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Volksschulen einst und jetzt
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Unsere Volksschulen waren ursprünglich Schulen des Volks, für das Volk, vom Volk: - des Volks; als Resultat des einigen Volkswil-lens, die aufwachsende Generation innerhalb des allgemein anerkannten Lebens- und Denkrahmens zu bilden. – für das Volk; Bil-dung sollte allgemein zugänglich und nicht das Vorrecht einer besonders begüterter Volksschicht sein. – vom Volk; die Institution Volksschule(VS) war Gemeingut und wurde gemeinsam betrieben und verwaltet; vom Volk betrieben, dem Volk zu gut. Ob Behör-den oder Lehrer, sie waren Teil der allgemei-nen Bevölkerung ohne Sonderstatus, anders als heute, wo Bildungsexperten, Schulberater, Psychologen und Pädagogen aufgrund be-sonderer Ausbildung meinen, das Volk be-vormunden zu müssen.
Moralische Grundlagen sind für Erziehung unentbehrlich
Den allgemein anerkannten Denkrahmen a-bendländisch-christlicher Kultur gebe es nicht mehr, werden wir belehrt. Ein progres-siver Pluralismus habe unser hergebrachtes Denk- und Wertesystem verdrängt. Tatsäch-lich hat die VS sich selber die Aufgabe erteilt, mittels konsequenter Hinterfragung des gel-tenden Moralsystems gelingende Grundla-genarbeit der Eltern zu verunmöglichen. Oh-ne allgemein verbindliches Wertesystem wird Erziehungsarbeit zum Fiasko. Die VS befindet sich somit in schwer kontrollier- und steuer-barer Schieflage. Der Einsatz unüberblickba-rer materieller, reglementarischer, sozio-psychologischer Mittel und Techniken vermag die Situation nur zu verschlimmern. Mittels Zentralisierung und Reformen versuchen Heere von Erziehungsexperten, Beratern, So-ziologen, Psychologen, Pädagogen, Politikern und Behörden, zu Zeiten unter Einsatz von Polizeikräften, Herr der Lage zu bleiben. Vergeblich: Wo allgemein verbindliche und akzeptierte moralische Grundlagen fehlen, ist ein koordiniertes, zu einem Ziel führendes Handeln nicht mehr möglich. Ohne gemein-same Grundlagen ist gemeinsames Handeln unmöglich.
Revolutionen und ihre Folgen: Wenn Kinder Rechte haben und Eltern keine
So wie die französische Revolution die geis-tig-moralische Autorität der Kirchen aufge-hoben hat, so erwirkten es die „68-er Revolu-tionäre“ für die Elternautorität. Die „abge-schaffte“ Eltern-Autorität hinterliess ein Va-kuum, das sofort aufgefüllt wurde. Durch wen nur? Durch den Staat, der sich als alleiniger Vertreter der Kinderinteressen aufwirft. Damit verkörpert der Staat umfassend die oberste geistig-moralische und die für das praktische Leben bedeutungsvolle Autorität. Autorität kann ihrer Natur nach gar nicht aufgehoben, sondern nur verschoben werden. Wüssten die meisten Eltern, dass der Staat Ihre Rechte und Pflichten usurpiert hat, sie würden sich wehren wollen. Doch ist nicht die allgemeine Schulpflicht ein effizientes Mittel, solch auf-rührerische Gedanken, dass es neben dem Staat weitere Autoritäten gäbe, gar nicht erst aufkommen zu lassen? Jeder Gang zur Schul-veranstaltung war damals für die heutigen Eltern ein Zeichen der Unterwerfung und Hul-digung.
Brauchen Kinder ihre Eltern (wirklich)?
Die VS hat sich seit Jahrzehnten das Ziel ge-setzt, die Ablösung der Kinder von den El-tern, d.h. von elterlicher Autorität und des darin verankerten Wertesystems aktiv voran-zutreiben. Heute wird behauptet, Eltern wüssten nicht, könnten nicht wissen, was dem Wohl von Kindern diene. Dagegen wüss-ten Staatsbeamte dies ganz sicher und am besten (Hier ist nicht von Ausnahmefällen die Rede!). Und es sind immer noch die selben Leute, die 1968 auf die Strasse gingen, die auf dem Marsch durch die Institutionen in-zwischen in den Chefetagen staatlicher Ver-waltung, insbesondere im Bildungsbereich, sich eingenistet haben. Die Elternrechte wur-den aus der Bundesverfassung ausgeschafft, während die Rechte der Kinder neu verankert wurden. Von den wenigsten als Änderung mit gravierenden Auswirkungen auf die Familie erkannt, wird den Eltern abgesprochen zu wissen, was dem Wohl ihrer Kinder diene. Eltern, die sich in Erziehungsfragen ihre ei-genen Kinder betreffend engagieren, geraten bei Behörden und Nachbarn in Verdacht, Kin-der zu eigenen Zwecken zu missbrauchen und zu misshandeln. Das internationale Ab-kommen über Kinderrechte verehrend – Kin-derrechte können wohl nicht durch Eltern wahrgenommen werden – schreiten Behörden als Vollstrecker ein, um Kinder vor ihren El-tern zu schützen. Damit stehen wir vor einer nicht überraschenden, aber von vielen uner-warteten Tatsache: Elterninteressen unterlie-gen zu Gunsten der durch Staatsbeamte ver-tretnen international anerkannten und teil-weise in der Verfassung verankerten Kinder-rechte.
