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Für einen jüngsten, löblichen Appell
an die Bundesregierung zeichnet Prof. Dr. Mohssen Massarrat verantwortlich. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Symposium »Reale Utopien« in Osnabrück fordern die
Bundesrepublik auf, nicht länger zu den (Welt-) Kriegsdrohungen des
Präsidenten Bush gegenüber dem Iran zu schweigen. Die Nachricht wurde
am 8. November 2007 veröffentlicht. Zu spät sicher, als dass die
Bundeskanzlerin davon Kenntnis nähme, die soeben ihre Reise zusammen mit
ihrem Mann Joachim Sauer auf die Ranch im texanischen Crawford antrat, um sich
vom Präsidenten der USA neue Order zu holen. Sie ist mit Sicherheit nicht
zu Bush gereist, um ihn seiner Kriegsverbrechen und anderer dreister
Herausforderungen wegen anzuklagen (zum Beispiel: Genozid durch den Gebrauch
von Uranmunition, die Provokation Russlands durch ein Raketenschild usw.).
Vielmehr steht die Reise unter dem Zeichen von Wärme und
Respekt wie ich meine, eine Verhöhnung und ein Schlag
ins Gesicht der Friedensbewegungen.
Professor Massarat (Politikwissenschaftler / Mittel-
und Nahostexperte, Osnabrück) war auch Mitinitiator eines Offenen Briefes
vom 19. Februar 2007 an die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel. Unterzeichnet
wurde der Brief von einem erlauchten Gremium von Professoren, nicht nur
Friedensforschern und Politikwissenschaftlern, sondern unter ihnen auch der
Kernphysiker Prof. Hans-Peter Dürr. Verbreitet hat den Brief Frau Dr. jur.
Yvonne A. Schmidt vom Institut für Völkerrecht und Internationale
Beziehungen der Universität Graz. Das Anliegen war eine Wiederholung des
Themas vom 8. November, nämlich die Bitte an die Kanzlerin, alles
Mögliche zu tun, um einen Krieg der USA gegen Iran zu verhindern.
Nachzulesen ist der Offene Brief unter Nr. 8 vom 27.2.2007
http://www.zeit-fragen.ch/
Man müsste ja meinen, dass man auf Grund eines
geballten Auftretens namhafter Persönlichkeiten des öffentlichen
Lebens zumindest eine Stellungnahme der Kanzlerin erwarten könnte. Ob das
geschehen ist, weiß ich nicht. Schließlich geht es um einen
(vermutlich der Menschheit letzten) Weltkrieg dessen
propagandistische erste Phase schon längst angelaufen ist. Auch haben
nicht irgendwelche Leute eine deutliche
Forderung erhoben. Ob die Kanzlerin, die der Wille des deutschen Volkes
sowieso nicht interessiert, einer Oberschicht gegenüber jedoch zumindest
ein Signal des Respekts erweisen würde, möchte ich ebenso
bezweifeln.
Denn: Sie ist die falsche Ansprechpartnerin. Sie
steht auf der Seite der Kriegstreiber. Frau Merkel übt sich in
psychologischer Kriegsführung, dessen wichtigstes Ziel die
Maximierung der Akzeptanz des Krieges bei der eigenen Bevölkerung
ist (Georg Meggle, Professor für Philosophie an der
Universität Leipzig). Und das lautet bei Frau Merkel laut
»SPIEGEL ONLINE«
folgendermaßen: Vor der UNO-Vollversammlung findet Merkel noch
deutlichere Worte. Iran stehe im Widerspruch zur Atomenergiebehörde, das
Land setze sein Nuklearprogramm kontinuierlich fort. Über die
Brisanz dieses Programms sollte sich niemand Illusionen machen betonte
sie. Atomwaffen im Besitz Irans hätten verheerende Folgen,
für die Existenz Israels, aber auch für Europa und weltweit. Die
Weltgemeinschaft dürfe sich nicht spalten lassen. Nicht die internationale
Gesellschaft müsse Iran nachweisen, dass es keine Atomwaffen habe.
Iran muss die Welt überzeugen, dass es die Atombombe nicht
will, betonte sie. Ende des Zitats. Von Forderungen an Israel (die
bezeichnender Weise auch nicht erhoben werden) seine Atomwaffen unter die
Kontrolle der Internationalen Atomenergiebehörde zu stellen, sprach sie
nicht; und wird sie auch nie sprechen.
