Fassung vom
20.06.2006
Liebe Leserin, Lieber Leser,
der
folgende Grundsatztext rüttelt an einer scheinbaren
Selbstverständlichkeit der heutigen Gesellschaft: der Schulpflicht. Viele
Menschen halten sie für unverzichtbar und geradezu heilig. Insofern haben
wir es nicht gerade leicht. Wir sind jedoch zuversichtlich, einige
Mißverständnisse aufklären sowie Ängsten mit Informationen
begegnen zu können.
Was
also erwartet Dich in diesem Text? Zunächst möchten wir darstellen,
was Schulpflicht für Kinder praktisch bedeutet und warum sie im
Widerspruch zu Grund- und Menschenrechten steht. Danach gehen wir kurz auf die
Motive für die Entstehung der Schulpflicht ein. Im darauffolgenden
Abschnitt wird beschrieben, warum niemand zum Lernen gezwungen werden
muß. Anschließend wird skizziert, wie ein freies Bildungssystem
aussehen könnte. Als nächstes beschreiben wir zwei inkonsequente
Alternativen zur Schulpflicht und untersuchen daraufhin, ob das Recht auf
Bildung etwas mit der Schulpflicht zu tun hat. In einem Zusatz wird
begründet, warum ein pluralistisches Bildungssystem sinnvoll ist.
Unsere Forderung in Kürze
Wir wollen die
Schulpflicht abschaffen und durch ein Recht des Kindes auf selbstbestimmte
Bildung ersetzen.
Wir wollen, daß es grundlegend andere
Schulformen gibt und daß niemand gezwungen wird, eine Schule zu besuchen.
Wir richten uns nicht gegen das Lernen; wir sind jedoch der Ansicht, daß
es weder sonderlich effektiv noch überhaupt legitim ist, jemanden zum
Lernen zu zwingen.
Schulpflicht bringt Unfreiheit
Wir denken, daß Kinder und
Jugendliche es verdienen, als Menschen ernstgenommen zu werden, denen die
vollen Grund- und Menschenrechte zustehen. Die Schulpflicht steht diesem
Anspruch im Wege.
Warum glauben wir, daß das so ist?
Anwesenheitspflicht
Die Schulpflicht bedeutet für rund
10 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland, daß sie sich je nach
Bundesland neun oder zehn Jahre lang, an ca. 200 Tagen im Jahr für jeweils
einige Stunden in einer staatlichen oder vom Staat anerkannten Schule
einzufinden haben.
Daß junge Menschen überhaupt
dazu verpflichtet werden, so viel Zeit an einem Ort zu verbringen, den sie sich
nicht selbst aussuchen können, ist allein schon ein gewaltiger Einschnitt
in ihre Freiheit. Das tatsächliche Ausmaß der Unfreiheit hängt
jedoch davon ab, wie die zu besuchenden Schulen beschaffen sind.
Bevormundung im Schulalltag
Die staatlichen und ebenso die meisten
nicht-staatlichen Schulen sind von einem erheblichen Machtgefälle
geprägt und weitgehend autoritär ausgestaltet: Die Lehrer geben
Anweisungen, und die Schüler müssen sich unterordnen. Die Handlungen
der Schüler unterliegen einer starken Reglementierung. Obwohl Kinder von
Natur aus sehr lebendig und ständig in Bewegung sind, werden sie
verpflichtet, für mehrere Stunden täglich stillzusitzen. Obwohl
gerade der Austausch mit anderen Kindern ihre sozialen Fähigkeiten
stärkt und Kinder am besten von anderen Kindern lernen, dürfen sie
außerhalb der Pausen nicht mit ihren Freunden kommunizieren. Sie
müssen tun, was auch immer der Lehrer von ihnen verlangt, und sie
müssen ihre natürliche Bereitschaft zum Wissenserwerb einem
unnatürlichen 45-Minuten-Takt unterordnen. Selbst wenn sie aufs Klo gehen
wollen, bedürfen sie einer Genehmigung des Lehrers. Auf die Interessen der
Schüler wird so gut wie keine Rücksicht genommen. Sie sind dem
Belieben der Lehrer ausgeliefert. Die eigene Meinung der Schüler
zählt nicht. Auf ihre Wünsche und Bedürfnisse kommt es nicht an.
Allerdings ist auch der Spielraum von
Lehrern, die Schülern mehr Freiraum gewähren wollen, recht
eingeschränkt, da sie als Lehrer einen Staatsauftrag zu vollstrecken haben
und dazu angehalten sind, die Oberhand über die Schüler zu behalten.
Fremdbestimmtes Lernen
Kinder sind von Natur aus neugierig und
lernen ohne jeden Zwang alle möglichen Dinge. In herkömmlichen
Schulen werden Kinder und Jugendliche genötigt, Dinge zu lernen, die
andere Leute ihnen vorsetzen und die sie womöglich gerade nicht als
für sich wichtig ansehen. Schülern wird nicht nur vorgeschrieben, was
sie lernen sollen, sondern auch, auf welche Weise sie lernen sollen, zu welchem
Zeitpunkt und von welchen Leuten. Durch eine Vielzahl kleinerer und
größerer Leistungskontrollen und ihrer Benotung wird versucht, auch
unwillige Schüler auf Kurs zu halten. Die ursprüngliche Freude am
Lernen geht so bei vielen Schülern mit der Zeit verloren.
Während die meisten Kinder in den
ersten Schuljahren noch relativ gerne zur Schule gehen und mit einem
großen Teil der zu lernenden Sachen etwas anfangen können, ist in
höheren Klassenstufen bei einem erheblichen Teil der Unterrichtsinhalte
für viele Schüler nicht erkennbar, wozu sie gut sein sollen. Vieles
ist für sie schlicht belanglos, manches lediglich zu ausführlich.
Die Schüler haben unterschiedliche
Interessen und werden dennoch genötigt, alle weitgehend das gleiche zu
lernen. Manch einem mag das zunächst nicht sonderlich schlimm erscheinen.
Aber wer kennt das nicht: Jemand erzählt einem lang und breit seine
Lebensgeschichte oder etwas anderes, das einen gerade gar nicht interessiert.
Man versucht freundlich, das Gespräch zu beenden, aber der andere
erzählt einfach immer weiter und läßt einen auch nicht gehen.
Man langweilt sich und hofft weiter auf ein baldiges Ende oder eine
Fluchtmöglichkeit. So weit, so unangenehm. Absurd würde es, wenn man
von dem ungebetenen Erzähler nun auch noch aufgefordert würde,
widerzugeben, was er einem zuvor erzählt hat, und man anschließend
von ihm mitgeteilt bekäme, ob man es gut gemacht hat. Im alltäglichen
Leben würden die meisten Menschen das als Zumutung empfinden. Für
Schüler ist das Alltag. Sie müssen sich auch dann jahrelang mit den
von anderen vorgesetzten Inhalten befassen, wenn sie sich ausdrücklich
nicht dafür interessieren.
Jene Schüler hingegen, die an einem
Unterrichtsthema interessiert sind, fühlen sich oft unterfordert. Indem
der Unterricht auf ein Lernen im Gleichschritt ausgelegt ist, wird ihre Neugier
ausgebremst. Die Schüler sollen sich nicht für Dinge interessieren,
die im Unterricht noch nicht dran sind.
Es geht uns aber nicht nur darum, ob die
in der Schule behandelten Unterrichtsinhalte sinnvoll sind. Wir kritisieren
vielmehr, daß der Staat überhaupt seinen Bürgern vorschreibt,
was diese zu wissen und zu denken haben. Das eigentliche Problem sind unserer
Meinung nach nicht die veralteten Lehrpläne, sondern der Lernzwang als
solcher.
Viele Menschen sind dagegen, daß
die schulischen Lerninhalte von Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden
diktiert werden. Auch wir finden das nicht gut. Unserer Überzeugung nach
ist es aus Sicht der Freiheit der Schüler aber kaum besser, wenn der Staat
den Lehrplan bestimmt. Letztendlich muß es die Entscheidung jedes
Einzelnen bleiben, mit welchen Themen er sich auseinandersetzt.
Nicht nur mit den Inhalten können
viele Schüler nichts anfangen, auch die Methoden des Unterrichts sind
für viele Schüler nicht geeignet. Es gibt viele verschiedene Wege,
eine Sache zu lernen. In heutigen Schulen ist meist nur ein einziger Weg
zugelassen, und der ist dann zwangsläufig nicht für alle Schüler
der beste.
Unnötiger Leistungsdruck ruft bei
vielen Schülern Angst hervor, einige entwickeln dadurch eine generelle
Abneigungen gegenüber der Schule.
Erziehung
Die Schule ist jedoch nicht nur auf
Wissensvermittlung angelegt, sondern sie verfügt auch über einen
Erziehungsauftrag. Auch wenn sich die heute propagierten Erziehungsziele stark
von denen früherer Zeiten unterscheiden und geradezu fortschrittlich
klingen, und die Prügelstrafe lange abgeschafft ist, so ist doch die
gesamte Funktionsweise der Schule nicht geeignet, freiheitliche oder
demokratische Werte zu fördern. So wird zwar beispielsweise behauptet, die
Schule solle zum selbständigen Denken erziehen, faktisch passiert aber
durch die für eine Zwangsschule charakteristischen Erscheinungen genau das
Gegenteil: Die Schüler lernen, das zu tun, was ihnen gesagt wird.
