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März 2007 Martin Wilke Info von:   martinwilke
Freie Schule Leipzig
   

4. Freie Schule Leipzig

aus Freiheit und Demokratie in der Freien Schule Frankfurt und der Freien Schule Leizig


4.1. Entstehung

Die Freie Schule Leipzig ist 1990 noch zu DDR-Zeiten entstanden und damit die einzige noch in der DDR gegründete Alternativschule.

In der 1989 in Leipzig gebildeten Initiative Freie Pädagogik, die mehrere Kongresse in der Universität veranstaltete, waren unterschiedliche reformpädagogische Richtungen vertreten, darunter auch Anhänger von Waldorfschulen, Montessorischulen und der Pädagogik Freinets. Diese Initiative hat sich dann bald gespalten. Eine Gruppe aus Lehrern und Eltern wollte eine Freie Alternativschule in Leipzig gründen. Die Idee dazu gab es bereits vor dem Fall der Mauer. Henrik Ebenbeck, der bei der Gründung der Freien Schule Leipzig noch nicht dabei war, berichtet: „In den Montagsdemonstrationen gab es ja schon die Forderung: Freie Schulen zulassen. Das ist praktisch der Ausgangspunkt.“ Es gab Unterstützung von bestehenden Freien Alternativschulen aus der Bundesrepublik. So wurden z.B. Teile des Konzepts von der Glockseeschule in Hannover übernommen, die 1972 ohne Schwierigkeiten genehmigt und dann als Modellversuch gefördert wurde.

Die Genehmigung war dann kein großes Problem mehr: „Das DDR-Bildungsministerium hatte ja natürlich überhaupt keine Erfahrungen, weil es vorher ja keine Alternativschulen gab. Das ist eigentlich ein Glücksfall, dass in den Wendewirren diese Genehmigung gekommen ist für diese Schule, noch bevor die DDR der Bundesrepublik beigetreten ist“, so Ebenbeck.

4.2. Entwicklungen

Die Freie Schule Leipzig hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Wie viele Freie Schulen begann sie zunächst sehr frei und durchlief einen „sehr chaotische[n] Selbstfindungsprozess“. Im Laufe der Zeit wurde vieles strukturierter. So gab es dann nach Jahrgängen getrennte Gruppen und „verbindliche Lernzeiten“, d.h. eine Abkehr von der Freiwilligkeit des Lernens. Nachdem die Schule merkte, dass das mit den verbindlichen Lernzeiten „so nicht funktioniert“, begann vor etwa sieben Jahren ein Veränderungsprozess wieder in Richtung mehr Freiheit für die Schüler. Das Selbstverständnis der Schule lautet nun „Das Prinzip Freiwilligkeit ist das oberste Prinzip für das Lernen, und die Kinder bestimmen selber, was und wie sie lernen.“ Die Gruppen sind jetzt altersgemischt. In letzter Zeit bekamen die Schüler auch größere Mitbestimmungsrechte.

Da Schulen in der DDR nicht in Grundschulen und weiterführende Schulen der Sekundarstufe I getrennt waren, sah das Konzept von Anfang an den Aufbau bis zur 10. Klasse vor. Mit dem Aufbau der Sekundarstufe wurde dann auch 1996 begonnen. Da das Schulgebäude für 10 Jahrgänge allerdings absehbar zu klein war, wurde die Sekundarstufe an einem anderen Standort gegründet, der sich in einem anderen Stadtteil befindet. Durch diese räumliche Trennung entwickelten sich die Grundschule und die Sekundarstufe jeweils eigenständig weiter. In der Sekundarstufe wurden im Laufe der Zeit die Freiheiten und Mitbestimmungsrechte der Schüler immer weiter eingeschränkt, und es fand eine immer größere Orientierung auf die Schulabschlussprüfungen statt.

Im Jahr 2005 haben sich die beiden Schulstandorte dann auch formal getrennt. Die Sekundarstufe spaltete sich als „Schule für gemeinsames Lernen e.V.“ vom ursprünglichen Verein ab. Der inzwischen zur Lernfreiheit zurückgekehrte Verein „Freie Schule Leipzig-Connewitz e.V.“ baut nun auf Grundlage des weiterentwickelten ursprünglichen Konzepts eine neue Sekundarstufe auf, so dass Schüler die Schule nicht mehr nach vier Schuljahren verlassen müssen.

4.3. Schülerschaft

Die Schule hat derzeit 71 Schüler von der 1. bis zur 5. Klasse, acht festangestellte Lehrer, eine Geschäftsführerin, eine Frau im Freiwilligen Sozialen Jahr und eine Praktikantin im Anerkennungsjahr.

