Newsletter-klein-klein-verlag vom
03.07.2007
In der fränkischen Landeszeitung wurde
am 28.06.2007 folgender Artikel
veröffentlicht:
Ohne Arztbesuch kein
Erziehungsgeld
Freistaat macht Vorsorgeuntersuchung zur
gesetzlichen Pflicht
von VeronikaWidmer
MÜNCHEN (dpa) - Ab 2008 wird im
Freistaat die Vorsorgeuntersuchung von Kindern zur gesetzlichen Pflicht.
Der Nachweis darüber werde künftig
beim Bezug von Landeserziehungsgeld,
dem Besuch von Kindertagesstätten und
bei der Einschulung verlangt, teilte
die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung
mit. Ministerpräsident
Edmund Stoiber sagte, jedes Kind in Bayern
sollte künftig von der Geburt
an bis zum 6. Lebensjahr
regelmäßig von einem Kinderarzt gesehen werden.
Die Pflicht zur Untersuchung sei das
einfachste, praxisnächste umsetzbare
Schutzschild gegen Vernachlässigung und
Missbrauch.
Nach den Worten von Familienministerin
Christa Stewens lassen derzeit etwa
zehn Prozent der Eltern in Bayern ihre Kinder
nicht untersuchen.
Auf der Webseite Bayrisches Staatsministerium
für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen ist
veröffentlicht, dass Stoiber die
Maßnahme der Pflichtuntersuchung als
klares politisches Signal für einen
starken Staat zum Schutz der Schwächsten
darstellt.
Tatsächlich ist die Pflichtuntersuchung,
wie durch weitere Darlegungen
klar werden wird, eine Kriminalisierung der
Menschen, die Elternwerden.
Durch das zeitgleich mit der
Pflichteinführung der Vorsorgeuntersuchungen
in Kraft tretende breit angelegte neue
Frühwarnsystem, sollen zukünftig
riskante Entwicklungsverläufe in
Familien, sowie bereits in der
Schwangerschaft und bei der Geburt drohende
Überforderungen oder
zukünftige Vernachlässigungen
festgestellt werden. In das Frühwarnsystem
werden Datenschutzbeauftragte,
Familienrichter und Polizisten, Ärzte und
Hebammen, Jugendamtsleiter und Jugendhelfer
involviert sein.
Eltern werden zukünftig in Bayern
fremdbestimmt
Das bedeutet nichts anderes, als dass
zukünftig in Bayern junge Eltern
unter die Aufsicht des Staates gestellt
werden und das auch noch durch
Berufsgruppen, die nicht kompetent sind,
Kindesmissbrauch und
Vernachlässigung zu erkennen.
Weder Ärzte noch Hebammen, weder
Datenschutzbeauftragte noch
Familienrichter oder Polizisten sind
ausgebildet, Missbrauch und
Vernachlässigung, die in den wenigsten
Fällen körperlich erkannt werden
können, festzustellen. Kindlicher
Missbrauch und kindliche
Vernachlässigung zeigen sich in derRegel
im Verhalten und in der Psyche
des Kindes. Und wie die Erfahrung zeigt,
werden gerade missbrauchte
und/oder vernachlässigte Kinder
regelmäßig bei den
Vorsorgeuntersuchungen vorgestellt, denn
diese dient diesen Eltern als
Legitimation des ordentlichen Umgangs mit
ihren Kindern.
Aber selbst wenn Ärzte oder die anderen
oben genannten Berufsgruppen
kompetent wären, Kindesmissbrauch oder
Vernachlässigung zu erkennen,
gäbe die Vorsorgeuntersuchung nicht den
Raum für den zeitlichen Rahmen,
eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen und
aufrecht erhalten zu können, um
Vernachlässigung, Misshandlung oder
Missbrauch zu erkennen, außer in den
seltenen Fällen, wenn körperlich
sichtbare Spuren zurück bleiben und die
Kinder genau dann zur Vorsorgeuntersuchung
vorgestellt werden.
Anstatt den ErzieherInnen in
Kindertagesstätten und Kindergärten und den
LehrerInnen in den Schulen ausreichend
rechtliche Mittel zu geben, dass sie
bei festgestelltem Kindesmissbrauch und
Vernachlässigung auch tätig
werden können, setzt der Bayrische Staat
auf die Überwachung seiner
Bürger.
