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Freimaurer
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Italienische Region schließt Logen-Mitglieder von Jobs aus (Anmerkung: Region ist in Italien so etwas wie ein Regierungsbezirk und hat auch vergleichbar die Größe, wie in der Bundesrepublik Deutschland ein Regierungsbezirk) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Ausschluss von Freimaurern aus dem öffentlichen Dienst als Diskriminierung gerügt. Das Gericht gab der italienischen Loge "Grande Oriente d'Italia di Palazzo Giustiniani" Recht, die sich über ein Gesetz der Region Friaul-Julisch-Venetien beschwert hatte. Demnach müssen Bewerber für den öffentlichen Dienst, etwa beim Regionalparlament in Triest, angeben, ob sie einer Freimaurerloge angehören. Wenn sie diese Frage mit Ja beantworten oder aber eine Antwort verweigern, haben sie kaum Chancen auf Einstellung. Der Straßburger Gerichtshof wertete diese Vorschrift als diskriminierend, weil sie nur für Freimaurer gilt. Die Region Friaul-Julisch-Venetien frage Bewerber nicht nach ihrer Zugehörigkeit zu anderen Vereinen. Dies gelte selbst für Organisationen, die ein Risiko für die Sicherheit und öffentliche Ordnung darstellten - etwa Parteien, die rassistische und ausländerfeindliche Meinungen vertreten oder Sekten, kritisierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.. |
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