An alle, wichtige Mitteilung!
Michael
Heise ,Gründer von der Menschenrechtsorganisation PER ASPERA,
befindet sich seit 14.Oktober.2007 in U-Haft!
Er bitte um unsere
Hilfe.
Wir haben diesen bei vielen Aktionen persönlich
kennengelernt.
Er ist uns als Kämpfer für Menschenrechte
bekannt, besonders aktiv hat er sich in Speyer für das Hartz-IV-Opfer,
Andre Kirsch eingesetzt. Er hat einen Brief an uns leiten lassen, mit der
Bitte, alle zu informieren zu helfen und Aufmerksamkeit auf seinen Fall
zu lenken.
Ich bitte jeden um Unterstützung diesen zu
veröffentlichen und verbreiten.Ich bitte ebenso um Mithilfe Ihn da
rauszuholen.Wie einige wissen ist er nicht der Jüngste und gesundheitlich
nicht auf der höhe. Ich denke gemeinsam müssten sollten wir eine
Haftverschonung erreichen können.
Korrespondenzadresse des
Inhaftierten Gründers und Leiters von PER ASPERA:
Michael
Heise, Riefstahlstr. 9, JVA Karlsruhe, 76133 Karlsruhe
1933 wurde mein
Großvater, der Reichbahnoberinspektor Ernst Niehus, im Hinblick auf den
Führer, bereits zitiert mit dem Satz: Solche
Verrückte und 1000jährige Reiche gibt es immer. Schlimmer als die
sind die Systemüberleber. Er meinte hauptsächlich Richter
und Lehrer, die unangefochten durch das Kaiserreich, die Arbeiterrevolution,
die Weimarer Republik direkt in das tausendjährige Reich marschierten,
ohne je ihre Einstellung, ihre Handlungen, ihre menschenverachtenden
Überzeugungen und Dünkel zu ändern. Ohne je ihre Einteilung
der Menschen in Kasten, in oben und unten, je einer Überprüfung zu
unterziehen. Die nie sich selbst hinterfragten, nie Selbszweifel hatten, sich
immer bequem und ohne den Hauch von Verantwortung hinter dem jeweiligen
System versteckten. Mein Großvater hatte das Glück, noch im Jahr
der Machtübernahme zu sterben.
Weniger Glück hatte der
Großvater meiner verstorbenen Frau. Er verteilte verbotene
Flugblätter für die sozialdemokratische Partei, wurde wegen
Volksverhetzung und Wehrkraftzersetzung verurteilt, nach Dachau verbracht,
wo er 1945 verstarb.Der Richter, der das Urteil gesprochen hatte, war noch
aktiver Landgerichtsrichter bis 1954. Mehr als zwei Jahrzehnte bezog er noch
eine satte Pension. Während der aktiven Jahre war er auch noch in der
Richterfortbildung tätig.
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Weder in der
späteren BRD noch in der DDR gab es Juristen oder Lehrer, die nicht vom
Faschismus geprägt waren.Im juristischen Bereich wurden die
Gesetzbücher sprachlich entnazifiziert, personell war jedoch, weder in den
Gerichten noch in den Hochschulen, noch in den Schulen eine Alternative
vorhanden. Ernst Niehus hatte recht, wieder waren die Juristen, wie bereits
1920 von Tucholsky beschrieben, die Systemüberleber.Wie mit dem
zusammengebrochenen Deutschland umzugehen war, war nur zwischen 1945 und
1948 ein Problem. In den Schulen dadurch gelöst, dass der
Geschichtsunterricht 1906 endete. Für Gerichte und Universitäten
gab es keine Lösung, zumal die Sowjetunion zum neuen Feind wurde und
man dringend die alten Nazis brauchte. So konnte eine durchweg braune Justiz
weiterarbeiten, völlig unbelästigt. Es verwunderte deshalb kaum,
dass ein Nazirichter, der noch wenige Tage vor der
Kapitulation persönlich für die Exekution eines Deserteurs sorgte,
Herr Filbinger, Ministerpräsident des wohlhabendsten Bundeslandes der
BRD werden konnte und nie ins Gefängnis ging, für seine Morde
in der Richterrobe.