Die Schule ist organisatorisch in vier Schülergruppen gegliedert. Die früher nach Klassenstufen getrennten Gruppen sind jetzt altersgemischt. Statt je einer Gruppe der ersten Klasse, einer der zweiten und einer der dritten, gibt es jetzt drei Gruppen, die jeweils 15 Schüler der 1. bis 3. Klasse umfassen. Die Schüler der 4. und 5. Klassen bilden die vierte Gruppe. Durch den Aufbau der Sekundarstufe wird diese Gruppe künftig auch die 6. Klasse umfassen.

Jedes Jahr werden 15 neue Schüler aufgenommen, die auf die bestehenden Gruppen verteilt werden, so dass in jeder Gruppe fünf neue Kinder hinzukommen und fünf Kinder in die nächstältere Gruppe wechseln. Bevorzugt werden Geschwister von Kindern, die bereits an der Schule sind, aufgenommen. Es gibt getrennte Anmeldelisten für Jungen und Mädchen, um ein Gleichgewicht zwischen ihnen aufrechtzuerhalten. Quereinsteiger aus anderen Schulen werden ebenfalls aufgenommen. Bei Kindern „mit Auffälligkeiten oder mit Behinderungen“ wird jeweils im Einzelfall geprüft, „ob es passt und was das Kind braucht“.

Auch wenn es sich um eine Schule in Freier Trägerschaft handelt, steht die Schule Schülern unabhängig vom Einkommen der Eltern offen. Die Schule erhält staatliche Zuschüsse, die knapp die Hälfte der Kosten decken. Als Ganztagseinrichtung erhält sie zudem eine Hortfinanzierung. Die Eltern zahlen etwa 50 € Schulgeld im Monat. Bei einkommensschwachen Eltern, die etwa Arbeitslosengeld II oder BAföG erhalten, übernimmt das Land die Kosten. Viele Eltern sind alleinerziehend, etwa 40 bis 50 % sind ALG-II-Empfänger. Damit ist die Schule nicht verdächtig, eine Eliteschule zu sein.

4.4. Lernfreiheit und Kulturtechniken

Im Pädagogischen Konzept der Freien Schule Leipzig heißt es: „Weil Lernen immer ein individueller Prozess ist, dürfen die Kinder selbst entscheiden, was sie lernen, wann sie das tun, wo, wie und mit wem. Das bezieht sich auf alle Lerninhalte, also ausdrücklich auch auf Schreiben, Lesen und Rechnen.“

Während heute bei der Gründung von Schulen in Freier Trägerschaft ein Bekenntnis zum Lehrplan verlangt wird, steht das im Konzept der Freie Schule Leipzig „natürlich nicht drin, weil damals gab’s ja noch gar kein Land Sachsen und auch noch kein Kultusministerium, insofern haben wir eine sehr exklusive Genehmigung, wo wir ausdrücklich eben nicht auf den Lehrplan verpflichtet sind“, so Ebenbeck.

Insbesondere die entspannte Haltung bezüglich des Lesen- und Schreibenlernens und die Möglichkeit, den Schultag mit Spielen zu verbringen, verdeutlichen das Ausmaß der Lernfreiheit der Schüler.

Da Kinder des gleichen Alters in ihrer Entwicklung sehr unterschiedlich weit sind, könne man „nicht erwarten, dass die alle zur gleichen Zeit Lesen und Schreiben lernen“. Dennoch würden die meisten Kinder es innerhalb der ersten zwei Jahre lernen. Es ist aber auch „völlig okay“, wenn Kinder erst Ende der 3. oder im Laufe der 4. Klasse Lesen und Schreiben lernen. Wenn ein Kind dann noch nicht lesen kann, sei es wichtig, gemeinsam mit den Eltern herauszufinden, ob es möglicherweise medizinische Gründe gibt, die das Kind daran hindern. „Aber wenn das nicht so ist, dann liegt das in der Hand des Kindes. Ich kann’s von außen ja auch nicht machen, dass das Kind Lesen lernt.“

Wenn Kinder in fortgeschrittenem Alter noch nicht lesen und schreiben können, ist ihnen allerdings auch selbst bewusst, dass dies in unserer Gesellschaft ungewöhnlich ist. Da die Lehrer in engem Austausch mit den Kindern stehen und viele Gespräche mit ihnen führen, würde das von den Lehrern durchaus thematisiert werden, „aber nicht als abstrakte Forderung, ‚weil man ... in der vierten Klasse das können sollte’“, so Ebenbeck, er meint „auf keinen Fall gibt es so was, dass jemand sagt: ‚Die anderen können das alles schon, die jetzt mir dir in der Gruppe sind oder die so alt wie du sind, und du kannst das noch nicht.’ Dieses miteinander vergleichen oder aneinander messen lehnen wir ausdrücklich ab.“ Maßstab könne immer nur die bisherige Entwicklung des jeweiligen Kindes selbst sein.

