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11.2007 von Dietrich Hyprath Info von:  Seniora
Die ungehörten Appelle an die Bundesregierung

Für einen jüngsten, löblichen Appell an die Bundesregierung zeichnet Prof. Dr. Mohssen Massarrat verantwortlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Symposium »Reale Utopien« in Osnabrück fordern die Bundesrepublik auf, nicht länger zu den (Welt-) Kriegsdrohungen des Präsidenten Bush gegenüber dem Iran zu schweigen. Die Nachricht wurde am 8. November 2007 veröffentlicht. Zu spät sicher, als dass die Bundeskanzlerin davon Kenntnis nähme, die soeben ihre Reise zusammen mit ihrem Mann Joachim Sauer auf die Ranch im texanischen Crawford antrat, um sich vom Präsidenten der USA neue Order zu holen. Sie ist mit Sicherheit nicht zu Bush gereist, um ihn seiner Kriegsverbrechen und anderer dreister Herausforderungen wegen anzuklagen (zum Beispiel: Genozid durch den Gebrauch von Uranmunition, die Provokation Russlands durch ein Raketenschild usw.). Vielmehr steht die Reise unter dem Zeichen von „Wärme und Respekt“ – wie ich meine, eine Verhöhnung und ein Schlag ins Gesicht der Friedensbewegungen. 

Professor Massarat (Politikwissenschaftler / Mittel- und Nahostexperte, Osnabrück) war auch Mitinitiator eines Offenen Briefes vom 19. Februar 2007 an die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel. Unterzeichnet wurde der Brief von einem erlauchten Gremium von Professoren, nicht nur Friedensforschern und Politikwissenschaftlern, sondern unter ihnen auch der Kernphysiker Prof. Hans-Peter Dürr. Verbreitet hat den Brief Frau Dr. jur. Yvonne A. Schmidt vom Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Graz. Das Anliegen war eine Wiederholung des Themas vom 8. November, nämlich die Bitte an die Kanzlerin, „alles Mögliche zu tun, um einen Krieg der USA gegen Iran zu verhindern“. Nachzulesen ist der Offene Brief unter Nr. 8 vom 27.2.2007 http://www.zeit-fragen.ch/

Man müsste ja meinen, dass man auf Grund eines geballten Auftretens namhafter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zumindest eine Stellungnahme der Kanzlerin erwarten könnte. Ob das geschehen ist, weiß ich nicht. Schließlich geht es um einen (vermutlich der Menschheit letzten) „Weltkrieg“ dessen propagandistische erste Phase schon längst angelaufen ist. Auch haben nicht „irgendwelche Leute“ eine deutliche  Forderung erhoben. Ob die Kanzlerin, die der Wille des deutschen Volkes sowieso nicht interessiert, einer Oberschicht gegenüber jedoch zumindest ein Signal des Respekts erweisen würde, möchte ich ebenso bezweifeln. 

Denn: Sie ist die falsche Ansprechpartnerin. Sie steht auf der Seite der Kriegstreiber. Frau Merkel übt sich in psychologischer Kriegsführung, dessen „wichtigstes Ziel die Maximierung der Akzeptanz des Krieges bei der eigenen Bevölkerung ist“ (Georg Meggle, Professor für Philosophie an der Universität Leipzig). Und das lautet bei Frau Merkel laut »SPIEGEL ONLINE« folgendermaßen: „Vor der UNO-Vollversammlung findet Merkel noch deutlichere Worte. Iran stehe im Widerspruch zur Atomenergiebehörde, das Land setze sein Nuklearprogramm kontinuierlich fort. „Über die Brisanz dieses Programms sollte sich niemand Illusionen machen“ betonte sie. Atomwaffen im Besitz Irans hätten „verheerende Folgen“, für die Existenz Israels, aber auch für Europa und weltweit. Die Weltgemeinschaft dürfe sich nicht spalten lassen. Nicht die internationale Gesellschaft müsse Iran nachweisen, dass es keine Atomwaffen habe. „Iran muss die Welt überzeugen, dass es die Atombombe nicht will“, betonte sie. Ende des Zitats. Von Forderungen an Israel (die bezeichnender Weise auch nicht erhoben werden) seine Atomwaffen unter die Kontrolle der Internationalen Atomenergiebehörde zu stellen, sprach sie nicht; und wird sie auch nie sprechen.

