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Die wirtschaftliche Situation in Deutschland verschärft
sich zusehends. Geldmangel, Armut und Not kennzeichnen die Lage. 10 % der
Deutschen leben unter der Armutsgrenze. Die Hilflosigkeit der Politiker ist
nicht zu übersehen. Es liegt nicht etwa an mangelnder
Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, die Leistungsgrenze ist längst
nicht erreicht. Die Ursache der Misere sind schwerwiegende Fehler im
Geldsystem.
Es bilden sich mehr und mehr in Deutschland und auch in
anderen Ländern Tauschringe, um die wirtschaftlichen Probleme des
Einzelnen, die das etablierte Wirtschafts- und Geldsystem uns zwangsläufig
auferlegt, etwas zu mildern.
Der GOLDRING ist eine
Wirtschaftsgemeinschaft, in der, ebenfalls wie in Tauschringen,
Wirtschaftsleistungen (Waren oder Dienstleistungen) erbracht oder in Anspruch
genommen werden können. Es ist aber keine Bedingung, daß jedes
Mitglied Leistungen erbringt. Der GOLDRING kann auch
eine Quote von Mitgliedern mittragen, die selbst keine Leistung erbringen und
trotzdem Leistungen anderer Goldringmitglieder in Anspruch nehmen
können.
Der GOLDRING schert aus der
-Währung aus und geht in die Goldwährung über. Gold wird
von Jedem als Wert anerkannt, es schafft somit den wirtschaftlichen Kontakt zu
jeder anderen Währung, also auch zum .
Das Wirtschaftssystem
ist auf ein physisches Umlaufmittel (Zahlungsmittel) angewiesen. Diese Funktion
hat im GOLDRING Barrengold. Jedes Mitglied entbehrt
einen kleinen Teil seiner -Währung und wechselt diesen in Gold
um.
Für jedes Mitglied werden zwei Konten
geführt:
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1. Giro-Konto (verzinst, nicht
überziehbar) 2. Kredit-Konto (überziehbar,
weder Soll- noch Habenzinsen)
Beide Konten werden in [Gramm Gold]
geführt.
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Giro-Konto:
Für den normalen Zahlungsverkehr ist das Giro-Konto
vorgesehen. Die eingegebene Goldmenge wird diesem Konto gutgeschrieben. Dieses
Konto ist auch als Sparkonto geeignet. Der Zinsfuß ist derzeit 0,2
%/Monat. Ist der Kontostand > 5g, so können Goldbarren ausgegeben
werden. Für die Übertragung von Goldguthaben auf Konten anderer
Goldringmitglieder werden GOLDRING-Schecks
ausgegeben. Jedem Mitglied wird jeden zweiten Montag das Bürgergold (BG)
(Bürgergeld) gutgeschrieben. Das BG ermöglicht den Mitgliedern, die
keine Leistung erbringen, ebenfalls Leistungen von anderen Goldringmitgliedern
in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des BG ist derzeit 0,06 g/2
Wochen. Kredit-Konto:
Reicht das Guthaben auf Giro-Konto für eine Leistung
nicht aus, so kann ein Kredit in Anspruch genommen werden. Der Kreditanspruch
ist nicht an die GOLDRING-Buchungsstelle zu richten,
sondern an den Leistungserbringer.
Das kann ungefähr so ablaufen:
Eva steht ein Umzug bevor, sie brauchte dafür ein paar Helfer. Eva fragt
Max: "Würdest Du mir beim Umzug helfen? Mein Kontostand reicht aber
dafür nicht aus. Würdest Du es trotzdem tun? Ich zahle es
später." Beide handeln einen Preis (in Gold) aus. Max willigt ein und
hilft Eva beim Umzug - er hat den Kreditanspruch gewährt. Eva stellt einen
"Kredit-Scheck" (rosa) mit dem ausgehandelten Betrag aus und gibt diesen an
Max. Max reicht diesen "Kredit-Scheck" ein.
Die
GOLDRING-Buchungsstelle belastet Evas Kredit-Konto mit diesem Betrag und bucht
den gleichen Betrag zugunsten von Max auf dessen Kreditkonto. Die Schuld auf
dem Kreditkonto soll für Eva keine erdrückende Last sein, auch wenn
sie nicht in der Lage sein sollte, die Schuld zu tilgen. Die Forderung von Max
soll nicht einklagbar sein. Ob Max seine Leistung letztlich vergütet
bekommt, hängt von dem guten Willen und den Möglichkeiten Evas ab,
ihre Schuld zu tilgen. Beim Ausscheiden Evas aus dem GOLDRING erlischt ihre Schuld und damit auch der Anspruch
Maxens.