Die Erziehung ist in der heutigen
Staatsschule allgegenwärtig: Stillsitzen, nur auf Kommando sprechen oder
handeln, Gehorsamspflicht dem Lehrer gegenüber, sich wiederholende
Aufgaben, Disziplinierung und Selektion durch Noten, Klingelzeichen, Rituale
und starre, nicht veränderbare Regeln. Übliche Bestrafungsmethoden
sind: An-die-Tafel-holen, Vergabe schlechterer Zensuren, Strafaufgaben, Tadel
und Verweise, Mitteilung an die Eltern bzw. Gespräche mit den Eltern, und
ähnliches.
An dem grundsätzlichen Anspruch des
Staates, junge Menschen zu erziehen, hat sich nichts geändert. Der Staat
versucht dabei, die Staatsbürger von morgen in seinem Sinne zu formen.
Wenn die Schüler nach vielen Jahren die Schule verlassen, hat ein
Großteil von ihnen es sich abgewöhnt, selbst zu denken. So ist es
kaum verwunderlich, daß auch die nachwachsende Generation die
gesellschaftlichen Gegebenheiten im wesentlichen unreflektiert übernimmt.
Durch die Schulpflicht bekommt der Staat die Möglichkeit, Schüler
gezielt zu manipulieren.
Wir weisen den Anspruch des Staates,
bestimmen zu können, wie die in ihm aufwachsenden Menschen zu denken
haben, entschieden zurück. Ein solcher Anspruch ist schlicht
undemokratisch.
Undemokratische Strukturen
In der Schule wird ganz offensichtlich
Herrschaft über die Schüler ausgeübt. In einem demokratischen
Staat sollte man erwarten, daß die Beherrschten zumindest prinzipiell die
Möglichkeit haben, das Zusammenleben nach ihren Vorstellungen zu
verändern. In einer herkömmlichen deutschen Schule haben Schüler
diese Möglichkeit nicht obwohl sie den bei weitem
größten Anteil der an der Schule tätigen Menschen ausmachen,
nämlich über 90 Prozent. Obendrein entspricht die Durchsetzung der in
der Schule geltenden Regeln nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, denn de
facto liegen Beschlußfassung, Umsetzung der Beschlüsse und
Bearbeitung von Beschwerden meist in einer Hand sei es die des Lehrers,
des Direktors oder der Schulverwaltung. Wer einer Regelverletzung beschuldigt
wird, gilt nicht solange als unschuldig, bis seine Schuld nachgewiesen
wurde.
Zu wenig Zeit für eigene Interessen
Die Schule bestimmt das Alltagsleben der
Schüler, über die bloße Anwesenheit in der Schule hinaus.
Für viele Schüler wird sie sogar der Hauptlebensinhalt. Durch
Hausaufgaben und Vorbereitung auf Leistungskontrollen können die
Schüler selbst über den Nachmittag und Abend nicht wirklich frei
verfügen. Die Schüler können sich nicht nur innerhalb der Schule
nicht mit den Dingen beschäftigen, die sie interessieren; die Schule nimmt
ihnen auch die Zeit und Kraft, außerhalb der Schule ihren Interessen
nachzugehen. Die Abendgestaltung wird v.a. dadurch beeinträchtigt,
daß die Schüler am nächsten Morgen relativ früh wieder
aufstehen müssen. Die Pflicht, in der Schule anwesend zu sein, bedeutet
für die Kinder auch, täglich für mehrere Stunden von Eltern,
Geschwistern und außerschulischen Freunden getrennt zu sein.
In Handschellen zur Schule
Wir behaupten nicht, daß alle
Schüler in der Schule leiden. Manche kommen mit der Schule gut zurecht und
gehen sogar gerne hin. Uns geht es darum, daß für jene, auf die das
nicht zutrifft, Alternativen geschaffen werden.
Aufgrund der Schulpflicht haben die
Schüler keine Wahl: Sie müssen zur Schule, egal ob sie dort
tatsächlich hinwollen, oder ob sie ihren Tag gern anders gestalten
würden.
Wir finden es verständlich, wenn
junge Menschen sich einem solchen Schulsystem nicht länger aussetzen
wollen und der Schule deshalb fernbleiben. Der Staat hat dafür weniger
Verständnis und versucht, die Schulpflicht auch mit Polizeigewalt
durchzusetzen: Kinder, die nicht zur Schule gehen, können von der Polizei
zu Hause abgeholt und in Handschellen der Schule zwangsweise zugeführt
werden. Das nennt sich Schulzwang und wurde 1938 von den Nazis
eingeführt.
Im Jahr 1998 hat die Stadt Nürnberg
einen Modellversuch zur Bekämpfung von Schulschwänzern gestartet: Die
Polizei sucht in Kaufhäusern und in Cafés nach Schulschwänzern
und hält auch auf der Straße Kinder und Jugendliche an, die ihr des
Schulschwänzens verdächtig erscheinen. Die Aufgegriffenen werden dann
per Streifenwagen zur Schule gefahren und dort der Schule übergeben.
Die Anwesenheit des jungen Menschen in
der Schule verkommt dabei allerdings zu einer sinnentleerten physischen
Präsenz.
Die Schulpflicht verletzt Grundrechte
Bei einer derartigen Beschaffenheit des
Schulwesens kann von einer freien Entfaltung der Persönlichkeit,
wie das Grundgesetz sie garantiert, nicht gesprochen werden. Aber dies ist
nicht das einzige Grund- oder Menschenrecht, das durch die Schulpflicht
außer Kraft gesetzt wird.
Indem der Staat den Schülern
detaillierte verbindliche Lernziele vorsetzt und gleichzeitig die Schüler
zur Anwesenheit in der Schule zwingt, bestimmt der Staat, welches Wissen
nach Ablauf einer bestimmten Zeit im Kopf des jungen Menschen zu sein hat!
Die Idee, daß der Staat die Köpfe kontrolliert, verträgt sich
definitiv nicht mit der Gedankenfreiheit.
Neben den Grundrechten auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit und Gedankenfreiheit widerspricht die
Schulpflicht auch der Versammlungsfreiheit, welche gleich in zweifacher
Hinsicht verletzt wird: Einerseits werden die Kinder und Jugendlichen
zeitweilig daran gehindert, an Versammlungen, z.B. Demonstrationen,
teilzunehmen; andererseits werden sie gezwungen, an einer Versammlung
mit einem Lehrer und rund zwei Dutzend Schülern teilzunehmen.
Sämtliche
Unterrichtsveranstaltungen, bei denen die Teilnahme nicht freiwillig ist,
stellen eine Zwangsbeschäftigung für die Schüler dar,
können somit als Zwangsarbeit aufgefaßt werden. Laut Grundgesetz ist
Zwangsarbeit aber nur bei einer gerichtlich angeordneten
Freiheitsentziehung zulässig.
Das Grundrecht auf Freizügigkeit,
also das Recht, seinen Aufenthaltsort selbst zu wählen, ist nicht
verwirklicht, solange Schüler zur Anwesenheit in der Schule gezwungen
werden.
Die unumgängliche Pflicht, in der
Schule anwesend zu sein, erfüllt ohne weiteres den Tatbestand der
Freiheitsberaubung. Es wäre kaum übertrieben, die Schule als
Teilzeitgefängnis für Kinder zu bezeichnen, in das in Deutschland
10 000 000 Menschen ohne Anklage und Gerichtsverfahren eingesperrt
sind.
Und tatsächlich waren bis Mitte der
70er Jahre Schüler Häftlingen rechtlich gleichgestellt. Es galt ein
besonderes Gewaltverhältnis zwischen Staat und Schülern,
ebenso wie zwischen Staat und Gefängnisinsassen. Grundrechte konnten ohne
jede Gesetzesgrundlage eingeschränkt werden. Grundrechte hatten also ganz
offiziell keine Geltung. Die Grundrechtsverletzungen wurden dann offiziell
zugegeben und in Gesetzesform gegossen und somit legalisiert. Für die
Schüler hat sich dadurch nicht viel geändert.
Die Schulpflicht stellt insgesamt einen
massiven Eingriff in die Freiheit junger Menschen dar, und zwar, ohne daß
dies zum Schutz der Freiheiten anderer notwendig wäre. Der Staat nimmt
sich das Recht, wesentliche Teile des Lebens von Kindern vor- und
fremdzubestimmen. Die betroffenen Kinder haben keinen Einfluß darauf und
können ihrem Schicksal nicht entrinnen. Sie werden zu Marionetten, zu
Objekten staatlicher Schulpolitik gemacht. Sie werden nicht als eigene Subjekte
wahrgenommen, als Menschen, deren Freiheit es zu schützen gilt.
Für freiheitlich-demokratisch
denkende und handelnde Eltern kann sich ein Gewissenskonflikt ergeben, wenn sie
ihr Kind gegen dessen Willen zur Schule schicken müssen, wozu sie derzeit
verpflichtet sind. Kommen Eltern dieser Pflicht nicht nach, drohen ihnen
Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro, ersatzweise ein
Gefängnisaufenthalt. Und obwohl gerade diese Eltern sich für die
Rechte ihrer Kinder einsetzen, kann ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder
entzogen werden.