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Dieser Ausflug in die
Geschichte ist notwendig, um die Situation der heutigen Justiz zu
verstehen. Ungeachtet der liberalen Verfassung der BRD, ungeachtet des neuen
Instruments, des Bundesverfassungsgerichtes, war der Körper, die
Staatsanwaltschaften und die Gerichte in ihrer geistigen Strukturierung nie
in Frage gestellt. Einzig die RAF thematisierte diesen Hintergrund, jedoch mit
Mitteln, die sich selbst widerlegten. Vielmehr ist der RAF aus heutiger
Sicht (was aber schon die Argumentation von PER ASPERA in den 70er war)
verantwortlich, den in den 70ern aufkommenden intellektuellen Frühling
in Gesetzgebung und an den Hochschulen (immerhin entstand das - nach 100
Jahren!! - dringend nötige Strafvollzugsgesetz (StVollzG) in die
dunklen Abgründe ungebremster staatlicher Willkür und Gewalt
zurückgetrieben zu haben. Am Beispiel des StVollzG ist das deutlich
abzulesen. 2/3 des Gesetzes wurden aus angeblichen Finanzgründen nie in
Kraft gesetzt, der Rest wurde mit Verwaltungsvorschriften
versehen, die die Intention des Gesetzgebers in vielen Fällen in das
genaue Gegenteil verkehren.
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Zur Gründung
von PER ASPERA
Prägend war für mich u.a. das Jahr 1958,
als ich aus der neuen deutschen Bundeswehr flüchtete, und mich
weigerte, dort den Dienst mit der Waffe zu versehen. Die Bundeswehr hatte noch
keine Arrestzellen, also verschimmelte ich in einer Zelle des
Untersuchungsgefängnisses in Hamburg (Santa Fu), bis der ehrenwerte
Richter sich die Zeit nahm. Besonders wurde mir verübelt, dass ich selbst
bei Besuchen des Batallionskommandeurs mich weigerte, in die Bundeswehr
zurückzukehren. Der 72jährige Richter (Richtermangel) schrie mich
mit dem Eröffnungshinweis an, dass er bedauere, dass ich mich nicht 13
Jahre vorher vor seinem Tisch begeben hätte, dann wäre ich ohne
Probleme an die Wand gestellt worden ... So waren es, zu seinem Bedauern,
nur 8 Monate. (Ohne Bewährung, die nur, wenn ich für
mein Vaterland endlich meine Pflicht tun würde...) Dies
war die Grundlage meiner lebenslangen politischen Betätigung. 1965,
verheiratet und Vater von 3 Kindern, ging meine Firma in Konkurs. Daraus
entwickelten sich 5 Jahre (!) endlose Gerichtsverfahren vor dem
Landgericht.
Die dabei gemachten Erfahrungen, Frustrationen
über meine Möglichkeiten in der 1963 gegründeten Bewegung
amnesty international, Enttäuschung über die
Instrumentalisierung der Humanistischen Union, gründete ich die
eigenständige Menschenrechtsorganisation PER ASPERA im Januar
1968. PER ASPERA besteht in Kürze, im Januar 2008 also 40 Jahre. Die
Schwerpunkte lagen und liegen in der Gefangenenbetreuung, der Hilfe für
Asylbewerber in Not, dem Schutz von Minderheiten, und insbesondere ist die
Funktion von PER ASPERA sich als Puffer zwischen schwache und
getretene Menschen und die Willkür der staatlichen Maschinerie, gleich
ob Justiz oder Verwaltungen anderer Art, zu drängen.
PER
ASPERA arbeitet heute nicht nur in ganz Deutschland, mit ausschließlich
ehrenamtlichen, nicht bezahlten Mitarbeitern, sondern auch mit
Niederlassungen in Asien und Nordamerika. Teilweise arbeiten diese
völlig autonom.