Insbesondere bei Quereinsteigern, die zuvor herkömmliche Schulen besucht haben, ist es nicht unüblich, dass sie sich ein ganzes Jahr lang nicht mit Lesen, Schreiben und Rechnen befassen.

Wenn Kinder auf Wunsch der Eltern nach der 4. Klasse in eine Regelschule wechseln sollen, wird den Kindern mitgeteilt, was sie dort an Anforderungen erwartet. Die Kinder werden nach ihrer Einschätzung gefragt, was sie für diesen Schulwechsel noch lernen müssen, allerdings nicht weil die Freie Schule der Ansicht wäre, dass sie dieses oder jenes machen müssen, sondern weil es sich um eine von außen kommende Anforderung handelt.

Leben und Lernen sind an der Freien Schule Leipzig nicht von einander getrennt. Lernvorhaben verlaufen meist nicht entlang der Grenzen traditioneller Schulfächer. Ebenso gibt es keine künstliche Trennung zwischen Lernen und Spielen. Spielen wird als gleichwertige Tätigkeit anerkannt, die ein Schüler so lange verfolgen kann, wie er will. „Gerade für die jüngeren Schüler ist das Spielen eigentlich die Hauptarbeit. Viele spielen die ganze Zeit.“ Für Computer- und Videospiele gilt allerdings bislang ein generelles Verbot in der Schule. Der Antrag, dieses Verbot aufzuheben, fand bislang keine Mehrheit in der Schulversammlung.

4.5. Tagesablauf

Die Schüler können in der Schule über ihre Zeit frei verfügen. Die Schule öffnet um 7:30 Uhr und schließt um 17 Uhr, freitags um 15 Uhr. Bis 8:30 Uhr sollen die Schüler in der Schule eingetroffen sein. Dann findet in den Gruppen der Morgenkreis statt, bzw. einmal pro Woche statt dessen die Große Schulversammlung. Die Teilnahme daran ist jedoch freiwillig, so dass Schüler sich auch unmittelbar ihren eigenen Vorhaben zuwenden können und an ihnen ohne Unterbrechung so lange arbeiten können, wie sie wollen. Um 12 Uhr wird ein Mittagessen angeboten. Aber wenn Schüler während dessen anderes vorhaben, ist auch das kein Problem. Darüber hinaus bilden Lernangebote und Projekte für jene, die an ihnen teilnehmen, feste Elemente im Tagesablauf. Hausaufgaben gibt es nicht.

Da die Schüler über ihre Zeit frei verfügen, ist die Einteilung der Schüler in Gruppen nur für den Morgenkreis, das Mittagessen sowie für Klassenfahrten von Bedeutung. Bei allen anderen Dingen können sich die Schüler unterschiedlicher Gruppen frei mischen.

4.6. Angebote und Projekte – Formen des Lernens

Neben den zahlreichen spontanen Beschäftigungen der Kinder spielen Lernangebote und Projekte eine wichtige Rolle in der Schule.

Angebote sind von Lehrern angebotene Veranstaltungen, die mit einer gewissen Kontinuität über mehrere Monate hinweg jede Woche zur gleichen Zeit stattfinden. Manche Angebote beinhalten Dinge, die auch an herkömmlichen Schulen stattfinden, andere hingegen Dinge, die man an herkömmlichen Schulen selten findet. Zu den Angeboten zählen zum Beispiel Englisch mit einem Muttersprachler, Mathematik, Töpfern, Backen, Werkstattbenutzung, Turnhallenbenutzung, Musik, Malen und Gestalten, Tanzen, Computer und Vorlesen (Vgl. Freie Schule Leipzig: Angebotsplan).

Angebote finden entweder zu Themen statt, auf die der anbietende Lehrer Lust hat oder die auf Wünsche der Schüler zurückgehen. Henrik Ebenbeck erklärt dazu: „Es gibt keine Angebote, die so entstehen, dass wir sagen: ‚Also, das oder das müsste jetzt lehrplanmäßig abgedeckt werden. Deshalb machen wir daraus mal ein Angebot.’ Das gibt’s eigentlich nicht.“, denn „[d]ie Idee von den Angeboten ist ja nicht, irgendeinen Plan von außen abzuarbeiten, in irgendeiner netten Form.“

Wenn Schüler Angebote nachfragen, die die Lehrer selbst nicht anbieten können, suchen sie jemanden von außerhalb, „der das wirklich auch engagiert und begeistert machen kann.“

Es kann auch zeitlich enger begrenzte Angebote geben, wie etwa ein zweiwöchiges Angebot, Papier zu schöpfen. Dieses könne man nicht ständig anbieten. „Klar geben wir viele solche Impulse, aber dann eben ganz offen in Form eines Angebots, dass jemand kommt und bietet was an.“ Solche Angebote, die zusätzlich zu den regelmäßigen stattfinden, werden üblicherweise in der Schulversammlung vorgestellt.