Frau Merkel will nicht sondern sie kann auch nicht. Sie kann es nicht, weil sie mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln vermag. Und warum das so ist, das sollte nun mal endlich in das Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit dringen: Die Bundesrepublik Deutschland ist kein souveräner Staat, sondern ein besatzungsrechtliches Provisorium unter der Fuchtel einer stets gewaltbereiten Nation. Und wenn die Deutschen den Wünschen Washingtons nicht nachkommen, können sie sich ihr Schicksal aus den Worten Wesley Clarks, dem ehemaligen Oberbefehlshaber der Nato-Streitkräfte herausinterpretieren: „Ich warne die Europäer davor zu glauben, dass die USA im Rahmen der Neuen Weltordnung Skrupel haben würden, auch in Europa militärisch zu intervenieren, wenn unsere Interessen gefährdet sind, und zwar mit allen Mitteln, einschließlich Atomwaffen. Im allgemeinen werden die USA danach streben, die meisten Länder im Zustand der Armut zu belassen, mit korrupten, aber gehorsamen Regimes. Ich gehe jedoch davon aus, dass die USA auch in Westeuropa intervenieren würden, auch wenn dies gegenwärtig manchen Leuten als absurde Idee vorkommen mag. Die USA würden eine europäische nukleare oder wirtschaftliche Großmacht nicht lange dulden!“ (aus »L’autre Journal«, März 1991). 

Und jetzt sollten wir schleunigst begreifen, warum Appelle an die Bundesregierung eher einem „Schattenboxen“ (Günter Schenk), als einem Kampf mit konkreten Ergebnissen gleichzusetzen sind. Auch unter dem Eindruck der Drohungen Wesley Clarks, sollten wir trotzdem nichts unversucht lassen, der jetzigen oder einer künftigen Bundesregierung klarzumachen, dass das Versäumnis von 1990 nachzuholen ist, nämlich eine deutsche Nationalversammlung einzuberufen, in der das Volk über eine von ihm selbst vorgeschlagene Verfassung sowie eine neue Regierungsform abstimmt und einen Friedensvertrag mit den ehemaligen Kriegsgegnern einfordert.

Eines ist natürlich klar: Konsequent von unabhängigen Medienvertretern oder Verfassungspatrioten in der Öffentlichkeit vorgetragen, wären diese Überlegungen von äußerster Brisanz. Denn: „Die Alliierten haben sich in dem von ihnen bestellten Grundgesetz, das vom Deutschen Volk aber nie bestätigt wurde, einen Vorbehalt eingeräumt, zur Wahrung ihrer Rechte beliebig in die Rechtsprechung der Bundesrepublik eingreifen zu können. Aus diesem Grunde existiert die Bundesrepublik nach den Regeln des Völkerrechts nicht. Seit 1949 besteht die BRD lediglich als faktische Kolonie der Alliierten in der Form eines dem besiegten deutschen Volke vorgetäuschten Staatsgebildes. Zum Bestand der BRD fehlt, völkerrechtlich unabdingbar, deshalb der notwendige innerstaatliche Organisationsakt, sich als Staatsvolk innerhalb des der eigenen Volksherrschaft unterworfenen Staatsgebildes zu einer Nation durch mehrheitliche Annahme einer gemeinsamen Verfassung in einer fairen und wirksamen Volksabstimmung rechtswirksam zusammenzuschließen“ schreibt der Rechtsassessor Friedrich Schmidt der Interessenvereinigung »Rechtsstaatliche Attacke Deutschland i.G«. in seinem »DEMONSTRATIONS-AUFRUF« vom 22. März 2007 (http://www.lutz-forster.de/). 

Hans-Peter Thietz ist ehemaliger Abgeordneter in der letzten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments. Lesen Sie bitte einen Ausschnitt aus seinem Artikel »Bundesrepublik Deutschland: Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?« (den sensationellen Volltext studieren Sie bitte unter http://www.neue-verfassung.de).

„…Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe. Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.

 Diese Darstellung lässt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:

Gemeinhin wird der so genannte „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ als alles regelnder Teilstaaten BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7 (Basisvertrag zwischen den vier ehemaligen Siegermächten und den temporären 2) lautet:

       
„Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“ 

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, dass keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem so genannten „Überleitungsvertrag“ mit dem offiziellen Namen „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht in BGBI II, am 31.3.1955, ergaben. 

Der Überleitungsvertrag

Dieser „Überleitungsvertrag“ umfasste ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland keineswegs gesprochen werden. 