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Persönliche
Situation
Meine juristischen, menschlichen und publizistischen
Erfolge sollen hier nicht dargestellt werden. Nur soviel dazu: Ich wurde
in 40 Jahren, nicht zuletzt durch meine Publikationen (9 Bücher,
Magazin DAS MEGAPHON, Newsletter PER ASPERA), Kunstausstellungen zum
Faschismus in der Justiz, durch viele erfolgreich betreute Wiederaufnahmen,
Revisionen, Dienstaufsichts- und Amtsenthebungsverfahren zum bestgehassten
und meistverfolgten Mann in Deutschland. Man bemüht sich pausenlos,
mit immer neuen Verfahren (wobei kein Vorwurf zu absurd, klein oder
lächerlich ist). In immer größerer Zahl, mich in jedem Falle
mundtot zu machen, oder zumindest durch Kriminalisierung unglaubwürdig
zu machen.
Hierbei ist immer Dreh- und Angelpunkt, dass ich immer
mittellos bin und großen Hilfsaufwand betreibe, bis zur materiellen
Selbstaufgabe. Eine verspätet gezahlte Telefonrechnung macht mich
zum Betrüger, der das Telefon benutzte, obwohl er es
nicht bezahlen konnte... Einen Monat nicht die Miete zahlen zu können,
macht mich zum Mietnomaden usw. usw.
1995 verstarb
meine Frau. 1998 kehrte ich aus den USA zurück. Auch dort hat mir die
Arbeit von PER ASPERA Landesverbot eingetragen.
Im Jahre 2003 lernte
ich eine Frau kennen, die geistig behindert, gemeinsam mit ihrer Tochter,
in einem Haus eingesperrt war, unter absolut grauenhaften Umständen.
Sie war gemeinsam mit dem Kind (das nie andere Kinder zum Spielen hatte) in
eine WG mit psychisch kranken Menschen, mit schweren Depressionen und
Suizidversuchen eingesperrt. Unter den 40 Personen alleine in
dieser winzigen WG war sie der von allen getretene, wehrlose
Prügelknabe.
Als ich mich für sie und das Kind einsetzte,
insbesondere das Jugendamt fragte, wie man in eine solche Gruppe ein
ursprünglich einjähriges Kind einweisen konnte, erhielt ich
Hausverbot. Ein Richter bestätigte, dass ich nur als Verwandter ersten
Grades mich um die Frau und das Kind kümmern dürfe. Daraufhin
beschlossen wir zu heiraten. Abenteuerlich auch hier, das Standesamt Karlsruhe
verweigerte die Trauung und wir mussten heimlich in die Pfalz reisen, um
heiraten zu können. Gerichtlich erreichten wir dann, dass die
Institution auch das Kind herausgeben musste, was schließlich 2003
gelang. Jahrelange Therapien haben das (zu Beginn fast autistische) Kind zu
einem fröhlichen Menschen heranwachsen lassen und meine Frau Anke hat
Dinge gelernt, die man ihr vor 5 Jahren noch als völlig unmöglich
abgesprochen hat. Was ihr widerfahren ist, ist ein Verbrechen, dass - trotz
Anzeigen und begonnener Prozesse (nicht zuletzt wegen der Beteiligung der
Karlsruher Justiz) noch ungesühnt ist. Zugleich wusste ich, dass
das Herauslösen aus dem Heim auch meine Verpflichtung ergab,
langfristig für eine materielle Sicherung meiner Frau und unserer
Tochter zu sorgen. Mein Einkommen aus meiner Malerei und den Publikationen
würde uns zwar ernähren, würde aber unmittelbar mit
meinem Tode enden. Da der Altersunterschied zwischen uns fast 30 Jahre
betrug, ich bereits über 60 war, Denise erst 7 wurde, musste ich etwas
tun.
