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14.1.2002    
Der Durchbruch für NEUE MEDIZIN ?

Korrespondenz 2002 Neue Medizin

Dr. med. Rosemarie Berbuer

Fachärztin für Allgemeinmedizin

Naturheilverfahren

Hebelstr. 14a

79183 Waldkirch

Tel.: 07681 23501

Fax.: 07681 23502

Ärztekammer Freiburg

Sundgauallee 27

79114 Freiburg

Datum: 14.01.02

Betr.: Antrag auf Zulassung zur Behandlung nach Kriterien der Neuen Medizin (entsprechend beigefügter Habilitationsarbeit)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

entsprechend dem oben gestellten Antrag, bitte ich Sie darum, mir zu gestatten, nach den Regeln der Neuen Medizin zu behandeln.

Begründung:

Aufgrund der beigefügten Habilitationsarbeit muß die Neue Medizin verifiziert gelten. Nach Auswertung der mir vorliegenden Ergebnisse und nach intensivem Studium der Neuen Medizin stellt sich diese für meine Patienten als die bestmögliche Therapie dar.

Ich fühle eine Gewissensverpflichtung, meinen Patienten die bestmögliche d.h. verifizierte Medizin nicht vorzuenthalten, wie es auch nach den Regeln der Ärztekammer die Pflicht eines jeden Arztes ist.

Wegen der Dringlichkeit setze ich Ihnen in aller Höflichkeit eine Frist von 4 Wochen, in denen Sie mir bitte eine rechtsmittelfähige Antwort zukommen lassen wollen.

Sollten Sie mir innerhalb von 3 Monaten jedoch keinen rechtsmittelfähigen Bescheid gegeben haben, so darf ich entsprechend verwaltungsrechtlichen Gepflogenheiten davon ausgehen, dass Sie meinem Antrag stattgeben.

Da ich sicher bin, dass Ihnen wie mir das Wohl der Patienten am Herzen liegt, bitte ich um möglichst rasche Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. R. Berbuer



BEZIRKSÄRZTEKAMMER SÜDBADEN

PRÄSIDENT

 

Freiburg i.Br., 04.02.2002

Postfach 5380: PLZ 79038

Sundgauallee 27: PLZ 79114

Telefon: 0761 8840

Frau

Dr. med. Rosemarie Berbuer

Fachärztin für Allgemeinmedizin

Hebelstr. 14a

79183 Waldkirch

 

Ihr Antrag auf Zulassung zur Behandlung nach Kriterien der Neuen Medizin vom 14.01.2002

 

Sehr geehrte Frau Kollegin Berbuer,

Ihrem Antrag auf „Zulassung zur Behandlung nach Kriterien der Neuen Medizin“ entsprechend der vorgelegten Habilitationsschrift sowie auf Erteilung einer „rechtsmittelfähigen Antwort“ kann ich schon deshalb nicht entsprechen, weil Ihr Anliegen mit der Freiheitsgarantie des § 1 Abs. 2 Bundesärzteordnung, wonach der ärztliche Beruf seiner Natur nach ein freier Beruf ist, nicht in Einklang zu bringen ist. Durch die genannte Regelung der Bundesärzteordnung gewährleistet der Gesetzgeber die Freiheit ärztlichen Tuns in seinem Kernbereich unabhängig davon, in welcher Form der Beruf ausgeübt wird. Danach kann kein Arzt zu einer bestimmten Behandlungsmethode, zu einer bestimmten Therapie oder ganz allgemein zu einer sonst seinem Gewissen widersprechenden Handlung gezwungen werden. Die Kehrseite dieser gesetzlich garantierten Freiheit der Berufsausübung ist die auch in unserer Standesordnung normierte Pflicht des Arztes, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Dabei darf der Arzt weder sein eigenes noch das Interesse Dritter über das Wohl des Patienten stellen. Die Freiheitsgarantie des § 1 Abs. 2 Bundesärzteordnung ist daher nicht schrankenlos und stellt den Arzt keineswegs von der Beachtung geltender Gesetze frei. Dies gilt für den Behandlungsvertrag, die Aufklärungspflicht, die Sorgfaltspflicht und die Beachtung des Selbstbestimmungsrecht des Patienten uneingeschränkt.