Angebote, die an herkömmlichen Schulunterricht erinnern, sind die Ausnahme. Manche älteren Kinder wünschen sich solche Angebote.

Es ist für Schüler prinzipiell jederzeit möglich, aus einem Angebot auszusteigen. Ausnahmen sind etwa Theateraufführungen, bei denen das Aussteigen eines Mitspielers zum Scheitern des gesamten Vorhabens führen würde. Wer sich in diesem Fall nach einer Ausprobierphase für die Teilnahme entschieden hat, soll dabeibleiben. Bei den übrigen Angeboten kann jeder selbst entscheiden, wie lange er sie besucht.

Einmal im Jahr findet ein großes Projekt statt. Dazu schlägt jede Gruppe zwei Projektthemen vor, aus denen dann eines für die ganze Schule gewählt wird. So gab es vor zwei Jahren ein dreiwöchiges Projekt zum Thema Zirkus. Im Rahmen eines solchen Projektes finden dann die unterschiedlichsten Dinge statt. Da sich allerdings nicht immer alle für ein Projekt interessieren, müssen die Schüler daran nicht teilnehmen, sondern können ihren eigenen Beschäftigungen nachgehen. Henrik Ebenbeck betont: „Wenn wir sagen, das Lernen liegt in der Hand der Kinder, ist es ja sinnlos, wenn wir dann unterschwellig wieder versuchen, die Kinder doch in eine bestimmte Richtung zu drängen, oder zu erwarten, dass alle an bestimmten Dingen teilnehmen.“

Neben den Angeboten und Projektwochen gibt es eine Vielzahl von Klein- und Kleinstprojekten, die die Kinder ganz spontan entwickeln. 

Da es sich um eine Ganztagsschule handelt und die Schüler somit viel Zeit in der Schule verbringen, bringen sich viele Kinder Bücher von zu Hause mit, die sie in der Schule lesen. Gerade bei so umfangreichen Büchern wie „Harry Potter“ liegen Kinder manchmal tagelang auf dem Sofa und lesen, bis sie mit dem Buch fertig sind.

In der Schule gibt es eine Vielfalt an Lernmaterialien. Darunter befindet sich auch Montessori-Material, etwa ein Zahlenbrett, das einigen Kindern den Umgang mit Zahlen erleichtert. Es hat aber keine herausgehobene Stellung gegenüber anderen Materialien.

Lesen können die Kinder sich u.a. mittels der von Dr. Jürgen Reichen entwickelten Methode „Lesen durch Schreiben“ selbst beibringen: Auf einem Blatt Papier sind allen Buchstaben kleine Bildchen zugeordnet, die ein Objekt darstellen, das mit dem jeweiligen Laut bzw. Buchstaben beginnt, beispielsweise steht die Sonne für „s“ oder ein Auto für „au“. Kinder können auf diese Weise selbständig, in ihrem Tempo und zu ihrer Zeit anfangen zu lesen und zu schreiben, wobei es auf Rechtschreibung anfangs nicht ankommt. (Reichen 2001)

Zur Zeit wird ein Computerraum eingerichtet, in dem die bislang in der Schule verteilten Computer konzentriert und mit einander vernetzt sind. Um allein an einem Computer arbeiten zu dürfen, benötigen die Schüler einen „Computer-Führerschein“ der Schule, d.h. sie müssen über bestimmte Grundkenntnisse in der Handhabung des Computers verfügen, etwa wie man ein Schreibprogramm benutzt und wie man den Computer ordnungsgemäß herunterfährt. Ähnliche Führerscheinregelungen gelten auch für den Umgang mit der Nähmaschine und mit der Drechselbank in der Werkstatt.

4.7. Lernen außerhalb des Schulgeländes und Anwesenheitspflicht

In der Freien Schule Leipzig ist das Leben und Lernen nicht allein auf das Schulgelände beschränkt. Zweimal im Jahr finden Schul- und Klassenfahrten statt. Dabei verreisen eine oder zwei Gruppen zusammen für ein oder zwei Wochen. Ort und Inhalt der Reise werden gemeinsam mit den Schülern überlegt. Die Teilnahme ist auch hierbei freiwillig.