Zumindest läßt sich
feststellen, daß die Schulpflicht dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit widerspricht. Dieser besagt, daß
freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur in dem Maße angewandt
werden dürfen, wie sie zur Erreichung eines Zieles geeignet und notwendig
sind. Wenn das Ziel darin besteht, daß Kinder und Jugendliche das
Nötige lernen sollen, um auch als Erwachsene im Leben zurechtzukommen,
dann ist wie auch die folgenden Abschnitte des Textes zeigen die
Schulpflicht weder notwendig noch überhaupt geeignet.
Im Grundgesetz taucht die Schulpflicht
nicht auf. Da das Bildungswesen eine Angelegenheit der einzelnen
Bundesländer ist, findet sich die Schulpflicht nur in einfachen
Landesgesetzen oder der Landesverfassung. Da das Grundgesetz und damit auch die
Grundrechte über jedem Landesrecht stehen, halten wir die Schulpflicht
für verfassungswidrig. Das würde selbst dann gelten, wenn Kinder ohne
Zwang tatsächlich nichts lernen würden.
Fazit
Zusammenfassend können wir
festhalten, daß die von der Schulpflicht ausgehende Unfreiheit drei
Hauptbestandteile hat: Anwesenheitspflicht, Lernzwang und Unterordnung unter
undemokratische Regeln.
Durch die Schulpflicht werden die
Schüler einem zu tiefst undemokratischen Schulwesen ausgeliefert.
Die Art des Umgangs mit den
Schülern ist zwar nicht unbedingt Zweck der Schulpflicht, sondern eher
Nebenprodukt. Die Schulpflicht nimmt den Schülern jedoch die
Möglichkeit, sich den autoritären Umgangsformen zu entziehen.
Die Schulpflicht führt zu einem
unflexiblen und nicht an den Interessen der Schüler orientierten
Schulsystem. Es muß sich an den Wünschen der Beteiligten nicht
orientieren, weil ihm die Schüler ohnehin zugeführt werden.
Einige dieser
Kritikpunkte könnten auch unter Beibehaltung der Schulpflicht gelöst
bzw. abgemildert werden, wenn die Staatsschulen einer grundlegenden
Veränderung unterzogen werden bzw. ein pluralistisches Bildungswesen mit
tatsächlich genügend Alternativen entstünde. Aber das Problem
der Anwesenheitspflicht wäre damit noch nicht behoben.
Ausschließlich außerhalb der Schule zu lernen wäre nach wie
vor nicht möglich, obwohl es eine durchaus legitime Alternative
darstellt.
Motive für die
Einführung der Schulpflicht
Erste Ansätze
für eine gesetzliche Schulpflicht gab es 1619 in Weimar und 1642 in Gotha,
und schließlich 1717 in Preußen. Es handelt sich nur um
Ansätze, weil die Schulpflicht zum einen nicht überall umgesetzt
wurde und zum anderen die Bestimmungen Hauslehrer zuließen und damit eher
einer Bildungs- oder Unterrichtspflicht entsprachen. Im Laufe des 18. und 19.
Jahrhunderts wurden zahlreiche neue Verordnungen und Gesetze erlassen, die die
Schulpflicht zunehmend in die Realität umsetzten, so daß immer mehr
Kinder tatsächlich eine Schule besuchten. Die Schulpflicht im heutigen
Sinne wurde in Deutschland 1919 durch die Weimarer Reichsverfassung
festgeschrieben. Die einzelnen deutschen Länder hatten sich allerdings
erfolgreich dagegen gewehrt, diese Regelungen umsetzen zu müssen. 1938
führten die Nazis den Schulzwang die zwangsweise Zuführung zur
Schule ein. Er ist uns bis heute erhalten geblieben.
Ziel der ersten
Versuche, eine Schulpflicht einzuführen, war die Unterweisung aller Kinder
in christlicher Religion, Lesen, etwas Schreiben und Rechnen.
Während der Industriellen Revolution im 19.
Jahrhundert wurde die Schulpflicht vor allem wegen folgender Erwägungen
zunehmend festgeschrieben: Der Staat wollte die Kinder von körperlich
allzu schädigender Kinderarbeit abhalten, damit sie körperlich noch
für den Wehrdienst und Kriegseinsatz und auch langfristig als halbwegs
gesunde Arbeiter zu gebrauchen sind. Der Staat brauchte eine Institution, um
staatszersetzendem Gedankengut in der Arbeiterklasse entgegenzutreten und
stattdessen staatserhaltendes zu verbreiten. Die wirtschaftliche Entwicklung
erforderte zunehmend eine grundlegende Qualifikation der Arbeiter, die vor
allem Arbeitstugenden wie Genauigkeit, Flexibilität, Pünktlichkeit,
Disziplin, Durchhaltevermögen umfaßte. Es ging bei der Schulpflicht
schlicht um staatlichen Eigennutz. Die Unterrichtsinhalte blieben übrigens
bis 1872 die gleichen: Hauptfach war Religion (zumeist auswendig lernen von
religiösen Texten), dann kam Lesen und Schreiben (religiöser Texte)
und Rechnen.
Erst im 20.
Jahrhundert waren uneigennütziger Kinderschutz und Chancengleichheit
bedeutende Motive für die Einführung der Schulpflicht.
(Quellen:
Peter Kraft: Bericht
an das Seminar über einige drängenden Fragen betreffs die Entstehung
der Schulpflicht, Münster 1991,
http://www.prof-kraft.de/pflicht/bericht.htm,
Josef Lakeberg: Zur Entstehung des
Sonderschulwesens, in: NOH-PÄD. Zeitung für Lehrerinnen und Lehrer,
Grafschaft Bentheim, o.J., http://www.jlakeberg.de/nohpaed5.htm)
Lernen ohne Druck und
Zwang
Vielen Menschen wollen an der
Schulpflicht festhalten, weil sie befürchten, daß Kinder sonst
nichts mehr lernen würden.
Freie und Demokratische Schulen, in
denen die Schüler selbst entscheiden, was, wann und wie sie lernen,
zeigen, daß Kinder zum Lernen nicht gezwungen, gedrängt oder
überredet werden müssen. Menschen haben ein natürliches,
angeborenes Lernbedürfnis. Kinder sind neugierig und wollen lernen. Sie
wollen die Welt, die sie umgibt, begreifen.
Die
zentrale Sorge der Skeptiker der Lernfreiheit gilt meist der Frage, ob Kinder
denn von sich aus Lesen, Schreiben und Rechnen lernen werden. Diese
Grundfertigkeiten werden zurecht überall in der Gesellschaft
für so wichtig gehalten, weil sie aus dem Lebensalltag kaum wegzudenken
sind. Doch gerade deshalb sind auch Kinder z.B. ständig mit Geschriebenem
konfrontiert: Wenn man als junger, neugieriger Mensch überall Zeichen
sehen würde, die für einen wie Unsinn aussehen, die aber jeder um
einen herum versteht würde man es dann nicht auch können
wollen? Schließlich kann man dann Comics, Hinweisschilder, Briefe und
Bücher selbst lesen und ist weniger abhängig von lese- und
schreibkundigen Menschen. Außerdem ermöglicht einem das
Lesen-Können, Dinge, die einen interessieren, selbständiger zu
lernen. Auch wer das Internet benutzen will, ist auf das Lesen angewiesen.
Selbst in Computer- und Videospielen kommt Schrift vor. Es ist nahezu
unvorstellbar, daß ein Kind in so einer Umgebung nicht
früher oder später den praktischen Nutzen des Lesens und Schreibens
erkennt.
Der
Wunsch, lesen zu können, tritt aber nicht bei jedem Menschen mit genau 6
Jahren auf, sondern bei manchen vielleicht erst mit 9 oder 10 Jahren, bei
anderen hingegen schon mit 4 Jahren. Aber sobald Kinder von sich aus Lesen und
Schreiben gelernt haben, merkt man ihnen nicht an, in welchem Alter sie es
gelernt haben.
Wir
finden es eigentlich etwas seltsam, daß gerade Lernen ohne Zwang so
häufig mit Analphabetentum assoziiert wird, obwohl es doch das staatliche
Pflichtschulwesen ist, das eine beträchtliche Zahl von Analphabeten
hervorbringt. In Deutschland können etwa 4 000 000 Menschen
über 14 Jahren nicht lesen und schreiben.
Ebenso wie das Lesen und Schreiben
kommen im Alltagsleben häufig Situationen vor, in denen mathematische
Grundkenntnisse Grundrechenarten, Bruch- und Prozentrechnung von
Nutzen sind, insbesondere im Zusammenhang mit Geld. Ähnlich wie beim Lesen
und Schreiben wollen Kinder auch früher oder später eigenständig
mit Geld umgehen können.
Was
auch immer Menschen lernen am effektivsten lernen sie, wenn ihnen das zu
Lernende bedeutend erscheint. Dinge, die sie nicht interessieren, vergessen sie
schnell wieder. Entscheidend für erfolgreiches und langanhaltendes Lernen
ist eine eigene, innere Motivation. Sie beschleunigt das Lernen erheblich:
sobald jemand sich entschlossen hat, eine Sache zu lernen, benötigt er
dafür nur einen Bruchteil der sonst üblichen Zeit. Es lohnt sich, den
Kindern die Entscheidung zu überlassen, wann sie was lernen. Die
Bereitschaft, eine Sache zu lernen, läßt sich nicht verordnen.