Als Folge der Freiheitsgarantie des § 1 Abs. 2 Bundesärzteordnung gilt insgesamt im Bereich der ärztlichen Tätigkeit der Grundsatz der Therapiefreiheit. Dieser Grundsatz schließt eine strenge Bindung an bestimmte vorgegebene Diagnose- oder Behandlungsmethoden oder –verfahren aus. Es gibt auch keinen Grundsatz, der jedwedes ärztliche Handeln an die Prinzipien der Schulmedizin bindet. Von den Grundsätzen der Schulmedizin darf der Arzt abweichen und im Rahmen seiner Tätigkeit auch Außenseitermethoden anwenden. Allerdings hat diese Therapiefreiheit Grenzen. Außenseitermethoden sind nicht nur dem Patienten als solche darzustellen, ihre Anwendung ist außerdem dann einzustellen, wenn der Arzt sich mit solchen Methoden über allgemein anerkannte Regeln der ärztlichen Wissenschaft hinwegsetzen würde.

Entscheidend kommt es dabei darauf an, in welchem Umfang herkömmliche Diagnostik oder Behandlungsverfahren zu gesicherten Erfolgen führen. Außenseitermethoden werden um so fragwürdiger, je eher bewährte Standards der Schulmedizin zu entsprechenden Heilerfolgen führen. Im Rahmen seiner Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung hat demnach der Arzt sich ein Urteil darüber zu bilden, ob die Anwendung einer Außenseitermethode in einem konkreten Behandlungsfall mit den Regeln der ärztlichen Wissenschaft in Einklang zu bringen ist.

Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Wahl der Behandlungsmethode primär der alleinigen Verantwortung des Arztes obliegt. Indes sind auch hier Grenzen zu beachten. Gibt es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muß diesem durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will. Bei der Anwendung von Außenseitermethoden kommt der ärztlichen Aufklärung besonders Gewicht zu. Je zweifelhafter die Anwendung bestimmter Methoden unter dem Gesichtspunkt anerkannter wissenschaftlicher Erfahrung ist, desto umfassender ist auch die Informationspflicht des Arztes und um so gewichtiger wird seine Verpflichtung zur Aufklärung des Patienten über Behandlungsalternativen.

Ob die „Neue Medizin“ nach der beigefügten Habilitationsschrift als verifiziert gelten kann, wie Sie wohl meinen, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Denn es ist nicht Aufgabe der Ärztekammer, eine wissenschaftliche Bewertung bezüglich einer Außenseitermethode abzugeben. Ob eine neue Methode den anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft entspricht und damit als „state of the art“ gelten kann, ist nicht durch die Ärztekammer zu beurteilen, sondern durch die wissenschaftlichen Gesellschaften.

Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass es selbst bei schweren lebensbedrohlichen Erkrankungen bislang keine aus der Rechtsprechung bekannte Fälle gibt, in denen aus therapeutischer Rücksichtnahme eine Befreiung des Arztes von der gebotenen umfassenden Aufklärung anerkannt worden wäre – es gibt also kein „therapeutisches Privileg“.

Ich darf meine vorstehenden Ausführungen dahingehend zusammenfassen, dass wir Ärzte mit der grundsätzlich anerkannten Therapiefreiheit nach unserem ärztlichen Gewissen und den Geboten der ärztlichen Ethik verantwortungsbewusst umgehen müssen und verpflichtet sind, nur Methoden anzuwenden, die dem therapeutischen Nutzen allen Handelns und dem „nil nocere“ dienen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Schieber

Präsident



Dr. med. Rosemarie Berbuer

Fachärztin für Allgemeinmedizin

Naturheilverfahren

Hebelstr. 14a

79183 Waldkirch

Tel.: 07681 23501

Fax.: 07681 23502

Bezirksärztekammer Südbaden

Zu Hd. Herrn Dr. Schieber

Postfach 6380

79039 Freiburg

Datum: 11.02.02

 

Sehr geehrter Herr Kollege Schieber,

Zunächst meinen allerherzlichsten Dank für die schnelle Bearbeitung meines Antrages.

Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen noch einige Verifikationen der „Neuen Medizin“ übersenden, die zweifelsfrei die Richtigkeit dieser neuen naturwissenschaftlichen Entdeckung beweisen. Eigentlich sind diese Verifikationen nicht notwendig, da jeder, der sich mit der Systematik der „Neuen Medizin“ beschäftigt, erkennen muß, dass es sich hierbei um allgemeingültige Naturgesetze handelt, die die bisherigen „Hypothesen“ der Medizin ersetzen.

Meiner Ansicht nach sollte sich die Ärzteschaft allgemein mit diesen Erkenntnissen auseinandersetzen, da wir nun endlich die Möglichkeit haben, an die Ursachen von Krankheiten heranzukommen. Vielleicht könnte die Ärztekammer hier noch ein bisschen mithelfen.

Da Sie mir mitgeteilt haben, dass auch hinsichtlich der „Neuen Medizin“ der Grundsatz der Therapiefreiheit besteht, werde ich diese, selbstverständlich nach gründlicher Aufklärung des Patienten, in Zukunft anwenden. Zur Verbreitung dieser Methode werde ich Ihnen auch weiterhin über meine Erfahrungen mit der „Neuen Medizin“ berichten und verbleibe

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. R. Berbuer



Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER

AMICI DI DIRK

Edicionas de la Nueva Medicina, S. L.

Camino Urique, 69 - Apdo. De Correos 209

29120 – ALHAURIN EL GRANDE

Tlf. 952 59 59 10 – Fax: 952 49 16 97

AMICI DI DIRK – Camino Urique, 69 – 29120 Alhaurin el Grande 

Ärztekammer Freiburg

Zu Hd. Herrn Dr. Schieber

Sundgauallee 27

79114 Freiburg

Germany

Alhaurin, 13.02.2002

Ihr Schreiben an Frau Dr. Berbuer vom 4.02.2002

„... Es gibt auch keinen Grundsatz, der jewedes ärztliche Handeln an die Prinzipien der Schulmedizin bindet.“ 

„Außenseitermethoden... sind dann einzustellen, wenn der Arzt sich mit solchen Methoden über allgemein anerkannte Regeln der ärztlichen Wissenschaft hinwegsetzten würde.“

Sehr geehrter Herr Dr. Schieber,

Ihr Schreiben an Frau Dr. Berbuer habe ich mit großem Interesse und einer gewissen Befriedigung dankend zur Kenntnis genommen.

Ihr Schreiben soll ja wohl erfreulicherweise eine Tür aufstoßen, die 20 Jahre verschlossen war, was zu dem größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte geführt hatte.

Mir wurde vor 16 Jahren – auf Antrag der Ärztekammer!! – von der Bezirksregierung Koblenz die Approbation entzogen (wörtlich) wegen „Nichtabschwörens“ der Neuen Medizin und „Mich nicht Bekehrens“ zur Schulmedizin.

Nun, das soll nun erfreulicherweise nicht mehr sein, daß man sich zur sog. Schul- oder Schuldmedizin bekehren muß wie zu einer Konfession im Mittelalter, anderenfalls dem Ketzer der Scheiterhaufen drohte.

Nun bekennen Sie nach 20 Jahren endlich – dankenswerterweise – daß der Approbationsentzug, meine über 1 jährige Gefängnisstrafe und, was viel schlimmer ist, der weltweite Tod von 2 Milliarden armer Patienten eigentlich ungesetzlich war – wohlgemerkt auf Antrag der Ärztekammer!

Ich erlaube mir, zu Ihrem Schreiben einige grundsätzliche Bemerkungen zu machen:

  1. a) Alternative Therapien: auf der Basis der Schuldmedizin
    b) Medizin Alternativen:             
    I) Schuldmedizin mit 5000 Hypothesen
    II) Neue Medizin ohne eine einzige Hypothese

    Bis vor 20 Jahren gab es eine Medizin zwar mit 5000 Hypothesen, aber niemand wußte eine bessere. Deshalb galt sie allgemein als „anerkannt“.

