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20.3.2007 PHI Info von:   PHI
Polizeistaat Schweiz
   
Es ist in diesem und zukünftigen Jahren zu befürchten, daß zur nationalen Gedenkfeier der Schweizer auf dem Rütli nur wenige als würdig eingestuft werden, daran teilzunehmen. Zuerst muß man ein Ticket bei einer Firma Ticketprint AG kaufen. Bereits zur letzten Feier auf dem Rütli war Zahl der Teilnehmer von mehreren Tausenden auf ca. 400-600 Personen zurückgegangen. Bevor das Ticket ausgehändigt wird, findet eine erste Personenüberprüfung statt. Doch viele Personen, die solche Tickets erlangen konnten, wurden im letzten Jahr abgewiesen, weil sie auf einer sogenannten „roten Liste“ ständen. Diese „Rote Liste“ wird wahrscheinlich von der „Schweizer Gemeinnützigen Gesellschaft“, einer freimaurerähnlichen zivilen Vereinigung erstellt. Wer auf der „roten Liste“ steht und davon nichts weiß und trotzdem anreist, erhielt eine „Wegweisungsverfügung“. und mußte unterschreiben, daß er die Gebiete von Wylen und Fallenbach am Tag der Rütli-Feier nicht betreten darf. Diese Anweisung mußte er unterschreiben und wurde fotografiert. Für die Entscheidung war ein Dr.Herbert Ammann von einer „Schweizer Gemeinnützigen Gesellschaft“ zuständig, der erklärte, er habe seine Entscheidung z.T. rein nach Gefühl getroffen. Man habe in Internetsuchmaschinen nachgeschaut, ob der Ticketkäufer irgendwann etwas im Internet veröffentlicht hat, auf eigenen oder fremden Internetseiten oder sich auch an Gesprächen im Internet (Chats) beteiligt hat. Diese Kommentare oder im Internet geäusserten Auffassungen habe man dann daraufhin ausgewertet, ob von dem Ticketbewerber möglicherweise auf der Festveranstaltung laute kritische Kommentare (Zwischenrufe) zu erwarten wären. Es genügte also nicht nur völlig unbescholten zu sein, sondern es wurden alle Besucher abgewiesen, von denen eine private Vereinigung wußte, daß sie irgendwann irgendwie in ihrem Denken nicht immer dem der Regierungsparteien entsprochen hatte oder vielleicht auch nur ,von denen die Mitarbeiter dieser privaten Vereinigung annahmen, daß irgendeine Ansicht nicht „politisch korrekt“ war. Die Organisation der Feiern auf dem Rütli wurde der „Rütli-Kommission der Schweizer Gemeinnützigen Gesellschaft(SGG)“ übertragen. Diese entscheidet über die Teilnehmer(Zuhörer) und auch über die Redner. „Die Schweizer Gemeinnützige Gesellschaft“ ist keine irgendwie gewählte Instanz, sondern eine Art Freimaurerclub, der in seinem Siegel die Jahreszahl 1810 führt. Das Jahr 1810 ist das Jahr, indem im deutschsprachigen Teil der Schweiz die Freimaurerei wieder zugelassen wurde. Rein zufällig wurde in diesem Jahr auch die SGG gegründet. Die SGG kaufte 1856 den Grund und Boden des Rütli, schenkte ihn dem schweizer Staat und erhielt als Gegenleistung das Recht die jährlichen Feiern auszurichten. Dadurch enthält dieser Verein die Möglichkeit über die Betrachtungsweise der schweizer Geschichte zu entscheiden. Die schweizer Verfassung stellt in ihrem Artikel 8 u.a. fest, daß kein Schweizer wegen weltanschaulicher oder politischer Überzeugung diskriminiert werden darf und eine solche Diskriminierung liegt hier offensichtlich vor, wenn unbescholtene Schweizer gehindert werden ein dem schweizer Staat gehörendes Gelände zu einer öffentlichen Feier zu betreten. . Artikel 16 der Verfassung garantiert darüber hinaus die Meinungs-und Redefreiheit und das Recht sich seine persönliche Meinung frei zu bilden. Ausgerechnet auf einer Feier, auf welche daran gedacht werden sollte, wie diese Rechte errungen wurden, werden diese nun mit Füssen getreten. Der Verlag „Der Patriot“ hat gegen die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Information (Artikel 16) geklagt. Dort kann man auch eine sachliche farbig reich bebilderte Broschüre über diese Einschränkung der schweizer Bürgerrechte erhalten, die in deutscher und französischer Sprache abgefaßt ist (Editions Patriot, Case postale 116, CH-1350 Orbe)

Die Mehrwertsteuer (MWST) soll einfacher werden und mehr Rechtssicherheit und Kundenorientierung bieten. Nachdem der Bundesrat 2005 bei der MWST einen grundlegenden Reformbedarf festgestellt hatte, wurden rasch erste Verbesserungen vollzogen. Nun hat der Bundesrat eine Debatte zu einer umfassenden Vereinfachung der MWST eröffnet. Das Fundament der Vorlage aus drei Modulen bildet das vollständig überarbeitete MWST-Gesetz mit rund 50 Massnahmen. Optimieren lässt sich die Vereinfachung mit der Einführung eines einheitlichen Steuersatzes von 6 Prozent und der Abschaffung von 20 der bestehenden 25 Ausnahmen. Dazu gibt es eine Variante mit einem Einheitssatz von 6.4 Prozent, wo das Gesundheitswesen weiterhin von der MWST befreit bleibt. Als Alternative zum Einheitssatz von 6 Prozent bietet sich auch ein MWST-System mit zwei Steuersätzen an, bei dem ebenfalls die Ausnahmen wegfallen. Nebst den Erleichterungen für Unternehmen bringt die Reform und der niedrige Mehrwertsteuersatz eine Stärkung des Wirtschaftstandortes und mehr Wachstum. In Deutschland dagegen glaubt man mit Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Wirtschaftswachstum beizutragen...

Ausländer in der Schweiz Im 4. Quartal 2006 waren in der Schweiz 850'000 Personen ausländischer Nationalität mit Aufenthalts-oder Niederlassungsbewilligung erwerbstätig, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 2.4% bedeutet. Dabei ist wiederum eine deutliche Zunahme der deutschen und portugiesischen Erwerbstätigen festzustellen (+10.6% bzw. +7.4%). In den letzten 10 Jahren sind zu einem Grossteil ausländische Erwerbspersonen mit einer Ausbildung auf Oberschule(Gymnasium) oder Fachhochschule in die Schweiz eingewandert (76%). Insbesondere die Zuwanderer aus Nord-und Westeuropa haben meistens eine solche Ausbildung absolviert (94%) und 48% arbeiten in der Schweiz zumeist in hoch qualifizierten Berufen:.
 

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