Es ist in diesem und zukünftigen Jahren zu befürchten,
daß zur nationalen Gedenkfeier der Schweizer auf dem Rütli nur
wenige als würdig eingestuft werden, daran teilzunehmen. Zuerst muß
man ein Ticket bei einer Firma Ticketprint AG kaufen. Bereits zur letzten Feier
auf dem Rütli war Zahl der Teilnehmer von mehreren Tausenden auf ca.
400-600 Personen zurückgegangen. Bevor das Ticket ausgehändigt wird,
findet eine erste Personenüberprüfung statt. Doch viele Personen, die
solche Tickets erlangen konnten, wurden im letzten Jahr abgewiesen, weil sie
auf einer sogenannten „roten Liste“ ständen. Diese „Rote
Liste“ wird wahrscheinlich von der „Schweizer Gemeinnützigen
Gesellschaft“, einer freimaurerähnlichen zivilen Vereinigung
erstellt. Wer auf der „roten Liste“ steht und davon nichts
weiß und trotzdem anreist, erhielt eine
„Wegweisungsverfügung“. und mußte unterschreiben,
daß er die Gebiete von Wylen und Fallenbach am Tag der Rütli-Feier
nicht betreten darf. Diese Anweisung mußte er unterschreiben und wurde
fotografiert. Für die Entscheidung war ein Dr.Herbert Ammann von einer
„Schweizer Gemeinnützigen Gesellschaft“ zuständig, der
erklärte, er habe seine Entscheidung z.T. rein nach Gefühl getroffen.
Man habe in Internetsuchmaschinen nachgeschaut, ob der Ticketkäufer
irgendwann etwas im Internet veröffentlicht hat, auf eigenen oder fremden
Internetseiten oder sich auch an Gesprächen im Internet (Chats) beteiligt
hat. Diese Kommentare oder im Internet geäusserten Auffassungen habe man
dann daraufhin ausgewertet, ob von dem Ticketbewerber möglicherweise auf
der Festveranstaltung laute kritische Kommentare (Zwischenrufe) zu erwarten
wären. Es genügte also nicht nur völlig unbescholten zu sein,
sondern es wurden alle Besucher abgewiesen, von denen eine private Vereinigung
wußte, daß sie irgendwann irgendwie in ihrem Denken nicht immer dem
der Regierungsparteien entsprochen hatte oder vielleicht auch nur ,von denen
die Mitarbeiter dieser privaten Vereinigung annahmen, daß irgendeine
Ansicht nicht „politisch korrekt“ war. Die Organisation der Feiern
auf dem Rütli wurde der „Rütli-Kommission der Schweizer
Gemeinnützigen Gesellschaft(SGG)“ übertragen. Diese entscheidet
über die Teilnehmer(Zuhörer) und auch über die Redner.
„Die Schweizer Gemeinnützige Gesellschaft“ ist keine irgendwie
gewählte Instanz, sondern eine Art Freimaurerclub, der in seinem Siegel
die Jahreszahl 1810 führt. Das Jahr 1810 ist das Jahr, indem im
deutschsprachigen Teil der Schweiz die Freimaurerei wieder zugelassen wurde.
Rein zufällig wurde in diesem Jahr auch die SGG gegründet. Die SGG
kaufte 1856 den Grund und Boden des Rütli, schenkte ihn dem schweizer
Staat und erhielt als Gegenleistung das Recht die jährlichen Feiern
auszurichten. Dadurch enthält dieser Verein die Möglichkeit über
die Betrachtungsweise der schweizer Geschichte zu entscheiden. Die schweizer
Verfassung stellt in ihrem Artikel 8 u.a. fest, daß kein Schweizer wegen
weltanschaulicher oder politischer Überzeugung diskriminiert werden darf
und eine solche Diskriminierung liegt hier offensichtlich vor, wenn
unbescholtene Schweizer gehindert werden ein dem schweizer Staat
gehörendes Gelände zu einer öffentlichen Feier zu betreten. .
Artikel 16 der Verfassung garantiert darüber hinaus die Meinungs-und
Redefreiheit und das Recht sich seine persönliche Meinung frei zu bilden.
Ausgerechnet auf einer Feier, auf welche daran gedacht werden sollte, wie diese
Rechte errungen wurden, werden diese nun mit Füssen getreten. Der Verlag
„Der Patriot“ hat gegen die Beeinträchtigung des Grundrechts
auf Information (Artikel 16) geklagt. Dort kann man auch eine sachliche farbig
reich bebilderte Broschüre über diese Einschränkung der
schweizer Bürgerrechte erhalten, die in deutscher und französischer
Sprache abgefaßt ist (Editions Patriot, Case postale 116, CH-1350
Orbe)
Die Mehrwertsteuer (MWST) soll einfacher werden und mehr
Rechtssicherheit und Kundenorientierung bieten. Nachdem der Bundesrat 2005
bei der MWST einen grundlegenden Reformbedarf festgestellt hatte, wurden rasch
erste Verbesserungen vollzogen. Nun hat der Bundesrat eine Debatte zu einer
umfassenden Vereinfachung der MWST eröffnet. Das Fundament der Vorlage aus
drei Modulen bildet das vollständig überarbeitete MWST-Gesetz mit
rund 50 Massnahmen. Optimieren lässt sich die Vereinfachung mit der
Einführung eines einheitlichen Steuersatzes von 6 Prozent und der
Abschaffung von 20 der bestehenden 25 Ausnahmen. Dazu gibt es eine Variante mit
einem Einheitssatz von 6.4 Prozent, wo das Gesundheitswesen weiterhin von der
MWST befreit bleibt. Als Alternative zum Einheitssatz von 6 Prozent bietet sich
auch ein MWST-System mit zwei Steuersätzen an, bei dem ebenfalls die
Ausnahmen wegfallen. Nebst den Erleichterungen für Unternehmen bringt die
Reform und der niedrige Mehrwertsteuersatz eine Stärkung des
Wirtschaftstandortes und mehr Wachstum. In Deutschland dagegen glaubt man mit
Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Wirtschaftswachstum beizutragen...
Ausländer in der Schweiz Im 4. Quartal 2006 waren in der
Schweiz 850'000 Personen ausländischer Nationalität mit
Aufenthalts-oder Niederlassungsbewilligung erwerbstätig, was im Vergleich
zum Vorjahr einen Anstieg um 2.4% bedeutet. Dabei ist wiederum eine deutliche
Zunahme der deutschen und portugiesischen Erwerbstätigen festzustellen
(+10.6% bzw. +7.4%). In den letzten 10 Jahren sind zu einem Grossteil
ausländische Erwerbspersonen mit einer Ausbildung auf
Oberschule(Gymnasium) oder Fachhochschule in die Schweiz eingewandert (76%).
Insbesondere die Zuwanderer aus Nord-und Westeuropa haben meistens eine solche
Ausbildung absolviert (94%) und 48% arbeiten in der Schweiz zumeist in hoch
qualifizierten Berufen:.
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