    Alle sog. „alternativen Therapien“, bzw. Behandlungen hatten als Basis die 5000-Hypothesen-Schulmedizin.

    Das änderte sich schlagartig, als es vor 20 Jahren eine neue Medizin mit einer hypothesenlosen naturwissenschaftlichen Basis gab: Die
    Neue Medizin. Eine solche naturwissenschaftliche Medizin kann man an jedem nächstbesten, d. h. beliebigen Fall reproduzieren und damit verifizieren. Eine solche Verifikation ist bei der Schulmedizin wegen ihrer geradezu unendlich vielen Hypothesen – der Papst kommt mit 100 Dogmen = Hypothesen aus – nicht möglich und war niemals möglich. Die Ärztekammer Südbaden hat den längst fälligen Offenbarungseid abgegeben und der Schuldmedizin das „allein seligmachende“ religiöse Attribut aberkannt. Damit hat sie ehrlicherweise endlich die Waffen gestreckt.
  2. Die sog. Wissenschaftlichkeit der Schulmedizin:
    - Die Medizin bezeichnet sich selbst als naturwissenschaftlich, bzw. als Naturwissenschaft. Aber eine Schulmedizin mit 5000 Hypothesen ist bezüglich Wissenschaftlichkeit nur eine Lachnummer. Jeder Chemie-Laborantenlehrling würde sich zu Recht ausschütten vor Lachen ob solcher Art Pseudowissenschaftlichkeit.
    Aber weder in der Medizin mit ihren 5000 Hypothesen noch in der Kath. Theologie mit ihren 100 Hypothesen konnte oder kann man Naturwissenschaft betreiben. Die sog. Wissenschaftlichkeit der Schulmedizin war, ich muß es nochmals sagen, eine Lachnummer.

Solange die Unkenntnis bzw. Das Unwissen allgemein war, bzw. niemand etwas Besseres mit weniger oder gar keinen Hypothesen wußte, waren die sog. „wissenschaftlichen Gesellschaften“ die Verbreiter des allgemein anerkannten Unwissens. Seit es die Neue Medizin gibt, damit eine streng naturwissenschaftliche Medizinbasis ohne jede Hypothese, sind die pseudowissenchschaftlichen Gesellschaften überflüssig.

In der Naturwissenschaft entscheidet nicht die Mehrheit oder die „omnis opinio“ über die „Anerkennung“, sondern einzig die Verifikation am nächstbesten Fall – wie es landauf landab in jeder Naturwissenschaft die Regel ist. 

Die „Behandlung“ des Patienten: 

In der Neuen Medizin „behandelt“ sich der Patient als aktiv Handelnder selbst. Diese Therapie ergibt sich geradezu zwingend aus der neuen naturwissenschaftlichen Medizin-Basis. Die Ärzte sind nur seine Ratgeber.

Gibt es jetzt 2 Medizinen?

Die Ärztekammer Südbaden hat den längst fälligen Paradigmenwechsel legitimiert.

Aber kann es wirklich zwei Medizinen geben? Nur eine kann richtig sein – die andere muß falsch sein! Das ist anders als bei den sog. „Alternativen Therapien,“ die alle mehr oder weniger experimentellen Charakter hatten, weil niemand was wußte. 

Was hätte die Ärztekammer tun müssen?

Herr Dr. Schieber, wenn demnächst der große Onkologenbruder dem Patienten zu der “einzig möglichen Chemo“ rät (die er seiner Frau und seinen Kindern nicht antun würde) dann steht von jetzt ab der Dr. Hamer unsichtbar im Raum und sagt dem Patienten: „Hör bloß nicht auf diesen 5000 Hypothesenblödsinn! Der Onkologenbruder will oder soll dich umbringen. Das weiß der auch ganz genau!“

Vor Gericht hat nun jede Partei das Recht, ein Gutachten nach der Neuen Medizin  zu fordern.

Der Gutachter der Neuen Medizin sagt dann zu seinem Gegner von der Schuldmedizin: Na, mit welcher Ihrer 5000 Idiot-Hypothese Herr ehemaliger Kollege wollen wir denn mal anfangen? Wollen Sie tiefrote Ohren bekommen oder soll ich Sie etwas sanfter zur Tür hinausexpedieren? 

