterschrift zu sehen - geschweige denn kompetent erläutert, was welcher Punkt für sie bedeutet -, sondern erhalten es erst später zusammen mit dem Versicherungsschein. Dieselben Versicherungen, die bei Kritik an ihren Geschäftspraktiken immer antworten, die Versicherten hätten eben die Vertragsbedingungen nicht aufmerksam gelesen, enthalten den vorsorgewilligen Verbrauchern harte Fakten geradezu vor. Den Kunden wird bewusst der Eindruck vermittelt, es handele sich bei der Zustimmung zur Datenweitergabe nur um eine Formalität. Und die Kunden glauben das gern, denn im Moment des Versicherungsabschlusses stehen andere Dinge im Mittelpunkt ihrer Überlegungen. Jede und jeder, der oder die in die Warndatei gemeldet wird, müsste eigentlich zuvor von der Versicherung benachrichtigt werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Und das gilt nicht nur für die Versicherungskunden selbst, sondern erst recht für alle weiteren Personen wie z.B. Fahrzeughalterinnen, Zeugen und Gutachter, die ja niemals einen Vertrag mit der Versicherung unterschrieben haben. Doch die Versicherungen benachrichtigen niemanden über die Datenweitergabe, denn das würde ein schlechtes Image und viele Beschwerden produzieren. "Wer wissen möchte, ob sein Name in einer der 'Warndateien' der Versicherungsbranche steht, nimmt sich am besten ein paar Tage frei..." schreibt Finanztest. Den Kunden bleibt nämlich nichts anderes übrig, als die einzelnen Versicherer zu fragen, ob die sie beim GDV gemeldet haben - die jeweiligen Unternehmen sind auskunftspflichtig. Beim GDV erhalten die Bürger/innen keine Auskunft - der hält sich für nicht zuständig. Zum einen sieht der GDV sich nur als Auftragnehmer der Versicherungen (nach § 11 BDSG), zum anderen verweist er darauf, dass die Daten codiert würden und behauptet, dass sie damit nicht mehr personenbezogen oder -beziehbar seien. Codierung nach Art des GDV bedeutet: Wer "Petra Meier" + "Hamburg" eingibt, erhält alle gleich lautenden Namen (Petra Mayer, Petra Meyer, Petra Meier etc.) in Hamburg mit Anschriften, ggf. Geburtsdatum, ggf. Meldegrund und Kontakt-Telefonnummer der meldenden Versicherung. Über die Anschrift oder das Geburtsdatum kann dann ohne zusätzliche Informationen der Personenbezug hergestellt werden. Falls noch erforderlich, können mit einem Anruf bei der Versicherung weitere Daten ohne Wissen der Betroffenen erhoben werden. Die Daten sind also weder - wie vom GDV behauptet - anonym noch pseudonym. Sie sind für alle Beteiligten personenbeziehbar und damit personenbezogen. Nicht einmal Abfragen aus reiner Neugier oder Anfragen für Werbe- und Marketingmaßnahmen sind wirksam ausgeschlossen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Verbraucherschützer vom vzbv6 stellt dagegen klar, dass die derzeit übliche Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe wegen schwerer rechtlicher Mängel unwirksam ist. Denn die Zustimmung der Verbraucher zur Datenweitergabe ist weder "bewusst" noch "informiert", wie es vom Gesetz gefordert wird. Die Kunden sind weder über den Inhalt noch die möglichen Folgen der Meldung informiert, noch haben sie eine Alternative, sich anders zu entscheiden. Denn wer nicht zustimmt, erhält "unter Umständen" keine Versicherung. Die Warn- und Hinweisdateien dienen nicht - wie immer behauptet - nur zum Dingfest-Machen von Versicherungsbetrügern, sondern ermöglichen ein Preiskartell der Versicherungen. Es geht den Versicherern erkennbar darum, sogenannte "schlechte Risiken" herauszufiltern und entweder gar nicht oder nur gegen einen Beitragsaufschlag zu versichern. Die Versicherer verwenden so die Warn- und Hinweisdateien als Marktinformationsverfahren und beschränken damit illegal den Wettbewerb8. - zum Nachteil der Verbraucher "Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) agieren weniger in der Öffentlichkeit, aber um so aktiver hinter den Kulissen. Da Versicherungsriesen wie etwa die Allianz AG zu den wirtschaftlichen Schwergewichten im Land zählen, findet die Branche in jeder Partei Gehör." schreibt die Tageszeitung "Die Welt". Der Einfluss der Versicherungslobby ist groß. Da stammen schon mal Bundestagsreden oder sogar Gesetzesvorlagen (!) direkt aus der Feder der Versicherungswirtschaft9. Ueber den Datenschutz oder Nicht-Datenschutz bei den Privaten Krankenversicherern werden wir nach einer entsprechenden Recherche in einer der nächsten Ausgabe des PHI-DEUTSCHLANDDIENST berichten. Jedenfalls ist es wichtig auch in allen Fragen der Gesundheit, z.B. Kauf von Büchern über Gesundheitsfragen, auf Datenschutz zu achten. Gut ist es, wenn man im privaten Umfeld (Familie, Kameraden, Kollegen) einen privaten Versicherungsmakler kennt, dem man das Ehrenwort abnimmt wenigstens nicht schon vor Abschluss eines Vertrages, z.B. bei Tarif-Anfragen, den infrage kommenden Versicherungen den Namen des Interessenten zu melden. Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler auch, ob er Versicherungen kennt, bei denen Sie kein Einverständnis zur Datenweitergabe unterschreiben müssen. |
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