| Die Anklage von Slobodan Milosevic und vier weiteren
serbischen Führern durch das Internationale Kriegsverbrechertribunal
für das frühere Jugoslawien hat großes Aufsehen erregt. Den
Beweisen und den juristischen Grundlagen, die der Anklage zugrunde liegen,
wurde jedoch nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das Auffallendste an der 36
Seiten starken Anklageschrift ist, was sie nicht enthält: Nachdem
Milosevic monatelang mit Hitler und das Verhalten der Serben im Kosovo mit dem
der Nazis verglichen worden war, erhob die Anklägerin des Tribunals, die
kanadische Juristin Louise Arbour, gegen keinen Verantwortlichen der
Bundesrepublik Jugoslawien und keinen Führer der serbisch
nationalistischen, paramilitärischen Truppen den Vorwurf des
Völkermords. Auf die Frage bei einer Pressekonferenz, warum dieser Vorwurf
nicht erhoben werde, wollte Arbour nur sagen, daß der Standard für
Beweise beim Tribunal höher angesetzt sei als bei der NATO und bei den
Medien. Obwohl wahrscheinlich kein Affront gegen die amerikanische Regierung
und die Propaganda der Medien beabsichtigt war, ist es doch
außerordentlich bemerkenswert, wie die Schätzungen über die
Toten im Kosovo geschrumpft sind: Von den Hunderttausend, die der amerikanische
Verteidigungsminister wiederholt genannt hatte, und den 4.600, von denen ein
Bericht des amerikanischen Außenministeriums letzten Monat sprach, sind
in der Anklageschrift des Kriegsverbrechertribunals nur noch 346 übrig
geblieben. Amerikanische Regierungsvertreter lobten die Anklageerhebung gegen
Milosevic und gingen einfach über die riesige Differenz hinweg, die
zwischen den Todesopfer-Zahlen des Tribunals und denen des Pentagon und des
Außenministeriums existiert. Einige Tage nach der Veröffentlichung
der Anklage gab David Schieffer, der im Außenministerium für
Menschenrechtsfragen zuständige Beamte, die Zahl der im Kosovo
vermißten Männer mit 225.000 an. Die Anklageschrift des
Kriegsverbrechertribunals verfügt über einen längeren Anhang,
der die Namen von 340 seit dem 1. Januar 1999 angeblich von serbischen
Soldaten, Polizisten oder Milizen getöteten Albanern enthält. Das
Dokument enthält kurze Beschreibungen von sechs Massakern. Niemand kann
solche Morde billigen, ob sie nun aus ethnischem Haß begangen wurden oder
im Verlauf des Krieges zwischen der UCK und der jugoslawischen Armee geschahen.
Aber zwei Dinge müssen doch gesagt werden: Eine Handvoll
Zwischenfälle sind wohl kaum der systematische Völkermord, den die
Sprecher der NATO und die westlichen Medien im Kosovo festgestellt zu haben
behaupten, und der den Vorwand für die militärische Intervention
lieferte. Und die gesamte Zahl der Opfer ist weit geringer als die Anzahl
ziviler Opfer durch die Bombardierungen der USA und der NATO. Die Rolle der UCK
Ein großer Teil der Anklage stützt sich auf die NATO-Version des
Auseinanderbrechens von Jugoslawien. Sie verteufelt die Serben und ignoriert
die Grausamkeiten anderer ethnischer Chauvinisten auf seiten der Kroaten,
Muslime und Albaner. Diese Darstellung widerspricht sich selbst an mehreren