Mittels Schulzwang gerät die gesamte Bevöl-kerung innert zwei Generationen in morali-sche Schieflage, wird die Allgemeinheit für neue (alte) Vorstellungen empfänglich und damit manipulierbar. Und was von Kindesbei-nen an eingefleischt wird, trägt sich durchs ganze Leben nicht wieder ab: Die Selbstver-ständlichkeit, in allen Lebenslagen auf staatli-chen Beistand zählen zu können. Dass die Medien solchen Fortschritt generell mit- und das ihre dazu beitragen, versteht sich. Dass es hier an kritischen Stimmen fehlt, ist zwar beklagenswert, ist aber letztlich die Konse-quenz einheitlicher, gleichmacherischer Staatserziehung, welche die Gesamtbevölke-rung „Grund-legend“ geprägt hat.
Erzwungene Ergebung erzeugt lang-fristig Widerstand
VS-Behörden verfügen gegen den Willen von Eltern über deren Kinder, die doch als Famili-en Teil des Volks sind. Die VS ist in der Hand von Verwaltungsbeamten und Politstrategen dazu instrumentalisiert worden, die nächsten Generationen zu einer manipulierbaren Masse von Konsumenten zu erziehen. Die Schule des Volks ist zu einer Schule des Staates um-funktioniert und wird dazu missbraucht, Kon-sumsüchtige heranzuzüchten. Staatliche Bil-dungs- und Betreuungsangebote selbst sind zu Konsumartikeln verkommen, auf welche die wenigsten Menschen verzichten wollen. Der tägliche Gang der Kinder zur Schulveran-staltung ist ein kaum bewusstes, dafür umso wirksameres Bekenntnis zum Staatsglaubens und damit eine freiwillige, resp. erzwungene Bereitschaft, von Gnaden des Staates leben zu wollen. Und dieses während einem Jahr-zehnt täglich „nachgesprochene“ Glaubens-gebet hinterlässt in der Bevölkerung seine Wirkung: Nicht nur Lehrer und Behörden, Po-litiker und Soziologen, selbst die meisten Eltern sind felsenfest davon überzeugt, dass Kinder vor allem durch die staatlich verord-nete Sozialisierung, durch Zwangsbeschulung zu erwachsenen Menschen würden. Sie haben nicht bedacht, dass dies nur so ist, weil der Gesetzgeber eigentlich gar keine andern Möglichkeiten zulässt, erwachsen zu werden. Die Schule hat sich, die Funktion des Wis-sensvermittlers hinter sich lassend, in den letzten drei Jahrzehnten die soziale Integrati-on als Hauptziel selber verordnet. Als ob Kin-der seit der Zeugung nicht bereits sozialisiert und durch familiäre Zugehörigkeit ins Leben integriert wären. Je mehr schulische Erzie-hung auf die Ertüchtigung sozialer Fähigkei-ten pocht, daran arbeitet und Geld daran ver-schwendet, desto weiter entfernt sich die Schule vom deklarierten Ziel, die „Erzie-hungsarbeit der Eltern zu unterstützen“.
Die Volksschule torpediert wirkliche Erzie-hungsarbeit. Die als Lernziel deklarierte Sozi-alisation verkehrt sich ins Gegenteil dessen, was zu erwarten wäre. Die Folgen, sozial dis-funktionale Schüler, sind bekannt: Wenig Leistungs- und Lernfähigkeit, Neigung zu Unausgeglichenheit, zu Scheu vor Andersalt-rigen, zu sprachlichen Behinderungen, zu Überreaktionen, Gleichgültigkeit, Sinnlosig-keit, Vergnügungs- und Konsumsucht, zu Gewalt und Exzessen etc. Und die Eltern? Angesichts der zu beobach-tenden Hilflosigkeit jener, die speziell dafür geschult und bezahlt werden, Kinder zu „zähmen“ (= zu sozialisieren), ziehen sich Eltern freiwillig zurück, wissen sich für nichts mehr zuständig, ausser sich selbst schadlos aus der Affäre zu ziehen. Positiv ausgedrückt: Die Eltern leben denselben Glauben wie die Kinder: Der Staat wird’s schon richten. Damit werden wir nicht erst zu einer staatlich so-zialisierten Gesellschaft, wird sind es bereits. Allerdings baut sich unaufhaltbar ein Wider-stands- und Explosionspotential auf.
