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Sollen Foren mundtot gemacht werden ?
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Da Mata Hari ein eigenes Forum betreibt, möchte ich hier aus meiner Sicht als Forenbetreiber das Urteil des LG Hamburg "Darstellen" und "Kommentieren" Sollte dieses Urteil tatsächlich Rechtskraft erlangen, dann wird dies auch nachhaltig auf diese Plattform der Meinungsäusserung haben.
ES ist "Schlimmstes zu befürchten".
Nachfolgend der von mir als Forenbetreiber ins Forum gestellte Text:
Hallo Fories,
dies ist der zweite Versuch Hamburger Richter das Betreiben von Foren unmöglich zu machen ( siehe auch Urteil im Fall Heise ). Das Urteil ist der eindeutige Versuch das Recht auf freie Meinungsäusserung endgültig zu Grabe zu tragen. Hier haben die "Halbgötter in Schwarz" mal wieder zeigen können, was sie unter Demontage des Rechts verstehen. Seien sie nur froh, dass ich nicht ihr Dienstvorgesetzter, in Form des Innensenators, bin, denn dann hätten sie in diesem Rechtssystem ihr letztes Urteil gefällt. Dazu jedoch später mehr, zunächst ein Auszug aus der Urteilsbegründung: Nun liegen endlich die schriftlichen Entscheidungsgründe vor: LG Hamburg (Urt. v. 27.04.2007 - Az.: 324 O 600/06
Es bewahrheitet sich damit, was schon während der mündlichen Verhandlung von den Richtern angekündigt wurde: Die vollständige Haftung des Forum-Betreibers für die Postings in seinem Board, unabhängig von der Kenntnis seiner Beiträge.
"Der Kläger muss sich die Verbreitung dieser Äußerung auch zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden.
Der Kläger ist hinsichtlich der Verbreitung dieser Äußerung Störer, denn Störer ist jede Person, von der eine Störung von Rechten des Betroffenen ausgeht. Für die Störereigenschaft reicht (...) das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten steht oder sie gar verfasst hat, ist danach nicht erforderlich."
"Auf etwaige Haftungsprivilegierungen kann sich der Kläger aufgrund der Bestimmung des - hier noch einschlägigen - § 6 Abs. 1 MDStV nicht berufen, denn es handelt sich bei der angegriffenen Äußerung um eine eigene Information, die er zum Abruf bereithält.
Eigene Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind nicht "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.
Das ist die Folge des Umstandes, dass der Inhaber der jeweiligen Internetdomain diejenige Person ist, die für die Inhalte, die über den betreffenden Internetauftritt verbreitet werden, die rechtliche Verantwortlichkeit trägt.
Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert (...).
Nur dadurch kann verhindert werden, dass sein Internetauftritt als Gewähr für die Richtigkeit der Information angesehen und deren weitere Verbreitung als zutreffende Tatsachenbehauptung gefördert wird. Dies entspricht der Konzeption für alle Angebote, über die Äußerungen verbreitet werden, die nicht ausschließlich von deren Inhaber stammen, sondern von Dritten verfasst sind, und wie sie nach der Regelung in § 54 RStV nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote, wozu auch Internetforen gehören, gelten."
Die Entscheidung steht im klaren Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH und ist auch nicht mit dem Urteil des OLG Hamburg im Heise-Fall (Urt. v. 22.08.2006 - Az.: 7 U 50/06 = http://shink.de/24mb7z) vereinbar. Wieder einmal offenbart damit die 24. Zivilkammer des LG Hamburg ihre ganz eigene Interpretation des Gesetzeswortlautes.
Dies alles aber auch unter Ausserachtlassung übergeordneten Rechts, wie z.B das GG, die UN Charta für Menschenrechte und das z.Zt. gültige europäische Recht. Interessant auch, dass sich über Rechtsprechung des BGH hinweggesetzt wird. Die Frage muss hier gestattet sein, hat sich die "Hamburger Justiz" schon verselbständigt und schafft sich eigene Rechtsgrundsätze?
Interessant auch, dass sich hier auf Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags bezogen wird.
Nach bisheriger Lehrmeinung ist ein Staatsvertrag nämlich genau das, was er besagt: Ein Vertrag zwischen Staaten und er kann deshalb nur eine Rechtswirkung auf die Staaten haben, die ihn geschlossen haben, kann aber keinerlei Rechtswirkung auf Dritte haben ( in diesem Fall Forenbetreiber, die nun mal kein Staat sind ), die diesen Vertrag nicht geschlossen haben. Um eine rechtliche Auswirkung auf Dritte zu erreichen erfordert es eine Umsetzung in ein neu zu schaffendes spezielles Gesetz, das dann eine Rechtswirkung entfalten könnte.
Tenor und zugleich Fazit dieses Urteils ist:
Foren sollen durch diese Entscheidung dazu gezwungen werden zu schliessen. Das Grund- und Menschenrecht auf "Freie Meinungsäusserung" soll abgeschafft werden. Der Abmahnpraxis der einschlägigen Anwaltskanzleien soll ein Spiel-und Tummelplatz geschaffen werden, auf dem man ohne grosse Mühe viel Geld durch exorbitante Forderungen verdienen kann.
Wo bleibt der Protest der juristischen Standesorganisationen ( Anwaltskammern ) angesichts solcher Urteile? Was veröffentlicht die NJW ( Neue Juristische Wochenschrift hierzu? Ist es wieder einmal so, dass "eine Krähe der "Anderen" kein Auge aushackt"?
Aus eigener Erfahrung weiss ich es besser. Es gibt durchaus kritische Juristen, die nicht mehr gewillt sind diese Willkür der maffiösen Halbgötter in Schwarz hinzunehmen. Wir stehen in ständigem Kontakt mit diesen Anwälten und arbeiten gerade daran, einen bundesweiten Kongress zu organisieren und ein Netzwerk zu schaffen.
Wir jedenfalls werden unser Forum nicht schliessen, liebe Richter in Hamburg, das kann ich ihnen hiermit verbindlich erklären. Wir werden, sollte das Urteil Rechtkraft erlangen, eine entsprechende automatisch sich einfügende Erklärung zu den einzelnen Forenbeiträgen anhängen. SIE bzw. ES bringen uns nicht zum Schweigen.
Dieser nicht existente Staat ist einfach nur noch am Ende. Dies sind lediglich noch die letzten Zuckungen, die Versuchen noch etwas Zeit zu gewinnen.
Mata Hari |
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