Hätte z.B. Eva keine Skrupel oder auch nicht die
Möglichkeit, ihre Schuld zu tilgen, würde Max letztlich leer
ausgehen, er hätte für sie umsonst gearbeitet. Das könnte
für Eva aber zum Nachteil werden, wenn sie mal wieder etwas brauchte,
wofür das Guthaben auf dem Girokonto nicht ausreicht. Sie müßte
sich dann offenbaren und dann würde der neue Anbieter womöglich
ablehnen. Könnte sie aber dem neuen Anbieter anhand ihres Kontos
zeigen, daß sie alte Schulden getilgt hat, so würde der neue
Anbieter sicherlich die neue Leistung erbringen - wieder Kredit gewähren.
Hätte Eva ihre alte Schuld nicht getilgt, weil es für sie eine
unzumutbare Härte bedeutet hätte, könnte der neue Anbieter
möglicherweise Verständnis aufbringen und die erneut geforderte
Leistung trotzdem erbringen.
Eva werden für den negativen Bestand
auf dem Kreditkonto keine Zinsen berechnet, ebenso erhält Max für
sein Guthaben auf dem Kreditkonto keine Zinsen vergütet.
Mit einem
Kredit-Guthaben, das man einem Dritten durch Vorlage des Kontos nachweisen
kann, ist man selbst kreditwürdig, es ist quasi eine ergänzende -
eine Komplementärwährung.
Die Tilgung:
Eva beauftragt die GOLDRING-Buchungsstelle, von ihrem Girokonto
regelmäßig oder auch unregelmäßig (nach ihren
Möglichkeiten), Beträge auf ihr Kreditkonto umzubuchen. Im
gleichen Zug bucht die GOLDRING-Buchungsstelle
automatisch den gleichen Betrag vom Kreditkonto des Max auf dessen Girokonto
um. Damit ist das Guthaben für Max verbindlich.
Aufnahmebedingungen
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Mitglied werden können Personen jeden Alters.
Für Kinder unter 16 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen
Vertreters erforderlich.
Für die Aufnahme in den GOLDRING ist einmalig die Menge von mindestens 1
g Barrengold als Startkapital und Umlaufmittel einzubringen (Anteil eines
5g-Barrens, ca. 13 ). Für den Import von Leistungen aus der externen
Wirtschaft, wie Portokosten u. A., die noch in bezahlt werden
müssen, sind jährlich 11 Beitrag zu entrichten. Der
Betrag ist mit dem Eintritt fällig und weiterhin jedes Jahr der
Mitgliedschaft zum 15. des Monats, in dem der Beitritt erfolgte. Wird der
Folgebeitrag nicht entrichtet, so erlischt die Mitgliedschaft und damit das
Konto. Eine Kündigung ist dafür nicht nötig. |
Goldbarren können bei einer Bank gekauft werden
(kleinster Barren = 5g). Da die Mindestmenge kleiner als 5g ist, biete ich
einen Anteil eines Goldbarrens gegen zum Tagespreis
an.
Kontoführungsgebühren oder Abgaben für die
Führung des GOLDRING (interne Steuern) werden
nicht erhoben.
Aus der Mitgliedschaft entsteht keine Verpflichtung
Wirtschaftsleistungen anzubieten - auch keine Verpflichtung eine angebotene
Leistungen auch erbringen zu müssen. Auch passive Mitglieder können
in begrenztem Maß fortlaufend Leistungen in Anspruch nehmen. Die Preise
[in g Gold] sind frei handelbar. Als erster Anhaltspunkt kann der Goldpreis in
herangezogen werden.
| Als Faustformel zur Umrechnung gilt: |
Preis [g Gold] = Preis [] : 13 /g
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Es muß sich aber keineswegs daran gehalten werden. Es
gelten die Regeln der freien Wirtschaft.
Die Annahme von Goldbarren:
Goldbarren werden in jeder Menge entgegengenommen. Der
Betrag [Gramm] wird dem Giro-Konto gutgeschrieben, er ist somit zinswirksam.