Das was schon 1986 der Dekan der Med. Fakultät Tübingen, Prof. Voigt, Neuroradiologe in Sigmaringen zu Protokoll gegeben hat: daß die Tübinger Professoren nicht wissen wollen, ob die Neue Medizin richtig ist, das hat 2 Milliarden Menschen das Leben gekostet. Das können wir nicht weiter machen. Bei einer Medizin ohne Hypothesen, wie der Neuen Medizin gibt es keine andere Medizin mit unendlich vielen Hypothesen mehr naturwissenschaftlich gesehen gibt es jetzt nur noch eine einzige Medizin: die Neue Medizin.

Sie sollten Ihrem 1. längst fällig gewesenen Schritt nun auch noch den 2. Schritt folgen lassen und die Verifikationen schlicht und einfach anerkennen. Beherzigen Sie Ihre eigenen Worte und walten Sie Ihres Amtes – zum Wohle unserer Patienten. Unsere todkranken Patienten haben keine Zeit mehr und auch kein Verständnis dafür, daß die Schuldmediziner auf ihre Kosten das Gesicht wahren und langsam abtreten möchten. Das kann doch niemand verantworten!

Haben Sie Mitleid mit unseren Patienten! 

In diesem Sinne – Ihr sehr ergebener

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer

 

PS:

Es ist ein guter Grundsatz: helfen kann nur ein konstruktiver Vorschlag. 

In einer so ungewöhnlichen Situation helfen nur ungewöhnliche Mittel:

Besorgen Sie mit Hilfe Ihrer Landesregierung umgehend eine der Universität angeschossene Klinik, sodaß auch jede arme Putzfrau der Neuen Medizin teilhaftig werden kann. 

Und sorgen Sie für die Möglichkeit einer Lehrtätigkeit und einer Arbeitserlaubnis.

Weder möchte ich ein Professor unter Ihren Professoren werden, noch möchte ich ein Gehalt haben. Wenn ja die Neue Medizin richtig ist, brauche ich demnächst nicht einmal mehr meinen Nachnamen. Mein Vorname Ryke Geerd genügt.

Übrigens könnten Sie sich doch als ehrlicher Makler betätigen. Sie könnten Einblick nehmen in unsere Krankengeschichten und feststellen, daß wirklich 98% überleben und daß alles mit rechten Dingen zugeht.

Sie könnten auch den Patienten gegenüber Gewährsmann sein, daß kein Patient gegen seinen Willen mehr in eine schulmedizinische Todesklinik muß. Jeder Patient muß das Recht auf einen Klinikplatz haben und die Therapie wählen können die er will.



Dr.med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER

AMICIDI DIRK

Ediciones de la Nueva Medicina, S. L.

Camino Urique, 69

Tlf.952 59 10 – Fax: 952 49 16 97

Apdo. de Correos209

29120 – ALHAURIN ELGRANDE

 

Aufruf vom 11.02.2002

 

Liebe Patienten, liebe Freunde und Kollegen,

7 Ärzte und eine Ärztin haben auf dem letzten Seminar in Spanien beschlossen, an ihre Ärztekammer zu schreiben. 7 Ärzte hat der Mut verlassen...   aber die eine Ärztin hat das Banner hochgehalten und – offene Türen eingelaufen, wie ich prophezeit hatte.

Jetzt ist die Schlachtreihe der Erkenntnisunterdrücker durchbrochen. Der Bann ist gebrochen...

Seit über 20 Jahren gibt es 2 Medizinen die sog. Schulmedizin, mit 5000 Hypothesen und mit Chemo-Pseudotherapie und unendlich vielen „alternativen Therapien“ und die „Neue Medizin“, die keine Hypothese hat, auf 5 Biologischen Naturgesetzen beruht und eine strenge Naturwissenschaft ist, die an jedem beliebigen nächstbesten Patientenfall reproduzierbar, d. h. verifizierbar ist. Öffentlich ist sie schon 29 mal von höchsten Gremien verifiziert worden.