Durch das Angebot eines Freundes hörte ich von einer
höchst interessanten Geschäftsidee in Paraguay und sah eine
Möglichkeit, hier sowohl für die bettelarme Bevölkerung des
Landes etwas zu tun, als auch das Versorgungsproblem der Familie in einigen
Jahren sicher zu stellen. Hauptprodukte waren pharmazeutische Produkte,
Fleisch und handwerkliche Fertigung aus Leder und Holz. Da ich keinerlei
Geld hatte, wurde, nach einem Besuch in Paraguay und entsprechender
Vertragsabschlüsse dort, ein Finanzplan inklusive realistischer
Gewinnaussichten erstellt. Es wurden über Zeitungsinserate Investoren
für 100.000 Euro gesucht und gefunden, überwiegend in Portionen
von 10.000 Euro. Niemand wurde Sicherheit vorgegaukelt, jeder wusste, dass
es (Produktpreise 1/20 vom hiesigen Preis) für uns alle eine
Riesenchance war, aber auch Neuland war, es gab weder ein
Vorgeschäft noch etwa Bilanzen. Es gab nur eine Idee, in die investiert
wurde. Ich selbst, 20 Stunden Arbeit und zahllose Auslandreisen, die
Mitarbeiter viel Zeit, die Investoren Geld. Alle in der gleichen
guten Hoffnung auf Gewinne.
Im Februar des Folgejahres,
bestätigt zunächst im April 2004, beschlagnahmte die Firma Pfizer
von uns gekaufte Produkte mit der Behauptung, darauf ein Patent zu besitzen.
Alle Arbeit bis dahin wurde gestoppt, bereits geschlossene
Vertriebsverträge mussten aufgelöst werden. Im Juni 2005 gestand
die Firma Pfizer ein, die sogenannte Ländergrenzbeschlagnahme
zu Unrecht verfügt zu haben. Ein Schadenersatzprozess, der aus dieser
Rücknahme resultiert, läuft noch immer. Das Geld der Investoren,
die eigene unermessliche Arbeit, die Arbeit der Mitarbeiter in Paraguay,
die Hoffnungen von tausenden armen Rancheros, all das war nun, ohne Mittel
verloren.
Die verlorenen Investitionen waren ein gefundenes Fressen
für die Justiz. Immer wenn ein den Schaden begrenzendes
Geschäft abgeschlossen werden sollte, wurden Hausdurchsuchungen
durchgeführt. Die Investoren wurden immer wieder neu bearbeitet,
über mich und die Vorgeschichte belogen, bis sie ihre
ursprüngliche, wahrheitsgemäße Aussage zurücknahmen und
erklärten, sie würden sich betrogen fühlen. In manchen
Fällen bedurfte es dreimaligen Nachsetzens eines völlig
gewissenlosen Kriminalbeamten, bis die Aussage so gemacht war, wie sie ihm
zu passen schien. In anderen Fällen reichte aber auch das Nachsetzen
der Staatsanwälte selbst nicht aus, die Investoren dazu zu bringen, zu
behaupten, ich hätte etwas gesagt, was nicht der Wahrheit
entsprach.
Seit 2 1/2 Jahren lief dieses Verfahren. Zu meiner Kenntnis.
Ich habe mich nicht darum gekümmert, weil ich letztendlich beweisen
kann, dass ich
1. nie einem Investor etwas Falsches gesagt
habe 2. ich keinen Cent des Investments für mich persönlich
verbraucht habe.
Im Gegenteil: Am 14.Oktober.2007 um 10.30 Uhr hatte
ich mit einem Kunden aus Kasachstan ein Treffen vereinbart. Er war am
Abschluss der Vermittlung eines Geschäftes mit den Quellen unserer
Firma interessiert, dass einen Reingewinn von 400.000 Euro abgeworfen
hätte, von dem uns nach Abzug der Steuern ca. 160.000 Euro zugefallen
wären. Das alleine hätte bereits genügt, um alle
Investitionen inkl. 11% Zinsen abzulösen. Für die Investitionen
und die Gewinnausschüttung war übrigens ein Zeitraum von 5 Jahren
vereinbart, alle Investitionen laufen also mindestens bis 2010. Die
Firma existiert weiter, hat alle Steuern bezahlt und ist durchaus noch immer
in der Lage, alle Investitionen einst aus realem Einkommen
abzudecken.