Die Politiker und die Medien der BRD, die über Jahrzehnte ihren Staatsbürgern und Wählern eine solche Souveränität glauben machen wollten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages. 

Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser „Überleitungsvertrag“ mit seinen alliierten Vorschriften in Folge des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ also aufzuheben. 

Eine seltsame Vereinbarung

Dazu diente die „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)“, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff. 

Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, dass die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten – doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen: 

3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft: 

ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „…Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie 5 Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8

DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz b, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

SECHSTER Teil: Artikel 3, Absätze 1 und 3

SIEBTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2

NEUNTER TEIL: Artikel 1

ZEHNTER TEIL: Artikel 4

 
Doch damit noch nicht genug:

Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 …“ (BGBL. 1990, 1386 ff) in einer Ziffer 4c festgelegt, dass die erfolgte Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen „nicht beeinträchtigt“. 

Mit welchem Recht spricht man von einer „Suspendierung“ des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 … (siehe oben) festgelegt wird, dass er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fort gilt?

Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1. Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet:

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ 

Also gelten doch ganz offensichtlich grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts weiter und das in weitestem Umfange! 

Denn das heißt doch klar und unzweifelhaft, dass alle bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen – so nicht ausdrücklich aufgehoben – für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, dass sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat!

Diese betonte Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, dass die Bundesrepublik offenkundig weiterhin ergangenen Bestimmungen früheren Besatzungsrechts unterworfen ist, und das in hier zeitlich unbegrenzter Weise…“

 Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?

Haben wir in all diesen Unklarheiten und Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes widersprechen, wie zum Beispiel

  • Die jeden Sachverstand und den Volkswillen missachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO?
  • Die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
  • Die Dezimierung und Umstrukturierung der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter

NATO- oder UNO-Kommando?

<!--[if !supportLists]-->·        <!--[endif]-->Die sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte „uneingeschränkte“ Solidaritätserklärung mit den USA, unter Inkaufnahme einer bisher nicht gegebenen Terror-Gefährdung der eigenen Bürger durch Zusage von ggf. auch aktiven Kampfbeteiligungen?

<!--[if !supportLists]-->·     Das Werben der Berliner Regierung für die Zusammenlegung der Mandate für die ISAF-Schutztruppe und den fortgeführten Einsatz der Tornado-Aufklärungsflugzeuge in Afghanistan?<!--[if !supportFootnotes]-->[1]<!--[endif]-->

<!--[if !supportLists]-->·   Wie kann es geschehen, dass die einseitige Parteinahme für Israel – auch in kriegerischen Auseinandersetzungen – in die Gründungsprogrammatik der Bundesrepublik Deutschland einfließt? Noch steht im Grundgesetz davon nichts geschrieben, wird aber von Frau Merkel unermüdlich vorgetragen.

All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatklauseln bis heute zeigen, dass wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluss eines dies beendenden Friedensvertrages keinesfalls verzichten können […].“

Dies wissen unsere Politiker – oder wollen es nicht wissen, um ihre Pfründe nicht zu gefährden.  Sie wissen um die nach wie vor gültigen „Feindstaatklauseln (Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates „Zwangsmaßnahmen“ gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also gegen Deutschland. 

Irrationale deutsche Politik wird durch das oben Gesagte plausibel. Ebenso, warum sich deutsche Politiker gegenüber Washington winselnd devot verhalten. Sie brauchen im Weißen Haus weder das Rückgrat noch die Souveränität an der Garderobe abzugeben – weil sie beides nicht haben. Innerstaatlich wird dies durch höchste Politiker-Arroganz wettgemacht. Erklärlich ist,  warum die Kanzlerin Merkel die Bundesrepublik Deutschland in völkerrechtswidrige Kriege verwickelt. Sie setzt sich mit Feuer und Flamme für fremde und gegen deutsche Interessen ein. Appelle werden sich weiterhin im Orkus verlieren, sollten wir es nicht verstehen, uns noch stärker durch massenhafte Mobilisierung von Bürgerprotesten Gehör zu verschaffen bzw. die Regierung durch Wahlen unter Druck zu setzen. 

Friedrich Schmidt, Rechtsassessor ist zu erreichen unter: Gestade 3, 54470 Bernkastel-Kues



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Einen Herrn Bush zum Beispiel interessiert es herzlich wenig, ob Sie sich über ihn ärgern.
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