Seit dem 4.02.2002 gibt es nun – öffentlich anerkannt – 2 Medizinen, d. h. 2 Medizinbasen, wobei die eine mit den 5000 Hypothesen nur ein schlechter Witz ist, seit 20 Jahren ein Verbrechen und übermorgen nur noch Medizin-Historie.

Eine Wissenschaftlichkeit einer 5000 Hypothesen-Medizin gibt es naturwissenschaftlich nicht. Denn die Medizin versteht sich ja selbst ausdrücklich als naturwissenschaftlich, mithin unterwirft sie sich den naturwissenschaftlichen Überprüfungskriterien.

Ich rufe alle Patienten auf, jetzt die Chance wahrzunehmen und von dem nunmehr zugesagten Recht Gebrauch zu machen, und zu verlangen, nach den Regeln der „Neuen Medizin“  mit z. B. 98%iger Überlebenschance bei Krebs (= Sinnvolles Biologisches Sonderprogramm) behandelt zu werden.

Ich rufe alle Kollegen auf: Habt jetzt Mut, wie ihn Euch Eure mutige Kollegin vorgemacht hat. Euch kann doch jetzt gar nichts mehr passieren, wenn Ihr das gleiche Recht verlangt – unter Vorlage des Schreibens der Ärztekammer Südbaden.

Ich rufe alle Hochschulprofessoren und Chefärzte (= Logenbrüder) auf, möglichst geräuschlos zu verschwinden mit den Worten: Mea culpa, mea maxima culpa. Beendet augenblicklich das Massaker gegen unsere Patienten, die Ihr mit Eurer Chemo – laut deutschem Krebsforschungszentrum Heidelberg – zu 97 bis 98% umgebracht habt, - unnötigerweise. Macht Platz für eine neue Ärztegeneration von integren und redlichen Ärztinnen und Ärzten.

Sorgt alle dafür, daß möglichst kein Patient mehr unnötigerweise umgebracht wird!!!

Habt Mitleid mit unseren Patienten, die uns vertraut haben!

Übrigens:

Vor 19 Jahren hatte ich einen Traum: Die „Neue Medizin“ bricht durch, wenn die Krokusse blühen. Am 6.02.2002 sprießten die ersten 2 Krokusse in meinem Garten – am gleichen Tag erhielt ich den Schriftwechsel von Frau Dr. Berbuer. Seither sind es viele Krokusse. Die wilden Krokusse stammen aus Zavelstein. Ein Patient hat sie gepflanzt.

Übrigens:

Vor 16 Jahren habe ich Berufsverbot erhalten (wörtlich) wegen „Nichtabschwörens“ der Neuen Medizin und „Mich nicht Bekehrens“ zur Schulmedizin. 20 Jahre Terror gegen meine Patienten und mich, über ein Jahr Gefängnis - war da überhaupt was?

Jetzt sagt man: Entschuldigen Sie bitte, Sie hatten nur an den falschen Knöpfchen gedreht. Denn eigentlich durfte man ja nie die „Neue Medizin“ verbieten.

Bitte helft jetzt alle mit für unsere Patienten!

Euer Dr. Ryke Geerd Hamer

P.S.:

Es hat jetzt nicht nur jeder Patient das Recht, Behandlung nach der „Neuen Medizin“ - auch im Krankenhaus – zu verlangen.

Es hat auch jeder Kollege das Recht, z. B. einen Radiologen zu verpflichten, einen Befund nach den Regeln der „Neuen Medizin“ zu erstellen, sofern dazu fähig.

Es schließt auch das Recht ein, daß ein Kollege für seinen Patienten eine stationäre Behandlung nach den Regeln der „Neuen Medizin“ verlangen kann.

Die Krankenhäuser sind Allgemeingut.

Die Schuldmedizin ist tot.

Viva La medicina sagrada

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Einen Herrn Bush zum Beispiel interessiert es herzlich wenig, ob Sie sich über ihn ärgern.
Sie sind Schöpfer der Ereignisse die in Ihrem Leben eintreten, also seien Sie sich bewußt
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