Es gibt auch Angebote, die außerhalb der Schule stattfinden, etwa Töpfern in einer Töpferei.

Aktivitäten einzelner Schüler außerhalb der Schule während der Schulzeit kommen bislang relativ selten vor. So hat eine Drittklässlerin mal ein zweitägiges Praktikum in einem Krankenhaus gemacht. So etwas sei bei den jüngeren Schüler relativ selten, aber prinzipiell möglich. „Und wir denken, dass das gerade jetzt mit den älteren Kindern oder Jugendlichen dann auch eine große Rolle spielen wird, dass sie an andere Orte gehen und sich woanders ausprobieren und andere Sachen kennenlernen können, also dass es viele Praktikumsstellen oder Möglichkeiten gibt“, so Henrik Ebenbeck.

Unabgesprochenes Verlassen des Schulgeländes während des Schultages ist hingegen nicht zulässig und gilt als eine schwere Regelverletzung in der Schule. Um eine generelle Anwesenheitspflicht der Schüler kommt die Schule ebenfalls nicht herum; diese erstreckt sich mindestens von 8:30 Uhr bis 13 Uhr.

4.8. Gesellschaftliche Fragen

Religionsunterricht gibt es in der Freien Schule Leipzig nicht. Diesen muss die Schule nur anbieten, wenn Eltern dies ausdrücklich verlangen, was allerdings nicht der Fall ist. Einige Kinder besuchen konfessionellen Religionsunterricht in den Kirchen. Das Thema Religion wird von den Lehrern nicht forciert, kommt aber in Unterhaltungen in der Schule durchaus vor, wenn Kinder sich etwa mit dem Thema Tod beschäftigen, beispielsweise weil ein Angehöriger gestorben ist. Anhänger anderer Religionen, etwa Moslems, Juden oder Buddhisten, sind an der Schule derzeit nicht vertreten.

Ökologische Fragen spielen in der Schule hingegen eine wichtigere Rolle, etwa im Bereich Mülltrennung, Müllvermeidung und Ernährung. Dies hängt auch damit zusammen, dass ökologische Fragestellungen im Leben vieler Eltern einen großen Stellenwert einnehmen. Im vergangenen Jahr hat die Freie Schule Leipzig für ihr Gesamtkonzept den Umweltpreis für Schulen der Stadt Leipzig gewonnen, zwei Jahre zuvor gewann sie beim selben Wettbewerb den 2. Preis für die naturnahe Bewirtschaftung des Gartens.

4.9. Eigentum und Handel

Privateigentum wird in der Schule geschützt. Wenn Schüler beispielsweise ein Fahrrad, Skateboard oder Einrad in die Schule mitbringen, dürfen andere dieses nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers benutzen.

In begrenztem Umfang ist auch eine wirtschaftliche Betätigung in der Schule möglich. So gibt es in der Schule einen von Schülern betriebenen Laden, an dem man allerdings nur für 20 Cent am Tag einkaufen kann. Es kam auch vor, dass Schüler in der Schule anderen Kindern Spielzeug zum Verkauf angeboten haben. Da dabei aber zum Teil „ältere Kinder jüngere dann so gnadenlos abgezogen haben“, indem sie überhöhte Preise machten, wurde eine Regel verabschiedet, die dies einschränkt. Gelegentlich wird aber die Durchführung eines Flohmarkts beschlossen.

4.10. Pflichtaufgaben

Ein kleinen Teil ihrer Zeit müssen die Schüler für Gemeinschaftsdienste aufwenden. Beim Mittagessen gibt es in jeder Gruppe einen Tischdienst, für den jeder Schüler einmal pro Woche eingeteilt ist. Drei oder vier Kinder sind in jeder Gruppe dafür verantwortlich, Essen und Teller aus der Küche in die Gruppenräume zu bringen und nach dem Essen wieder abzuräumen.

Einmal in der Woche, immer nach der Schulversammlung, müssen die Schüler in der Schule aufräumen. Jede Gruppe ist dabei für einen bestimmten Teil des Hauses oder des Außengeländes zuständig. Zu den Aufgaben gehört etwa, im Garten Müll einzusammeln.

4.11. Bewertung und Dokumentation

Leistungskontrollen und eine Bewertung der Schüler durch Zensuren finden nicht statt. Es gibt jedoch einmal im Jahr einen an das Kind gerichteten „Jahresbrief“ sowie eine Art Portfolio.

