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08.2007 von VeronikaWidmer Info von:  Klein-Klein-Verlag
Ohne Arztbesuch kein Erziehungsgeld

Newsletter-klein-klein-verlag vom 03.07.2007

In der fränkischen Landeszeitung wurde am 28.06.2007 folgender Artikel

veröffentlicht:

Ohne Arztbesuch kein Erziehungsgeld

Freistaat macht Vorsorgeuntersuchung zur gesetzlichen Pflicht

von VeronikaWidmer

MÜNCHEN (dpa) - Ab 2008 wird im Freistaat die Vorsorgeuntersuchung von Kindern zur gesetzlichen Pflicht.

Der Nachweis darüber werde künftig beim Bezug von Landeserziehungsgeld,

dem Besuch von Kindertagesstätten und bei der Einschulung verlangt, teilte

die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung mit. Ministerpräsident

Edmund Stoiber sagte, jedes Kind in Bayern sollte künftig von der Geburt

an bis zum 6. Lebensjahr regelmäßig von einem Kinderarzt gesehen werden.

Die Pflicht zur Untersuchung sei das einfachste, praxisnächste umsetzbare

Schutzschild gegen Vernachlässigung und Missbrauch.

Nach den Worten von Familienministerin Christa Stewens lassen derzeit etwa

zehn Prozent der Eltern in Bayern ihre Kinder nicht untersuchen.

Auf der Webseite Bayrisches Staatsministerium für Arbeit und

Sozialordnung, Familie und Frauen ist veröffentlicht, dass Stoiber die

Maßnahme der Pflichtuntersuchung als klares politisches Signal für einen

starken Staat zum Schutz der Schwächsten darstellt.

Tatsächlich ist die Pflichtuntersuchung, wie durch weitere Darlegungen

klar werden wird, eine Kriminalisierung der Menschen, die Elternwerden.

Durch das zeitgleich mit der Pflichteinführung der Vorsorgeuntersuchungen

in Kraft tretende breit angelegte neue Frühwarnsystem, sollen zukünftig

riskante Entwicklungsverläufe in Familien, sowie bereits in der

Schwangerschaft und bei der Geburt drohende Überforderungen oder

zukünftige Vernachlässigungen festgestellt werden. In das Frühwarnsystem

werden Datenschutzbeauftragte, Familienrichter und Polizisten, Ärzte und

Hebammen, Jugendamtsleiter und Jugendhelfer involviert sein.

Eltern werden zukünftig in Bayern fremdbestimmt

Das bedeutet nichts anderes, als dass zukünftig in Bayern junge Eltern

unter die Aufsicht des Staates gestellt werden und das auch noch durch

Berufsgruppen, die nicht kompetent sind, Kindesmissbrauch und

Vernachlässigung zu erkennen.

Weder Ärzte noch Hebammen, weder Datenschutzbeauftragte noch

Familienrichter oder Polizisten sind ausgebildet, Missbrauch und

Vernachlässigung, die in den wenigsten Fällen körperlich erkannt werden

können, festzustellen. Kindlicher Missbrauch und kindliche

Vernachlässigung zeigen sich in derRegel im Verhalten und in der Psyche

des Kindes. Und wie die Erfahrung zeigt, werden gerade missbrauchte

und/oder vernachlässigte Kinder regelmäßig bei den

Vorsorgeuntersuchungen vorgestellt, denn diese dient diesen Eltern als

Legitimation des ordentlichen Umgangs mit ihren Kindern.

Aber selbst wenn Ärzte oder die anderen oben genannten Berufsgruppen

kompetent wären, Kindesmissbrauch oder Vernachlässigung zu erkennen,

gäbe die Vorsorgeuntersuchung nicht den Raum für den zeitlichen Rahmen,

eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen und aufrecht erhalten zu können, um

Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch zu erkennen, außer in den

seltenen Fällen, wenn körperlich sichtbare Spuren zurück bleiben und die

Kinder genau dann zur Vorsorgeuntersuchung vorgestellt werden.

Anstatt den ErzieherInnen in Kindertagesstätten und Kindergärten und den

LehrerInnen in den Schulen ausreichend rechtliche Mittel zu geben, dass sie

bei festgestelltem Kindesmissbrauch und Vernachlässigung auch tätig

werden können, setzt der Bayrische Staat auf die Überwachung seiner

Bürger.