Frau Merkel will nicht sondern sie
kann auch nicht. Sie kann es nicht, weil sie mit dem
Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht auf gleicher Augenhöhe zu
verhandeln vermag. Und warum das so ist, das sollte nun mal endlich in das
Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit dringen: Die Bundesrepublik
Deutschland ist kein souveräner Staat, sondern ein
besatzungsrechtliches Provisorium unter der Fuchtel einer stets gewaltbereiten
Nation. Und wenn die Deutschen den Wünschen Washingtons
nicht nachkommen, können sie sich ihr Schicksal aus den Worten Wesley
Clarks, dem ehemaligen Oberbefehlshaber der Nato-Streitkräfte
herausinterpretieren: Ich warne die Europäer davor zu glauben, dass
die USA im Rahmen der Neuen Weltordnung Skrupel haben würden,
auch in Europa militärisch zu intervenieren, wenn unsere Interessen
gefährdet sind, und zwar mit allen Mitteln, einschließlich
Atomwaffen. Im allgemeinen werden die USA danach streben, die meisten
Länder im Zustand der Armut zu belassen, mit korrupten, aber gehorsamen
Regimes. Ich gehe jedoch davon aus, dass die USA auch in Westeuropa
intervenieren würden, auch wenn dies gegenwärtig manchen Leuten als
absurde Idee vorkommen mag. Die USA würden eine europäische nukleare
oder wirtschaftliche Großmacht nicht lange dulden! (aus
»Lautre Journal«,
März 1991).
Und jetzt sollten wir schleunigst begreifen, warum
Appelle an die Bundesregierung eher einem Schattenboxen
(Günter Schenk), als einem Kampf mit konkreten Ergebnissen gleichzusetzen
sind. Auch unter dem Eindruck der Drohungen Wesley Clarks, sollten wir trotzdem
nichts unversucht lassen, der jetzigen oder einer künftigen
Bundesregierung klarzumachen, dass das Versäumnis von 1990 nachzuholen
ist, nämlich eine deutsche Nationalversammlung einzuberufen, in der das
Volk über eine von ihm selbst vorgeschlagene Verfassung sowie eine neue
Regierungsform abstimmt und einen Friedensvertrag mit den ehemaligen
Kriegsgegnern einfordert.
Eines ist natürlich klar: Konsequent von
unabhängigen Medienvertretern oder Verfassungspatrioten in der
Öffentlichkeit vorgetragen, wären diese Überlegungen von
äußerster Brisanz. Denn: Die Alliierten haben sich in dem von
ihnen bestellten Grundgesetz, das vom Deutschen Volk aber nie bestätigt
wurde, einen Vorbehalt eingeräumt, zur Wahrung ihrer Rechte beliebig in
die Rechtsprechung der Bundesrepublik eingreifen zu können. Aus diesem
Grunde existiert die Bundesrepublik nach den Regeln des Völkerrechts
nicht. Seit 1949 besteht die BRD lediglich als faktische Kolonie der Alliierten
in der Form eines dem besiegten deutschen Volke vorgetäuschten
Staatsgebildes. Zum Bestand der BRD fehlt, völkerrechtlich unabdingbar,
deshalb der notwendige innerstaatliche Organisationsakt, sich als Staatsvolk
innerhalb des der eigenen Volksherrschaft unterworfenen Staatsgebildes zu einer
Nation durch mehrheitliche Annahme einer gemeinsamen Verfassung in einer fairen
und wirksamen Volksabstimmung rechtswirksam
zusammenzuschließen schreibt der Rechtsassessor Friedrich Schmidt
der Interessenvereinigung »Rechtsstaatliche Attacke Deutschland i.G«. in
seinem »DEMONSTRATIONS-AUFRUF« vom 22. März 2007
(http://www.lutz-forster.de/).
Hans-Peter Thietz ist ehemaliger Abgeordneter in der
letzten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments. Lesen Sie bitte einen
Ausschnitt aus seinem Artikel »Bundesrepublik Deutschland: Souveräner Staat
oder noch immer unter Besatzungsrecht?« (den sensationellen Volltext
studieren Sie bitte unter http://www.neue-verfassung.de).
Im Jahre 1990 ist die DDR
gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als
Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme
beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den
nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und
Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe. Ein
klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die
Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse
überholt.
Diese Darstellung lässt sich bei näherer
Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:
Gemeinhin wird der so genannte
Zwei-plus-Vier-Vertrag als alles regelnder Teilstaaten BRD und DDR
angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität
gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7
(Basisvertrag zwischen den vier ehemaligen Siegermächten und den
temporären 2) lautet:
Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle
Souveränität über seine inneren und äußeren
Angelegenheiten.
Dieser Wortlaut bedeutet für den
normalverständigen Bürger, dass keinerlei Regelungen aus
früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin
aus dem so genannten Überleitungsvertrag mit dem offiziellen
Namen Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in
seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht in BGBI II, am
31.3.1955, ergaben.
Der Überleitungsvertrag
Dieser Überleitungsvertrag umfasste
ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile
II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext
zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224
Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt
(also bis September 1990), konnte von einer Souveränität der
Bundesrepublik Deutschland keineswegs gesprochen werden.
Die Politiker und die Medien der BRD, die über
Jahrzehnte ihren Staatsbürgern und Wählern eine solche
Souveränität glauben machen wollten, handelten wider besseres Wissen
oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.
Zur Gewährung einer vollen
Souveränität war dieser Überleitungsvertrag mit
seinen alliierten Vorschriften in Folge des
Zwei-plus-Vier-Vertrages also aufzuheben.
