Seitenzugriffe seit dem 28.08.2007173
 
 
   
Infos von   www.das-gibts-doch-nicht.info
Mai 2007 Mata Hari Info von:  
Sollen Foren mundtot gemacht werden ?
   

Da Mata Hari ein eigenes Forum betreibt, möchte ich hier aus meiner Sicht als Forenbetreiber das Urteil des LG Hamburg "Darstellen" und "Kommentieren"

Sollte dieses Urteil tatsächlich Rechtskraft erlangen, dann wird dies

auch nachhaltig auf diese Plattform der Meinungsäusserung haben.

 

ES ist "Schlimmstes zu befürchten".

 

Nachfolgend der von mir als Forenbetreiber ins Forum gestellte Text:

 

Hallo Fories,

 

dies ist der zweite Versuch Hamburger Richter das Betreiben von Foren

unmöglich zu machen ( siehe auch Urteil im Fall Heise ).

Das Urteil ist der eindeutige Versuch das Recht auf freie

Meinungsäusserung endgültig zu Grabe zu tragen.

Hier haben die "Halbgötter in Schwarz" mal wieder zeigen können, was sie

unter Demontage des Rechts verstehen.

Seien sie nur froh, dass ich nicht ihr Dienstvorgesetzter, in Form des

Innensenators, bin, denn dann hätten sie in diesem Rechtssystem ihr

letztes Urteil gefällt.

Dazu jedoch später mehr, zunächst ein Auszug aus der Urteilsbegründung:

Nun liegen endlich die schriftlichen Entscheidungsgründe vor: LG Hamburg

(Urt. v. 27.04.2007 - Az.: 324 O 600/06

 

Es bewahrheitet sich damit, was schon während der mündlichen Verhandlung

von den Richtern angekündigt wurde: Die vollständige Haftung des

Forum-Betreibers für die Postings in seinem Board, unabhängig von der

Kenntnis seiner Beiträge.

 

"Der Kläger muss sich die Verbreitung dieser Äußerung auch zurechnen

lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum

verbreitet worden.

 

Der Kläger ist hinsichtlich der Verbreitung dieser Äußerung Störer, denn

Störer ist jede Person, von der eine Störung von Rechten des Betroffenen

ausgeht. Für die Störereigenschaft reicht (...) das bloße Verbreiten

einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst hinter den

rechtswidrigen Inhalten steht oder sie gar verfasst hat, ist danach

nicht erforderlich."

 

"Auf etwaige Haftungsprivilegierungen kann sich der Kläger aufgrund der

Bestimmung des - hier noch einschlägigen - § 6 Abs. 1 MDStV nicht

berufen, denn es handelt sich bei der angegriffenen Äußerung um eine

eigene Information, die er zum Abruf bereithält.

 

Eigene Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind nicht "eigene

Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung

entwickelten Grundsätze, sondern Informationen, für deren Verbreitung

der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur

Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person

die konkrete Information eingestellt haben.

 

Das ist die Folge des Umstandes, dass der Inhaber der jeweiligen

Internetdomain diejenige Person ist, die für die Inhalte, die über den

betreffenden Internetauftritt verbreitet werden, die rechtliche

Verantwortlichkeit trägt.

 

Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das

Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich

wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren

Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der

Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der

Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern

konkret und ausdrücklich distanziert (...).

 

Nur dadurch kann verhindert werden, dass sein Internetauftritt als

Gewähr für die Richtigkeit der Information angesehen und deren weitere

Verbreitung als zutreffende Tatsachenbehauptung gefördert wird. Dies

entspricht der Konzeption für alle Angebote, über die Äußerungen

verbreitet werden, die nicht ausschließlich von deren Inhaber stammen,

sondern von Dritten verfasst sind, und wie sie nach der Regelung in § 54

RStV nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle

Anbieter redaktionell gestalteter Angebote, wozu auch Internetforen

gehören, gelten."

 

Die Entscheidung steht im klaren Widerspruch zur höchstrichterlichen

Rechtsprechung des BGH und ist auch nicht mit dem Urteil des OLG Hamburg

im Heise-Fall (Urt. v. 22.08.2006 - Az.: 7 U 50/06 =

http://shink.de/24mb7z) vereinbar. Wieder einmal offenbart damit die 24.

