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Beim Amtsgericht Frankfurt a.M. ist
gemäß Registerauszug unter der HRB 51411 die BRD Finanzagentur GmbH,
mit einem Stammkapital von 25.564,49 Euro eingetragen. Seit dem 09.8.1990
befinden sich offensichtlich die Finanzämter unter dieser Regie. Nach
der de jure am 17.7.90 mit Löschung des Art. 23 GG erfolgten
Auflösung der BRD, musste wohl eine neue Rechtsform gefunden werden, um
die Bürger weiterhin abzocken zu können. Dies musste
offensichtlich in einer Form geschehen, die ohne Gefahr zu laufen direkt und
sofort belangt zu werden, erfolgen musste. Nun hat jemand beim
zuständigen Insolvenzgericht in Darmstadt die Insolvenz gegen die BRD
Finanzagentur Gmbh beantragt, die aber erwartungsgemäß eine
Zurückweisung der Klage erbrachte.
Doch nun kann man nur noch Staunen: Die Urteilbegründung
liefert hier nämlich ganz überraschende Erkenntnisse. Erinnern
wir uns also: Beklagt war die BRD Finanzagentur GmbH,also eine Privatfirma, mit
einem Stammkapital von etwas mehr als 25.000 Euro. Die
Urteilsbegründung des Gerichts lautet aber:" Die Durchführung des
Insolvenzverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland ist
unzuzlässig......." Ist dies nicht interessant? Juristen, mit
denen wir zusammenarbeiten, sind vor Lachen fast von ihren Stühlen
gefallen.
Zumindest ist dieses Urteil mal wieder der Beweis dafür, wie
sich die Justiz immer mehr selbst demontiert. Welche Beweise für die
"Nichtexistenz" der sogenannten BRD benötigen wir noch?
Übrigens es schliessen sich im Moment deutschlandweit
Rechtsanwälte, die diese Spiele nicht mehr akzeptzieren, zusammen.
Sollte jemand der Fories mal juristische Hilfe brauchen, bitte ich um sofortige
Mitteilung an mich.
Liebe, Licht und Frieden Peter
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