Eine seltsame Vereinbarung
Dazu diente die Vereinbarung vom 27./28.
September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik
Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu
dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der
geänderten Fassung), veröffentlicht als Bekanntmachung im
Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.
Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, dass die alliierten
Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten doch
vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche
zu lesen:
3. Folgende
Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis
Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern sowie 5
Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1
und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz b, Buchstabe a des
Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
SECHSTER Teil: Artikel 3, Absätze 1 und
3
SIEBTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2
NEUNTER TEIL: Artikel 1
ZEHNTER TEIL: Artikel 4
Doch damit noch nicht genug:
Zusätzlich zu dieser detaillierten
Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft
bleiben, wird in der Vereinbarung vom 27./28. September 1990
(BGBL. 1990, 1386 ff) in einer Ziffer 4c festgelegt, dass die erfolgte
Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages
deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen nicht
beeinträchtigt.
Mit welchem Recht spricht man von einer
Suspendierung des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der
hier zitierten Vereinbarung vom 27./28. September 1990
(siehe
oben) festgelegt wird, dass er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fort
gilt?
Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten
Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz
1. Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch
gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten
Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder
festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit
anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden
sind.
Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne
Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und
Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht
begründete oder festgestellte Rechte und
Verpflichtungen.
Also gelten doch ganz offensichtlich
grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts weiter und das in
weitestem Umfange!
Denn das heißt doch klar und unzweifelhaft,
dass alle bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der
Alliierten festgelegten Entscheidungen so nicht ausdrücklich
aufgehoben für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf,
ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und
das bedeutet, dass sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran
auszurichten und zu halten hat!
Diese betonte Festschreibung der Fortgeltung des
hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des
Überleitungsvertrages belegt, dass die Bundesrepublik offenkundig
weiterhin ergangenen Bestimmungen früheren Besatzungsrechts unterworfen
ist, und das in hier zeitlich unbegrenzter Weise
Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher
Politik?
Haben wir in all diesen Unklarheiten und
Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für politische
Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes
widersprechen, wie zum Beispiel
- Die jeden
Sachverstand und den Volkswillen missachtende Aufgabe der Deutschen Mark
zugunsten des EURO?
- Die
EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen,
wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
- Die Dezimierung
und Umstrukturierung der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer
weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter
NATO- oder UNO-Kommando?
<!--[if
!supportLists]-->·
<!--[endif]-->Die
sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte uneingeschränkte
Solidaritätserklärung mit den USA, unter Inkaufnahme einer bisher
nicht gegebenen Terror-Gefährdung der eigenen Bürger durch Zusage von
ggf. auch aktiven Kampfbeteiligungen?
<!--[if
!supportLists]-->·
Das Werben der Berliner
Regierung für die Zusammenlegung der Mandate für die
ISAF-Schutztruppe und den fortgeführten Einsatz der
Tornado-Aufklärungsflugzeuge in Afghanistan?
<!--[if
!supportLists]-->·
Wie kann es geschehen,
dass die einseitige Parteinahme für Israel auch in kriegerischen
Auseinandersetzungen in die Gründungsprogrammatik der
Bundesrepublik Deutschland einfließt? Noch steht im Grundgesetz davon
nichts geschrieben, wird aber von Frau Merkel unermüdlich
vorgetragen.
All dies und auch die Fortgeltung der
UNO-Feindstaatklauseln bis heute zeigen, dass wir entgegen den offiziellen
politischen Verlautbarungen auf den Abschluss eines dies beendenden
Friedensvertrages keinesfalls verzichten können
[
].
Dies wissen unsere Politiker oder wollen es
nicht wissen, um ihre Pfründe nicht zu gefährden.
Sie wissen um die nach wie vor gültigen Feindstaatklauseln
(Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges
bis heute erlauben, auch ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates
Zwangsmaßnahmen gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also
gegen Deutschland.
Irrationale deutsche Politik wird durch das oben
Gesagte plausibel. Ebenso, warum sich deutsche Politiker gegenüber
Washington winselnd devot verhalten. Sie brauchen im Weißen Haus weder
das Rückgrat noch die Souveränität an der Garderobe abzugeben
weil sie beides nicht haben. Innerstaatlich wird dies durch höchste
Politiker-Arroganz wettgemacht. Erklärlich ist, warum
die Kanzlerin Merkel die Bundesrepublik Deutschland in völkerrechtswidrige
Kriege verwickelt. Sie setzt sich mit Feuer und Flamme für fremde und
gegen deutsche Interessen ein. Appelle werden sich weiterhin im Orkus
verlieren, sollten wir es nicht verstehen, uns noch stärker durch
massenhafte Mobilisierung von Bürgerprotesten Gehör zu verschaffen
bzw. die Regierung durch Wahlen unter Druck zu
setzen.
Friedrich Schmidt, Rechtsassessor ist zu erreichen
unter: Gestade 3, 54470 Bernkastel-Kues
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