ErzieherInnen und PädagogInnen haben
sich in ihren Ausbildungen zumindest
die Grundlagen der Kompetenz erarbeitet,
Kindesmissbrauch und
Vernachlässigung zu erkennen. Viele
ErzieherInnen und PädagogInnen klagen
allerdings, dass Weiter- und zusätzliche
Ausbildungen, um dieses Wissen zu
vertiefen, nur aufprivater Basis erarbeitet
werden kann.
ErzieherInnen und PädagogInnen haben
naturgemäß durch ihren Umgang mit
den ihnen anvertrauten Kindern den zeitlichen
und persönlichen Rahmen,
Kindesmissbrauch und Vernachlässigung im
Verhalten und in der Psyche des
Kindes zu erkennen.
Allerdings sind ErzieherInnen und
PädagogInnen nach derzeitiger Rechtslage
die Hände gebunden, wenn Eltern sich vor
der angebotenen Hilfe
verschließen.
Das selbe gilt für Jugendamtsleiter,
Jugendamtsmitarbeiter und
Jugendhelfer.
Mir ist folgender Fall bekannt:
In einer Gegend, in dem die Häuser im
Abstand von 5 Metern stehen, haben
Nachbarn einen Fall von schwerer
Vernachlässigung eines Babys dem
Jugendamt gemeldet. Das zuständige
Jugendamt bestätigte den Verdacht der
Vernachlässigung und besuchte die Eltern
in den folgenden Jahren
mehrmals. Als das Kind in den Kindergarten
kam, stellten die ErzieherInnen
schwere Verhaltensauffälligkeiten
aufgrund von Vernachlässigung fest.
Obwohl der Fall schon sehr früh in den
ersten Lebensmonaten des Kindes
durch kompetente Fachleute im Jugendamt
aktenkundig wurde, muss man dieses
Kind, heute ein Schulkind, als schwer
verhaltensgestört betrachten.
Was hilft also ein Frühwarnsystem, in
das auch noch inkompetente
Berufsgruppen eingebunden sind, wenn die
rechtliche Grundlage fehlt, den
Kindern zur Seite zu stehen?
Bayern hebelt das Grundgesetz aus!
Im Grundgesetz (GG) Artikel 6 Ehe und
Familie; nichteheliche Kinder ist
geregelt, dass Ehe und Familie unter einem
besonderen staatlichen Schutz
stehen.
Im GG Abs. 1 steht: Ehe und Familiestehen
unter dem besonderen Schutze der
staatlichen Ordnung. Hier steht nichts von
Überwachung, sondern von
Schutz.
Staatlicher Schutz bedeutet allerdings auch,
dass der Staat nicht durch
überflüssige und dem Ziel
widersprüchliche und ungeeignete Maßnahmen
Einfluss und Zwangsmaßnahmen auf die
Familien ausübt.
Deutlicher wird das im GG Abs. 2
ausgeführt: Pflege und Erziehung der
Kinder sind das natürliche Recht der
Eltern und die zuvörderst ihnen
obliegende Pflicht. Über ihre
Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.
Staatliche Gemeinschaft heißt nicht vom
Staat ausgeführte Macht oder
Zwang. Staatliche Gemeinschaft beinhaltet
auch den staatlichen Bürger.
Das heißt, dass jeder Bürger im
Staat laut GG die Pflicht hat,
Kindesmissbrauch, Vernachlässigung
und/oder Verwahrlosung zu melden.
Wie bereits deutlich wurde und was jede
ErzieherIn und PädagogIn
bestätigen muss, wacht der Staat bereits
in den meisten Fällen lediglich
über gemeldete Fälle von
Kindesmissbrauch, Verwahrlosung und
Vernachlässigung. Durch die bayrische
Verordnung wird sich da
nichtsändern, denn ein Konzept, wie bei
festgestellten Fällen vorgegangen
werden, Eltern unterstützt werden und
tatsächlich gefährdeten Kindern
geholfen werden kann, sieht das Konzept nicht
vor. Bisher scheiterten alle
Konzepte über Hilfsangebote für die
betroffenen Eltern an deren
Finanzierbarkeit und der rechtlichen
Situation, was auch die Fälle, die in
den letzten Monaten in der Presse
veröffentlicht wurden, gezeigt haben:
Diese Fälle waren ausnahmslos in den
Behörden aktenkundig!
Artikel 6 GG Abs. 2 beinhaltet auch die Freie
Arztwahl als natürliches
Recht der Eltern, die wiederum
im SGB V § 76 geregelt ist. Hier ist nicht
einschränkend geregelt,
dass Kinder ausschließlich von Kinderärzten, wie
es die neue bayrische Verordnung
haben möchte, behandelt werden dürfen.