In dem Jahresbrief erhält das Kind ein „Feedback ... über das letzte Jahr“. Darin geht es um die soziale Einbindung und Entwicklung des Kindes und den Eindruck des Lehrers, „wie ich das Kind sehe, wie ich es erlebe“. Da die zwei Lehrer einer Gruppe bei ihren 15 Schülern nicht „rückblickend ein ganz Jahr überschauen“ können, gibt über jedes Kind eine Datei, in der die Lehrer – auch unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit – Beobachtungen bezüglich des Kindes notieren. Diese sind dann die Grundlage für den Jahresbrief. Da der Jahresbrief an das Kind gerichtet ist, lassen manche Kinder ihre Eltern den Jahresbrief nicht oder nur teilweise lesen.

Daneben gibt es seit kurzem ein Portfolio, in dem die Arbeiten des Kindes gesammelt werden. Das Kind kann jedoch auch selbst sagen, was in diesen Ordner hinein soll. So entstehe, „im Laufe der Zeit ... eine Dokumentation von Arbeiten ..., anhand deren man dann einfach auch eine Entwicklung nachvollziehen kann.“ Grund für diese Dokumentation sind gehäufte Anfragen des Schulamts, das verlangt, „dass man über den Entwicklungsverlauf jedes einzelnen Kindes Bescheid weiß.“

Wegen der Erweiterung um eine Sekundarstufe sieht sich die Freie Schule Leipzig „unter verschärfter Beobachtung des Regionalschulamts“ und könne sich dieser Dokumentation jetzt nicht entziehen. Henrik Ebenbeck betont allerdings, dass er sich vorstellen kann, dass diese Dokumentation wieder reduziert werden kann, wenn künftig mal eine Studie über Absolventen der Schule vorliegen sollte.

4.12. Lehrer-Schüler-Verhältnis

Das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern ist partnerschaftlich. Im Pädagogischen Selbstverständnis der Freien Schule Leipzig heißt es: „Der liebevolle und respektvolle Umgang mit den Kindern ist ein ganz entscheidender Punkt unserer Arbeit. Diese Haltung prägt uns und das ist als Klima in der Schule wahrnehmbar“, sowie „Wir stehen den Kindern als verlässliche PartnerInnen zur Verfügung, wir nehmen Anteil an dem, was sie bewegt, interessieren uns für ihre Gedanken, Gefühle und Wünsche und wir lassen die Kinder Anteil an unseren nehmen.“ (Freie Schule Leipzig: Pädagogik)

Bei der Einstellung neuer Lehrer haben die Schüler bislang kein formales Mitspracherecht. Es gibt allerdings Überlegungen, dies zu ändern.

4.13. Versammlungen und Entscheidungsstrukturen

In der Freien Schule Leipzig gibt es drei Entscheidungsgremien, an denen die Schüler beteiligt sind: Den Morgenkreis, die Große Schulversammlung und die Kleine Schulversammlung.

Der Morgenkreis ist ein kurzes Treffen, das außer donnerstags jeden Morgen um 8:30 Uhr in den einzelnen Gruppen stattfindet. Er besteht aus einer „Wie-geht’s-Runde“ und einer „Antragsrunde“. In der Wie-geht’s-Runde hat jeder die Möglichkeit zu erzählen, wie es ihm geht, auf was er sich freut und über was er sich ärgert. In der Antragsrunde können offengebliebene Konflikte des Vortags geklärt und Regelverletzungen angesprochen werden. Wenn an einem Konflikt oder einer Regelverletzung Schüler oder Lehrer anderer Gruppen beteiligt waren, werden diese in den jeweiligen Morgenkreis bestellt.

Die Große Schulversammlung findet einmal in der Woche, jeden Donnerstag, statt. Sie besteht aus allen Kindern und Erwachsenen. Die Große Schulversammlung stellt die Regeln auf, die in der Schule gelten und befasst sich mit Dingen, die im Morgenkreis nicht geklärt werden konnten, so etwa auch Konflikte.

Da durch den Aufbau der Sekundarstufe nun zunehmend auch ältere Schüler in der Schule sind und dies auch den Charakter der Schulversammlung verändert, wird derzeit über eine Ausweitung der Kompetenzen der Großen Schulversammlung diskutiert. „[D]ie Tendenz oder die Idee ist, dass die Schulversammlung das wichtigste Entscheidungsgremium wird. Also dass eigentlich alles in der Schulversammlung entschieden wird“, so Henrik Ebenbeck. Einen festen Plan zur Kompetenzerweiterung gibt es zwar nicht, „die Bereitschaft im Lehrerteam dazu ist da, und in der wöchentlichen Praxis passiert das zunehmend auch, dass die Schulversammlung in immer mehr Entscheidungen einbezogen wird, die sonst das Lehrerteam getroffen hat“. Finanzielle Fragen und die Einstellung neuer Mitarbeiter etwa werden bislang von den Lehrern entschieden.