Stellen: Der Paragraph 23 enthält das Eingeständnis, daß es die
UCK war, und nicht das Milosevic-Regime, das den Bürgerkrieg im Kosovo
ausgelöst hat. Die Passage lautet: "Während die Kriege in Slowenien,
Kroatien und Bosnien-Herzegowina geführt wurden, brachen im Kosovo, wo
zwar die Lage ebenfalls gespannt war, nicht in gleichem Maße Gewalt und
intensive Kämpfe aus, wie in den andern Ländern." [Diese
"Länder" waren über siebzig Jahre lang Bestandteile eines Landes,
Jugoslawiens] "Mitte der neunziger Jahre organisierte jedoch eine Fraktion der
Kosovo-Albaner eine Gruppe, die als Ushtria Clirimtare e Kosoves (UCK) oder,
auf englisch, als die Kosovo Liberation Army (KLA), bekannt wurde. Diese Gruppe
befürwortete den bewaffneten Aufstand und gewaltsamen Widerstand gegen die
serbischen Behörden. Ab Mitte 1996 führte die UCK Attentate aus,
zuerst gegen die Bundesrepublik Jugoslawien und die serbischen
Polizeikräfte. Danach und während des ganzen Jahres 1997 reagierte
die Bundesrepublik Jugoslawien und die serbische Polizei mit durchschlagenden
Operationen gegen vermutete UCK-Stützpunkte und -Unterstützer im
Kosovo." 1998 verschärfte sich der Bürgerkrieg, die jugoslawische
Armee zerschlug mit ihrer überlegenen Waffentechnik, mit ihren Panzern und
ihrer Artillerie die Hochburgen der UCK, und die albanischen Nationalisten
gingen zur Guerillataktik über. "Viele Einwohner flüchteten infolge
der Kämpfe und Zerstörungen aus dem Land oder wurden gezwungen, in
einen anderen Teil des Kosovo umzuziehen," heißt es in der
Anklageschrift. "Die Vereinten Nationen schätzen, daß bis Mitte
Oktober 1998 über 298.000 Personen, ca. 15 Prozent der Bevölkerung,
innerhalb des Kosovo vertrieben waren oder die Provinz verlassen hatten." Jeder
Krieg, und besonders jeder Guerillakrieg, bringt Scharen von Flüchtlingen
mit sich. Wenn man in Betracht zieht, daß durch die kriegerischen
Auseinandersetzungen des Jahres 1998 bereits 300.000 Menschen vertrieben
wurden, ist es nicht aus der Luft gegriffen, davon auszugehen, daß der
Beginn der NATO-Bombardierung des Kosovo am 24. März in Verbindung mit
einer stark intensivierten serbischen Militäroffensive gegen die UCK zu
einer doppelt oder dreifach so hohen Flüchtlingszahl geführt hat,
ohne daß man einen Plan des jugoslawischen Regimes unterstellen
müßte, die albanische Bevölkerung des Kosovo zu eliminieren.
Eine weitere Frage ergibt sich aus dieser Darstellung. Wenn der Verlust an
Menschenleben im Kosovo das Ergebnis eines Bürgerkriegs zwischen der UCK
und der jugoslawischen Armee ist, in dem auf beiden Seiten brutale
Maßnahmen eingesetzt wurden, hat sich da nicht auch die UCK
Kriegsverbrechen schuldig gemacht? Bewaffnete UCK-Kämpfer begingen
Greueltaten wie den Mord an serbischen Studenten in einem Kaffeehaus in
Pristina, die Erschießung von Postbediensteten und anderer
Staatsangestellten und, nach zahlreichen Berichten, die Exekution von
Kosovo-Albanern, die Gegner ihrer separatistischen Politik oder ihrer
Verbindung zum Drogenhandel waren. Die juristische Grundlage der Anklage Im