Reformation oder Revolution?
Eine Reformation wäre einer Revolution vor-zuziehen. Eine Reformation zielt auf wohl-überlegte Umformung, Zurückformung im Sinne einer den Eltern zu überlassenden Er-ziehungsverantwortung. Dabei gilt es nicht nur kurzfristig Wünsche z.B. engagierter El-tern zu berücksichtigen, sondern eine geziel-te und von langer Hand geplante Neuordnung der Verhältnisse anzustreben. Dies bedeutet selbstlosen Einsatz von Kräften und Mitteln, ohne dafür direkt entgolten zu werden.
Revolutionen neigen dazu, gewaltsam die vorherrschenden Gewaltinhaber durch neue zu ersetzen, ohne sich über den Preis eines Umsturzes und über die langfristigen Auswir-kungen im Voraus Klarheit zu verschaffen. So ehrenhaft gewisse Eltern, ob in Deutschland oder anderswo, versucht haben und weiter versuchen, quasi als Einzelkämpfer behördli-chen Übergriffen zu wiederstehen, so sehr verbleibt teilweise der Eindruck, dass es sich um „kleine Revolutionäre“ handelt. Wenn die „Revolutionäre“ sich dann auch noch mit „christlichen Federn“ schmückten, erleichtert das Behörden, Richtern und Medien, sie in der Öffentlichkeit als eine Art neuer Staatsfeinde zu verschreien.
Glauben abschwören
Wer das staatliche „Kinderzwangsverwah-rungs(an)gebot“ Volksschule ausschlägt, ris-kiert als Ketzer in Verruf zu geraten. Wer nicht mitkonsumiert, wer der staatlich ver-ordneten Einheitskost entsagt, ragt quer in eine auf Gleichschaltung getrimmte Konsum-gemeinschaft. Wenn Eltern und Kinder sich vor den Folgen geistig-moralischer Verunsi-cherung und vor staatlichem Konsumzwang, vor den durch die VS selber geschaffenen Problemen schützen wollen, müssen sie sich auf eine Lösung ausserhalb des Systems be-sinnen. Doch müssen sie wissen, dass sie riskieren als eine Art „Landesverräter“ verun-glimpft und behandelt zu werden. Wer dem „wahren“ Glauben abschwört, wird zum Ket-zer. Das war in früherer Zeit nicht anders.
Kinder zu Hause bilden
Es gibt Möglichkeiten, Kinder davor zu be-wahren, durch staatlich zertifizierte Lehrkräf-te auf das Funktionieren in der Konsumge-sellschaft abgerichtet zu werden. Die Schulal-ternative „Bildung zu Hause“ erlaubt es, dass Kinder durch eine einzig von den Eltern ver-antwortete Bildung und Erziehung zu freien, denkfähigen und eigenständigen Persönlich-keiten heranreifen. Seit fünfzehn Jahren ha-ben in der Schweiz eine wachsende Anzahl Familien von dieser Möglichkeit erfolgreich Gebrauch gemacht. Über zwanzig Kinder ha-ben auf diese Art problemlos ihren Weg in den Erwerbsalltag gefunden. Zur Zeit dürften zwischen 150 und 300 Familien dieser Schul-alternative nachleben. Reformation staatlich gesteuert
In rund zehn Kantonen der Schweiz ist es noch möglich, Kinder ohne staatliche Beihilfe, allerdings teilweise nur mit Bewilligung, sel-ber zu bilden. Leider kümmert es die wenigs-ten Eltern, wenn ihre vorstaatlichen Erzie-hungsrechte zusehends abgeschafft werden. Ein besonderes Augenmerk verdient diesbe-züglich die in der Schweiz unter dem Namen „HarmoS“ (Harmonisierung der Schulen) von der schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz angestrebte und eingeleitete Har-monisierung und Neuregelung. Besonders brisant - weil einmalig in unserm Land – an dieser Umgestaltungsinitiative ist, dass sie nicht etwa vom Volk oder von Parlamentariern ins Leben gerufen worden wäre, sondern von der staatlichen Verwaltung, von den Vorste-hern der Erziehungsdepartemente. Noch scheinen weder Volk oder politische Parteien sich an staatlich gesteuerten Verwaltungsre-formen aufzuhalten.
Obligatorische Schulpflicht soll durch Bun-desgesetze, quasi über die kantonale Schul-hoheit hinweg, verfügt und eingeführt wer-den. Mit wohltönenden Worten wird dem Stimmbürger Sand in die Augen gestreut. Kinder sollen neu ab viertem Altersjahr wäh-rend elf Jahren obligatorisch von staatlich zertifizierten Aufsehern - Aufseher, die kei-nen Tag in einem normalen Berufsleben ver-bracht haben, die ihr ganzes Leben in Staats-diensten verbringen - ins Erwachsenenleben eingeweiht werden. Gleichmachung und Ver-staatlichung werden zum Synonym für „Har-monisierung“.