Darüber, daß man Lesen,
Schreiben und Rechnen können sollte, mag noch weitgehende Einigkeit
bestehen. Doch was Menschen darüber hinaus wissen sollten, ist umstritten
und hängt wesentlich davon ab, in welchen Kreisen man verkehrt. Im Grunde
gibt es keine Lerninhalte, die tatsächlich absolut notwendig sind;
Wissen und Fähigkeiten sind stets nur bedingt notwendig. Wenn
jemand eine bestimmte Sache erreichen will, muß er dazu dieses oder jenes
können oder wissen wenn nicht, dann nicht.
Es
erscheint uns weder nötig noch sinnvoll, von allen zu verlangen, das
gleiche zu lernen. Trotz verbindlicher Lerninhalte in der Schule wissen
Erwachsene nicht alle das gleiche. Die meisten Menschen beherrschen nur das,
wofür sie sich interessieren, während sie den Rest wieder vergessen
(oder erst gar nicht gelernt) haben. Doch obwohl sie über einen
Großteil des vermeintlich wichtigen Fachwissens, das alle in der Schule
lernen mußten, kaum Bescheid wissen, bereitet ihnen das im
alltäglichen Leben fast nie Probleme.
Häufig wird gegen völlige
Lernfreiheit eingewandt, daß Kinder noch nicht wissen könnten,
welches Wissen bzw. welche Fähigkeiten sie einmal brauchen werden. In
unserer sich immer schneller verändernden Welt kann jedoch auch kein
Erwachsener sagen, welches Wissen heutige Kinder in Zukunft als Erwachsene
brauchen werden.
Es
lohnt sich nicht, alles mögliche auf Vorrat lernen. Bei der riesigen und
immer größer werdenden Menge an weltweit verfügbarem Wissen
wäre das auch gar nicht möglich. Man kann Dinge dann lernen, wenn
absehbar ist, daß man sie braucht. Wenn man etwas konkretes wissen will,
kann man es in einem Lexikon nachschlagen, im Internet danach suchen oder
jemanden fragen. Viele Fakten, Zahlen und Zusammenhänge wird jeder
aufmerksame Mensch im Laufe der Zeit ganz nebenbei hier und da aufschnappen.
Wichtiger als das Auswendiglernen von
Faktenwissen ist die Fähigkeit, sich in neuen Situationen zurechtzufinden
und mit neuen Informationen umzugehen. Vor allem kommt es darauf an; die bei
jedem Menschen anfangs vorhandene Freude am Lernen zu erhalten.
Viele Leute glauben, wenn man
aufhört, Kindern vorzuschreiben, was sie zu welchem Zeitpunkt lernen
sollten, müßten sich die Kinder bereits mit 6 Jahren festlegen,
welche Themen sie in ein paar Jahren lernen werden: Wenn sie nicht mit 6 Jahren
anfingen, Mathematik zu lernen, hätten sie keine Möglichkeit mehr,
mit 13 Jahren Physik zu lernen. Diese Vorstellung geht jedoch von einem
äußerst starren Schulsystem (wie etwa unserem heutigen) aus, in dem
es jeweils nur einen Punkt gibt, an dem man anfangen kann, sich mit bestimmten
Themengebieten zu beschäftigen, weil später der Zug
abgefahren sei.
Da man zum einen die für das Lernen
so wichtige von innen kommende Motivation nicht verordnen kann und zum anderen
Menschen jeden Alters bei vorhandener Motivation erheblich schneller und mit
dauerhafterem Erfolg lernen, muß das Bildungswesen so konzipiert werden,
daß ein Schüler im wesentlichen jederzeit anfangen kann, sich mit
bestimmten Themen zu beschäftigen.
Junge Menschen, die in Freiheit
aufwachsen, wollen im Leben zurechtkommen. Sie lernen deshalb nicht nur die
Dinge, die sie unmittelbar interessieren, sondern lassen sich auch auf
unangenehme Aktivitäten ein, wenn sie die Grundlage für etwas sind,
das sie interessiert, oder wenn sie ihnen helfen, andere Dinge zu erreichen,
z.B. den gewünschten Beruf zu bekommen oder die Zugangsvoraussetzung
für eine Universität zu erfüllen.
Gerade in einer Umgebung, die frei von
Lernzwang ist und in der Kinder selbst die Verantwortung für ihr Lernen
tragen, statt blind den Vorgaben anderer zu folgen, nehmen sie aufmerksam Notiz
davon, womit andere Kinder und Jugendliche gleichen oder höheren Alters
sich beschäftigen. Sie sind sich also auch dessen bewußt, womit sie
sich noch nicht gut auskennen. Und wenn dieses Wissen oder diese
Fähigkeiten für sie von Bedeutung sind, werden sie sich auch darum
kümmern.
Lernzwang ist nicht nur einfach
unnötig; er richtet auch erheblichen Schaden an. Zum einen ist Zwang eine
Bedrohung, die Angst hervorruft. Unter Angst kann man jedoch kaum lernen, weil
man seine Aufmerksamkeit viel mehr auf die Bedrohung als auf das eigentlich zu
Lernende richtet. Die Angst läßt einen teilweise auch in Panik
geraten, wodurch Denkblockaden entstehen.
Wenn
Menschen lernen, tun sie das mit allen Sinnen. Wissen wird im Gehirn nicht
einfach zusammenhangslos abgelegt. Wenn man das erworbene Wissen später
wieder aufruft, erinnert man sich meist auch an die Umstände, unter denen
man mit dem Thema zu tun hatte, also z.B. an bestimmte Unterrichtssituationen.
Wenn in der traditionellen Schule massiver Zwang die Schüler also doch
dazu bringt, mühsam, lustlos und gegen den eigenen Willen eine bestimmte
Sache zu lernen, werden sie diese Sache stets mit der unangenehmen
Zwangslernsituation assoziieren. Um sich diese unangenehmen Gefühle zu
ersparen, versuchen sie dann, solchen Themen, möglichst selten über
den Weg zu laufen, ihnen auszuweichen. Allein das Stichwort Mathe
oder Latein genügt dann, um sie zusammenzucken und auf sichere
Distanz gehen zu lassen. Das Ausüben von Druck und Zwang senkt also die
Wahrscheinlichkeit, daß jemand sich mit dem jeweiligen Thema später
wieder beschäftigen will. Wenn jemand etwas nicht lernen wollte, aber
dennoch gezwungen wurde, wird er es später wenn nicht gerade eine
Gehirnwäsche dazwischen kommt entweder nie wieder benutzen oder
wenn doch, darunter leiden. Daher bringt die Qual noch nicht mal etwas. Eine
weitere Folge des situationsbezogenen Lernens ist, daß viele Schüler
das gelernte zwar in einer Leistungsüberprüfung wiedergeben
können, es aber nicht in außerschulischen Situationen anwenden
können.
Viele Menschen glauben, daß
am ehesten Jugendliche mit der Lernfreiheit zurechtkämen, während
kleine Kinder damit überfordert wären. Die Erfahrung von
Demokratischen Schulen zeigt jedoch das Gegenteil. Kleine Kinder bringen so
viel Energie und Neugier mit. Für sie gibt es noch so viele spannende
Dinge zu entdecken. Wohingegen es Jugendlichen, die über eine lange Zeit
zum Lernen gezwungen worden sind, wesentlich schwerer fällt, aus eigenem
Antrieb zu lernen. Aber nur weil sich Jugendliche erst auf ein
selbstgesteuertes Lernen umstellen müßten, heißt das nicht,
daß man sie ruhig weiter zwingen kann. Eine Erholung von den
Schäden, die das Zwangslernen angerichtet hat, ist nur in Freiheit
möglich.
Die
in einer freien Lernumgebung entstehende Spontanität, Lebendigkeit und
Kreativität läßt sich durch keinen Lehrplan festlegen.
Tiefgründiges und über die Schulzeit hinaus anhaltendes Lernen
läßt sich nicht erzwingen aber es kann in Freiheit wachsen.
Sicherlich sind noch viele Fragen
darüber, wie ein Bildungswesen ohne Schulpflicht aussehen kann, offen. Wir
möchten deshalb auf die Langfassung dieses Textes verweisen, ebenso auf
Lernen in Freiheit Entwurf eines freiheitlich-demokratischen
Bildungssystems sowie auf diverse Texte über Demokratische Schulen
wie etwa die Sudbury-Schulen.
Lernen ohne Schule
Aus
diesen Betrachtungen über das Lernen folgt, daß Lernen auch ohne
staatliche Organisation und außerhalb von Bildungseinrichtungen
stattfindet, z.B. am Nachmittag, am Wochenende und in den Ferien. Schulen
können, wenn sie vernünftig organisiert sind, Kindern dabei helfen,
bestimmtes Wissen oder Fähigkeiten zu erwerben; unvermeidliche
Voraussetzung für das Lernen sind sie nicht.
Der
bewußte Verzicht auf den Schulbesuch bei Aufrechterhaltung der
Bildungsbemühungen wird als Homeschooling bzw. Home Education bezeichnet.
In den USA gibt es fast 2 Millionen Kinder und Jugendliche, die ohne Schule
lernen.
Homeschooling muß für die
Kinder jedoch nicht immer mehr Freiheit bedeuten als eine gewöhnliche
Schule. Denn die Bildungskonzepte, die sich hinter dem Begriff Homeschooling
verbergen, sind höchst unterschiedlich. Christliche Fundamentalisten
wollen liberale weltliche Einflüsse von ihren Kindern fernhalten. Anderen
Homeschooling-Eltern wollen individueller auf ihre Kinder eingehen, ohne jedoch
die gewöhnlichen Schulen grundlegend in Frage zu stellen. Und so werden
auch dort die Kinder einfach zu Hause von Eltern oder Verwandten nach mehr oder
weniger traditionellen Lehrplänen unterrichtet. Eine weitere Gruppe will
den Kindern ähnlich wie in Alternativschulen zuhause eine freiere Umgebung
bieten, ohne ihnen die volle Entscheidungsbefugnis über ihr Lernen zu
überlassen.