Ein höherer Kontostand ermöglicht die Inanspruchnahme von mehr
Leistungen oder ggf. die Tilgung von Kreditschulden.
Die Ausgabe von Goldbarren:
Das Guthaben auf dem Konto repräsentiert für den
Kontoinhaber einen Anspruch auf Leistungen von anderen Goldringmitgliedern, in
Höhe des Guthabens, gemessen an dem jeweiligen Preisniveau.
Grundsätzlich kann jedes Mitglied sich sein Goldguthaben in
Goldbarren herausgeben lassen. Goldbarren könnten als Zahlungsmittel
verwendet werden. Es empfiehlt sich aber Goldbarren nicht im Portemonnaie
herumzutragen, sie würden dann womöglich verbogen oder
beschädigt und an Wert verlieren. Außerdem sind sie als
Zahlungsmittel zu wertvoll (nicht gestückelt).
Es besteht kein
Anspruch darauf, Goldbarren in jeder Menge vom Konto abzuheben, auch wenn das
Konto diesen Betrag ausweist. Das ergibt sich ganz einfach daraus, daß
das Gold bei seiner Zirkulation Goldguthaben hinterläßt. Durch immer
wiederkehrende Zyklen können sich Guthaben akkumulieren, die
größer sind als die gesamte Goldmenge. Es kann mit einem Mal
maximal nur so viel Gold ausgegeben werden, wie die GOLDRING-Buchungsstelle gerade hat.
Auch im
etablierten Geldsystem ist die Auszahlung von Bargeld begrenzt, nur spürt
der Durchschnitts-Bankkunde diese Grenze nicht, weil soviel Bargeld, wie der
Durchschnittsbürger gerade braucht, meistens die Bank bevorratet. Solange
die Mitgliederzahl im GOLDRING noch klein ist, kann
es durchaus vorkommen, daß die Ausgabe größerer Mengen Gold
begrenzt wird.
Fließt die ausgegebene Goldmenge auf anderem Wege
der GOLDRING-Buchungsstelle wieder zu, so kann es
dann erneut ausgegeben werden. Auf diese Weise können auch große
Guthabensbeträge wieder in Gold ausbezahlt werden.
Der GOLDRING versucht die
angebotenen Leistungen mit der Nachfrage zu vermitteln. Um Leistungen
vermitteln zu können, benötigt der GOLDRING
das Einverständnis der Mitglieder, persönliche Daten weiterzugeben.
Mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag gibt das Mitglied das
Einverständnis dazu. Der GOLDRING ist nicht
verpflichtet für Wirtschaftsangebote zu werben.
Nicht
veröffentlicht werden: Geburtsname (bei Frauen), Geburtsdatum,
Staatsangehörigkeit, Beruf (nach Ausbildung), ausgeübte
Tätigkeit.
Jedes Mitglied ist für die Qualität der
erbrachten Leistung selbst verantwortlich. Der GOLDRING übernimmt für mangelhafte Leistungen
keine Haftung.
Ende der Mitgliedschaft
Der Austritt ist jederzeit möglich, das Konto wird dann
gelöscht, das Restguthaben verfällt. Durch die
Austrittserklärung fallen keine Kosten an.
Da aber während
des Jahres, für das der Jahresbeitrag bereits entrichtet ist, keinerlei
Verpflichtungen bestehen und der Kontostand durch das Bürgergold
wächst, besteht kein Grund den Austritt innerhalb dieser Zeit zu
erklären.
Um das Restguthaben nicht verfallen zu lassen, kann noch
vor dem Ende der Mitgliedschaft Wirtschaftsleistung dafür gekauft
werden. Auch kann Gold ausgegeben werden, vorausgesetzt, der Kontostand ist
> 5g. Restguthaben werden nicht in Landeswährung oder anderen
Währungen ausbezahlt.
Hat sich ein Mitglied zu einem weiteren Jahr der
Mitgliedschaft entschlossen und die fällige Jahresgebühr fristgerecht
bezahlt, so wird das Konto weitergeführt. Ist der Jahresbeitrag bis zum
Fälligkeitstag nicht eingegangen, endet die Mitgliedschaft. Das Konto wird
geschlossen, das nicht in Anspruch genommene Guthaben verfällt. Damit der
Fälligkeitstermin nicht versehentlich übergangen wird, ergeht ca. 1
Monat vorher ein Erinnerungsschreiben an jedes Mitglied. |