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Hamburg: Mal wieder: Reiche werden nicht
bestrahlt
Quelle: Hamburger Morgenpost, 04.03.2002.
Übermittelt von Jörg Wichmann
Funkmast
Misst Behörde etwa mit zweierlei
Maß?
Lieber im Naturschutzgebiet als
Landschaftsschutzgebiet aufstellen
Eine Bürgerinitiative mit 600
Mitgliedern kämpft in Neugraben gegen die Aufstellung eines
Mobilfunksendemastes. Die Bürger befürchten, dass die
elektromagnetische Strahlung des 46 Meter hohen Turms am Falkenbergsweg
Gesundheitsgefahren auslöst.
Die Argumentation des Bezirksamtes Harburg
für den Standort ist fragwürdig. Das belegen zwei brisante Briefe,
die der Initiative in die Hände gefallen sind.
Der Netzbetreiber Viag Interkom wollte
nämlich auch am Ehestorfer Heuweg, einer Gegend, wo wohlbetuchte
Bürger wohnen, einen Mast aufstellen. Das lehnte das Amt ab.
Begründung: Wegen angrenzendem Landschaftsschutzgebiet nicht
realisierbar. Eigenartig
der Standort am Falkenbergsweg liegt
direkt an einem Natur- und Vogelschutzgebiet! Welches einen viel höheren
Stellenwert als ein Landschaftsschutzgebiet hat. Pikant: Verwaltung und
Parteien wollen in dem Gebiet am Ehestorfer Heuweg Bauflächen ausweisen.
Der Verdacht, dass aus diesem Grund der Standort Ehestorfer Heuweg abgelehnt
wurde, liegt nahe. Welcher Häusle-Bauer will schon für ein
Grundstück Geld ausgeben, wenn dort ein Sendemast elektromagnetische
Strahlung von sich gibt.
Das ist Blödsinn, sagt
Karl-Heinz Altheus, Leiter des Naturschutzreferates im Bezirksamt Hamburg. Er
verweist darauf, dass ja das Naturschutzgebiet am Falkenbergsweg nicht
direkt am Sendemast ist, sondern nur angrenzt. Angrenzen heißt
hier: nur 15 Meter entfernt steht das erste Naturschutzschild.
Öffentlichkeitsscheu ist das Amt auch
am Falkenbergsweg gewesen: Nur die Wohnungsbaugenossenschaft Süderelbe als
Grundeigentümer wurde über das Vorhaben informiert. Und dessen Chef,
Heinz R. Fricke, wollte die Mieter nicht informieren, sie haben
ja sowieso kein Recht auf Widerstand.
Fricke ist mit Süderelbe-Ortsamtschef Peter Sielaff per Du. Nur durch eine
Indiskretion hatten die Bürger überhaupt von dem Bauvorhaben Wind
bekommen, legten Widerspruch gegen den Bauvorbescheid ein. |