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November 2007 Info von:  
Rudolf Steiner auf dem Index
   

Einigen Schriften des Philosophen Rudolf Steiner droht der Index, d.h. die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Schriften: Auch wenn im Grundgesetz das Verbot der Zensur festgeschrieben ist, darf nicht alles,was geschrieben und gedruckt wird, in Deutschland jedem frei zugänglich gemacht werden.

Dies kann durchaus sinnvoll sein, vor allem wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Es ist Aufgabe der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, entsprechende Erzeugnisse, zu denen unter anderem auch Filme gehören, zu prüfen und gegebenenfalls zu indizieren, also die Verbreitung mit Auflagen zu versehen. Doch wird diese gesetzliche Möglichkeit weniger zur Indizierung gewaltverherrlichender oder pornografischer Schrift und Filme genutzt, sondern mehr zur Unterdrückung politisch unerwünschter Bücher und Filme.

Den derzeitigen Höhepunkt des Mißbrauchs der Jugendschutzgesetze stellt dabei ein Indizierungsverfahren gleich gegen zwei Bücher des Gründers der Anthroposophie, Rudolf Steiner (1861--1925) dar, welches das Bundesfamilienministerium unter Ursula von der Leyen (CDU) -- auf dessen Veranlassung hin vergangenes Jahr ganze drei Bücher geprüft wurden -- bei der Bundesprüfstelle beantragte.

Es handelt sich dabei um die beiden Vortragssammlungen "Geisteswissenschaftliche Menschenkunde" und "Die Mission einzelner Volksseelen im Zusammenhang mit der germanisch-nordischen Mythologie". Beides Schriften, die nicht gerade neben gewaltträchtigen Videospielen oder Comics um das Taschengeld von Halbwüchsigen kämpfen, sondern sich laut Vorwort an ein anthroposophisch interessiertes Publikum richten.

Das Familienministerium und ein Gutachter der Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Jana Husmann- Kastein, vermeint gleich mehrere "Schwarzweiß-Konstruktionen im Rassebild Rudolf Steiners" auszumachen: "Steiner entwickelt zwar keine geschlossene Rassentheorie für die gegenwärtige Menschheit, aber mehrere rassentheoretische Modelle. Die Differenzierungssystematiken an sich beinhalten Essentialisierungen und Diskriminierungen und verbinden sich mit einem 'kosmologischen Determinismus'(Lehre von der Unfreiheit des menschlichen Willens)." Was in der Schwarzweiß-Weltsicht von Husmann-Kastein wohl Rassismus heißt. Niemand dürfte ernsthaft behaupten wollen, daß hier das Wohl der Kinder verhandelt wird. Selbst das sonst nicht gerade für feine Differenzierungen bekannte jüdische Informationsportal "Hagalil" veröffentlichte einen Aufsatz Ralf Sonnenbergs, in dem dieser Steiner zwar Zeitgebundenheit attestierte, aber eine Zuordnung zum völkischen oder gar nationalsozialistischen Gedankengut verneint.. Tatsächlich dürfte Zweck der Maßnahme nur sein, für Erwachsene den Erwerb dieser Schriften schwieriger zu machen.

Gewiß bleibt es jedem persönlich vorbehalten, die Aussagen Steiners für kurios und befremdlich zu halten. Wenn sich aber Husmann-Kastein und andere zum Richter darüber aufschwingen möchten, welche Gedanken in einer Gesellschaft erlaubt sein dürfen, so hätte sie eigentlich andere, aus ihrer Sicht sicher diskriminierende Äußerungen Steiners vom 4. April 1916 weit mehr empören müssen: "Es wird gar nicht lange dauern, wenn man das Jahr 2000 geschrieben haben wird, da wird nicht ein direktes, aber eine Art von Verbot für alles Denken von Amerika ausgehen, ein Gesetz, welches den Zweck haben wird, alles individuelle Denken zu unterdrücken." Wie recht hatte der Philosoph mit seinen prophetischen Worten aus dem Jahr 1916

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