Eine
Sonderform des Homeschooling oder hier besser der Home Education ist das
Unschooling. Unschooling ist vom Kind geleitetes Lernen in einer Wohnumgebung,
statt die Schule und ihre Lehrpläne zuhause nachzuahmen. Es gibt also auch
keinen geplanten Unterricht oder bestimmte Zeiten am Tag, für die
schulähnliche Aktivitäten vorgeschrieben sind. Themen werden
behandelt, wenn das Interesse des Kindes es verlangt, nicht wenn
Bildungsexperten behaupten, daß es Zeit wäre, ein Thema zu kennen.
Die Eltern oder die Personen, mit denen das Kind zusammenlebt
verfolgen nicht wie die anderen Homeschooler einen Plan, den sie
notfalls auch gegen den Willen des Kindes durchsetzen würden.
Auch
wenn Homeschooler und Unschooler nicht so automatisch mit anderen Kindern und
Jugendlichen in Kontakt kommen wie Kinder, die zur Schule gehen, sind die
sozialen Kontakte in der Regel doch recht ausgeprägt. Oft schließen
sich Homeschooling-Familien zusammen und organisieren gemeinsame
Aktivitäten. Mancherorts gibt es auch Resource Centers, die ihnen zur
Nutzung offenstehen.
Wenn
Kinder und Jugendliche lieber ohne als mit Schule lernen wollen, muß das
prinzipiell möglich sein. Hier zeigt sich aber auch wie wichtig es ist,
daß nicht die Eltern, sondern die Kinder das Recht bekommen zu
entscheiden, was und auf welche Weise sie lernen. Es muß sichergestellt
werden können, daß niemand zum Lernen gezwungen wird.
Grundzüge
für ein freiheitliches Bildungssystem
Statt
der Schulpflicht müssen Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildung
haben, auf selbstbestimmte Bildung. Dieses Recht muß individuell
einklagbar und im Zweifelsfall auch gegenüber den Eltern durchsetzbar
sein.
Der
Staat richtet Demokratischen Schulen ein. Schulen, die durch eine
Schulversammlung von Schülern und Mitarbeitern in direktdemokratischer
Weise nach dem Prinzip Ein Mensch eine Stimme geleitet
werden. In diesen Schulen werden Schüler nicht zum Lernen gezwungen oder
gedrängt. Die Schüler werden nicht gegen ihren Willen durch Zensuren
oder ähnliches bewertet.
Für diejenigen Schüler, die die
heutige Schule so toll finden, können genügend viele Exemplare
traditioneller Schulen so erhalten bleiben, wie sie sind. Keinem Schüler
soll etwas weggenommen, es sollen nur weitere Möglichkeiten hinzufügt
werden: Neben demokratisierten Staatsschulen und traditionell bleibenden
Schulen kann eine Vielzahl anderer nicht vom Staat organisierter Schulen
bestehen, die den unterschiedlichsten Konzepten folgen. Das derzeitige
faktische staatliche Schulmonopol weicht damit einer pluralistischen
Bildungslandschaft, die auch nichtschulische Bildungsformen wie Homeschooling
und Unschooling anerkennt. Der Staat finanziert nicht-staatliche Schulen
genauso bedarfsgerecht wie seine eigenen, so daß kein Schüler
Schulgeld zahlen muß.
Kinder
und Eltern sollen gemeinsam über den Besuch oder Nichtbesuch einer Schule
entscheiden. Die Anmeldung an einer Schule oder einem sonstigen
Bildungsprogramm kann sowohl auf die Kinder als auch auf ihre Eltern
zurückgehen. Beide haben ein Einspruchsrecht gegen Entscheidungen durch
den anderen. Die Kinder können ihren Eltern in dieser Angelegenheit das
Vertrauen entziehen und andere Personen ihres Vertrauens mit der Regelung ihrer
Schulbesuchs-Angelegenheiten beauftragen. Jeder Inhaber einer solchen
Schulregelungs-Berechtigung muß seine Zustimmung geben, wenn das Kind
sich bei einer Schule neu anmelden oder künftig ohne Schule leben will.
Bei ihren Entscheidungen werden die Kinder bzw. Jugendlichen von dem
einzurichtenden Amt für freie Wahl der Bildung unterstützt. Die
letztendliche Entscheidung treffen durch diese Regelung die Kinder und
Jugendlichen jeweils selbst.
Insbesondere für Kinder, deren Eltern sich
nicht um Bildungsmöglichkeiten für sie kümmern, ist die reale
Entscheidungsfreiheit in einer Demokratischen Schule mit Kursangebot weitaus
größer als beim Aufwachsen ohne Schule.
Daher sollen Kinder mit 5 oder 6 Jahren standardmäßig in
eine Demokratische Schule eingeschult werden. Natürlich sind auch auf
andere Bildungsformen ohne weiteres möglich, wenn das Kind sich mit seinen
Eltern darauf einigt (oder sich im Konfliktfall gegen die
durchsetzt).
Die
Eltern werden verpflichtet, die Kinder über ihre Möglichkeiten im
Bildungssystem zu informieren. Alle Eltern und Kinder müssen einmal im
Jahr einen Berater des Amts für freie Wahl der Bildung aufsuchen
zur Vermeidung von Unwissenheit bzw. Machtmißbrauch seitens der Eltern,
so daß Kinder in jedem Fall um Alternativen wissen.
Die
bisherigen Abschlußprüfungen könnten durch Aufnahme- oder
Zugangsprüfungen an den nachfolgenden Institutionen wie z.B. Hochschulen
ersetzt werden. Wer sich z.B. detailliert mit Physik beschäftigen will,
sollte von den benötigten mathematischen Grundlagen schon etwas Ahnung
haben. Und wer Gasinstallateur werden will, sollte auch weiterhin eine
entsprechende Kenntnisse dafür nachweisen müssen. Wann, wo, wie und
von wem er sich geeignete Grundlagen aneignet, muß jeder selber
entscheiden dürfen.
Halbe Sachen: andere
Alternativen zur Schulpflicht
Durch
das Weglassen jeweils nur einer der beiden Komponenten der Schulpflicht
das ist zum einen die Pflicht, eine Schule zu besuchen; und zum anderen die
Pflicht, von anderen vorgegebene Themen zu behandeln und Inhalte zu lernen
ergeben sich die Alternativformen Bildungspflicht und
liberalisierte Schulpflicht.
Bildungspflicht bedeutet, daß man
sich bilden muß, und sie gibt bestimmte Inhalte vor,
überläßt einem jedoch die Entscheidung, wie man die Lernziele
erreicht. Man ist nicht gezwungen, dazu eine Schule zu besuchen; Homeschooling
ist prinzipiell möglich. Gleichzeitig sind die staatlich vorgeschriebenen
Lernziele in der Regel weniger eng gefaßt, als Schüler in
Staatsschulen dies erleben. Bildungspflicht besteht beispielsweise in den USA
und einigen europäischen Staaten wie Dänemark, Österreich,
Frankreich und Großbritannien
Gegen
die Bildungspflicht ist einzuwenden, daß sie von einem insgesamt trotzdem
noch zu verengten Bildungsbegriff ausgeht. Der Staat behält sich das Recht
vor, vorzuschreiben, was der Einzelne zu lernen hat, und dies auch zu
überprüfen. Die Kinder bzw. Eltern müssen sich auf Anfrage
für ihre jeweiligen Bildungsentscheidungen rechtfertigen. Selbstbestimmung
über das Lernen ist nicht garantiert, es hängt vielmehr von der
Gewährung durch den jeweiligen Bildungsprüfer ab. Auch wenn das
vielleicht nicht zwangsläufig so sein müßte, geht die
Bildungspflicht doch vor allem von einer Entscheidungsfreiheit der Eltern
statt jener der Kinder aus.
Unter
liberalisierter Schulpflicht verstehen deren Befürworter die
grundsätzliche Pflicht, eine Schule zu besuchen, jedoch mit der
Möglichkeit, innerhalb dieser Schule über das eigene Lernen selbst
bestimmen zu können. Homeschooling bzw. Unschooling ist dann nicht
möglich. Es gibt keine pluralistische Bildungslandschaft, sondern
ausschließlich staatliche Schulen; diese unterteilen sich nicht weiter in
verschiedene Schultypen.
Der
Vorschlag, die Schulpflicht zu liberalisieren statt sie ganz zu
überwinden, verdient insofern besondere Aufmerksamkeit und besonders
gründliche Auseinandersetzung, als daß er von Leuten vertreten wird,
die ähnlichen gesellschaftlichen Grundwerten anhängen wie wir und
teilweise auch in Schülervertretungskreisen aktiv sind. Die liberalisierte
Schulpflicht darf fairerweise nicht auf die derzeit existierenden Schulen
bezogen werden, da sie bereits von einem homogenen demokratischen
Staatsschulwesen ausgeht, in welchem sie andere Wirkungen hinterließe.