Die Treffen der Großen Schulversammlung dauern 30 bis 45 Minuten. Die Versammlungsleitung besteht meist aus einem Erwachsenen und einem Kind. Manchmal wird die Versammlung auch von zwei Kindern alleine geleitet. Die Tagesordnung ergibt sich aus einer Liste, die die ganze Woche über in der Schule aushängt, auf der jeder Themen eintragen kann. Die Tagesordnung kann allerdings während des Treffens noch ergänzt werden. Wenn es allerdings schon viele Tagesordnungspunkte gibt, kann es sein, dass später hinzukommende nicht mehr behandelt werden, da diese sonst den Zeitrahmen sprengen würden. Die Treffen der Schulversammlung werden protokolliert, so dass Beschlüsse nachlesbar sind.

Die Große Schulversammlung entscheidet nach dem Mehrheitsprinzip. Dabei hat jeder Schüler und jeder der Erwachsenen eine gleichwertige Stimme. Damit sind die Schüler in der Mehrheit.

Die Teilnahme sowohl am Morgenkreis als auch an der Schulversammlung ist für die Schüler freiwillig.

Die Kleine Schulschulversammlung tritt nur auf Beschluss der Großen Schulversammlung zusammen. Sie besteht aus zwei Schülern aus jeder der vier Gruppen sowie zwei Erwachsenen.

4.14. Regeln

In der Freien Schule Leipzig gibt es sowohl geschriebene als auch ungeschriebene Regeln. Zu den ungeschriebenen gehört, dass Gewalt nicht toleriert wird, also dass ein Kind andere nicht schlagen darf. Eine zweite ungeschriebene Regel betrifft die Anwesenheits-Kernzeiten in der Schule. Es wird erwartet, dass alle Schüler von 8:30 Uhr bis mindestens 13, eigentlich aber 15 Uhr anwesend sind.

Die geschriebenen Regeln sind nicht in einem Regelbuch zusammengefasst, aber in den Protokollen der Schulversammlung nachzulesen. Eine formale Hierarchie von Regeln, etwa im Sinne einer Satzung oder eine Verfassung gibt es nicht. Die Regeln gelten für Schüler und Lehrer gleichermaßen. Nach Alter differenzierte Regeln gibt es nicht.

Eine der wichtigsten geschriebenen Regeln ist die Stopp-Regel. Sie besagt: Wenn jemand in einer Auseinandersetzung „Stopp“ ruft, muss der andere sein störendes Verhalten sofort einstellen. Sie ist gewissermaßen ein Interventionsinstrument. Weitere Regeln sind, dass Schüler das Schulgelände nicht allein verlassen dürfen, weder in Richtung des Waldes, der ohne Zaun an das Schulgelände angrenzt, noch in Richtung Stadt. Die persönlichen Sachen eines Schülers sind für die anderen tabu, insbesondere das persönliche Fach.

Einige Regeln sind aus bestimmten Anlässen entstanden und werden auch immer mal wieder angefochten. So hat die Schulversammlung mal beschlossen, dass in der Schule nicht Gameboy gespielt werden darf. Vor einigen Monaten beantragten Schüler, diese Regel wieder abzuschaffen, fanden dafür aber keine Mehrheit in der Schulversammlung.

Des weiteren gibt es Regeln, die ebenfalls aus bestimmten Situationen entstanden sind, heute aber nicht mehr für sinnvoll befunden werden, jedoch noch nicht offiziell aufgehoben wurden. Dazu zählt eine Regel, die besagt, dass Schüler bei Ausflügen nichts kaufen dürfen.

Da viele Regeln von Schülern beschlossen wurden, die heute nicht mehr an der Schule sind, hat sich im Rahmen der Demokratieausweitung eine Gruppe gebildet, die alle bestehenden Regeln darauf überprüft, ob sie weiterhin sinnvoll sind. Ggf. wird die Gruppe dann vorschlagen, diese Regeln abzuschaffen. Dies wird voraussichtlich auch das eben genannte Kaufverbot auf Ausflügen treffen. Es gibt die Idee, eine solche Überprüfung regelmäßig einmal pro Jahr durchzuführen.

4.15. Regeldurchsetzung und Konflikte

Wenn Konflikte nicht von den Beteiligten allein gelöst werden können oder sich jemand über eine Regelverletzungen beschweren möchte, ist der Morgenkreis dafür die erste Anlaufstelle. Die Beschwerde kann dort im Rahmen der Antragsrunde vorgebracht werden. Dabei sind auch Beschwerden gegen Lehrer möglich und durchaus nicht unüblich, etwa wenn Lehrer die Stopp-Regel nicht einhalten.

