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Großbritannien- Holocaustzweifler-Manfred
Roeder |
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Auch Großbritannien kein sicherer Ort mehr für Holocaustzweifler Manfred Roeder an der Einreise gehindert Der bekannte deutsche Holocaustzweifler Manfred Roeder ist an der Einreise nach Großbritannien gehindert worden. Das britische Innenministerium begründet dies interessanterweise mit dem „Wohl der Allgemeinheit“. Roeder war von Frankfurt kommend, am Flughafen Heathrow gelandet, um einem finanziellen Hilfeersuchen von Freunden nachzukommen.Roeder der 78 Jahre alt und schwer herzkrank ist, wurde von Beamten in Zivil, die sich weigerten ihre Namen zu nennen, an der Weiterreise gehindert. Ganze sieben Mal wurde er fotografiert, sowie zwei Mal Fingerabdrücke abgenommen. Sein Gepäck wurde konfisziert und Kopien seines persönlichen Tagebuches(!), seines Adressbuches und anderer Dokumente erstellt. Mehr als drei Stunden lang wurde er unter dem Vorwand des Terrorismusgesetzes (terrorism act) verhört. Es wurde ihm weder gestattet sein Büro in Deutschland anzurufen, noch den in der Ankunftshalle am Flughafen wartenden britische Freund, zu benachrichtigen. Dieser wurde später von der britischen Polizei kontaktiert um über Roeders Reisepläne und seine politischen Verbindungen in Großbritannien befragt zu werden. Zu keiner Zeit während der Verhaftung wurden irgendwelche Andeutungen gemacht, dass der politisch verfolgte Deutsche oder sein britischer Kollege in Großbritannien ein Verbrechen begangen hätten, oder geschweige denn beabsichtigen ein solches zu begehen, von einem terroristischen Anschlag mal abgesehen. Dem Formular, welches die Festnahmegründe anführt („Reasons for Detention“), ist zu entnehmen, dass nur dann eine Festnahme zulässig sei, wenn es keine anderen Alternativen dafür gäbe. Kein einziges der Felder mit den Festnahmegründen wurde auf diesem Formular angekreuzt. Es wurde hingegen lapidar behauptet, dass eine Freilassung „der Öffentlichkeit nicht dienlich“ wäre. Ein britischer Rechtsanwalt wurde in den Fall eingeschaltet um Manfred Roeders zeitweiligen Aufenthaltsort zu bestätigen. Trotz mehrmaliger Telefonanrufe beim Flughafen und der örtlichen Polizeistation Paddington Green, verweigerten die Verantwortlichen dem Rechtsanwalt jede Auskunft.Die Dokumente der Amtshandlung unter Berufung auf das Terrorismusgesetz, tragen auch weder die Namen noch die Unterschriften der amtshandelnden Beamten, die nur durch ihre Nummern 176589 und 180813 identifiziert werden könnten. Roeder wurde schließlich beinahe fünf Stunden nach der Ankunft am Flughafen mitgeteilt, obwohl Staatsbürger eines EU-Staates, dass er auf Weisung des britischen Innenministeriums nicht einreisen dürfe. Die offizielle und durchaus erhellende Begründung dazu hält fest: „Der Außenminister hat persönliche Weisung gegeben, dass Ihnen die Einreise nach Großbritannien verwehrt wird mit der Begründung, dass Ihre Anwesenheit für die Öffentlichkeit nicht zuträglich wäre.“ Roeder wurde weiterhin großzügig mitgeteilt, dass er mittels Regelung Nr.26 gegen diese Entscheidung berufen könne, dass aber Regelung Nr. 27 vorsehe, dass er das erst nach seiner Ausweisung tun könne. Als krönenden Abschluss wurde Roeder schließlich sogar auch noch verwehrt Freud oder Bekannte in England oder der BRD anzurufen um ihnen mitzuteilen, mit welchem Flug erzurück käme, damit er bei Ankunft abgeholt werden konnte. Um eine Flucht des „gefährlichen 78 jährigen Terroristen“ aus dem Flugzeug zu verhindern, wurde auf Anweisung vom Flugpersonal sein Reisepaß bis zur Landung einbehalten. Roeder könnte in die Terrorismusdatei der Geheimdienste geraten sein, weil er vor vielen Jahren im Gefängnis saß, weil er eine andere Person zu einem Brandanschlag auf ein Asylantenheim verleitete. Eher wahrscheinlich ist jedoch, daß man seine Einreise nicht wünscht, weil er ein bekannter Holocaustzweifler ist. In vielen patriotischen Kreisen Deutschlands gilt er, wahrscheinlich zu Unrecht, als „agent provokateur“. Weder die Zeitschriften der NPD, noch der DVU oder JUNGE FREIHEIT, wollen auch nur ein Interview mit ihm abdrucken. Bei allen Vorträgen, auch zu gänzlich anderen Themen, bringt er den Holocaust zur Sprache und gefährdet so die Organisationen bei denen er auftritt oder zumindest die Durchführung der jeweilige Veranstaltung. |
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