Folglich lassen sich ihr nicht alle Mängel anhängen, die heutzutage
auf die Schulpflicht zurückzuführen sind. Es ist also wichtig zu
unterscheiden, welche Mängel inhärent von der Schulbesuchspflicht
ausgehen, und welche durch Lernzwang und Erziehungsversuche
entstehen.
Schulpflicht als
Garantie für das Recht auf Bildung?
Einige
Anhänger der Schulpflicht behaupten, in der Schulpflicht konkretisiere
sich das Recht auf Bildung. Die Einführung der Schulpflicht habe Kinder
von dem Zwang, in Fabriken zu arbeiten, befreit. Damit wurde ein Zwang gegen
einen anderen eingetauscht. In Anbetracht der damaligen Arbeitsbedingungen mag
das eine Verbesserung gewesen sein. Um Selbstbestimmung für Kinder ist es
aber damals gewiß nicht gegangen. Ob die Schulpflicht in früheren
Zeiten mal sinnvoll war, kann aber dahingestellt bleiben. Denn selbst wenn man
sich auf den Standpunkt stellt, daß die Schulpflicht im 18. und 19.
Jahrhundert ihre Verdienste hatte und ein Fortschritt war, so rechtfertigt das
noch nicht ihr Fortbestehen in der heutigen Zeit.
Wenn
behauptet wird, das Recht auf Bildung lasse sich ohne Schulpflicht nicht
verwirklichen, ist der mitunter angeführte Verweis auf illegal in
Deutschland lebende Kinder und Jugendliche die nicht der Schulpflicht
unterliegen und die häufig unter miserablen Bedingungen arbeiten gehen
müssen unbrauchbar, weil Illegalisierte nicht nur keine
Schulpflicht haben, sondern auch kein Recht auf Bildung und genauso wenig die
Möglichkeit, sich gegen ausbeuterische Arbeit zu wehren; sie haben
überhaupt keine irgendwie einklagbaren Rechte, da sie offiziell gar nicht
hier leben.
Die
Konkretisierung des Rechts auf Bildung kann die Schulpflicht aus dem Grund
nicht sein, weil ein Recht, sofern es sich auf eine Handlung oder eine Leistung
bezieht, immer eine Entscheidungsfreiheit bedeutet, also auch immer die
Möglichkeit beinhaltet, die von dem Recht geschützte Handlung nicht
zu begehen bzw. gewährte Leistung nicht in Anspruch zu nehmen. Wer
käme beispielsweise auf die Idee, die ungestörte
Religionsausübung dadurch garantieren zu wollen, daß man den Besuch
der Kirche vorschreibt? Durch die Pflicht, sich soundsoviele Stunden pro Woche
in der Schule aufzuhalten, wird das Recht auf Bildung sogar eingeschränkt,
weil es dem Schüler die Möglichkeit nimmt, in dieser Zeit an anderen
Orten Dinge zu lernen, die die Schule womöglich nicht bietet.
Ungeachtet der obigen Überlegung kann
eine Pflicht dennoch in gewisser Hinsicht als ein Recht aufgefaßt werden.
Denn wenn jemand zu einer bestimmten Handlung verpflichtet ist, beinhaltet das
auch, daß er an dieser Handlung nicht gehindert werden darf. Versuche
anderer Leute, den zu einer Handlung Verpflichteten dazu zu drängen, jene
Handlung nicht zu begehen, können von ihm relativ einfach
zurückgewiesen werden. Er braucht nur darauf zu verweisen, daß er
selbst wenn er wollte aufgrund seiner Pflicht gar nicht anders
handeln könne, weil diese ihm keinerlei Spielraum lasse. Jemand der
hingegen zu einer Handlung oder Leistungsinanspruchnahme zwar berechtigt, aber
nicht verpflichtet ist, kann leichter unter Druck gesetzt werden, seinen
eigenen eigentlichen Handlungswunsch zurückzustellen, da er nicht einfach
das Nicht-Dürfen vorschieben kann. So ist z.B. bei demokratischen Wahlen
die Benutzung einer Wahlkabine zwingend vorgeschrieben, damit niemand in seiner
Wahlentscheidung unter Druck gesetzt werden kann.
In
diesem Sinne sollen auch Kinder und Jugendliche dem Zugriff möglicher
Bedränger entzogen werden, zu denen auch ihre Eltern gehören
können. Das im freiheitlich-demokratischen Bildungssystem zu
schützende Recht des Kindes auf selbstbestimmte Bildung beinhaltet
allerdings im Gegensatz zur Schulpflicht sowohl das Recht, sich
an einer selbstgewählten Schule zu bilden, als auch das Recht, nicht zum
Besuch irgend einer Schule gezwungen zu werden. Schulpflicht stärkt
einseitig jene, die tatsächlich zur Schule gehen wollen zu Lasten
derjenigen, die sich anderweitig bilden wollen; der Wille der jungen Menschen
bleibt unberücksichtigt. Statt sie vor Bedrängern zu schützen,
macht sich der Staat mittels der Schulpflicht selbst zum Angreifer.
Die
Schulpflicht ist auch deshalb der falsche Weg, weil in einer Gesellschaft, die
die Schwächeren schützen will, den Schwächeren nicht auch noch
ihre Rechte weggenommen werden dürfen, sondern ganz im Gegenteil
ihre Rechte besonders geschützt werden müssen; im Zweifelsfall
muß dazu die Macht der Mächtigeren beschnitten werden. Die
Schulpflicht hingegen schränkt die Handlungsmöglichkeiten der
Schwächeren der Kinder ein.
Um das
Recht des Kindes auf selbstbestimmte Bildung zu schützen, kann man
bestimmte Verfahrenswege festlegen, die bei der An- und Abmeldung bei einer
Schule einzuhalten sind, die dem Zugriff (und Einblick) möglicher
Angreifer entzogen sind. Das weiter oben kurz beschriebene Modell der
Schulregelungs-Berechtigung würde diese Aufgabe erfüllen. Weder
Außenstehende noch die Eltern, die selbst Inhaber einer
Schulregelungs-Berechtigung sind, wissen, wer noch alles so eine Berechtigung
hat. Dadurch kann das Kind behaupten, daß ein anderer
Schulregelungs-Berechtigter seine Zustimmung nicht gegeben hat, auch wenn nur
es selbst nicht nachgeben will.
Dem
Einwand der Schulpflicht-Befürworter, daß die Pflicht, eine Schule
zu besuchen, Selbstbestimmung überhaupt erst ermögliche, da so andere
Formen von Fremdbestimmung zurückdrängt werden und damit eine
Schutzfunktion erfüllt werde, ist hiermit
begegnet.
Schulpflicht und
Kinderarbeit
Da die
Schulpflicht häufig mit Verweis auf die Kinderarbeit verteidigt wird, ist
es angebracht zu untersuchen, in welchem Maße Schulpflicht und
Kinderarbeit denn heute überhaupt in Konkurrenz zu einander geraten
könnten. Zunächst: Die Annahme, daß die Schulpflicht
Kinderarbeit verhindere, stimmt nicht. Dort, wo die wirtschaftliche Situation
der Familie dies erzwingt, gehen Kinder trotz Schulpflicht arbeiten z.B.
nachmittags nach dem Unterricht. In Deutschland ist dieses Phänomen nicht
so verbreitet wie in vielen Dritte-Welt-Ländern. Kinderarbeit ist
hierzulande nicht zugelassen; Jugendliche dürfen nur sehr beschränkt
arbeiten. Aber Gesetze können geändert werden; vielleicht ist
Kinderarbeit eines Tages auch hier erlaubt.
Zumindest sind die Arbeitsbedingungen
heute wesentlich besser als im 19. Jahrhundert auch sind die Berufe
einfach andere. Kinder wären somit nicht mehr den gleichen Gefahren wie
damals ausgesetzt.
Aber
angesichts hoher Arbeitslosigkeit hätten Kinder ohnehin keine guten
Chancen, eine bezahlte Arbeit zu finden; selbst jugendliche Schüler,
finden nur mit Mühe einen Ferienjob; erwachsene Hilfsarbeiter gelten
einfach als zuverlässiger und belastbarer.
Nachdem Schulpflicht Kinderarbeit nicht
verhindert, würde Kinderarbeit denn den Erwerb von Bildung verhindern?
Auch diese Frage kann verneint werden. Kinder in Deutschland sind allenfalls
ein paar Stunden pro Woche damit beschäftigt, Geld für ihren
persönlichen Bedarf zu verdienen. Die Möglichkeiten, mit oder ohne
Schule Bildung zu erlangen, sind davon nicht ernsthaft bedroht.
Durch
eine Sozialpolitik, die Kindern ein eigenes frei verfügbares
Grundeinkommen sichern würde, könnten Kinder sogar ganz ohne bezahlte
Arbeit und Abhängigkeit von den Eltern legal über eigenes Geld
verfügen.
Der nachfolgende
Abschnitt setzt sich spezifischer mit den Einwänden der Anhänger
einer bloß liberalisierten Schulpflicht auseinander. Es wird
begründet, warum ein pluralistisches Bildungssystem der Freiheit von
Kindern und Jugendlichen besser dient als eine demokratisierte
Staatsmonopol-Schule.
Pluralistisches Bildungssystem vs.
demokratisierte Staatsmonopol-Schule
Die
Anhänger der liberalisierten Schulpflicht behaupten, in der Debatte um
Schulpflicht gehe es nicht primär um Lernkultur, sondern darum, wie man
Schule als gesellschaftlichen Ort organisiere. Die Schulpflicht
lasse sich durchaus mit antiautoritärem Lernen verbinden.