ErzieherInnen und PädagogInnen haben sich in ihren Ausbildungen zumindest

die Grundlagen der Kompetenz erarbeitet, Kindesmissbrauch und

Vernachlässigung zu erkennen. Viele ErzieherInnen und PädagogInnen klagen

allerdings, dass Weiter- und zusätzliche Ausbildungen, um dieses Wissen zu

vertiefen, nur aufprivater Basis erarbeitet werden kann. 

ErzieherInnen und PädagogInnen haben naturgemäß durch ihren Umgang mit

den ihnen anvertrauten Kindern den zeitlichen und persönlichen Rahmen,

Kindesmissbrauch und Vernachlässigung im Verhalten und in der Psyche des

Kindes zu erkennen.

Allerdings sind ErzieherInnen und PädagogInnen nach derzeitiger Rechtslage

die Hände gebunden, wenn Eltern sich vor der angebotenen Hilfe

verschließen.

Das selbe gilt für Jugendamtsleiter, Jugendamtsmitarbeiter und

Jugendhelfer.

Mir ist folgender Fall bekannt:

In einer Gegend, in dem die Häuser im Abstand von 5 Metern stehen, haben

Nachbarn einen Fall von schwerer Vernachlässigung eines Babys dem

Jugendamt gemeldet. Das zuständige Jugendamt bestätigte den Verdacht der

Vernachlässigung und besuchte die Eltern in den folgenden Jahren

mehrmals. Als das Kind in den Kindergarten kam, stellten die ErzieherInnen

schwere Verhaltensauffälligkeiten aufgrund von Vernachlässigung fest.

Obwohl der Fall schon sehr früh in den ersten Lebensmonaten des Kindes

durch kompetente Fachleute im Jugendamt aktenkundig wurde, muss man dieses

Kind, heute ein Schulkind, als schwer verhaltensgestört betrachten.

Was hilft also ein Frühwarnsystem, in das auch noch inkompetente

Berufsgruppen eingebunden sind, wenn die rechtliche Grundlage fehlt, den

Kindern zur Seite zu stehen?

Bayern hebelt das Grundgesetz aus!

Im Grundgesetz (GG) Artikel 6 Ehe und Familie; nichteheliche Kinder ist

geregelt, dass Ehe und Familie unter einem besonderen staatlichen Schutz

stehen.

Im GG Abs. 1 steht: Ehe und Familiestehen unter dem besonderen Schutze der

staatlichen Ordnung. Hier steht nichts von Überwachung, sondern von

Schutz.

Staatlicher Schutz bedeutet allerdings auch, dass der Staat nicht durch

überflüssige und dem Ziel widersprüchliche und ungeeignete Maßnahmen

Einfluss und Zwangsmaßnahmen auf die Familien ausübt.

Deutlicher wird das im GG Abs. 2 ausgeführt: Pflege und Erziehung der

Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen

obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche

Gemeinschaft.

Staatliche Gemeinschaft heißt nicht vom Staat ausgeführte Macht oder

Zwang. Staatliche Gemeinschaft beinhaltet auch den staatlichen Bürger.

Das heißt, dass jeder Bürger im Staat laut GG die Pflicht hat,

Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und/oder Verwahrlosung zu melden.

Wie bereits deutlich wurde und was jede ErzieherIn und PädagogIn

bestätigen muss, wacht der Staat bereits in den meisten Fällen lediglich

über gemeldete Fälle von Kindesmissbrauch, Verwahrlosung und

Vernachlässigung. Durch die bayrische Verordnung wird sich da

nichtsändern, denn ein Konzept, wie bei festgestellten Fällen vorgegangen

werden, Eltern unterstützt werden und tatsächlich gefährdeten Kindern

geholfen werden kann, sieht das Konzept nicht vor. Bisher scheiterten alle

Konzepte über Hilfsangebote für die betroffenen Eltern an deren

Finanzierbarkeit und der rechtlichen Situation, was auch die Fälle, die in

den letzten Monaten in der Presse veröffentlicht wurden, gezeigt haben:

Diese Fälle waren ausnahmslos in den Behörden aktenkundig!

Artikel 6 GG Abs. 2 beinhaltet auch die Freie Arztwahl als natürliches

Recht der Eltern, die wiederum im SGB V § 76 geregelt ist. Hier ist nicht

einschränkend geregelt, dass Kinder ausschließlich von Kinderärzten, wie

es die neue bayrische Verordnung haben möchte, behandelt werden dürfen.