Paragraph 91 der Anklageschrift heißt es, Milosevics Ziel bei dem Kampf
im Kosovo sei "die Aufrechterhaltung der serbischen Kontrolle über die
Provinz". Das ist ein ausgesprochen bezeichnendes Eingeständnis, das
unterstreicht, wie dünn die juristische Basis der Anklage ist. Das Kosovo
ist schon seit Beginn dieses Jahrhunderts international als Teil Serbiens
anerkannt. Die Regierung jedes Landes nimmt für sich das Recht in
Anspruch, die Souveränität ihres Landes mit Gewalt gegen eine
bewaffnete Sezessionsbewegung zu verteidigen und wird dabei von internationalem
Recht gestützt. Was der Haager Gerichtshof als "Kriegsverbrechen" anklagt,
fand in einem solchen Zusammenhang eines Bürgerkriegs zwischen einer
Zentralregierung, der jugoslawischen, und separatistischen Aufständischen
der UCK statt. Hier ist es wichtig, den doppelzüngigen juristischen
Maßstab der Großmächte zu verstehen, der ihrer Intervention im
früheren Jugoslawien zu Grunde liegt. Als Jugoslawien in den späten
achtziger und frühen neunziger Jahren unter dem Druck des Zerfalls des
Stalinismus in der Sowjetunion und in Osteuropa und den Forderungen des
Internationalen Währungsfonds (IWF), welche die Wirtschaft Jugoslawiens
ruinierten, auseinanderzubrechen begann, spielten Deutschland und die
Vereinigten Staaten eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der
Abspaltung zuerst Sloweniens, dann Kroatiens und schließlich Bosniens.
Vor 1991 war Jugoslawien eine Bundesrepublik mit sechs Republiken - Slowenien,
Kroatien, Bosnien, Montenegro, Serbien und Mazedonien. Die Abspaltung und
Unabhängigkeit von vier dieser Republiken verwandelte die innerstaatlichen
in internationale Grenzen. Jeder Versuch der von den Serben dominierten
Bundesregierung in Belgrad, die Bundesrepublik selbst oder die Position der
Serben, die jetzt zu verfolgten Minderheiten in den neuen Staaten Kroatien und
Bosnien geworden waren, zu verteidigen, wurde von den Vereinigten Staaten und
den Europäischen Mächten als Aggression gebrandmarkt. Die Grenzen der
Republiken Kroatien und Bosnien wurden z. B. im Dayton-Abkommen von 1995
für unverletzbar erklärt. Aber im Fall von Serbien werden die
Republikgrenzen keineswegs als unverletzlich angesehen, und der Versuch der
jugoslawischen Regierung, diese Grenzen gegen die sezessionistische UCK zu
verteidigen, wird als Aggression, Völkermord usw. gebrandmarkt. Die
Propaganda der USA und der NATO und die Anklageschrift gegen Milosevic stellen
die jugoslawische Armee in einem Gebiet, was nach internationalem Recht
eindeutig jugoslawisches Territorium ist, als eine fremde Besatzungsmacht dar.
Während die Serben in Bosnien und Kroatien dafür verurteilt wurden,
daß sie versuchten, ihre Gebiete mit einem "Großserbien" zu
verschmelzen, unterstützen die USA und die NATO offen die UCK, deren
erklärtes Ziel ein "Großalbanien" ist, das durch die Abspaltung des
Kosovo von Serbien und seinen Zusammenschluß mit Albanien und den
albanisch bewohnten Regionen Mazedoniens, Montenegros und sogar Griechenlands
entstehen soll. Auch hier ignoriert die Anklageschrift wieder den grundlegenden