Dabei übersehen sie aber offenbar, daß durch die Gestaltung der
Umgebung letztendlich doch vorgegeben würde, womit die Schüler sich
zu beschäftigen haben. Die Lernfreiheit wird auf jenes Lernen
beschränkt, das innerhalb der Schule möglich ist. Das ist so, als
würde man sagen: Es besteht Presse- und Informationsfreiheit, aber es gibt
ausschließlich die staatliche Zeitung, deren Redaktion allerdings durch
Wahlen bestimmt wird. Es geht also sehr wohl um Lernkultur, wenn gleichzeitig
vor übertriebenem Individualismus gewarnt und dafür die
Forderung erhoben wird, daß verschiedene Vorstellungen, wie Schule zu
organisieren sei, im einheitlichen öffentlichen Schulwesen um Hegemonie
ringen sollen; es wird bloß in der Sache nicht eine bestimmte
Erscheinungsform bevorzugt.
Anhänger der liberalisierten
Schulpflicht befürchten, die Abschaffung der Schulpflicht führe
gleichzeitig zur Abschaffung des staatlichen Bildungsmonopols. Diese
Schlußfolgerung ist durchaus richtig. Denn wenn der Staat junge Menschen
nicht mehr zwingen darf, zu Bildungszwecken eine (staatliche) Schule
aufzusuchen, kann er auch nicht mehr Monopolist sein, da manche Kinder und
Jugendlichen dann auf anderen Wegen zu Bildung kommen.
Dadurch, so jene Kritiker weiter, werde
jedoch aus der öffentlichen Verantwortung für Bildung eine private.
Doch was ist hier mit Verantwortung gemeint? Die Finanzierung des
Bildungswesens übernimmt in beiden Modellen in vollem Umfang der Staat.
Ebenso ist der Staat verpflichtet, Schulen bereitzustellen, die demokratisch
von den Schülern und Mitarbeiter geleitet werden und durch die das Recht
auf Bildung garantiert wird. Diese Schulen müssen Bedingungen garantieren,
unter denen man gut lernen kann. Wie ein Schüler diese Möglichkeiten
dann nutzt und was er dabei lernt, ist gemäß beider Modelle
seine eigene Entscheidung und liegt damit auch in seiner eigenen
Verantwortung. Wo also liegt der Unterschied?
Die
Verteidiger der Schulpflicht warnen, die Aufhebung von Schulpflicht und
staatlichem Bildungsmonopol bedeute die Privatisierung des Bildungswesens, und
dies führe letztendlich zu einem elitären Bildungssystem. Die
Befürchtung nach Privatisierung ist vermutlich auch auf das Wort
Privatschule zurückzuführen, das jedoch ganz allgemein
Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft bezeichnet. Solche Träger
können Kirchen oder eingetragene Vereine sein. Mit Privateigentum hat das
zunächst nicht viel zu tun. Anders als bei Privatisierungen üblich,
geht es dem Staat bei dem von uns favorisierten pluralistischen Bildungswesen
nicht darum, sich finanzieller Lasten zu entledigen und Risiken auf andere
abzuwälzen im Gegenteil, der Staat übernimmt sogar die
Finanzierung bestehender nicht-staatlicher Schulen. Aus den Schulen werden
jedenfalls keine Wirtschaftsunternehmen, deren Ziel es wäre, Gewinne zu
erzielen. Und es ist auch nicht so, daß der Staat Wert darauf legt, seine
Schulen dann alle loszuwerden. Wenn gleichzeitig die Erhebung von Schulgeld
verboten wird, ist die Entstehung eines elitären Bildungssystems kaum
möglich.
Wie
staatliche und private Einrichtungen mit unterschiedlichen Konzepten
nebeneinander existieren können, kann man bei Betreuungseinrichtungen
für Kinder im Vorschulalter sehen wenn auch mit dem Mangel,
daß staatliche wie auch freie Träger Gebühren erheben und kein
Rechtsanspruch auf einen Platz besteht. In ähnlicher Weise kann auch die
Existenz von Jugendfreizeiteinrichtungen als öffentliche Aufgabe angesehen
werden. Aber soll es deshalb ausschließlich staatliche Einrichtungen
geben dürfen?
Es
stellt sich die Frage, inwieweit sich staatliche und private
Schulen in ihrem Status überhaupt unterscheiden. Ein Unterschied ist, von
wem die Initiative zur Schulgründung ausgeht wer den
Gründungsprozeß organisiert: Staat oder sonstige. Das könnte
dann auch Auswirkungen darauf haben, wer irgendwann mal entscheidet, ob der
Schulbetrieb eingestellt wird (ohne daß es dafür finanzielle
Gründe gäbe). Eine staatliche Schule dürfte wahrscheinlich auch
nicht selbst entscheiden, künftig einem anderen Konzept zu folgen, da ihr
Zweck darin besteht, daß stets demokratische Schulen bestehen und jedes
Kind auf eine solche gehen kann. Bei nicht-staatlichen Schulen müßte
eine Konzeptänderung prinzipiell möglich sein.
Die
Anhänger des Staatsschulmonopolismus vertreten die Ansicht,
Demokratisierung sei nur in einem öffentlichen Bildungswesen möglich.
Eine Demokratisierung können natürlich immer nur diejenigen
durchführen, die über die Organisationsform einer Einrichtung
entscheiden. Da der Staat eine Demokratisierung seiner Schulen bisher
verhindert hat, konnten demokratische Schulen wie Summerhill und Sudbury Valley
nur dort entstehen, wo es möglich war, sie als Privatschulen zu errichten.
Erst nachdem dies in verschiedenen Gegenden der Welt geschehen war,
entschloß sich als erster Staat der Welt Israel dazu, mit der
Demokratisierung einer Handvoll staatlicher Schulen zu beginnen.
Demokratisierung kann nicht nur unter
Staatsmonopol stattfinden. Auch im vom uns angestrebten pluralistischen System
demokratisiert der Staat seine Schulen. Allerdings sind bei weitem nicht alle
heutigen Schüler daran interessiert. Viele verteidigen die heutigen
undemokratischen Strukturen oder wünschen sich noch ganz andere Modelle.
Diese Schüler sollen die Möglichkeit haben, in nicht vom Staat
organisierten Schulen auf ihre Weise glücklich zu werden. Unter
staatsmonopolistischen Verhältnissen hingegen würde ihrem Anliegen
nicht entsprochen werden können.
Die
Verfechter der liberalisierten Schulpflicht wollen aber eine demokratische
Kontrolle über alle Schulen. Bei entsprechender Ausgestaltung dieser
demokratischen Kontrolle wäre zumindest nicht der gleiche Grad an
Unbeweglichkeit des Schulwesens zu erwarten, wie man ihn heute vorfindet. Aber
was geschieht mit der im demokratischen Prozeß unterlegenen Minderheit?
In einem pluralistischen System hat sie die Möglichkeit, ihre eigenen
Vorstellungen zu verwirklichen.
Die
Freiheit von Kindern und Jugendlichen, über ihre Bildung selbst zu
bestimmen, hat für uns den Charakter eines individuellen Grundrechts,
welches nicht einfach dadurch außer Kraft gesetzt werden kann, daß
eine Mehrheit eine andere Auffassung vertritt. Das schließt demokratisch
legitimierte staatliche Eingriffe in diese Freiheit nicht völlig aus,
stellt aber klar, daß sie die Ausnahme bleiben müssen.
Die
Weigerung, mehr als eine Schulform zuzulassen stammt vermutlich aus der
Ablehnung des heutigen dreigliedrigen Schulsystems. Schüler
unterschiedlicher Leistungsfähigkeit sollen gemeinsam in der gleichen
Schule lernen. Die Schule müsse in der Lage sein, solche unterschiedlichen
Voraussetzungen zu integrieren. Länder, die ein reines Gesamtschulsystem
haben, zeigen, daß dies tatsächlich funktioniert und was die
schulischen Leistungen angeht allen Schülern hilft. Um
Leistungsdifferenzierung geht es uns als Anhängern einer pluralistischen
Bildungslandschaft auch gar nicht, sondern um die Verwirklichung
unterschiedlicher Konzepte, die sich nicht innerhalb ein und der selben
Schulräumlichkeit vereinbaren lassen. Eine Schule kann nicht gleichzeitig
einerseits auf einem reichhaltigen Kursangebot basieren und andererseits dem
Grundsatz folgen, daß Kurse keine allzu große Bedeutung haben und
erst durch Initiative von Schülern ins Leben gerufen werden können.
Dennoch hat jedes dieser Konzepte seine Berechtigung. Wir wollen auch keine
Selektion betreiben. Schüler werden nicht durch andere auf Schultypen
aufgeteilt, sondern entscheiden selbst.
Manche
Kritiker eines pluralistischen Systems befürchten, daß das Zulassen
nicht-staatlicher Schulen dazu führt, daß einige wenige mittels
privater Schulen Lösungen für ihren Eigenbedarf schaffen,
aber der Großteil der Kinder und Jugendlichen links liegen gelassen wird.
Doch selbst wenn staatliche Schulen sich bemühen sollten, möglichst
allen gerecht zu werden und viele verschiedene Ideen unter ein Dach zu
bekommen, lassen sich nicht alle Vorstellungen am selben Ort gleich gut
verwirklichen.