Wie viel darf es sein?
Wie viel Not und Leiden damit vorprogram-miert ist, kann niemand abschätzen. Wie viel Leidensdruck darf es denn sein, bis sich end-lich eine engagierte Elternschaft erhebt und gegen diese ins Unerträgliche sich fortset-zende Bevormundung streitet? Aber halt, nicht als revolutionäre Einzelkämpfer. Die sind allzu einfach auszuschalten.
Wie viele Lehrer müssen ausgebrannt, über-fordert und gesundheitlich ruiniert eingeste-hen, dass die Schule kein idealer Ort ist, Kin-der zu lehren und zu erziehen, zu sozialisie-ren? Wie lange werden Behördenpersonen versuchen, die Zwangsverwahrungsanstalt für Kinder, die Volksschule als ideales Volkser-ziehungsmittel, als Sozialisations- und Integ-rationsanstalt zu verteidigen? Wann werden Politiker einsehen, dass sie zu Clown-Figuren werden, wenn sie Brände legen (schulische Zwangssozialisierung gesetzlich verankern) und Feuerwehr spielen (Psychosoziale Schü-ler- und Familienbetreuung organisieren und finanzieren, um die Schäden versuchsweise zu reparieren)? Zur Zeit scheinen in Festlan-deuropa weder politische noch rechtliche Möglichkeiten sehr erfolgsversprechend, im Sinne des Kindeswohls und zu Gunsten der Familie kurzfristig etwas zu ändern.
Wer als Einzelkämpfer sich in die Arena der Öffentlichkeit begibt, sieht sich bald einmal umstellt und mit Methode „umgelegt“, d.h. mit Richter- und Polizeigewalt gezwungen, sich dem System zu beugen. Wir können Bü-cher und Internetseiten füllen mit Berichten über tragische Einzelfälle. Nebst mit- und halbbetroffenen Familien wird es wenige Leu-te beeindrucken. Auch da wäre zu fragen, wie viel darf es denn sein? Glauben Sie an den Weihnachtsmann?
Zusammenschlüsse können Zeichen von Schwäche, von Hilf- und Ausweglosigkeit, als Selbstschutz vor einem befürchteten klanglo-sen Untergang sein. Daneben gibt es Zusam-menschlüsse im Sinne einer Interessens- und Leidensgemeinschaft. Die Elternleidensge-nossenschaft wird sich im Blick auf Bildungs-freiheit mit der Aufhebung staatlicher Bevor-mundung befassen wollen, allerdings ohne sich der Illusion hinzugeben, da liesse sich kurzfristig ohne Grundlagenarbeit Entschei-dendes bewegen. Sie sollte auch stets einige Plätze für Überläufer aus dem „feindlichen Lager“ freihalten. Natürlich ist sofortige Lin-derung als heisses Begehren verständlich. Doch nur wer an den Weihnachtsmann glaubt, wird die irrige Meinung vertreten, dass das, was andere in jahrelangem, erbittertem und gnadenlosem Ringen und unter Einsatz er-heblicher Mittel auf der Politbühne und durch den Marsch durch die Institutionen erreicht haben, könnten wir „homeschooler“ (es wäre an der Zeit, dieses Wort würde endlich durch einen deutschen Begriff ersetzt!) handstreich-artig aushebeln. Wenn das Thema nur dann und nur so lange interessiert, als unsere ei-gene Nachkommenschaft direkt oder indirekt betroffen ist, wird sich wenig ändern.
Grundlagen
Nebst unerschütterlichen Grundlagen brau-chen wir Strategien und Methoden, auf die wir uns einigen und die wir mit dem langfristigen Ziel der Bildungsfreiheit umsetzen. Vermut-lich reicht die Zeit eines Generationenwech-sels dazu nicht aus. Lasst uns Kräfte sam-meln, tief Atem holen und dem hohen Ziel der „freien Gesellschaft“ angemessene kon-krete Schritte folgen lassen.
„Streitojekt Kinder: staatliche und private An-sprüche aus Bildungs –recht, -pflicht und -freiheit“
Der Verfasser dieser Zeilen trägt sich mit dem Vorhaben, Gedanken wie die oben aufgeführten und weitere in einem Buch zu veröffentlichen. Dazu sind nötig: Zeit, Mittel, allenfalls Mitautoren und kritisch mitdenkende Gesinnungsgenossen, Lektoren und ein Verlag. Besten Dank für allfällige Hinweise/Angebote. ( rt@liberty.li ) |
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