Unterschied zwischen einem Krieg zwischen zwei unabhängigen Staaten und
einem Bürgerkrieg. Was hätte die Regierung Jugoslawiens tun sollen,
als sie mit einem bewaffneten Aufstand im Kosovo konfrontiert war, der
beträchtliche Unterstützung aus dem Ausland erhielt? War es den
Serben juristisch verboten, Gewalt gegen die Separatisten anzuwenden? Dann war
auch Abraham Lincolns Politik im amerikanischen Bürgerkrieg ein
Kriegsverbrechen. Unter den heutigen Regierungen gibt es eine ganze Anzahl, die
selbst separatistische oder aufständische Bewegungen gewaltsam
unterdrückt haben, und mehrere von ihnen nehmen sogar am Krieg der USA und
der NATO gegen Jugoslawien teil. Um nur einige zu nennen: Spanien gegen die
baskische ETA, Frankreich in Algerien, Großbritannien in Nordirland und -
in weit größerem Ausmaß als im Kosovo: die Türkei gegen
ihre kurdische Minderheit und die separatistische PKK. Die Vereinigten Staaten
haben eine endlose Reihe solcher Kriege geführt. Im 19. Jahrhundert
entwickelte das amerikanische Militär im Krieg gegen die Indianer die
Technik, ganze Bevölkerungen zwangsweise umzusiedeln. Auf den Philippinen,
in Mexiko, Guatemala, El Salvador, Nicaragua und ganz Lateinamerika und - am
blutigsten - in Vietnam entwickelte es dann seine Methoden der
Aufstandsbekämpfung und "verdeckten Kriegführung". Selbst wenn die
schlimmsten Berichte über die Ereignisse im Kosovo wahr wären,
könnte sich Milosevic nicht mit dem amerikanischen Imperialismus
vergleichen, wenn es um die Kriegführung gegen Volksaufstände und um
die massive gewaltsame Unterdrückung der zivilen Bevölkerung geht.
Gibt es für die Schuldfrage einen objektiven Maßstab? Der
tendenziöse und heuchlerische Charakter der Anklageschrift gegen Milosevic
wirft offensichtlich eine Frage auf: Gibt es einen objektiven Maßstab
für Schuld? Diese Frage hat zwei Seiten. Gibt es in einem Krieg
Maßnahmen, die unabhängig von den Umständen als kriminell
angesehen werden müssen? Und: Werden diese Maßstäbe auf alle
Seiten eines Konfliktes in gleicher Weise angewendet? Betrachten wir die
Statuten des Internationalen Kriegsverbrechertribunals für das
frühere Jugoslawien, wie sie 1993 vom UNO-Sicherheitsrat angenommen
wurden. Die Artikel 2 bis 5 der Statuten beschreiben Aktionen unter vier
großen Kategorien: Bruch der Genfer Konvention, Verletzungen der Regeln
üblicher Kriegführung, Völkermord und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Beinahe alle beschriebenen Aktionen - Folter, Mord, Einsatz von
Giftgas, Vernichtung einer bestimmten ethnischen Gruppe - werden von jeder
wirklich zivilisierten Gesellschaft als Verbrechen betrachtet. Aber viele
dieser Vergehen sind von den alliierten Truppen im Krieg gegen Jugoslawien
begangen worden. Zum Beispiel Artikel 3, Sektion b): "Willkürliche
Zerstörung von Städten oder Dörfern, oder nicht durch
militärische Notwendigkeit gerechtfertigte Zerstörung"; oder Artikel
3, Sektion c): "Angriff auf oder Bombardierung von, gleichgültig mit
welchen Mitteln, unverteidigten Städten, Dörfern oder Gebäuden".