Hier ist nicht ausgeschlossen, dass Familienärzte, die in der Regel

Allgemeinärzte sind, die Behandlung der Kinder vornehmen.

Außerdem gibt es in Deutschland keine Arztpflicht!

Kein Mensch kann dazu gezwungen werden, sich ärztlich betreuen zu lassen.

Aber genau das beinhaltet die neue bayrische Verordnung der

Pflichtuntersuchungen von Kindern!

Familienministerin Stewens beklagt in der Veröffentlichung der neuen

bayrischen Verordnung auf der Webseite des Bayrischen Staatsministeriums,

dass in Bayern ca. 10 % der Kinder nicht an den Vorsorgeuntersuchungen Teil

nehmen. Familienministerin Stewens vertritt hier die Meinung, dass

Vorsorgeuntersuchungen ein wichtiger Bestandteil (der)

Erziehungsverantwortung sind.

Also enthält die neue bayrische Verordnung auch die Arztpflicht, zumindest

für Kinder!

Der schwere Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen

Kinderärzte bekommen von ihrer Standesärztlichen Vereinigung

(Ärztekammer), sowie von den medizinischen Instituten die Anordnung, bei

jedem Besuch ihrer Patienten, aber vor allem bei den

Vorsorgeuntersuchungen, den Impfstatus abzufragen und wenn möglich zu

impfen.

Das System der Vorsorgeuntersuchungen war die Idee der Pharmaindustrie

Das System der Vorsorgeuntersuchungen und die Einführung der Gelben Hefte

war nicht etwa eine Idee der Ärztevereinigungen oder des medizinischen

Systems, sondern der Pharmaindustrie.

Sie wollte den Impf-Markt von den Gesundheitsämtern, welche vor der

Einführung der Vorsorgeuntersuchungen die  Mütterberatungsstellen

organisierten und durchführten und deren Amtsärzte auch geimpft hatten,

auf die niedergelassenen Ärzte übertragen.

Seit die niedergelassenen Ärzte und Kinderärzte impfen, konnte die

Pharmaindustrie ihren Einfluss auf die Impfer für die Produktwahl breiter

auslegen.

Der Impfkalender der STIKO zeigt, dass die meisten Impfungen,

Wiederholungsimpfungen und Nachimpfungen im Alter bis zu 6 Jahren

durchgeführt werden.

Daher liegt die Frage auf der Hand: Sollen nun Kinder durch die Einführung

der Pflichtmaßnahme Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt dem Impfen

zugeführt werden?

Interessant ist dabei die Aussage eines impfkritischen Allgemeinarztes

(Name und Adresse sind dem Verlag bekannt), der äußerte, dass keine

Kinderarztpraxis kostendeckend arbeiten kann, wenn nicht geimpft werden

würde. Das sei durch die Abrechnungskriterien gesichert und gewollt.

Bayerns Modell liegt der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries seit einem

Jahr als Gesetzesmodell für Gesamtdeutschland vor. Daher geht der

Alleingang von Bayern nicht nur die bayrischen Bürger an, sondern alle

deutschen Eltern!

Dass gegen Missbrauch, Misshandlung und Verwahrlosung der Kinder etwas

getan werden muss, steht außer Frage. Dass viele PädagogInnen,

PsychologInnen und ErzeiherInnen aus ihrer Berufspraxis heraus die Meinung

vertreten, dass viele heutige Eltern im Spagat zwischen Beruf und Familie

das natürliche Gespür für Erziehung verloren haben, wird bereits in

Talkshows diskutiert.

Ebenso zeigt die Tatsache, dass Elternschulen immer mehr Zulauf bekommen,

dass sich viele Eltern mit ihrem Erziehungsauftrag in unserer hektischen

schnelllebigen Zeit  überfordert fühlen. 

Allerdings ist in der Antwort des Staates auf dieses Problem, die

Überwachung und wie bereits ausgeführt, die Kriminalisierung von allen

Eltern, ungeeignet für eine konstruktive Hilfe für bereitwillige Eltern

oder einem nützlichen erfolgversprechenden Erfassungs- und

Betreuungssystem, das tatsächlich in der Lage ist, Schaden vom Kind

abzuwenden.

Merkels Erfolg oder von langer Hand vorbereitet ?



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