Kann ein Fall nicht im Morgenkreis geklärt werden, etwa weil das Kind nicht zum Morgenkreis erscheint, die gleiche Regel immer wieder verletzt oder eine zugesagte Wiedergutmachung nicht einhält, kann der Antrag auch in der Großen Schulversammlung gestellt werden.

Diese wiederum kann per Mehrheitsbeschluss die Kleine Schulversammlung einberufen, wenn ein Fall zu viel Zeit erfordert, um ihn in der Großen Schulversammlung zu klären oder wenn es sich um eine sehr schwerwiegende Regelverletzung handelt, die möglicherweise die Existenz der Schule gefährden könnte.

Nicht alle Regeln werden gleichermaßen durchgesetzt, so etwa die bereits erwähnte Regel, dass man auf Ausflügen nichts kaufen darf. Würde jemand auf der Einhaltung dieser Regel bestehen und gegen jemanden, der sich nicht daran hält, einen Antrag einbringen, würde dies eher als Anstoß zur Veränderung der Regel betrachtet werden und weniger als Aufforderung zur Bestrafung desjenigen, der die Regel verletzt hat.

Sanktionen bei Regelverletzungen sind die Ausnahme und nur bei wiederholter Verletzung der gleichen Regeln innerhalb kurzer Zeit üblich. Sie können nur von der Kleinen Schulversammlung verhängt werden. Dabei gibt es insgesamt vier Stufen: Die erste Stufe ist die Ermahnung der Kleinen Schulversammlung, die zweite ein Gespräch mit den Eltern, die dann in die Kleine Schulversammlung eingeladen werden. Die dritte Stufe ist ein befristeter Schulverweis, die vierte ist der endgültige Verweis von der Schule. Der endgültige Verweis wurde noch nie ausgesprochen, der befristete hingegen schon.

Eine formale Beweisaufnahme und Zeugenanhörung ist nicht vorgesehen. Dass ein Beschuldigter die ihm vorgeworfene Handlung bestreitet, kommt sehr selten vor, und wenn, dann nicht erst in der Kleinen Schulversammlung, da diese ja bereits die letzte Station des Verfahrens ist. Unschuldsbeteuerungen werden ggf. bereits im Morgenkreis vorgebracht. Dort besteht für jeden, der etwas zur Aufklärung beitragen kann, die Möglichkeit dies vorzubringen. Und wenn dort nicht, dann spätestens in der Großen Schulversammlung. Außerdem hat der Beschuldigte die Möglichkeit, einen Beistand mitzubringen; das kann ein anderer Schüler oder ein Lehrer sein.

Bei kleineren Konflikten ist die Idee, dass die Kinder sie untereinander klären und, wenn dies nicht möglich ist, dann im Morgenkreis. Dort geht es dann vorrangig um Entschuldigung und Wiedergutmachung.

4.16. Staatliche Grenzen der Schule

Da die Freie Schule Leipzig eine großzügige Genehmigung hat, kann sie die Schule weitestgehend so gestalten, wie sie selbst es möchte. Allerdings decke sich ohnehin vieles, von dem was, in der Freien Schule stattfindet, auch mit dem, was im Sächsischen Schulgesetz auch für die staatlichen Schulen vorgesehen ist. „Also mindestens im Grundschulbereich ist das komplett vom Lehrplan gedeckt, so zu arbeiten“, so Henrik Ebenbeck.

Allerdings habe es in letzter Zeit einige Probleme bei der Anstellung neuer Lehrer gegeben. Knackpunkt ist dabei die „Vergleichbarkeit der wissenschaftlichen Ausbildung“ und dass das Regionalschulamt Leipzig der Auffassung ist, die Schule müsse bei ihm um Erlaubnis fragen, ob sie jemanden anstellen darf, wohingegen das genehmigte Konzept besagt, die Schule muss dem Amt nur mitteilen, wen sie eingestellt hat. Ob die Schule einen Diplompädagogen als Lehrer beschäftigen darf, wird derzeit gerade vor Gericht geklärt.

In der Vergangenheit habe es schon Schließungsdrohungen wegen Brandschutz- und Sicherheitsauflagen gegeben, da das Schulgebäude ursprünglich eine Villa und kein Schulhaus war. Die Freie Schule Leipzig scheut sich nicht, solche Auseinandersetzungen vor Gericht auszutragen und hat nach eigenem Bekunden bisher alle Prozesse gewonnen.

 

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