Beide Sektionen beschreiben exakt die NATO-Bombardierungen von Brücken,
Kläranlagen, Krankenhäusern, Marktplätzen und anderen zivilen
Zielen. Artikel 3, Sektion a) verbietet "den Einsatz von Giftwaffen und anderen
Waffen, die auf unnötiges Leiden abzielen". Die Vereinigten Staaten haben
mindestens drei solcher Waffen gegen Jugoslawien eingesetzt: abgereicherte
Uran-Munition, die zu radioaktiver Verseuchung führt, mit der
langfristigen Gefahr von Krebserkrankung; "Black-out-Bomben", spezielle
Graphit-Waffen, deren Zweck darin besteht, die Versorgung mit elektrischem
Strom zu unterbrechen, von der das Leben einer industrialisierten Gesellschaft
abhängt; und Splitterbomben, das sind anti-Personen-Waffen, die einem
Verminen der Landschaft aus der Luft gleichkommen. Paragraph 34 der Anklage
gegen Milosevic verurteilt die Bodenoffensive der jugoslawischen Armee gegen
die UCK, weil dabei "Städte und Dörfer mit Granaten beschossen,
Häuser, Bauernhöfe und Geschäfte niedergebrannt und
persönliches Eigentum zerstört wurde. Als Ergebnis dieser
abgestimmten Aktionen wurden Städte, Dörfer und ganze Regionen
für die Kosovo-Albaner unbewohnbar gemacht". Dies wäre auch eine
exakte Beschreibung der Auswirkungen der NATO-Bombardierungen auf ganz Serbien,
eine Region mit zehn Millionen Menschen, der fünffachen Bevölkerung
des Kosovo. Es wird keine Anklage des Internationalen Tribunals für das
frühere Jugoslawien gegen Clinton, Albright, Cohen oder General Wesley
Clark geben. Und nicht nur, weil die amerikanischen, britischen, kanadischen
usw. Richter aus imperialistischen Ländern das nicht zulassen werden. Die
US-Regierung akzeptiert nämlich trotz ihres Lobes für die Anklage
gegen Milosevic keine Autorität oder Rechtsprechung eines Tribunals, das
von den Vereinten Nationen eingerichtet ist. 1984 wies die Reagan-Regierung die
Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (des "Weltgerichtshofs")
zurück, nachdem das Gericht die Verminung nicaraguanischer Häfen
durch die amerikanische CIA als eine Verletzung internationalen Rechts befunden
hatte. Diese Haltung wird auch von der Clinton-Regierung in Bezug auf die
Ereignisse in Jugoslawien eingenommen. Am zweiten Juni nahm der Internationale
Gerichtshof eine Klage Jugoslawiens gegen acht NATO-Mitglieder, die an dem
Luftkrieg gegen Jugoslawien beteiligt sind, wegen Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. Der Weltgerichtshof wies zwar die
jugoslawische Forderung nach einer einstweiligen Anordnung eines
Waffenstillstands zurück, erklärte aber seine Besorgnis über die
Legalität der Bombardierungen. Jugoslawien hatte Anklage gegen alle zehn
Länder erhoben, die sich an der Bombardierung beteiligen, aber der
Gerichtshof hatte die Klagen gegen die Vereinigten Staaten und Spanien
abgewiesen, weil beide Länder die Zuständigkeit des Weltgerichtshofs
für Klagen im Zusammenhang mit der UNO-Konvention über
Völkermord nicht anerkennen. Das steht im scharfen Gegensatz zur Position,
die die Vertreter der USA nach dem Zweiten Weltkrieg, während der
Nürnberger Prozesse gegen die Nazi-Kriegsverbrecher einnahmen. Der
Internationale Gerichtshof in Nürnberg hatte erklärt: "Einen
Aggressionskrieg zu beginnen, ist deshalb nicht nur ein internationales
Verbrechen, es ist das schlimmste internationale Verbrechen, das sich von allen
Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, daß es in sich alle anderen
Kriegsverbrechen enthält." Der oberste amerikanische Ankläger, Robert
Jackson, Richter am obersten Gerichtshof, erklärte damals, "der Beginn
eines Aggressionskriegs ist ein Verbrechen,... das keine politische oder
wirtschaftliche Situation rechtfertigen kann." Jackson betonte, daß
dieses Prinzip für alle Länder gelten sollte, auch die Vereinigten
Staaten. "Wenn bestimmte Handlungen, die Verträge verletzen, Verbrechen
sind," sagte er, "dann sind sie Verbrechen, ob die Vereinigten Staaten sie
begehen oder ob Deutschland sie begeht. Und wir sind nicht bereit, Regeln
für kriminelles Verhalten gegen andere zu erlassen, die wir nicht bereit
wären, gegen uns selbst angewandt zu sehen." |