Eine Stunde vor dem Treffen mit dem Kunden aus Kasachstan
wurde ich wegen Fluchtgefahr verhaftet. Ungeachtet der
Tatsache, dass ich weder Reiseverbot hatte, noch das Verfahren etwa neu war
(sondern mir seit 2 1/2 Jahren in allen Details bekannt) und ich bereits bei
9 Auslandsflügen ordnungsgemäß zurückgekehrt war.
Aktuell war weder eine Reise geplant noch im Vorbereitung. Es gab kein
Ticket, kein Geld für Reisen. Zwei Tage vorher ließ ich mich neu
als Vorsitzenden des Schulelternbeirats von Denise Schule wählen.
Denise hatte mit meinem hartnäckigen Einsatz eine neue Therapie
begonnen, die über mehrere Jahre dauern sollte.
Dennoch
würde, wieder ohne den geringsten Beweis, behauptet, ich wolle mich nach
Paraguay absetzen und meine Familie nachkommen lassen. Zum 2. Mal
wurde vorsätzlich ein Geschäft torpediert, dass den Investoren ihr
Geld zurückgegeben hätte - mit einem satten
Gewinn.
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Was folgert aus
alledem?
Bisher ist die Haftprüfung vom Amtsgericht
abgelehnt worden. Eine weitere Haftprüfung vom Landgericht, das nun
zuständig gemacht wurde (um mir eine Instanz zu nehmen und mich dem auf
Fakten achtenden OLG zu entziehen), wurde ebenfalls vorgetragen
und durchgeführt.
Entscheidung: Erneute Ablehnung wegen
Fluchtgefahr, ohne den geringsten Beweis anzutreten, dass ich eine Flucht
vorbereitet hätte (warum sollte ich?)
Dagegen läuft die
Beschwerde zu einer anderen Kammer des Landgerichtes. Gegen die dort zu
erwartende Ablehnung wird sodann die sogenannte weitere Beschwerde
zum OLG Karlsruhe eingelegt. Sollte auch dort eine Ablehnung erfolgen, werde
ich das Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Vorprüfung der Annahme
geht relativ (in Haftsachen) rasch, 3-4 Wochen max. Groß sind die
Aussichten beim BVerfG nicht, weil das Gericht zur Untersuchungshaft
immer nur sporadisch und ungern Entscheidungen trifft, die letzte ist erst
gut zwei Jahre her. Kommt das Gericht mit der illegalen Haftbegründung
einer frei erfundenen Fluchtgefahr durch, dann ist damit auch automatisch
eine Verurteilung verbunden. Das Gericht muss ja (es würde sich um
die gleichen Richter handeln) seine vorgefasste, durch Inhaftierung
zementierte Handlung rechtfertigen. Das heißt, ungeachtet der
Prozessergebnisse wird der Glaube des Gerichtes an die Stelle von
Fakten treten und eine Verurteilung erfolgen.
Damit aber
schließt sich mein Lebenskreislauf. Dass dabei meine Frau, das Kind und
die Investoren auf der Strecke bleiben, ist diesen Leuten völlig
egal.
Fest steht jedenfalls, dass ich schon aus gesundheitlichen
Gründen diese Vergeltung der Justiz nicht durchstehen kann und will.
Das heißt: Mein Leben geht im Gefängnis zu ende.
Meine
Bitte an Euch:
Ich bitte Euch alle, alle denen ich in den Jahren
und Jahrzehnten geholfen habe, um Unterstützung. Unterstützung
einerseits von Anke und Denise, die künftig buchstäblich zu
verhungern drohen.
Andererseits aber auch von diesem Anliegen von
PER ASPERA: Was mir widerfährt, die Hinrichtung ohne den geringsten
faktischen Beweis, die Inhaftierung ohne Haftgrund, kann jedem Bürger
der Republik widerfahren. Die irregeleiteten Inhaber der Macht, die
Systemüberleber, stehen nicht unter dem Gesetz, sondern
darüber.