Zivilkammer des LG Hamburg ihre ganz eigene Interpretation des

Gesetzeswortlautes.

 

Dies alles aber auch unter Ausserachtlassung übergeordneten Rechts, wie

z.B das GG, die UN Charta für Menschenrechte und das z.Zt. gültige

europäische Recht. Interessant auch, dass sich über Rechtsprechung des

BGH hinweggesetzt wird.

Die Frage muss hier gestattet sein, hat sich die "Hamburger Justiz"

schon verselbständigt und schafft sich eigene Rechtsgrundsätze?

 

Interessant auch, dass sich hier auf Bestimmungen des

Rundfunkstaatsvertrags bezogen wird.

 

Nach bisheriger Lehrmeinung ist ein Staatsvertrag nämlich genau das, was

er besagt: Ein Vertrag zwischen Staaten und er kann deshalb nur eine

Rechtswirkung auf die Staaten haben, die ihn geschlossen haben, kann

aber keinerlei Rechtswirkung auf Dritte haben ( in diesem Fall

Forenbetreiber, die nun mal kein Staat sind ), die diesen Vertrag nicht

geschlossen haben.

Um eine rechtliche Auswirkung auf Dritte zu erreichen erfordert es eine

Umsetzung in ein neu zu schaffendes spezielles Gesetz, das dann eine

Rechtswirkung entfalten könnte.

 

Tenor und zugleich Fazit dieses Urteils ist:

 

Foren sollen durch diese Entscheidung dazu gezwungen werden

zu schliessen.

Das Grund- und Menschenrecht auf "Freie Meinungsäusserung"

soll abgeschafft werden.

Der Abmahnpraxis der einschlägigen Anwaltskanzleien soll ein Spiel-und

Tummelplatz geschaffen werden, auf dem man ohne grosse Mühe viel Geld

durch exorbitante Forderungen verdienen kann.

 

Wo bleibt der Protest der juristischen Standesorganisationen

( Anwaltskammern ) angesichts solcher Urteile?

Was veröffentlicht die NJW ( Neue Juristische Wochenschrift  hierzu?

Ist es wieder einmal so, dass "eine Krähe der "Anderen" kein Auge

aushackt"?

 

Aus eigener Erfahrung weiss ich es besser. Es gibt durchaus kritische

Juristen, die nicht mehr gewillt sind diese Willkür der maffiösen

Halbgötter in Schwarz hinzunehmen. Wir stehen in ständigem Kontakt mit

diesen Anwälten und arbeiten gerade daran, einen bundesweiten Kongress

zu organisieren und ein Netzwerk zu schaffen.

 

Wir jedenfalls werden unser Forum nicht schliessen, liebe Richter in

Hamburg, das kann ich ihnen hiermit verbindlich erklären.

Wir werden, sollte das Urteil Rechtkraft erlangen, eine entsprechende

automatisch sich einfügende Erklärung zu den einzelnen Forenbeiträgen

anhängen.

SIE bzw. ES bringen uns nicht zum Schweigen.

 

Dieser nicht existente Staat ist einfach nur noch am Ende.

Dies sind lediglich noch die letzten Zuckungen, die Versuchen noch etwas

Zeit zu gewinnen.

 

Mata Hari

 

Diese Seite zu den Favoriten hinzufügen

Diese Seite auf Ihrem PC speichern!
 

Das Kopieren und Verteilen dieser Information ist ausdrücklich erwünscht!
www.das-gibts-doch-nicht.info

   
     
Wenn Sie sich wegen irgendeiner Information ärgern, deswegen wütend oder frustriert werden bzw. Hass oder Wut auf entsprechende Personen bekommen, sind SIE selbst der einzige der diese Emotion in Form von Krankheiten zurückbekommt. Ihre Wut trifft niemals den anderen.
Einen Herrn Bush zum Beispiel interessiert es herzlich wenig, ob Sie sich über ihn ärgern.
Sie sind Schöpfer der Ereignisse die in Ihrem Leben eintreten, also seien Sie sich bewußt
wie Sie denken oder sprechen.