Ein
staatsmonopolistisches Gesamtschulwesen bedeutet eine Zwangsgemeinschaft, aus
der niemand aussteigen darf. Ein solcher Zwang zur Gemeinschaft bedarf
allerdings eines besonders zwingenden Grundes. Und der ist hier nicht gegeben.
Eine Grundidee der Demokratie ist, daß jeweils die Menschen über
eine Sache entscheiden sollen, die von ihr betroffen sind. Bei vielen
Entscheidungen sind verschiedene Menschen sehr unterschiedlich stark von den
Folgen betroffen. Der Großteil des politischen und gesellschaftlichen
Geschehens ist an einen Ort gebunden. Dabei sind die Menschen in der
unmittelbaren Umgebung meist am stärksten betroffen. Deshalb beziehen sich
Gesetze und ähnliche Regelungen auf das Zusammenleben der Menschen eines
bestimmten Gebietes. Da die Handlungen einzelner Bewohner die Handlungsfreiheit
und Entfaltung der übrigen Bewohner einschränken könnten, darf
niemand eigenmächtig beanspruchen, daß diese gemeinsamen Gesetze
für ihn nicht mehr gelten. Denn dadurch würde er den anderen Menschen
die Möglichkeit nehmen, über ihr eigenes Lebensumfeld mitzubestimmen.
Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene sind demokratisch organisierte
Zwangsgemeinschaften demnach legitimiert.
Das
Schul- und Bildungswesen als gesamtes unterscheidet sich allerdings von einem
Staatswesen. Zum einen ist das Bildungswesen nur einer von vielen Teilen der
Gesellschaft und damit nicht ganz so komplex wie ein komplettes Staatswesen.
Während zum anderen ein Staatswesen an ein Territorium
gebunden ist und dessen gesamte Einwohnerschaft einschließt, sind Schulen
nicht darauf angewiesen, daß alle Kinder eines Ortes oder Stadtteils die
selbe Schule besuchen. Vielmehr begeben sich die Schüler jeden Tag aufs
neue in die Schule, und verbringen dort nur einen begrenzten Teil ihrer Zeit.
Und nur innerhalb einer jeweiligen Schule kann beansprucht werden, daß
sich jeder an die gleichen Schulregeln halten muß. Durch die
Nicht-Bindung an ein Territorium bzw. den Wohnsitz der Beteiligten können
viele Schulkonzepte nebeneinander bestehen, ohne sich in die Quere zu kommen.
In einem Staatswesen kann den Menschen sicherlich auch nicht zugemutet werden,
woanders hinzuziehen, falls ihnen die gesamte Ausrichtung nicht paßt.
Schließlich konnte man sich nicht vorher aussuchen, wo man geboren wird,
und hat dort nun vielfältige persönliche Bindungen aufgebaut. Bei der
Bildungsstätte wäre es in einem pluralistischen Bildungswesen sehr
wohl möglich, vorher eine Entscheidung zu treffen, wo und wie man lernen
will. Die flächendeckende Existenz staatlicher demokratischer Schulen
sorgt dafür, daß nicht nur unfreiheitliche Schulen zur Auswahl
stehen.
Eine
bestimmte Schule zu verlassen oder sogar gänzlich ohne Schule zu lernen,
ist also nicht gleichbedeutend damit, sich auf gesamtgesellschaftlicher Ebene
außerhalb der Gesellschaft stellen zu wollen.
Welche
weiteren Bedenken gibt es gegen Vielfalt im Bildungswesen?
Die
Gesamtschulbefürworter wollen, daß die in dieser oder jener Hinsicht
Schwächeren nicht zurückgelassen werden. Solidarität ist auf die
Einbindung der Starken angewiesen. In Bezug auf Wissen, Leistung und sonstige
Kompetenzen haben stark und schwach aber nur eine
Bedeutung, wenn die Erwartung besteht, daß alle im gleichen Alter das
gleiche tun sollen. In einer freiheitlich-demokratischen Schule lernen Kinder
aber nach ihrem eigenen Interesse und nicht nach einem vorgegebenen Lehrplan;
sie beginnen also ohnehin in ganz unterschiedlichem Alter, sich mit bestimmten
Dingen zu beschäftigen. Durch die so entstehende ungehinderte
Altersmischung, treffen sie unweigerlich auf ältere und auf jüngere
Kinder, von und mit denen sie etwas lernen und Zeit verbringen. In Bezug auf
jeweils eine konkrete Sache findet sich für die weniger Erfahrenen
eigentlich immer jemand, der sich schon besser damit auskennt und ihnen helfen
kann. Abgesehen davon ist es nicht sehr wahrscheinlich, daß alle
traditionell Leistungsfähigen in andere Schulen abwandern. Der
Staat muß in seinen Schulen so offen gegenüber allen interessierten
Schülern handeln als ob es keine nicht-staatlichen Schulen gäbe, auch
weil es seine Aufgabe ist, selbstbestimmte Bildung jedem zugänglich zu
machen.
Ein
etwas anderer Gedanke ist, daß Kinder nicht nur hinsichtlich ihrer
Leistungsfähigkeit, sondern auch bezüglich ihres sozialen und
kulturellen Hintergrundes nicht von anderen Kindern getrennt werden sollen.
Alle Kinder sollen zusammen aufwachsen und in der Schule Kindern anderer
Herkunft und anderer Lebensgewohnheiten begegnen, so die Vorstellung. Soziale
Durchmischung ist allerdings nicht darauf angewiesen, daß wirklich jeder
daran teilnimmt. Um feste Vorgaben, wie hoch der Anteil der
Millionärskinder, der Arbeiterkinder und der Akademikerkinder, der
Migrantenkinder, der Vegetarier oder der praktizierenden Christen sein
muß, kann es ja wohl kaum gehen. Die soziale Zusammensetzung der
Schülerschaft unterscheidet sich auch in einem staatsmonopolistischen
System in einzelnen Gegenden, da man der Bevölkerung nicht vorschreiben
darf, wo sie zu wohnen hat.
Wenn
als benachteiligt geltende Schüler sich freiwillig in nicht-staatlichen
Schulen sammeln, ist das ihre Sache.
Manche
Kritiker eines pluralistischen Bildungssystems befürchten eine
Ghettoisierung im Schulwesen. Soziale Durchmischung muß
tatsächlich ein von den Menschen selbst ausgehender Prozeß sein
und nicht ein von oben gesteuerter, bei dem der Einzelne nur noch Objekt
staatlicher Planung wäre. Es ist OK, wenn jemand überwiegend mit ihm
bereits aus anderen Zusammenhängen vertrauten Leuten zusammensein will und
die Nähe von Leuten sucht, die auf die gleiche Weise leben wollen. Wichtig
ist, daß er zu anderen Schulen freien Zugang hat, und daß andere
Zugang zu Ghetto-Schulen haben ohne Ansehen der Herkunft und
ohne Gesinnungsprüfung, jedoch mit der Bereitschaft, die Grundsätze
der jeweiligen Schule zu achten.
Verschiedene Leute haben jedoch Angst,
daß dann islamische Schulen entstehen, oder Schulen, in denen die Kinder
reicher Eltern eine heile Welt vorgetäuscht bekommen, oder welche, in
denen sich Alternative Ökos selbstverwirklichen. In unfreiheitlichen
Schulen besteht bei Abschottung von der Außenwelt durchaus die
Möglichkeit, daß Kinder ein verzerrtes Weltbild bekommen.
Gewissenmaßen zeigt jedoch jedes Bildungs-Programm nur einen bestimmten
Ausschnitt der Welt und erklärt nur einen Teil ihrer Zusammenhänge.
In einer liberalen Gesellschaft müssen sehr unterschiedliche
Weltanschauungen Platz haben. Die generelle Höherwertigkeit einer
bestimmten Sichtweise läßt sich nicht allgemeingültig
begründen, da die Begründung stets auf Werte gestützt ist, die
sich erst aus der jeweiligen Weltanschauung ergeben. Das Recht, Schulen
bestimmter inhaltlicher Ausrichtungen zu gründen, ist daher auch eine Form
des kulturellen Minderheitenschutzes.
Auf
diese Weise könnten stärker als bisher Parallel-Gesellschaften
entstehen, da Kinder aus bestimmten Milieus möglicherweise überhaupt
keinen Kontakt mehr zu anderen hätten. Wenn entsprechende Schulen und
Eltern im Rahmen des Grundgesetzes handeln, muß man das aber hinnehmen.
Denn für das Zusammenleben in einem Staat sind nicht ein gemeinsamer
Glauben oder eine gemeinsame Identität ausschlaggebend, sondern gemeinsame
Gesetze.
Durch
die Pflicht der Eltern, die Kinder über deren Möglichkeiten zu
informieren, und die Pflicht der Kinder und Eltern, einmal jährlich einen
Berater des Amts für freie Wahl der Bildung aufzusuchen, wissen die Kinder
um die ihnen offenstehenden Alternativen.
Fazit
Schulpflicht und Lernzwang stehen im
Widerspruch zu einer Reihe von Grund- und Menschenrechten. Aus
lerntheoretischer Sicht sind sie nicht nur vollkommen
überflüssig, sondern richten sogar großen Schaden an. Weder die
Umwandlung in eine Bildungspflicht noch die bloße Liberalisierung der
Schulpflicht schaffen im nötigen Maß Abhilfe. Die Schulpflicht kann
und muß überwunden werden!