Eine Staatsanwaltschaft mit einem kooperierenden Gericht
kann JEDEN Menschen ruinieren
oder töten.
Unglücklicherweise erfährt ein Mensch das
erst, wenn er in Haft ist. Dann aber ist seine Glaubwürdigkeit für
die Öffentlichkeit erloschen, oft zweifeln dann sogar Freunde. Man WILL
schließlich an eine heile Justizwelt, an Begriffe wie
Gerechtigkeit glauben. Trennt das Gericht sich gedoch
im Widerspruch zur Verfassung von den Vorschriften einer Beweisführung,
ist man als Betroffener völlig ohnmächtig.
Ich bitte Euch
daher, folgende Maßnahmen zu organisieren:
1. diese Erklärung
auf unsere Website zu stellen 2. dem sozialen Netzwerk diese Erklärung
zur Veröffentlichung zuzuleiten 3. Petra von Tacheles 4. Dirk
Grund 5. Brigitte 6. Christiane Kohl von der Süddeutschen 7. dem
gesamten Internetverteiler von PER ASPERA zuzuleiten.
Durch
Protestbriefe an Bundestagsabgeordnete, Fraktionen, amnesty international in
London auf die Entwicklung im deutschen Rechtssystem, die an meinem Fall
dokumentiert werden soll, exemplarisch, aufmerksam zu machen.
Ich
bitte Euch, Interviews mit mir zu beantragen und zu veröffentlichen,
Demonstrationen zu organisieren, (Bannmeilenvorschriften um das
Gerichtsviertel in Karlsruhe beachten) und insbesondere: Die e-mails und
Webseiten von PER ASPERA weiter zu betreuen, die Menschen in Not nicht
zu vergessen.
Anstatt mich von der Justiz langsam hinrichten zu
lassen, in irgendwelchen Drecklöchern zu vegetieren, werde ich - auch
insofern schließt sich der Kreis - unmittelbar nach Beendigung des
Rechtsweges zur Haftfrage in Hungerstreik treten und bin dann nach
spätestens drei Wochen erfahrungsgemäß nicht mehr
ansprechbar.
Da es eine Zwangsernährung zum Glück nicht
mehr gibt, werde ich danach in Ruhe sterben. Dieses Sterben bekommt nur dann
noch einen positiven Sinn für die Menschenrechte, wenn Ihr alle
dafür sorgt, dass die von mir hier dargestellten Zusammenhänge
sichtbar werden. Dies ist keine Strafsache wie jede andere, sondern eine
kaum kaschierte Hinrichtung. Lasst nicht zu, dass diese ohne Aufsehen
möglich ist. Ihr kennt ja meine Devise:
Wer wegschaut, ist
immer mitschuldig.
Zum zeitlichen Ablauf:
Ich rechne für
die Beschwerdeablehnung max. 2 Wochen. Dann wieder 3-4 Wochen für die
Beschwerdeablehnung der weiteren Beschwerde zum OLG. Danach 3-4 Wochen
für die Vorprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Das macht eine
maximale Laufzeit von drei Monaten, bis Mitte Januar. Unmittelbar am Tage
der letzten Ablehnung dieses Haftprüfungsverfahrens würde ich in den
Hungerstreik treten, sodass ich vermutlich ab Anfang Februar nicht mehr
schreiben könnte. Dass ich mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht
habe, wisst Ihr. Aber wenn Ihr die Argumentation nicht als Freunde mit
Emotionen, sondern als kritische Menschen mit Sorge um diese Gesellschaft
seht, müsst Ihr meine Entscheidung nachvollziehen können. Ich
hoffe das jedenfalls sehr.
Meine Liebe gehört meiner Frau,
meinen Kindern und Euch allen, die ihr mir nah ward und soviel geteilt
habt.
Euer Michael Heise Im Oktober 2007
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