Hier ist nicht ausgeschlossen,
dass Familienärzte, die in der Regel
Allgemeinärzte sind, die
Behandlung der Kinder vornehmen.
Außerdem gibt es in
Deutschland keine Arztpflicht!
Kein Mensch kann dazu gezwungen
werden, sich ärztlich betreuen zu lassen.
Aber genau das beinhaltet die
neue bayrische Verordnung der
Pflichtuntersuchungen von
Kindern!
Familienministerin Stewens
beklagt in der Veröffentlichung der neuen
bayrischen Verordnung auf der
Webseite des Bayrischen Staatsministeriums,
dass in Bayern ca. 10 % der
Kinder nicht an den Vorsorgeuntersuchungen Teil
nehmen. Familienministerin
Stewens vertritt hier die Meinung, dass
Vorsorgeuntersuchungen ein
wichtiger Bestandteil (der)
Erziehungsverantwortung
sind.
Also enthält die neue
bayrische Verordnung auch die Arztpflicht, zumindest
für Kinder!
Der schwere Verdacht ist nicht
von der Hand zu weisen
Kinderärzte bekommen von
ihrer Standesärztlichen Vereinigung
(Ärztekammer), sowie von
den medizinischen Instituten die Anordnung, bei
jedem Besuch ihrer Patienten,
aber vor allem bei den
Vorsorgeuntersuchungen, den
Impfstatus abzufragen und wenn möglich zu
impfen.
Das System der
Vorsorgeuntersuchungen war die Idee der Pharmaindustrie
Das System der
Vorsorgeuntersuchungen und die Einführung der Gelben Hefte
war nicht etwa eine Idee der
Ärztevereinigungen oder des medizinischen
Systems, sondern der
Pharmaindustrie.
Sie wollte den Impf-Markt von
den Gesundheitsämtern, welche vor der
Einführung der
Vorsorgeuntersuchungen die Mütterberatungsstellen
organisierten und
durchführten und deren Amtsärzte auch geimpft hatten,
auf die niedergelassenen
Ärzte übertragen.
Seit die niedergelassenen
Ärzte und Kinderärzte impfen, konnte die
Pharmaindustrie ihren Einfluss
auf die Impfer für die Produktwahl breiter
auslegen.
Der Impfkalender der STIKO
zeigt, dass die meisten Impfungen,
Wiederholungsimpfungen und
Nachimpfungen im Alter bis zu 6 Jahren
durchgeführt
werden.
Daher liegt die Frage auf der
Hand: Sollen nun Kinder durch die Einführung
der Pflichtmaßnahme
Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt dem Impfen
zugeführt
werden?
Interessant ist dabei die
Aussage eines impfkritischen Allgemeinarztes
(Name und Adresse sind dem
Verlag bekannt), der äußerte, dass keine
Kinderarztpraxis kostendeckend
arbeiten kann, wenn nicht geimpft werden
würde. Das sei durch die
Abrechnungskriterien gesichert und gewollt.
Bayerns Modell liegt der
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries seit einem
Jahr als Gesetzesmodell für
Gesamtdeutschland vor. Daher geht der
Alleingang von Bayern nicht nur
die bayrischen Bürger an, sondern alle
deutschen Eltern!
Dass gegen Missbrauch,
Misshandlung und Verwahrlosung der Kinder etwas
getan werden muss, steht
außer Frage. Dass viele PädagogInnen,
PsychologInnen und ErzeiherInnen
aus ihrer Berufspraxis heraus die Meinung
vertreten, dass viele heutige
Eltern im Spagat zwischen Beruf und Familie
das natürliche Gespür
für Erziehung verloren haben, wird bereits in
Talkshows diskutiert.
Ebenso zeigt die Tatsache, dass
Elternschulen immer mehr Zulauf bekommen,
dass sich viele Eltern mit ihrem
Erziehungsauftrag in unserer hektischen
schnelllebigen Zeit
überfordert fühlen.
Allerdings ist in der Antwort
des Staates auf dieses Problem, die
Überwachung und wie bereits
ausgeführt, die Kriminalisierung von allen
Eltern, ungeeignet für eine
konstruktive Hilfe für bereitwillige Eltern
oder einem nützlichen
erfolgversprechenden Erfassungs- und
Betreuungssystem, das
tatsächlich in der Lage ist, Schaden vom Kind
abzuwenden.
Merkels Erfolg oder von langer Hand
vorbereitet ?